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Risse im Lederlenkrad in fast neuem Leon

Seat Leon 3 (5F)
Themenstarteram 12. April 2018 um 14:38

Hallo liebe Community,

ich will eure Meinung zu meinem Problem hören.

Ich habe seit gut 2 Monaten einen neuen Leon mit Lederlenkrad.

Jetzt platzt das Lenkrad an drei Stellen auf und zwar unregelmäßig, wie auf den Fotos zu sehen.

Es scheint als würde das Leder von innen aufplatzen.

Ich bin mir sicher, das die Beschädigungen nicht durch Reissverschlüsse, Ringe und dergleichen herrühren.

Mein Seat Händler hat die Garantieabwicklung wegen dergleichen abgelehnt!

Hat jemand ähnliche Probleme, Erfahrungen gehabt? Wie kann ich den Schaden doch noch auf Garantie

geltend machen?

Würde mich über Rückmeldungen freuen!

Grüße Dieter

Beste Antwort im Thema
am 15. April 2018 um 10:39

Oder als Alternative diese Variante wählen, ich hoffe ihr versteht das nur als ein Spass bitte nicht in den falschen Hals bekommen!

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Habe ich bei meinem Leon auch an zwei Stellen. Nach längerer Ursachenforschung habe ich das Problem gelöst :

Der Zollstock im Arbeitsanzug zerkratzt das Lenkrad beim unvorsichtigen Einsteigen.

Ist also mein Fehler.

Gruß Oxebo

Hatte ein ähnliches Schadensbild war selbstverursacht.

Musste bei einem Parkautomat mich sehr weit heraus Strecken und habe durch etwas an meiner Hose Gürtel oder Knopf den Schaden verursacht.

Habe das Lenkrad mit Alcantara beziehen lassen. Kostenpunkt um die 200€

Themenstarteram 12. April 2018 um 16:17

Bin mir sehr sicher, das die Risse nicht von mir verursacht wurden, ich finde man sieht auch auf den Fotos,

das die Risse sehr wellig verlaufen und ungleichmäßig. Das lässt sich mit einem Ring, Reissverschluss und dergleichen

nicht reproduzieren.....

Mit welcher Begründung lehnt dein Verkäufer die Garantiereparatur denn ab ?

Zitat:

@dh62 schrieb am 12. April 2018 um 16:38:19 Uhr:

Hallo liebe Community,

ich will eure Meinung zu meinem Problem hören.

Ich habe seit gut 2 Monaten einen neuen Leon mit Lederlenkrad.

Jetzt platzt das Lenkrad an drei Stellen auf und zwar unregelmäßig, wie auf den Fotos zu sehen.

Es scheint als würde das Leder von innen aufplatzen.

Ich bin mir sicher, das die Beschädigungen nicht durch Reissverschlüsse, Ringe und dergleichen herrühren.

Mein Seat Händler hat die Garantieabwicklung wegen dergleichen abgelehnt!

Hat jemand ähnliche Probleme, Erfahrungen gehabt? Wie kann ich den Schaden doch noch auf Garantie

geltend machen?

Würde mich über Rückmeldungen freuen!

Grüße Dieter

Hallo dh62 !

Komischerweise spuerte ich gestern etwas vergleichbares, sieht bei mir aber noch nicht so schlimm aus ...

Lenkrad 01.jpg
Lenkrad 02.jpg

Lenkradheizung ? Zu Warm ?

Wurde bei Opel auch wegen Rissen von der Temperatur runtergestellt.

Lenkradheizung beim Leon ????

@dh62 :

Verletzungen dieser Art können nicht von innen kommen, sie werden eindeutig von außen durch Reibung erzeugt.

Dein Händler hat richtig gehandelt.

Manchmal reicht schon mit dem Fingernagel blöd hinzukommen. Das Leder ist da sehr empfindlich. Bezweifle auch stark, dass das von innen kommt.

am 13. April 2018 um 9:10

exakt so sah bei meinem letzten Fahrzeug das Lenkrad aus, als ich mich dem Fingernagel in einer Kurve stark ins leder gekratzt habe.

Habe in meinem Lenkrad auch schon eine solche Stelle, Schuld war der Verschuss der Uhr. Ist mir auch im alten Golf mal passiert, fiel dort aber nicht so auf weil das Leder generell abgegriffen war.

am 13. April 2018 um 13:31

Generell ist es so das die Beweislast in den ersten sechs Monaten beim gewerblichen Händler liegt. Er muß dir beweisen daß dieser Mangel nicht schon beim Kauf des Wagens vorlag. Was er vermutlich nicht kann.

Nach den sechs Monaten dreht sich die Sachlage um und du musst die Beweislage erbringen.

 

Ich würde nochmal mit ihm reden und darauf hinweisen, ist das ohne Erfolg wäre mein nächster Schritt der Gang zum Anwalt vorausgesetzt es besteht eine Rechtschutz.

Genau so sieht es aus.

Vielleicht Schaden von Ringen an den Fingern?

Kann man sicher versuchen.

Aber wenn z.B. ein Gutachter dann feststellt, dass der Schaden durch Einwirkung von außen entstanden ist, hat man die Kosten für das laufende Verfahren an der Backe.

Zusätzlich würde ich mich vorher bei meiner RSV erkundigen, ob sie überhaupt eine Deckungszusage erteilen will. Mein Tipp: Eher nicht.

Zusätzlich hat man einen verprellten Händler, zu dem man nicht mehr kommen sollte, wenn man eine Gefälligkeit benötigt.

Zur Beweislastumkehr:

Bei Übernahme des Wagens wird in der Regel in einem Abnahmeprotokoll unterschrieben, dass das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand übernommen wurde.

Und bei technischen Mängeln z.B. im Motor oder Getriebe wird der Händler in der Nachweispflicht sein, bei einem von außen erkennbaren und von einem Laien feststellbaren Mangel sehe ich da schwarz.

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