Roller ab Werk zu schnell
Habe jetzt schon häufiger Beiträge gelesen, die sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Fahrverbot oder gar ein Führerscheinentzug verhängt werden kann, wenn ein 50er-Roller - ohne Veränderungen - schneller fährt als 45km/h und kein Motorradführerschein vorhanden ist.
Ich für meinen Teil würde in so einem Fall freiwillig nicht einen Pfennig zahlen, geschweige denn andere Strafen akzeptieren. Seht Ihr das auch so?
47 Antworten
Re: Roller ab Werk zu schnell
Zitat:
Original geschrieben von Chinapower
...Ich für meinen Teil würde in so einem Fall freiwillig nicht einen Pfennig zahlen, geschweige denn andere Strafen akzeptieren. Seht Ihr das auch so?
Freiwillig würde ich auch nicht zahlen, aber ich würde dazu gezwungen werden.
Mein Chinaroller war auch ab Händler zu schnell. In dem Moment wo ich den Roller in Empfang nahm und vom Hof des Händlers schob, hatte ich mich strafbar gemacht.
Gemerkt habe ich das erst 2km später, als ich probehalber mal am Gasgriff drehte und die Tacho 50 nur so durchflutschten.
Der Händler zuckt nur mit den Schultern "kann ja mal passieren, daß in der Massenfertigung...".
Wie das dann erst mit "Gebrauchten vom Markenhändler" aussehen mag, wo doch Schätzungen nach mehr als die Hälfte aller in Betrieb befindlichen Scooter illegal modifiziert sind!
Verantwortlich ist immer nur der Kleine (Kunde). Also wir. Die Großen läßt man laufen. War das schon jemals anders?
MfG
Thomas
Zitat:
Aber welches Gericht Deinen Bekannten vernackt hat und wie hoch die Strafe war, würde mich schon interessieren. Glaube auch nicht, dass er einen guten Anwalt hatte...
das war das Gericht hier in Rgb. er hat aber auch "nur" 10 Sozialstunden bekommen und der Roller musste nachgedrosselt und dann beim TÜV vorgeführt werden .... (also das "normale" bei einem Jungendlichen der das erste Mal mit nem frisierten Roller erwischt wird ...)
Der Anwalt den er hatte ist sehr gut (ich kenn den auch ziemlich gut 😉 ) aber der konnte da auch nix biegen weil die Sache klar war, die Kiste war zu schnell und er ist dafür verantwortlich das der Bock i.O. ist, aus, Ende .....
aber solche Fälle (also das ein Roller ab Werk zu schnell ist) sind extrem selten, das gabs in den letzten Jahren eigentlich nur bei den erwähnten TGB-Rollern und vor Jahren schon mal bei Piaggio ....
ich würde mir da ehrlich keinen Kopf machen, die Dinger laufen in 99,99% der Fälle das was sie laufen dürfen und die neuen 45km/h Krücken streuen i.d.R. eh nach unten und nicht nach oben...
Bin auch nicht ernsthaft besorgt. 😉
Weiß nur, dass - sagen wir mal - ein Bekannter mit dem selben China-Roller wie ich, 55 km/h angezeigt bekommt. Ohne irgendwelche Entdrosselung. Laut Roller-Tacho und laut PKW-Tacho. Gehen die Dinger tatsächlich sooo verkehrt, dass er in Wirklichkeit nur 45 km/h fährt?
Pkw-Tachos (zumindest die neueren) gehen einigermaßen genau. Sie können sogar sehr genau gehen, manche kann der Händler im Bordcomputer genau auf die Radgröße programmieren.
Also probier es aus. Notfalls mit der bekannten Methode von bekannter Strecke (Kilometersteine auf der Landstraße) und Stoppuhr.
Und dann gibt es für die "Navigationslosen" noch die Möglichkeit, einen digitalen Fahrradcomputer anzuschließen. Die funktionieren nach entsprechender Programmierung auch wunderbar.
