Rotblitzer Brief nach 7 Monaten.
Hallo, ich habe vor 7 Monaten eine Rotblitzerampel überfahren weil ich die Farbphase durch Sonneneinstrahlung nicht erkannt habe. Jetzt habe ich einen Brief vom Stadtamt bekommen, dass man mir den Brief nicht zustellen konnte, weil meine Adresse (An die auch dieser Brief gesendet wurde) nichtmehr gültig sei. Ich habe dort angerufen und richtiggestellt das die Adresse die ganze zeit gültig war. Die Tage sollte jetzt der Brief kommen. Meine Frage: Lohnt es sich, dass Blitzerfoto anzufechten weil das ganze schon so lange her ist ? Wäre nächsten Monat mit meienr Probezeit durch, und habe jetzt natürlich angst, dass ich eine Verlängerung bekomme und eine MPU machen muss.
Beste Grüße, Jules.
Beste Antwort im Thema
das heißt er macht erst mal nichts? Guter Anwalt, der kein Geldschneider ist.
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
75 Antworten
Zitat:
@Monstrabidur schrieb am 20. Oktober 2015 um 21:43:17 Uhr:
Wenn mindestens 5 von 10 zahlen und nicht klagen, sind die im Plus. Und das ist die Methode.
Wenn die Hälfte klagt und die andere Hälfte klaglos in die Tasche greift bedeutet das, dass ein durchschnittliches Bußgeld so teuer ist wie eine durchschnittliche Klage? Die Quote muss besser sein.
Naja, lass die Hälfte zahlen und die andere Hälfte Widerspruch einlegen bzw. gar nichts machen. Die Behörde muss es ja nicht bis vor Gericht treiben.
Die Amtsstuben scheinen chronisch unterbesetzt zu sein. Ich warte auf mein Blitzerticket jetzt auch schon über 2 Monate. Ist ja in vielen Firmen leider nicht anders bei maximal ausgedünnter Personaldecke.
Dafür hat mir mein Steuerberater Heute eine Rechnung geschickt über knapp 200 Euro, die ich aber bereits im Juli bezahlt hatte. Das Finanzamt setzt mich als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer auf Steuervorauszahlung (Widerspruch aber zum Glück akzeptiert)...die Fehler- und Trödelquote ist inzwischen erschreckend hoch.
Moment, wo bleibt die Frage nach den Eiern? Du hast einen Fehler gemacht, also zahl' gefälligst auch 😁
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Interessant ist doch, dass die Behörde weiß, dass die Briefe nicht zugestellt wurden, da sie ja als "Empfänger unbekannt" zurück gekommen sind.
Ich fasse nochmal zusammen:
Du bist vor 7 Monaten an einer Ampel geblitzt worden.
Du hast Post vom Amt erhalten, weil dir ein Brief nicht zugestellt werden konnte.
Du hast beim Anruf erfahren, dass du dann wohl die nächsten Tage einen Bussgeldbescheid bekommen würdest.
Du gehst zu einem Anwalt und lässt dich beraten.
Über was eigentlich? Über irgend welche hypothetischen Annahmen? Du weißt doch noch überhaupt nicht, was dir vorgeworfen wird. Wieso rennt man in blindem Aktionismus zu einem Anwalt, ohne erst ein mal Fakten zu sammeln, bzw abzuwarten bis man überhaupt sinnvoll tätig werden kann?
Naja dass er (gerade in jungen Jahren) doch eher aufgeregt ist, wenn irgendwas vom Amt kommt, kann ich verstehen. Ich muss sagen dass der TE eigentlich super mit der Sache umgeht bisher. Klar, der Gang zum Anwalt war (noch) nicht nötig, aber so kann er vielleicht ein bisschen besser schlafen und ist besser vorbereitet, wenn der Brief kommt. Und da der Anwalt erstmal nix berechnet hat - ist doch alles super.
