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Richtiges Vorgehen nach fremdverschuldeten Blechschaden

Themenstarteram 1. Januar 2023 um 19:25

Hallo zusammen,

gestern erwischte es meinen Sohn, eine Fahrerin hat bei Ausparken sein Auto "getroffen".

Die Schuldfrage ist geklärt, Adressen ausgetauscht, keiner verletzt, soweit alles gut.

Der Wagen meines Sohnes (Polo 6N Baujahr 1996) ist weiterhin fahrbereit. Die Kiste haben wir vor 2,5

Jahren für 1000 € gekauft, ein großer Wertverlust ist nicht zu erwarten, wir tendieren nicht dazu, eine

proffessionelle Reparatur durchführen zu lassen.

Jetzt aber zu meiner Frage. Bei solchen Autos scheint ja laut einiger Artikel im Netz, das Ganze

per Kostenvoranschlag zu regeln. So habe ich beim ADAC gelesen, nur bei "Nicht Bagatellschäden"

und nicht zu erwartenden Totalschäden könnte dies ausreichen. Auch habe ich die 130% Regel verstanden.

Es ist nun so, dass der zu erwartende Schaden wohl nach meinem "Schwarmwissen" sicherlich mindestens

1000, wenn ich nicht sogar 1500,00 € erreichen kann, und somit könnte der Wagen doch in diesen Bereich

wirtschaftlicher Totalschaden fallen...... /Vordere Beifahrertür sowie hinten hinter Tür ist es eingedrückt (2 Türer Polo).

Wir möchten natürlich unkompliziert und einfach das ganze regeln. Bei diesem Fahrzeugwert wäre

m.E. ein Gutachten eigentlich schon to much......

Zu erwähnen wäre noch, dass die Versicherung der Verursacherin auch unsere Versicherung ist. Ich

denke, dass macht es evtl. einfacher.

Wie würdet ihr euch Verhalten? Mein Vorgehen wäre jetzt, mit der Schadennummer die versicherung zu

kontaktieren und das einfach und unkompliziert zu regeln. Kostenvoranschlag? oder doch Gutachen?

Was meint ihr....freue mich über den ein oder anderen Rat.

Grüße

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105 Antworten

Wenn die "Schuldfrage" geklärt ist, dann kann der Junior sich auf Kosten der gegnerischen Versichrung einen Anwalt konsultieren.

Ein Anruf bei einem Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, gibt vor Mandatserteilung auf die Frage die Auskunft.

Dann entspannt zurücklehnen und machen lassen.

Und zur Frage des Gutachters. Versicherungen schinken in der Regel erst einen Gutachter , wenn der Schaden über 1000 Euro liegt. Also jetzt bloß keinen beauftragen. Wer bestellt bezahlt.

Wer die Anwaltskosten nach einem Autounfall zahlt

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss die Kosten für Ihren Verkehrsrechtsanwalt übernehmen. Das deutsche Recht sieht vor, dass die geschädigte Partei nach Schadenregulierung so gestellt sein soll wie vor dem Unfall.

Hallo

Wenn du im ADAC bist können die dir auch weiterhelfen, ohne das es was kostet.

Gruß

Didi2708

https://www.adac.de/services/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/

Man sollte beim Hochschrauben der Kosten aber einfach auch mal Bedenken, wer das Ganze am Ende des Tages alles bezahlt.

am 2. Januar 2023 um 9:40

Wir alle.

Themenstarteram 2. Januar 2023 um 9:51

Zitat:

@Didi149 schrieb am 1. Januar 2023 um 22:50:27 Uhr:

Wenn die "Schuldfrage" geklärt ist, dann kann der Junior sich auf Kosten der gegnerischen Versichrung einen Anwalt konsultieren.

Ein Anruf bei einem Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, gibt vor Mandatserteilung auf die Frage die Auskunft.

Dann entspannt zurücklehnen und machen lassen.

OK. Die Gegnerin ist ja ins stehende Auto beim Ausparken gekracht.

D.h. Anwalt kann konsultiert werden und der schickt die Rechnungen zur gegnerischen

Versicherung?

Ich frage deshalb so unwissend, da er Anwaltsrechnungen nicht "vorfinanzieren" könnte,

da noch in der Ausbildung.

Danke und Gruß

Der Anwalt wird alle Schadenspositionen geltend machen, nicht nur den reinen Sachschaden. In solchen Konstellationen wie der von dir genannten, muss für gewöhnlich nichts vorfinanziert werden. Die Anwaltsvergütung bei solch kleinen Sachen ist mit ca. 250,- € recht gering. Da wird das Schadengutachten sicherlich drüber liegen. Im Normalfall wird man als Geschädigter damit aber nicht behelligt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. Januar 2023 um 11:01:38 Uhr:

Im Normalfall wird man als Geschädigter damit aber nicht behelligt.

Erst mit der nächsten Beitragsrechnung dann.

Die fällt dann entsprechend höher aus, wenn jeder wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt rennt. ^^

Beitrag editiert, Zimpalazumpala, MT-Moderator

am 2. Januar 2023 um 10:17

Zitat:

@cki77 schrieb am 2. Januar 2023 um 10:51:01 Uhr:

 

D.h. Anwalt kann konsultiert werden und der schickt die Rechnungen zur gegnerischen

Versicherung?

Ärger gibt es nur, wenn die gegnerische Versicherung der Ansicht ist, die Sache sei nicht so eindeutig, wie du sie siehst.

Da Versicherungen, wie du hier häufig lesen kannst, meistens von Verbrechern geführt werden, kommt das schon mal vor.

Themenstarteram 2. Januar 2023 um 10:19

Ja, da gebe ich dir Recht. Nur, woran liegts? Nicht unwesentlich an den Versicherern selbst,

die versuchen, alles in die Länge zu ziehen und darauf zu hoffen, dass die Geschädigten nachgeben.

Da bin ich mir doch dann selbst der Nächste. bevor der Versicherer einspart, möchte ich die Kohle.

PS/ Ich hätte jetzt gesagt, gebt mir 600 € und gut ist. Auto fährt auch so noch 1,5 Jahre.

Aber das ist ja so nicht möglich....:-)

Vielleicht sollte ich mir einen Textbaustein basteln, die Tipperei wird langsam mühsam.

Wer seinen Beitrag vermisst: hier lesen KLICK!

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Zitat:

@cki77 schrieb am 2. Januar 2023 um 11:19:26 Uhr:

 

PS/ Ich hätte jetzt gesagt, gebt mir 600 € und gut ist. Auto fährt auch so noch 1,5 Jahre.

Aber das ist ja so nicht möglich....:-)

Warum nicht? Frag doch bei der Versicherung nach, ob sie damit einverstanden sind.

Wenn nicht, kannst ja immer noch überlegen, wie du weiter vorgehst.

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