MfG
Thomas
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ICH GLAUB MAL kein problem bei autos ist es auch gleiche das es ein wenig drüber fährt, bei rollern ist es so wenn 45 ccm kann es schon bis zu 55-60 km/h fahren, wenn es von werk aus ist können die nix machen es sei es ist friesiert dann gibs problem und drosseln muss man nicht ,die sollten, dann hersteller anzeigen; ODER :--))) AM BESTEN FACHWERKSTATT MAL KURZ FRAGEN
Re: zu schnell von werk
Zitat:
Original geschrieben von ceng
können die nix machen und drosseln muss man nicht
Hallo ceng
Lies dir den Thread vielleicht nochmal komplett durch, vor allem den Teil wo es um die StVO geht.
Gruß
Crosskarotte
Ein Polizist hat mir mal gesagt: Junge, du bist zu 100% verantwortlich für dein Fahrzeug. Ich kam mit der Aussage, das habe ich so gekauft. Hat ihn gar nicht interesiert, Er hat sein Ding durchgezogen und ich durfte dran glauben.
Dieser Punkt ist unstrittig. Natürlich kann man an Polizisten geraten, die einem daraus 'nen Strick drehen wollen. Strittig war allein die Frage, ob ein Fahrverbot oder gar der Entzug des Führerscheins vor Gericht Bestand haben würden. Bei einem nicht veränderten Fahrzeug vermute ich dies in der Regel nicht.
Natürlich verantwortet der Fahrer den Zustand des Fahrzeuges, mit dem er sich im Straßenverkehr bewegt. Eine so einschneidende Strafe wäre m.E. aber unverhätnismäßig, wenn ihm lediglich vorgeworfen werden kann, die vom Hersteller angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überprüft zu haben.
Bei Straftaten (wie fahren ohne FE) wird zumindest ein StA involviert. Da kann man bereits besondere Umstände nahelegen, wie z.B. Roller nachweisbar gerade erst vom Händler abgeholt und noch gar keine Chance zur Überprüfung gehabt.
Der StA kann dann auch das Verfahren einstellen. Er muß es nicht einmal zur Bußgeldstelle weiterleiten, dann fällt auch der Rest (Flenspunkte etc.) flach.
Und sonst kann es der Richter, wenn man mit dem Strafbefehl des StA nicht einverstanden ist und es zum Prozeß kommen läßt.
Allerdings besteht keine Garantie dafür, daß man ganz ungeschoren da raus kommt.
Wer schon seit mehreren tausend Kilometern ungedrosselt rumfährt, der ist natürlich dran, auch wenn noch "orignal". Aber auch hier kann man noch nach mehr (extrem-Tuning) oder weniger (abgeschliffener Anschlag in der Vario) krimineller Energie urteilen.
Der Polizist vor Ort aber, der muß ermitteln. Sonst macht er sich selbst strafbar (Strafvereitelung im Amt). Auch bei eigentlich lächerlichen Straftaten, die zu 99,999% vom StA eingestellt werden.
MfG
Thomas
Ich bin im moment auch ein Opfer dieser Regelung...mein Roller war original und er war trotzdem zu schnell. Das ganze war vor 2 Tagen am 22.7. Der Roller lief in der Ebene nie zu schnell...auf der Rolle nachdem die Grünen mich angehalten haben lief er dann 63 (ist noch ein echter 50er, hätte also 50+10% Toleranz fahren dürfen), weil Lustiwiederstand und Reibung beim Lauf auf der Rolle fehlten. Ich werde wohl auch dran glauben müssen und das obwohl der Roller 100%ig original war-nichtmal leichtere Gewichte waren drin. Der Roller steht jetzt bei denen aufm Hof und ich bin mal gespannt was da so kommt... 🙁
das liegt in deinem Fall aber eher an den Unzulänglichkeiten der Messtechnik, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit definiert sich ein bissl anders als es diese Dinger Messen, meine Meinung zu dem ganzen Vorgang kennst du ja, hier im Forum will ich es nicht wiedergeben da es als Rechtberatung aufgefasst werden könnte (was es zwar nicht ist, aber trotzdem ...) ....
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