Rotblitzer Brief nach 7 Monaten.

Hallo, ich habe vor 7 Monaten eine Rotblitzerampel überfahren weil ich die Farbphase durch Sonneneinstrahlung nicht erkannt habe. Jetzt habe ich einen Brief vom Stadtamt bekommen, dass man mir den Brief nicht zustellen konnte, weil meine Adresse (An die auch dieser Brief gesendet wurde) nichtmehr gültig sei. Ich habe dort angerufen und richtiggestellt das die Adresse die ganze zeit gültig war. Die Tage sollte jetzt der Brief kommen. Meine Frage: Lohnt es sich, dass Blitzerfoto anzufechten weil das ganze schon so lange her ist ? Wäre nächsten Monat mit meienr Probezeit durch, und habe jetzt natürlich angst, dass ich eine Verlängerung bekomme und eine MPU machen muss.

Beste Grüße, Jules.

Beste Antwort im Thema

das heißt er macht erst mal nichts? Guter Anwalt, der kein Geldschneider ist.

Halte uns bitte auf dem Laufenden.

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gewährt 🙂

Zitat:

@BulliPunk schrieb am 23. Oktober 2015 um 21:50:06 Uhr:



Naja das ich wohl bei Rot über die Ampel gefahren bin 😉 hab sonst nur zwei Falschparktickets bekommen. Aber die beiden Briefe sind ja angekommen 8und ich habe beides bezahlt, also kann es sich ja nur um den Blitzer handeln.

Bis jetzt ist der Busgeldbescheid auch noch nicht angekommen. Ich hätte absolut kein Problem damit die Strafe zu zahelen. Das mit dem Punkt ist halt ätzend, weil ich zu dem Zeitpunkt noch in der Probezeit war und diese verlängert werden würde, inklusive Aufbauseminar.
Bin auch garnicht so Jung 😁 habe nur den Führerschein nochnicht allzulange.

Dafür, daß dich der Bußgeldbescheid bis jetzt noch gar nicht erreicht hat, weißt Du eigentlich schon viel zu viel.

Ich hätte noch nicht mal bei der Behörde angerufen um den Punkt mit dem Wohnsitz zu klären.

Ja, das war ein Fehler, hat der Anwalt auch gesagt

Hmm, jetzt hat sich schonwieder seid fast zwei Wochen nichts getan.

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Da wird nichts mehr passieren, weil die Angelegenheit verjährt ist. Lass Dich icht ins Bockshorn jagen.

Denke auch, dass sich das erledigt hat. Bis jetzt ist nichts gekommen. Soviel streß um Nichts. Danke nochmal an alle.

Boahhh was für Schweine schicken erst nach 7 Monaten den schreiben das ist mir neu

Zitat:

@Guest77 schrieb am 6. Dezember 2015 um 01:43:13 Uhr:


Boahhh was für Schweine schicken erst nach 7 Monaten den schreiben das ist mir neu

Ich möchte doch stark annehmen, dass dieser Beitrag ironisch zu verstehen ist

So es gibt etwas Neues in der Geschichte. Letzten Freitag kam wieder derselbe Brief von der Meldebehörde. Der Brief von der Bußgeldstelle sei wieder nicht zustellbar gewesen und ich werde wieder darum gebeten da anzurufen und richtigzustellen, dass meine Adresse stimmt. Diesmal werde ich nicht auf den Brief reagieren. Ist ja keine aufforderung, sondern nur die Bitte mich da zu melden. Ich verstehe das nicht. Die Knöllchen, die ich bekomme, kommen doch auch jedes Mal an. Und der Steuerbescheid auch. Ist doch die gleiche Behörde, und das ganze ist jetzt schon kanapp elf Monate her.

so langsam glaube ich hier nicht mehr alles

Was hat er davon sich das auszudenken? Sind doch nicht seine Eltern.

Zitat:

@BulliPunk schrieb am 23. Februar 2016 um 13:54:54 Uhr:


... Diesmal werde ich nicht auf den Brief reagieren.

einfach wegducken und tot stellen ... wie schon vom Anwalt und von den Kollegen hier im Vorfeld geraten.

Ich verstehe ehrlich gesagt die Logik der Behörde nicht. Oder würdest Du versuchen, jemanden wissentlich unter einer gestörten Telefonnummer anzurufen, nur um ihm mitzuteilen, dass sein Telefon gestört ist 😕😕😕

Ich hätte eher erwartet, dass in so einem Fall überraschend mal die Polizei im Rahmen der Amtshilfe bei Dir vor der Tür stünde und eine Wohnsitzermittlung durchführt. Dies allerdings schon zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt

Hier noch eine Erläuterung zur Verjährung:
http://www.strafverteidigungen.eu/.../...eldverfahren-verjaehrung.html

Hi, eigentlich ist eine OWI nach 3 Monaten verjährt , aber es muss geklärt sein , warum und ob überhaupt dir der
Brief zugestellt worden ist . Entscheidend ist die Absendung .
Weil du noch in der Probezeit bist , rate ich dir fristgerecht zu einem Anwalt zu gehen und in solchem Fall nichts
selber zu unternehmen . De Anruf hat keine Bedeutung .
Das kostet Dich ein paar € , aber es wird richtig teuer wenn da ein Rechtsfehler vorliegt und du zu einem Seminar musst und die Probezeit verlängert wird .
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 23. Februar 2016 um 16:03:01 Uhr:


... Weil du noch in der Probezeit bist , rate ich dir fristgerecht zu einem Anwalt zu gehen

Beim Anwalt ist der TE doch schon längt gewesen (Thread Seite 2). Und NOCH ist NICHTS zugestellt worden, ausser 2x Briefe mit der Frage nach seiner Postanschrift.

wieso kommt ein Brief von der Meldebehörde an aber ein Brief von der Bußgeldstelle zweimal nicht?

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