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Rotblitzer Brief nach 7 Monaten.

Themenstarteram 20. Oktober 2015 um 16:41

Hallo, ich habe vor 7 Monaten eine Rotblitzerampel überfahren weil ich die Farbphase durch Sonneneinstrahlung nicht erkannt habe. Jetzt habe ich einen Brief vom Stadtamt bekommen, dass man mir den Brief nicht zustellen konnte, weil meine Adresse (An die auch dieser Brief gesendet wurde) nichtmehr gültig sei. Ich habe dort angerufen und richtiggestellt das die Adresse die ganze zeit gültig war. Die Tage sollte jetzt der Brief kommen. Meine Frage: Lohnt es sich, dass Blitzerfoto anzufechten weil das ganze schon so lange her ist ? Wäre nächsten Monat mit meienr Probezeit durch, und habe jetzt natürlich angst, dass ich eine Verlängerung bekomme und eine MPU machen muss.

Beste Grüße, Jules.

Beste Antwort im Thema

das heißt er macht erst mal nichts? Guter Anwalt, der kein Geldschneider ist.

Halte uns bitte auf dem Laufenden.

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Ich habe gehört das sowas nach 6 Monaten verfällt. Setze dich aber am besten mit einem Anwalt oder ähnlichem in Kontakt! Wenn es ein Foto gibt dann wird man erkennen ob du geblendet worden bist oder nicht. Wenn ja dann dagegen angehen.

Dürfte verjährt sein. Einfach Einspruch einlegen und auf Verjährung verweisen. Zur MPU müsstest Du aber in keinem Fall sondern zum Aufbauseminar.

Lass es vom Anwalt prüfen, sobald Dir der Bescheid/Anhörung vorliegt. Die Verjährung kann durch sein, muss aber nicht. Das hängt davon ab, ob und was die Behörde tatsächlich bislang veranstaltet hat. Dazu muss man die OWi-Akte durchsehen. Kann man sonst nicht zutreffend beantworten.

Themenstarteram 20. Oktober 2015 um 16:59

Ich bin nicht geblendet worden, die Sonne saß mir im Nacken weshalb ich zu spät gesehen habe das die Ampel wohl Rot war. Habs erst beim Blitzen gemerkt.

OLG Hamm v. 12.04.1999: Verhängung eines Regelfahrverbots auch bei Rotlichtverstoß infolge Sonnenblendung

Zum Problem eines Rotlichtsverstoßes infolge Sonnenblendung hat das OLG Hamm DAR 1999, 326 (Beschl. v. 12.04.1999 - 2 Ss OWi 246/99) entschieden:

1. Die Einstrahlung von Sonnenlicht auf eine LZA begründet wegen der damit häufig verbundenen schwierigen oder mißverständlichen Erkennung der jeweiligen Farbphase eine besondere Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers.

2. Die falsche Wahrnehmung der Farbphase angesichts solcher Lichtverhältnisse führt dann zu einer groben Pflichtverletzung auch in subjektiver Hinsicht, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz solcher Lichtverhältnisse ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen in einen Kreuzungsbereich einfährt"

Also bringt das wohl leider nbichts.

Zu der "Verjährung" habe ich das hier gefunden:

Ganz klare Sache: “Drei Monate und noch mal 14 Tage für den Postweg!” Ist innerhalb dieser Zeit nichts gekommen, so kann der Vorgang abgehakt werden. Allerdings sollte man darauf achten, so empfiehlt der Hannoveraner Rechtsanwalt, dass jede behördliche Aktion diese Frist wieder um 3 Monate verlängert. Von einer endgültigen Verjährung von begangenen Ordnungswidrigkeiten kann also erst dann geredet werden, wenn man definitiv etwas über drei Monate nichts von Gemeinde, Polizei oder Staatsanwaltschaft gehört hat. Auch ein eigenes tätig werden, z.B. ein schriftliches Nachfragen, verlängert die Frist um weitere drei Monate.

Das ding ist ja, dass der Brief ja gekommen wäre, nur aus unerklärlichen Gründen wohl zurück gegangen ist. Hab danach nochmal einen Strafzettel bekommen, der Brief ist auch angekommen. Ach man ey. Also werd ich wohl morgen mal nach einem Anwalt suchen -_-

Danke schonmal.

Wenn Falls du an dieser Wohnanschrift die ganze Zeit gemeldet warst, wieso konnte dir der Brief dann nicht zugestellt werden?

