Rost und keine Kulanz bei 2009er 4F
Hallo,
habe vor 4 Wochen von einem Händler (kein Audi-Autohaus) einen 2009er A6 gekauft. 140.000 km, lückenloses Scheckheft, alle Inspektionen bei Audi gemacht.
Das Fahrzeug hat - wie wohl viele 4F - Rost an der Türunterkante und auf beiden Seiten oberhalb der hinteren Stoßstange an den Seiten - denke mal, dass die Stossstange hier scheuert.
Ich bin jetzt zum Audihändler und habe gefragt, ob der Rost im Rahmen der Rostgarantie beseitigt wird.
Auskunft des Händlers:
1) Es ist kein Fall für die Garantie, da keine Durchrostung. D.h. nur Kulanz möglich.
2) Diese gibt es nicht, weil ich das Auto von einem anderen Händler erworben habe und der diesen im Rahmen der Gewährleistung beseitigen müsse. Man gab mir noch den Tip - dass ich ein Jahr warten und es erst dann versuchen solle?
Das ist doch absoluter Quatsch?
Erstens gehört Rost ja nicht zur Gewährleistung - zudem dieser beim Kauf ja schon vorhanden war.
Auch hatte ich mal einen BMW aus Italien von einem freien Händler gekauft, der auch Rost an Türen und Heckklappe hatte. Diese wurde damals auch bei einem 7 Jahre alten BMW problemlos auf Garantie getauscht, musste nur ein paar Kleinteile bezahlen.
Meiner Einlassung, ich habe ja auch eine Schadensminderungsplicht und kann nicht warten, bis das Blech durchgerostet ist und dann unter die Garantie fällt, stimmte das Audihaus zwar grundsätzlich zu. Aber sie meinten, Audi würde dem Kulanzantrag trotzdem nicht zustimmen.
Hab ich eine Chance bei einem andern Händler, muss ich anders argumentieren bzw. was sind eure Erfahrungen?
Gruß
Holgics
Beste Antwort im Thema
...Leute...bitte sachlich bleiben...der TE,hat den Wagen mit Rost gekauft...sein Fehler,ganz klar...aber,was wäre,wenn er sich mit Autos überhaupt nicht auskennt und erst nach dem Kauf auf den Rost von jemanden aufmerksam gemacht wurde?....
...oder er das Auto ein paar Monate hat und ihm beim Polieren die Roststellen erst auffallen?...
Bei Audi sind die Rostprobleme durchaus bekannt und Audi geht in der Regel auch Kundenfreundlich damit um...im vorliegenden Fall,denke ich hat es dem Markenhändler nicht gepasst,daß der Audi bei einem Freien erworben wurde und hat sich deshalb auf dessen Gewährleistung herausgeredet...
Allerdings,glaube ich auch,war der Tipp von ihm,daß der TE es in einem Jahr wieder versuchen solle gar nicht so verkehrt...schließlich könnte der Rost ja auch erst in dieser Zeit aufgetreten sein....
Allerdings kann es jetzt durchaus sein,daß der Markenhändler die Anfrage des TE im Zentralsystem schon festgehalten hat...dann heißt es in einem Jahr...."ja,warum wurde es denn damals nicht schon gemacht?"(vom Händler,wo das Auto gekauft wurde)...
So ein Autokauf beim Freien,birgt eben immer Risiken...deshalb sind sie ja auch meistens billiger,verdienen,wollen sie genau so....
Trotzdem,in einem Jahr wieder probieren...Versuch macht Klug...