Bin auch gespannt wie es hier weiter geht. 😎 Noch ein Wort zu den Eiern: Der TE beklagt sich hier ja in keinster Weise, sondern schildert ruhig seinen Fall und fragt nach den Optionen. Keine Rede von Abzocke oder dem bösen Staat. Da dürfen die Eier auch schon mal in Mamis Handtasche bleiben. 😉
FALLS er dann zahlen muss, hoffe ich er nimmt es DANN wie ein Mann. Aber erstmal alle legalen Mittel auszuschöpfen ist doch ok.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 23. Oktober 2015 um 13:05:50 Uhr:
Wieso rennt man in blindem Aktionismus zu einem Anwalt, ohne erst ein mal Fakten zu sammeln, bzw abzuwarten bis man überhaupt sinnvoll tätig werden kann?
weil ihm das im ersten und dritten Antwortbeitrag in diesem Thread geraten wurde? Ich fand es auch überflüssig, aber es ist ja auch nichts (teures) passiert.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 23. Oktober 2015 um 13:05:50 Uhr:
...
Du hast Post vom Amt erhalten, weil dir ein Brief nicht zugestellt werden konnte.
...
Das hier ist irgendwie der spannende Punkt ... zumal es sich ja um dieselbe Anschrift handelt 😁 😁 😁
Am aller besten ist wenn er sich gleich ein Anwalt nimmt! Eig ist es "verfallen" aber wie das tatsächlich ist wenn er nicht zugestellt worden ist kann nur ein Anwalt beantworten.
Aber per Einschreiben ist er nicht gekommen oder?
Zitat:
@eisblatt schrieb am 23. Oktober 2015 um 16:43:02 Uhr:
Am aller besten ist wenn er sich gleich ein Anwalt nimmt
wäre es Dir eigentlich zuzumuten, den Thread zu lesen, bevor Du einfach irgend etwas schreibst? Er war doch beim Anwalt, eigentlich unnötigerweise, aber der Anwalt war nett, macht nichts und berechnet auch nichts.
Bevor nicht irgend etwas kommt (was sowieso nicht passieren wird) sind hier alle Aktivitäten überflüssig.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. Oktober 2015 um 14:31:38 Uhr:
weil ihm das im ersten und dritten Antwortbeitrag in diesem Thread geraten wurde? Ich fand es auch überflüssig, aber es ist ja auch nichts (teures) passiert.Zitat:
@Scoundrel schrieb am 23. Oktober 2015 um 13:05:50 Uhr:
Wieso rennt man in blindem Aktionismus zu einem Anwalt, ohne erst ein mal Fakten zu sammeln, bzw abzuwarten bis man überhaupt sinnvoll tätig werden kann?
Sei so nett und lies den dritten Antwortbeitrag nochmal. 😉
Die Rechtsberatung vom ADAC hat mir gesagt ich solle mir einen Anwalt nehmen.
Zitat:
Aber per Einschreiben ist er nicht gekommen oder?
Nope, mit der normalen Post.
Zitat:
Du weißt doch noch überhaupt nicht, was dir vorgeworfen wird.
Naja das ich wohl bei Rot über die Ampel gefahren bin 😉 hab sonst nur zwei Falschparktickets bekommen. Aber die beiden Briefe sind ja angekommen 8und ich habe beides bezahlt, also kann es sich ja nur um den Blitzer handeln.
Bis jetzt ist der Busgeldbescheid auch noch nicht angekommen. Ich hätte absolut kein Problem damit die Strafe zu zahelen. Das mit dem Punkt ist halt ätzend, weil ich zu dem Zeitpunkt noch in der Probezeit war und diese verlängert werden würde, inklusive Aufbauseminar.
Bin auch garnicht so Jung 😁 habe nur den Führerschein nochnicht allzulange.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Oktober 2015 um 18:15:27 Uhr:
Sei so nett und lies den dritten Antwortbeitrag nochmal. 😉
Bitte vielmals um Vergebung ;-)