Rns510 eingebrochen und geklaut
Abend mich hat es gestern früh erwischt mein rns510 wurde geklaut.
Um 3 Uhr stelle ich den Wagen auf die Hauptstraße ab obwohl ich ein Unruhiges Gefühl hatte das ich ihn dort nicht stehe lassen soll tat ich es trotzdem
Überraschung 11:30 Kripo Berlin klingelt an der Tür
Scheibe eingeschlagen autolak zerkratzt Tür Pappe beschädigt Gummi Teile beschädigt komplett ganze Glassplitter im Auto verteilt ob der Sitz win riss hat weis ich nicht nicht paar kleine Plastikteile beschädigt :-((((((((
Ein Scheiss Gefühl sein Auto so zu sehen
Am selber Tag Versicherung angerufen Freigabe erhalten aber ohne navi weil ich 4 Wochen warten soll könnt ja wieder auftauchen hahahs der war gut von der Versicherung
Nun ja alles schön und gut meine Frage ist die wahrscheinlich jeder kennt Versicherung möchte Zeitwert bezahlen der Größe Scheiss
Mein navi war schon vom Werk drin und ich hab das volle program sprich freisprech geht nicht Park pilot geht nicht als brauch ich das rns510
Wie kann ich die Versicherung bezahlen lassen
das ist ein neues bekommen oder ein gebrauchtes von vw direkt ??
Und nicht gebraucht Markt bla bla
Hab etliche Beiträge gefunden aber da ist die versicherungs Lage immet anders Mal wird bezahlt mal nicht
Bj 11.2011 Golf 6 limo 105ps 1.6 Tdi bms 41.000km auf der Uhr
Ich bedanke noch im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@loscha11 schrieb am 26. Juli 2016 um 14:30:01 Uhr:
Hab meinen versicherungsmarkler angerufen er meinte zeitwert kennt man heute nicht mehr. Die versicherungen erstatten mittlerweile den gesamtpreis.Aber mir geht es vorrangig darum, dass ich die reperatur kosten hochhalte damit ich mir einen entsprechend hohen betrag auszahlen lassen kann, deshalb auch vw und nicht atu etc.
damit dann die Allgemeinheit der Versicherten für die Kosten aufkommt? ahja ...
73 Antworten
Zitat:
hallo,
ich denke dass dein versicherungsmensch da keine ahnung hat davon.
wies in der akb heist ersetzt die versicherung den neupreis nur in den ersten zwei jahren und sonst nur der zeitwert.
gruß wobi
@loscha11 schrieb am 26. Juli 2016 um 14:30:01 Uhr:
Hab meinen versicherungsmarkler angerufen er meinte zeitwert kennt man heute nicht mehr. Die versicherungen erstatten mittlerweile den gesamtpreis.Aber mir geht es vorrangig darum, dass ich die reperatur kosten hochhalte damit ich mir einen entsprechend hohen betrag auszahlen lassen kann, deshalb auch vw und nicht atu etc.
Zitat:
@loscha11 schrieb am 26. Juli 2016 um 14:30:01 Uhr:
Aber mir geht es vorrangig darum, dass ich die reperatur kosten hochhalte damit ich mir einen entsprechend hohen betrag auszahlen lassen kann, deshalb auch vw und nicht atu etc.
Da wundert sich noch jmd, dass die Versicherungsbeiträge ständig steigen.
Dass man als Geschädigter sein Recht haben möchte und nicht auf seine Kosten sitzen bleiben möchte, kann ich verstehen. Aber das finde ich schon etwas dreist!
Hallo habe auch mal eine Frage und zwar hab ich auf ein RNS510 umgerüstet. Wie sieht das aus wenn dieses jetzt geklaut werden sollte da wird ja bestimmt geguckt welches Radio bei der Auslieferung drin war oder? Hatte die Versicherung mal drauf angesprochen die meinten Fotos machen aber viel Chance hätte man so wohl nicht. Gibt es da eine andere möglichkeit das ich beim Diebstahl auch das RNS510 wieder ersetzt bekomme?
Gruß
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@sirchelios88
Wo hast du denn das Gerät her?
Ebay?😁
Normal hat man eine Rechnung vom Navi und die legt man dann der Versicherung vor...
Habe mein RNS auch nachgerüstet (Neugerät von einem Händler mit Rechnung und Garantie)
Zitat:
@wobi07 schrieb am 26. Juli 2016 um 14:43:19 Uhr:
hallo,
ich denke dass dein versicherungsmensch da keine ahnung hat davon.
wies in der akb heist ersetzt die versicherung den neupreis nur in den ersten zwei jahren und sonst nur der zeitwert.
gruß wobi
Da muss ich dir widersprechen. Meins war 5 Jahre alt, als in mein Auto eingebrochen und das Navi geklaut wurde. Die Versicherung hat mir ein neues Gerät direkt vom Hersteller bezahlt ohne zu murren oder Zicken zu machen.
Zitat:
@loscha11 schrieb am 26. Juli 2016 um 14:17:27 Uhr:
Hey, leute mein 510 hat auch beine bekommen. Ich will mein recht so weit wie es geht ausschöpfen was das geld betrifft.Wäre es denkbar dass ich zu vw gehe dort einen kostenvoranschlag hole und mir das geld von der versicherung auszahlen lasse? Anschließend würde ich eine billig variante einbauen.
@loscha11
kleiner Tipp für dein weiteres Vorgehen.