Ansonsten kannst du die für deinen Fall wichtigen Passagen im OWIG ab §§31 ff nachlesen.

Themenstarteram 20. Oktober 2015 um 17:07

Das frage ich mich ja auch. Als grund steht in dem schreiben:

"Nach Mitteilung vom Stadtamt Bremen - Abteilung Bußgeldstelle - konnte ihnen unter der Anschrift ein Schriftstück mit dem Hinweis der Post "Empfänger unbekannt/Empfänger unbekannt verzogen" nicht zugestellt werden"

Alle anderen Behördlichen Briefe und andere Schreiben sind ja auch angekommen, bis auf eine Ebay sendung die auch Verschollen ist :D . War nicht im Ausland o.ä. und mein Name steht auch klar und deutlich auf meinem Briefkasten.

Danke für die Antworten.

Zitat:

@BulliPunk schrieb am 20. Oktober 2015 um 18:41:31 Uhr:

...

Ich habe dort angerufen und richtiggestellt das die Adresse die ganze zeit gültig war. Die Tage sollte jetzt der Brief kommen.

...

Suboptimal ;). Nie "mal eben" telefonisch so zu einer Sache äußern. Zunächst abwarten und ggf. sammeln. Fristen beachten, fachlichen Rat einholen und dann das weitere Vorgehen entscheiden.

Manchmal hat der Postbote / privater Postdienst einfach keine Lust (evtl. sind Treppen zu überwinden?). Sind auch nur Menschen. In Berlin gab es shcon Fälle, wo die Miarbeiter privater Postdienste das aufgedrückte Pensum nicht schaffen konnten. Da fanden sich später etliche Säcke mit nicht zugestellten Briefen im Keller ....

Ich hoffe mal für den TE, dass er sich bei dem Telefonat nicht schon verplappert hat und die Täterschaft eingeräumt hat.

Solange der Brief nicht im gelben Umschlag eintrudelt, kann man sich entspannt zurücklehnen und ihn als nicht zugestellt ansehen.

am 20. Oktober 2015 um 17:34

Wer soll denn das Telefonat belegen können?

Davon abgesehen sollte es zu dem Zeitpunkt verjährt sein, da kann man einräumen was man will.

Dass der TE es getan hat, wird sich genauso über die Messtechnik belegen lassen.

Themenstarteram 20. Oktober 2015 um 17:35

Ich habe bei dem Telefonat nur gesagt, dass das meine gültige Anschrift ist, und das ich die ganze zeit hier gemeldet war, und die anderen Briefe auch angekommen sind. Darafuhin hat sie gesagt das ich dann die Tage wohl den Bußgeldbescheid bekomme. über den Inhalt haben wir nicht geredet. Da ich allerdings seitdem nichtmehr geblitzt wurde oder dergleichen, gehe ich zu 95% davon aus das es sich um den Rotzblitzer handelt.

Die Pleitestadt Bremen legt es stets darauf an, dass man selbst in glasklaren Fällen durchklagen muss und die vor Gericht mit Pauken und Trompeten verlieren und den ganzen Zirkus bezahlen dürfen. Die Vollidioten verpulvern manchmal noch mehr Steuergelder, da die dann sogar noch in Revision gehen.

Mein Anwalt kennt das und sieht das als nettes Zubrot ohne wirklichen Aufwand.

Das mit Problemen bei der Briefzustellung habe ich derzeit auch. (Keine Blitzerpost, aber andere Briefe)

Am Besten ist eine Bank, die 25€ dafür verlangt, weil man meine Adresse beim Einwohnermeldeamt ermitteln musste, diese dort aber nicht hinterlegt war. Da Frage ich mich nur: Wenn meine Anschrift nicht bekannt und nicht ermittelbar ist, wie kann man mir einen Brief schreiben? Auf die Antwort zu dieser Frage, warte ich noch heute. Natürlich habe ich die 25€, mit dem Verweis das ich an der Adresse seit über 25 Jahren wohne und dafür auch Zeugen habe, nicht bezahlt. Das mit der Adresse sehe ich beim TE als Versuch an, das verjährte Bußgeld doch noch einzutreiben.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 20. Oktober 2015 um 20:04:17 Uhr:

Das mit der Adresse sehe ich beim TE als Versuch an, das verjährte Bußgeld doch noch einzutreiben.

Wenn mindestens 5 von 10 zahlen und nicht klagen, sind die im Plus. Und das ist die Methode.

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