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Riesen Problem UWP

Themenstarteram 10. Oktober 2009 um 1:33

Ich hatte im August das Forum mit meiner Kaufentscheidung gequelt und jetzt nach dem alles so toll war

ein riesen Problem.

Ich habe mir den 1,8tsi am 13.08 bei autowelt König bestellt.

Folgende Ausgangslage: Ich habe ein Altfahrzeug PUG 106 von 1993

Auf mich zugelassen am 24.02.09,

Als ich gefragt hatte ob dieses Autoabwrackfähig sei, haben mir alle Händler zugesagt.... ja aber das auto muss am erst nachdem 24.02.2010 verschrottet werden. Auch heute noch wurde mir vom Händler´und vw hotline bestätigt das dies möglich sei.

Laut BAFA Seite muss aber der Wagen bis zum 31.12.2009 1 Jahr durchgehend auf mich zugelassen gewesen sein.

Es entsteht durch diese Falschaussage eine Finanzlücken von 5000€ (2500 bafa+ 2500 VW).

Ich habe noch nicht die Anzahlung überwiesen und sollte aber den Wagen am 28.10.2009 in WOB abholen.

Ohne diese 5000€ ist der Golf verständlicherweise nicht so preislich attraktiv und für das Geld von 24000€, kann ich mir auch ein anderes Auto kaufen.

Bitte um guten Rat und Tat, denn ich bin den Kauf nur unter diesen Bedingungen eingegangen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BjoernX

Zitat:

Original geschrieben von zyll

 

Warum denn nicht? Virus? Irgendwas illegales?

Das mwill ich jetzt aber auch wissen;)

@ LC5L

Bitte aufklären!

Ich hab geklickt, BEVOR ich die Warnung gelesen hatte.

Es handelt sich um eine gesperrte P*rno-Seite.

Ich denke, wir sollten das Thema nicht vertiefen, aber solche Leute, die sowas hier

verlinken, gehören gesperrt, auf alle Zeiten !! Solche Schwachmaten !!:mad:

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Zitat:

Original geschrieben von Navi@E-Class

Jetzt kommt das Beste.

Ich habe gerade mit der BAFA telefoniert. Der sagte mir alle fristen wurden bis zum 30.06.2010 verlängert bei Anträgen die ab dem 30.März unter UMP Neu gestellt wurden.

Nein, ich muss Dich enttäuschen! Das ist nicht so, wie man Dir gesagt hat, oder es handelt sich um ein Missverständnis! Siehe hier, die drittletzte Frage am Seitenende betrifft genau Deine Situation... Sorry!

"Mein Altfahrzeug ist erst seit dem 1. März 2009 auf mich zugelassen. Erfüllt dieses Fahrzeug die Fördervoraussetzungen, wenn ich dieses im April 2010, nachdem es über ein Jahr auf mich zugelassen war, verschrotten lasse?

Nein, das Altfahrzeug muss - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung, spätestens aber zum 31. Dezember 2009 – mindestens ein Jahr durchgehend auf den Antragsteller/die Antragstellerin in Deutschland zugelassen sein. Zum 31. Dezember 2009 ist Ihr Fahrzeug noch nicht ein Jahr durchgehend auf Sie zugelassen."

Quelle: http://www.bafa.de/.../index.html

Das wäre schön!!!

Aberrrrr!!!!

Bedingung ist doch, dass der Wagen bis zum 31.12.2009 auf den Halter des Neuwagens mindestens 1 Jahr zugelassen sein muß.

Die verlängerten Zeiten gelten nur für die längeren Lieferfristen der Hersteller.

Kurz und knapp, wer seinen Wrack nach dem 31.12.2008 zugelassens hat, kann keine Umweltprämie erhalten

Themenstarteram 12. Oktober 2009 um 14:48

Das hab ich dem auch gesagt und wegen dieser Frage bin ich ja auch erst drauaf gekommen.

Der hat mir gesagt das bezieht sich auf die Antragstellung bis zum 30.03.2009 alles andere danach wurden die fristen verlängert.

Zitat:

Original geschrieben von Navi@E-Class

Der hat mir gesagt das bezieht sich auf die Antragstellung bis zum 30.03.2009 alles andere danach wurden die fristen verlängert.

Oh, das ist mir neu. Ich dachte im Juni 2009 wurden nur die Fristen für Verschrottung und Neuzulassung vom 31.12.2009 auf 30.06.2010 verlängert. Alle anderen blieben davon unberührt...

am 12. Oktober 2009 um 15:06

Bafa-Link

Sorry nein, laut letzter Fassung vom 26.Juni 2009 hat sich an den Bedingungen nix geändert. Falls dein Altfahrzeug nicht bis zum 31.12.2008 auf dich zugelassen war, dann kriegst du die Umweltprämie nicht.

Die Bafa wird kein Auge zudrücken, es arbeiten dort Beamte. Und diese müssen sich an Richtlinien halten.

Das ist leider Fakt. Versuch am Besten wenigstens noch die 2500€ von VW zu bekommen (obwohl diese dir auch nicht zustünde)

Und klagen? Sorry, hast du es schriftlich vom Verkäufer, dass dein Altfahrzeug abwrackfähig ist? Mit Datum und Unterschrift?! Dann hast du eventuell eine kleine Chance auf Erfolg.

am 12. Oktober 2009 um 15:11

Es wäre ja auch total widersinnig, wenn dem so wäre.

