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Riss im Nebelscheinwerfer-Glas! Tüv durchfallgrund?

Themenstarteram 15. November 2008 um 19:24

Hallo!

Funktion ist gegeben!

Was meint ihr?

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27 Antworten

Gläser müssen heile sein;)

Könnte aber auch nur als geringer Mängel aufgeschrieben werden.

Wenn der TÜV da Probleme macht, dann zieh das Relais für die NSW raus und weise den Prüfer auf die ECE-Regelung R48 Kapitel 5.22 hin: "Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle in Betrieb gesetzt werden kann."

Themenstarteram 15. November 2008 um 20:00

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

Wenn der TÜV da Probleme macht, dann zieh das Relais für die NSW raus und weise den Prüfer auf die ECE-Regelung R48 Kapitel 5.22 hin: "Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle in Betrieb gesetzt werden kann."

Danke!

Werds am Montag testen;)

 

grüße

Ich dachte schon du bist jetzt deswegen durchgefallen. Wollte mich gerade so richtig aufregen:D

Themenstarteram 15. November 2008 um 20:32

nein, noch nicht..

Hatte meinen Wagen in der Werkstatt und die haben mal drüber geschaut und auch was gemacht, was bemängelt werden könnte!

Naja, jedenfalls sagte er mir, das der Nebelscheinwerfer ein Durchfallgrund ist und sie wollten mir den schon erneuern, allerdings sollte der Spaß 100 € kosten! Bin fast vom Stuhl gekippt.

Werd mein Glück am montag versuchen und dann hier berichten!

grüße

Dann schau mal lieber aufm Schrottplatz oder ebay nachm NSW;)

Oder im Zubehör...ich habe bei Auto-Tip für einen neuen rechten 25€ bezahlt.

 

Da die Dinger bei meiner Jahresfahrleistung nicht lange halten...reichen die...der ist eh in einem Jahr wieder kaputt.

Die NSW sind jeweils in 10 sek. pro Seite draussen. Also, wenn es hart auf hart kommen sollte bau sie aus.

Zitat:

Original geschrieben von daniel.krueger

Wenn der TÜV da Probleme macht, dann zieh das Relais für die NSW raus und weise den Prüfer auf die ECE-Regelung R48 Kapitel 5.22 hin: "Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle in Betrieb gesetzt werden kann."

Hi,

ist sicher richtig, aber die meisten Prüfer gehen nach der Methode vor: ALLES was dran ist muss heile sein und auf Knopfdruck leuchten :rolleyes: ...

Frei nach dem Motto: Gibt die Hupe keinen Ton, dann fehlt die Plakette schon :(

Defekter NSW = kein TÜV. Lösung: Klebeband nehmen und beide NSW damit abkleben. Ist zwar schizophren, aber wird genau so vom Prüfer anerkannt.

Gruß hl

Themenstarteram 16. November 2008 um 17:00

Zitat:

Original geschrieben von herrlocke

Defekter NSW = kein TÜV. Lösung: Klebeband nehmen und beide NSW damit abkleben. Ist zwar schizophren, aber wird genau so vom Prüfer anerkannt.

Gruß hl

Woher weißt du das?

Werde die NSW lieber ausbauen und die kabel zur seite schieben,

sollte doch genausogut funktionieren?!

grüße

Warum machst du so ein Drama draus? Einfach neue aus dem Zubehör holen, erledigt...

Kosten i.d.R. 15 € zzgl. Versand. Also am besten zwei neue, dann kostet das ~ 40 € und du hast neue NSW.

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