Rotblitzer Brief nach 7 Monaten.
Hallo, ich habe vor 7 Monaten eine Rotblitzerampel überfahren weil ich die Farbphase durch Sonneneinstrahlung nicht erkannt habe. Jetzt habe ich einen Brief vom Stadtamt bekommen, dass man mir den Brief nicht zustellen konnte, weil meine Adresse (An die auch dieser Brief gesendet wurde) nichtmehr gültig sei. Ich habe dort angerufen und richtiggestellt das die Adresse die ganze zeit gültig war. Die Tage sollte jetzt der Brief kommen. Meine Frage: Lohnt es sich, dass Blitzerfoto anzufechten weil das ganze schon so lange her ist ? Wäre nächsten Monat mit meienr Probezeit durch, und habe jetzt natürlich angst, dass ich eine Verlängerung bekomme und eine MPU machen muss.
Beste Grüße, Jules.
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das heißt er macht erst mal nichts? Guter Anwalt, der kein Geldschneider ist.
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Also Rechstberatung sagt, wenn die Behörde einen Brief schriebt, ist damit die Verjährungsfrist unterbrochen. Ob der Brief nun ankommt oder nicht. Anwalt sollte ich mir trotzdem nehmen. Rechtsschutzversicherung greift da leider noch nicht, weil ich damals noch nicht Rechtsschutzversichert war. Also werd ich den Anwalt wohl selber zahlen müssen...
Zitat:
@BulliPunk schrieb am 21. Oktober 2015 um 12:18:06 Uhr:
Also Rechstberatung sagt, wenn die Behörde einen Brief schriebt, ist damit die Verjährungsfrist unterbrochen. Ob der Brief nun ankommt oder nicht.
...
Nach meiner Meinung: Pauschal richtig, die Verjährung wird durch schriftliche Geltendmachung des Anspruches unterbrochen. Das wird auch glaubhaft gemacht werden müssen. Grundsätzlich ist meiner Ansicht nach wichtig, ob - wie es so schön heisst - ein Schreiben mit höchster Wahrscheinlichkeit in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangt ist und dieser damit Gelegenheit gehabt hatte, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen. Wobei man natürlich dafür zu sorgen hat, daß einen Schreiben erreichen (Hinterlegung der korrekten Anschrift, ggf. Nachsendung, in den Briefkasten gucken).
Der springende Punkt dürfte also sein, warum die Briefe nicht ankamen: Also Fehler seitens der Behörde oder Versäumnisse seitens des Empfängers.
Ich lasse mich aber - wie immer - gerne belehren und aufklären.
sorry, aber "das hüpfende Komma" 🙂 in punkto "Unterbrechung" ist in diesem Problemfeld nicht, ob ein Schreiben der Behörde beim Empfänger ankommt, sondern ob es überhaupt in den Postweg gelangt ist. Das ergibt sich stets aus der Ermittlungsakte. Das muss der TE prüfen lassen, damit er eine zutreffende Lösung seines Problems finden kann.
im Falle der Anhörung ist das richtig. Beim Bußgeldbescheid hingegen kommt es auf die Zustellung an. Wenn man davon ausgeht, dass die Anhörung innerhalb der ersten drei Monate versandt wurde, dann sind seitdem auch schon wieder über drei Monate vergangen, in denen kein Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Und das bedeutet: Verjährung.
Man kann durchaus gegen den Bußgeldbescheid Einspruch mit Einrede der Verjährung einlegen, dass kann man allein ohne Anwalt. Die Beweispflicht, dass es nicht verjährt ist, liegt bei der Behörde. Wenn es von dort tatsächlich verfolgt werden sollte, kann man immer noch zum Anwalt gehen.
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Wenn die es innerhalb von drei Monaten nicht schaffen, den Fahrer zu ermitteln, ist der Drops gelutscht.
Also ganz bequem zurück lehnen... ging mir dieses Jahr auch schon so - dem Poststreik sei Dank.
🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Oktober 2015 um 13:24:59 Uhr:
nach den Angaben des TE gibt es noch keinen Bußgeldbescheid
zumindest noch keinen zugestellten Bußgeldbescheid. Und genau aus diesem Grund ist die Angelegenheit verjährt.
Und genau deshalb - wie immer - die Bitte an den TE, hier zu berichten, wie die Sache weiter- und ausgegangen ist. Davon könne dann alle profitieren, das macht die MT-Community aus 🙂.
sollte das Verfahren nicht wegen Unmöglichkeit der Aufenthaltsbestimmung zwischenzeitlich eingestellt sein, muss es verjährt sein, da zwar die Anordnung einer Anhörung die Verjährung unterbricht, damit aber nur eine neue 3monatige Phase zum Erlass eines Bußgeldbescheids ausgelöst wird. Dieser muss dann innerhalb zwei Wochen zugestellt sein. Länger als 6 Monate und zwei Wochen kann die Frist also nicht ausgeweitet werden.
An sich muss man ja "nur" den Namen von Briefkasten und Klingel abmachen und schon besteht ein "erhebliches Zustellhindernis" für sämtliche adressierte Sendungen *hüstel*
Bliebe dann nur noch die persönliche Aushändigung durch einen GV.
Aaaalso, habe jetzt einen Anwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet. Der hat gesagt ich solle erstmal garnichts machen und mich tot stellen. Sollte ein Anhörungsbogen kommen, solle ich von meinem Recht zu Schweigen gebrauch machen, weil ich nach einer so langen Zeit sowieso nicht mehr wissen muss, wer das KFZ überhaupt gefahren ist. Sollten sie mich dann als Fahrer ermitteln, holt er sich Akteneinsicht und dann werden wir erst wissen können ob das schon verjährt ist. Tjoar, es bleibt also spannend.
Bleibt noch zu sagen, dass wenn es denn soweit kommt, zu klären gild ob der Brief wirklich gesendet wurde, und ob die unterbrechung der Verjährungsfrist überhaupt rechtens ist, wenn ich den Brief aufgrund eines Behördenfehlers nicht bekommen habe. Die Verjährungsfrist wird durch absenden des Briefes unterbrochen, und durch weitergabe des Falles an eine andere Behörde wie z.b. die Meldebehörde.
das heißt er macht erst mal nichts? Guter Anwalt, der kein Geldschneider ist.
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Mache ich, hab ne dreiviertel Stunde mit ihm geredet und er hat nichts dafür verlangt. meinte auch das er versucht die Kosten so gering wie möglich für mich zu halten.