Denn dann hätte man sich ja NACH Bekanntwerden der UWP noch schnell für 1€ ein Auto vom Schrottplatz kaufen, auf sich zulassen, und 2500 € einstreichen können.

Tut mir zwar leid, ist aber so.

Ich verstehe die Aussage der BAFA auch dahingehend, dass es bei dem Berechtigungszeitraum bis 31.12.09 bleibt. Allerdings der Vornahmezeitraum auf 30.06.2010 verlängert wurde.

Was meinst du mit Vornahmezeit? Also die Zeit in der man die Kiste verschrotten musss?! Würde sagen, die haben diese verlängert, da einige Antragsteller aufgrund der Wartezeit auf ihr Auto in Bedrängnis gekommen sind.

 

lg

Zitat:

Original geschrieben von Navi@E-Class

Das hab ich dem auch gesagt und wegen dieser Frage bin ich ja auch erst drauaf gekommen.

 

Der hat mir gesagt das bezieht sich auf die Antragstellung bis zum 30.03.2009 alles andere danach wurden die fristen verlängert.

Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, dass es klappt.:)

Unzweifelhaft ist, dass

- der TE am 31.12.2009 nocht nicht ein Jahr Halter des Altwagens war,

- der Händler zum Ausdruck brachte, dass das Altfahrzeug prämienbegünstigt ist. Wäre es anders, hätte er nicht den Reservierungsantrag gestellt, in dem die Erfüllung der Voraussetzungen für die Prämie in einer persönlichen Erklärung bestätigt werden.

Wie ich erst jetzt feststelle, ist der Inhalt dieser Erklärung insoweit abweichend von den Förderungsrichtlinien, als der 31. 12. 2009 nicht erwähnt wird: "Dieses Altfahrzeug ist zum Zeitpunkt der Verwertung mindestens neun Jahr alt und ich bin zu diesem Zeitpunkt (Tag der Verschrottung) mindestens ein Jahr durchgehend Halter dieses Fahrzeugs gewesen." Insofern hat der Händler nichts Unzutreffendes angegeben, da der Inhalt der Erklärung unzutreffend, zumindest aber irreführend ist.

 

Es bleibt die Frage, ob der Händler die Förderrichtlinien nicht genau kannte, was angesichts der Vielzahl der von ihm getätigten Neuwagenverkäufe unwahrscheinlich ist, oder ob er bewusst diese Auskunft gab, damit der TE nicht als Käufer abspringt, ihn also mit falschen Versprechen lockte. denn er musste davon ausgehen, dass der Kunde einen Kaufvertrag nicht unterschreibt, wenn er keine Prämien erhält.

 

Aufschlussreich wäre zu erfahren, was der Händler zu dem Sachverhalt sagt.

 

O.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von flo0o

Was meinst du mit Vornahmezeit? Also die Zeit in der man die Kiste verschrotten musss?!

Genau das meinte ich. Also alle Voraussetzungen wie bisher, aber anmelden Neuwagen, verschrotten lassen Altwagen und einreichen Unterlagen bis 30.06.2010

Ich möchte mal eine andere Frage zur Umweltprämie reinhängen: Meine Frau hat heute einen kleinen Auffahrunfall gehabt (ihr ist jemand hinten reingefahren, wodurch sie in das vordere Fahrzeug reinfuhr), die Reparatur lohnt sich für die restlichen 2 Monate, bis der neue Golf da ist, wohl nicht (geschätzt ca. 2000 € Reparaturkosten). Ein Bekannter von mir meinte jetzt, das Fahrzeug müsse fahrbereit sein, wenn man die Abwrackprämie bekommen will. Die ist bei uns ja schon längst bestätigt worden. Man kann nur ein paar Meter mit dem Wagen fahren, der Kühler ist hinüber. Wie ist das nun, kann es Probleme geben mit der Abwrackprämie?

j.

Nö du kannst das Altfahrzeug sogar ausschlachten und nur die Rohkarosse zum pressen zum Verwerter bringen. Also kein Problem. Die holen sogar teilweise ab.

Zitat:

Original geschrieben von jennss

Ich möchte mal eine andere Frage zur Umweltprämie reinhängen: Meine Frau hat heute einen kleinen Auffahrunfall gehabt (ihr ist jemand hinten reingefahren, wodurch sie in das vordere Fahrzeug reinfuhr), die Reparatur lohnt sich für die restlichen 2 Monate, bis der neue Golf da ist, wohl nicht (geschätzt ca. 2000 € Reparaturkosten). Ein Bekannter von mir meinte jetzt, das Fahrzeug müsse fahrbereit sein, wenn man die Abwrackprämie bekommen will. Die ist bei uns ja schon längst bestätigt worden. Man kann nur ein paar Meter mit dem Wagen fahren, der Kühler ist hinüber. Wie ist das nun, kann es Probleme geben mit der Abwrackprämie?

j.

Nein, alles OK. Das Auto kann sogar ein Totalschaden sein;)

Zitat:

Original geschrieben von BjoernX

Nein, alles OK. Das Auto kann sogar ein Totalschaden sein;)

Da wäre es ja sogar noch von Vorteil, wenn auf dem Weg zum Verwertungshof ein Wildschwein auf die Straße rennt :)

PS: Soll jetzt niemanden Animieren unbedingt so ein armes Tierchen auf den Kühler zu nehmen.

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