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Roller ab Werk zu schnell

Themenstarteram 19. Juli 2006 um 12:29

Habe jetzt schon häufiger Beiträge gelesen, die sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Fahrverbot oder gar ein Führerscheinentzug verhängt werden kann, wenn ein 50er-Roller - ohne Veränderungen - schneller fährt als 45km/h und kein Motorradführerschein vorhanden ist.

Ich für meinen Teil würde in so einem Fall freiwillig nicht einen Pfennig zahlen, geschweige denn andere Strafen akzeptieren. Seht Ihr das auch so?

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47 Antworten
am 19. Juli 2006 um 12:40

Zitat:

Ich für meinen Teil würde in so einem Fall freiwillig nicht einen Pfennig zahlen, geschweige denn andere Strafen akzeptieren.

DU als Halter/Fahrer bist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, sollte der Roller wirklich ab Werk zu schnell sein ist es deine PFLICHT dafür zu sorgen das er nachgedrosselt wird ....

Themenstarteram 19. Juli 2006 um 12:46

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

DU als Halter/Fahrer bist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, sollte der Roller wirklich ab Werk zu schnell sein ist es deine PFLICHT dafür zu sorgen das er nachgedrosselt wird ....

Sehe ich anders. Nur der Fahrzeughersteller kann wissen, wieviel der Roller tatsächlich fährt, nicht ich als Halter und Fahrer. Ich selbst darf ja gar nicht schneller als 45 km/h fahren. Daher weiß ich auch nicht, ob der Roller möglicherweise schneller fährt.

Niemand kann von mir erwarten, dass ich versuche rechtswidrig schneller zu fahren, um die Höchstgeschwindigkeit auszutesten. Wenn ich nur 45 km/h fahren darf, kann ich nicht kontrollieren, ob der Hersteller möglicherweise nicht genau gedrosselt hat.

am 19. Juli 2006 um 13:26

du merkst als Fahrer aber sehr wohl ob du bei 45km/h das Limit erreicht hast oder ob da "noch was drin ist", alternativ kannst du ja auch jemanden der einen unbeschränkten Motorradführerschein besitzt bitten den Roller mal aus zu fahren um die Höchstgeschwindigkeit zu erproben ....

Themenstarteram 19. Juli 2006 um 13:45

Das wird kein einigermaßen gescheiter Richter erwarten, dass jeder 50er-Fahrer sich andere Motorradfahrer sucht, die die Drosselung ihres Neufahrzeugs überprüfen.

Mag sein, dass der ein oder andere Polizist derartiges erwartet und es zu einer Anzeige kommt. Auf dem Rechtsweg scheint mir das aber nicht erfolgversprechend zu sein. Insbesondere wäre ein Fahrverbot oder ähnliches völlig unverhältnismäßig.

am 19. Juli 2006 um 13:52

Zitat:

Auf dem Rechtsweg scheint mir das aber nicht erfolgversprechend zu sein.

vor geraumer Zeit ist eine große Stückzahl von unzureichend gedrosselten Rollern der Marke TGB in den Handel gekommen, nachdem einige dieser Fahrzeuge bei div. Verkehrskontrollen ausgefallen waren wurde vom KBA eine zwangsweise Rückrufaktion veranlasst, die "erwischten" Fahrer (darunter ein guter Bekannter von mir) wurden trotzdem "verknackt" da sie gegen ihre (von den Gesetzen festgelegten) Pflichten verstoßen hatten ...

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

DU als Halter/Fahrer bist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich,

Also lt. $23 StVO ist´s ausdrücklich der Fahrer der für den Zustand verantwortlich ist.

Auszug:

Zitat:

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Somit dürfte also, wenn es ganz hart kommt, sogar der "Testfahrer" mit den offenen Schein Probleme bekommen da er ja mit einem Fzg ohne gültige ABE unterwegs ist.

(Klar, so eine Testfahrt dauert keine 2h, aber es hat hier bei MT auch schon einen Fall gegeben, wo jemand 2 Wochen vor der FS-Prüfung seine zukünftige Maschine nur 5m vom Hänger auf den Hof des Händlers gefahren hat und dabei von der "Rennleitung" kontrolliert wurde.

End vom Lied war da afair das volle Programm incl. Punkte, Fahrverbot und Geldbuße.)

Gruß

Crosskarotte

am 19. Juli 2006 um 14:07

nun hatte der aber auch noch keine Fahrerlaubnis, das "Hauptproblem" (Straftatbestand) ist ja das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz und BE führt "nur" zu Bußgeld, Punkten und evtl. zu einem Fahrverbot ist also "nicht ganz so schlimm" ....

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

nun hatte der aber auch noch keine Fahrerlaubnis,

Stimmt vollkommen.

Nur: Auch wenn es da nur 5m waren, das dicke Ende haben sie ihm nicht erspart.

Daher befürchte ich irgendwie, dass da auch ein "Ich fahr nur mal eben 500m um die Vmax zu überprüfen." da nicht unbedingt davor schützt, einen auf den Deckel zu bekommen.