Was du vorhast, ist Versicherungsbetrug und das solltest du nicht laut sagen.😉
@wobi07
Zitat:
ich denke dass dein versicherungsmensch da keine ahnung hat davon.
wies in der akb heist ersetzt die versicherung den neupreis nur in den ersten zwei jahren und sonst nur der zeitwert.
Ich gehe mal davon aus, dass du derjenige bist, der hier keine Ahnung hat!
naja deshalb arbeite ich ja schon über 25 jahre bei einer versicherung, aber du hast ahnung und das ist gut.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 28. Juli 2016 um 13:43:55 Uhr:
@wobi07
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 28. Juli 2016 um 13:43:55 Uhr:
Zitat:
ich denke dass dein versicherungsmensch da keine ahnung hat davon.
wies in der akb heist ersetzt die versicherung den neupreis nur in den ersten zwei jahren und sonst nur der zeitwert.Ich gehe mal davon aus, dass du derjenige bist, der hier keine Ahnung hat!
Was machst du da, putzen?
Ich bleibe dabei! Im Versicherungs-Forum sind Experten, die definitiv nicht deine Meinung teilen!
Zitat:
@wobi07 schrieb am 28. Juli 2016 um 14:29:02 Uhr:
naja deshalb arbeite ich ja schon über 25 jahre bei einer versicherung, aber du hast ahnung und das ist gut.
Dann arbeitest du nicht bei meiner Versicherung.
Die hat, wie ich weiter oben schon schrieb, eine andere Vorgenhensweise.
Zitat:
@golf-fahrer schrieb am 27. Juli 2016 um 09:33:59 Uhr:
@sirchelios88Wo hast du denn das Gerät her?
Ebay?😁Normal hat man eine Rechnung vom Navi und die legt man dann der Versicherung vor...
Habe mein RNS auch nachgerüstet (Neugerät von einem Händler mit Rechnung und Garantie)
Nee hab es nicht von ebay sondern vom Bekannten der sich was anderes für seinen Golf geholt hatte.
Gruß
Es kommt auch immer darauf an was in den Verträgen steht. Global zu sagen, nach zwei Jahren gibt es nur noch den Zeitwert ist sicherlich falsch.
Im Versicherungs-Forum heißt es, dass es den "Zeitwert" in der Teil-/Vollkasko nicht mehr gibt, in der Haftpflichtversicherung hingegen schon.
In den Verträgen zur Teil-/Vollkasko findet man hingegen den Begriff "Wiederbeschaffungswert", was für einen Versicherungsnehmer schon viel vorteilhafter ist.
Des weiteren sollte man bei einem RNS510 bedenken, dass es sich dabei nicht nur um ein Navi handelt, sondern um ein Bauteil, ohne dem zum Bsp. mein PLA oder meine Rückfahrkamera nicht funktioniert
Die Versicherungen versuchen es aber immer wieder, siehe Anhang.
Da Gerichte auch schon anders entschieden haben, bleibt einen eventuell nichts anderes übrig als gegen die Versicherung vor Gericht zu ziehen.
@sirchelios88
Vergiss es, ohne Nachweis/Rechnung wird das nichts, was auch verständlich ist.
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 28. Juli 2016 um 18:36:04 Uhr:
Es kommt auch immer darauf an was in den Verträgen steht. Global zu sagen, nach zwei Jahren gibt es nur noch den Zeitwert ist sicherlich falsch.Im Versicherungs-Forum heißt es, dass es den "Zeitwert" in der Teil-/Vollkasko nicht mehr gibt, in der Haftpflichtversicherung hingegen schon.
In den Verträgen zur Teil-/Vollkasko findet man hingegen den Begriff "Wiederbeschaffungswert", was für einen Versicherungsnehmer schon viel vorteilhafter ist.
Des weiteren sollte man bei einem RNS510 bedenken, dass es sich dabei nicht nur um ein Navi handelt, sondern um ein Bauteil, ohne dem zum Bsp. mein PLA oder meine Rückfahrkamera nicht funktioniert
Die Versicherungen versuchen es aber immer wieder, siehe Anhang.
Da Gerichte auch schon anders entschieden haben, bleibt einen eventuell nichts anderes übrig als gegen die Versicherung vor Gericht zu ziehen.
@sirchelios88
Vergiss es, ohne Nachweis/Rechnung wird das nichts, was auch verständlich ist.
Du hast es auf den Punkt gebracht!
Auch Versuchen die Versicherungen Beschädigungen mit Smartrepair zu umgehen, wobei man aber ein Recht auf die vollständige Entschädigung hat, sowohl finanziell als auch reperaturtechnisch gesehen. Notfalls Anwalt über die Verkehrsrechtschutz einschalten er holt das meiste aus der Versicherung raus 🙂
Und es passiert alles im Rahmen des Rechtens!
Bei mir wollte der Gutachter gerade auch einen Nachweis haben, dass das RNS 510 wirklich vorher drin war, weil ihn eine nachgerüstete Freisprecheinrichtug zweifeln ließ. Er wollte wissen ob die Einrichtung kompatibel ist mit rns 510, da ja dort auch ein anderes drin gewesen sein könnte. Und genau deshalb war ein Nachweis, dass es ab werk drin war nicht mehr ausreichend. Es hieß entweder Rechnung vom Einbau oder Vertrag vom Kauf des KFZ ( vorausgesetzt es wurde schriftlich festgehalten dass ein rns 510 drin ist) oder Fotos. Ich hatte noch Fotos, weil das KFZ verkauft werden sollte.