Wie groß diese Beule im Endeffekt aber wird, das hängt natürlich vom Einzelfall ab.

Ciao

am 19. Juli 2006 um 14:17

Zitat:

"Ich fahr nur mal eben 500m um die Vmax zu überprüfen." da nicht unbedingt davor schützt, einen auf den Deckel zu bekommen.

das habe ich auch nicht behauptet, allerdings sind die "schlimmst möglichen Folgen" bei weitem nicht so heftig wie bei jemandem der "nur" einen M-Schein hat ....

außerdem kontrolliert die Polizei den Roller nicht so schnell auf evtl. vorschriftswiedrige Veränderungen wenn du dem Cop einen A-unbeschränkt unter die Nase hälst als bei einem M-Schein Inhaber ;) wenn sie dem ganzen natürlich durch hinterherfahren auf die Schliche gekommen sind sieht stockmauenfinster aus (nur wer dreht schon voll auf wenn die Cops im Rückspiegel hängen ...) ;)

ist eh alles SEHR theoretisch da die Wahrscheinlichkeit einen Roller der ab Werk zu schnell ist zu erwischen doch sehr gering ist (lt. Tacho sind alle zu schnell aber das hat nix zu sagen ...)

Themenstarteram 19. Juli 2006 um 14:22

@ speedguru

Interessant. Welches Gericht hat geurteilt? Und wie war das Strafmaß?

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

(nur wer dreht schon voll auf wenn die Cops im Rückspiegel hängen ...) ;)

*lol* Ich kenn einen von der "Sorte".

50er Rieju mit 70er Satz, entsprechendem Vergaser, Vmax >100km/h und Mofabescheinigung.... und dann nachts in ED versuchen der Streife davonzufahren...

Ok, btt.

Wie du schon sagst, die Tachos behaupten viel was die Maschinen so (im Auslieferungszustand) aber nur seltenst hergeben.

Themenstarteram 19. Juli 2006 um 14:35

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

ist eh alles SEHR theoretisch da die Wahrscheinlichkeit einen Roller der ab Werk zu schnell ist zu erwischen doch sehr gering ist (lt. Tacho sind alle zu schnell aber das hat nix zu sagen ...)

Prima Argument. Als frischgebackener Rollerfahrer kann ich also gar nicht merken, ob bei 45 km/h, "noch was drin ist", wie Du schreibst. Wenn die Tachoangabe sowieso überhöht ist, wäre meiun "Gefühl", dass da vielleicht noch was geht, ohne Bedeutung.

Auch das macht deutlich, dass die Überprüfung der Höchstgeschwindigkeit bei einem derartigen Gefährt nicht vorausgesetzt werden kann, und die Verhängung eines Fahrverbots oder gar eines Führerscheinentzugs völlig unverhältnismäßig wäre.

am 19. Juli 2006 um 14:40

naja, du merkst schon wenn das Ding schneller als 45 (sprich die Geschwindigkeit bei der du in der City ständig überholt, geschnitten und abgedrängt wirst) geht ....

wenn dir das wirklich so viel Kopfzerbrechen bereitet: nimm ein GPS-Gerät (oder leih dir eins) und lass das Ding auf der Landstrasse mal rennen, dann siehst du was der schafft oder nicht schafft .... besser (im Fall der Fälle auch legaler) ist der Weg zu einem Händler der einen Leistungsprüfstand hat ....

kleiner Tipp:

als Faustregel gilt das ein Rollertacho ca. 5 - 10 km/h zuviel anzeigt, je schneller du bist desto größer ist die Abweichung, bei meinem Neo`s geht z.B. der Tacho bis ca. 40km/h sehr genau und weicht dann immer weiter ab, bei Tacho 80 sinds etwa 65 "echte" (und keine Angst: der läuft im Werkszustand keine 65 echte ;) ...)

Themenstarteram 19. Juli 2006 um 14:58

Ich glaub Dir ja, dass man das messen kann. ;-)

Aber wie Du siehst: beide von Dir gemachten Vorschläge (Was fühl ich bei 45 angezeigten km/h oder einen Bekannten das Risiko eines Test auferlegen) sind doch nicht wirklich zielführend. Und vor allem kann dies nicht von jedem Käufer erwartet werden. Dann müßte so ein Geschwindigkeitstest bei Neufahrzeugen schon pflichtmäßig angeordnet werden.

Aber welches Gericht Deinen Bekannten vernackt hat und wie hoch die Strafe war, würde mich schon interessieren. Glaube auch nicht, dass er einen guten Anwalt hatte...

Ich selbst habe in meinem 20jähriger (Auto-)Fahrerleben zwei mal einen Bescheid vor Gericht angegriffen - und beide male Recht bekommen. Will nur sagen: man sollte auch nicht alles hinnehmen, was ein besonders Eifriger, einem aufbrummen will. In dem von mir gestellten Frage, würde ich in jedem Fall auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen. Die Chancen kein Fahrverbot zu erhalten sind m.E. gut.

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