Richtiger Umgang mit Airbags - können diese im Postpaket explodieren?

Hallo,

Ich habe hier einmal eine Frage bezüglich Airbags, ob man diese auch in einem Postpaket versenden kann?

Hier in diesem Forum:
http://www.maxrev.de/arge-altautoplusdipl-ing-gottfriedplushoellplusrichtigerplusumgangplu-bild-373030.htm

Ist ein Link, beziehungsweise Screenshot der Firma Arge- Altauto ,
Das ist ein Informationsportal zum Thema Auto Recycling, gebrauchte Sekundär Ersatzteile, elektronisches Abfall-Register, Autoverwerter Software .....
Hochgeladen worden, mit einem Artikel eines Diplom-Ingenieurs vom 21. Juli 2009, welcher in der Arge-Altauto Webseite schreibt, dass ein Airbag im Postversand explodieren könne......

Stimmt das eigentlich so?

Beste Antwort im Thema

es ist generel verboten so etwas zu verschicken, denn jeder Hersteller hat einen Bestimmten Behälter, nur so lange nichts Passiert, sagt auch keiner etwas dazu.

nur die werden einen Vorwiederstand verbaut haben , gegen Fremdstrom !

Des weitern darf auch so etwas garnicht egal wo , so etwas Angeboten geschweige Verkauft werden. nur Original und Personen die einen Sprengstoff Schein haben dürfen damit Hantieren.

mfg

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Zitat:

Passiert dann etwas und die Verantwortlichen lassen sich ermitteln, möchte aber wohl niemand in deren Haut stecken...

Neuere Airbags brauchen eine bestimmte Stromstärke, die nicht zu hoch und auch nicht zu niedrig sein darf ansonsten passiert nichts.
Statische Aufladung reicht nicht aus um das Teil zu entfalten.
Airbags reagieren nicht auf erschütterungen

Das heisst also das paket muss mit einer Stromquelle in kontakt kommen, die genau auf die Kontakte des airbags wirkt und es muss eine genaue Stromstärke sein.

Die wahrscheinlichkeit eines Lottogewinns dürfte deutlich höher liegen als das eintreten dieser obrigen kombination.

Zitat:

@hsgipsy schrieb am 17. Dezember 2017 um 09:41:50 Uhr:


Wer`s glaubt wird seelig.

Du musst es nicht glauben, das steht dir ja frei. Wenn du meinst, dass Hersteller und Händler von Airbags wegen ein paar gesparter Euro Versandkosten, die eh der Kunde zahlt, die Risiken eines unsachgemäßen Versand in Kauf nimmt, steht dir das ebenfalls frei. Man muss nicht an die Realität glauben.

Vor allem da bei Gefahrgut jeglicher Art der Versender persönlich(!) haftet wenn was passiert. Dabei ist es völlig egal ob der Depp wirklich weiss, dass das Gefahrgut ist. Unwissenheit schützt weder vor Strafe noch der strafrechtlichen Haftung. Wer also ne gebrauchte Karre für nen 1000er kauft, die Airbags ausbaut, auf Ebay vertickt und danach die "eisernen" Reste zum Verwerter karrt -> leider verkackt wenn was ist. Bereits der Ausbau ist strafbar, weil in der Regel keine Erlaubnis für den Umgang mit diesen Dingern vorliegt.

Es hat einen Grund, warum diese Dinger vom Sprengstoffgesetz abgedeckt werden und der Umgang (also Einbau, Ausbau, Lagerung bis zum Versand) damit leidlich geregelt ist.

Zitat:

Es hat einen Grund, warum diese Dinger vom Sprengstoffgesetz abgedeckt werden und der Umgang (also Einbau, Ausbau, Lagerung bis zum Versand) damit leidlich geregelt ist.

Kommt darauf an welchen Airbag man vor sich hat.
Es gibt 2 Airbag klassen P1 und P2, das kann man an den aufklebern erkennen.

P1 klasse
https://www.tes.bam.de/.../id_kategorie_p1_auto.htm

P2 Klasse
https://www.tes.bam.de/.../id_kategorie_p2_auto.htm

P1 ist ab 18 jahren und ohne Sachkundenachweis.

"Pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke mit geringer Gefahr (früher Klasse T1), erhältlich ab 18 Jahren."

Für P2 ist eine Sachkundeprüfung erforderlich.

"Pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke mit größerer Gefährdung (früher Klasse T2) und daher nur von Personen mit Fachkunde zu verwenden."

Es ist klar dass der versand P1/P2 immer Gefahrgut ist.

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Also kann man zusammenfassend sagen und feststellen, dass die Chance, dass ein Airbag in einem "Postpacket"
-also einem POSTPAKET_um es rechtschreibtechnisch korrekt zu schreiben-
nicht explodieren kann, weil es technisch einfach unmöglich ist!

Jetzt die Frage, warum Dipl.-Ing. Gottried Höll aber genau das in seiner ArGe-Altauto Website so schreibt, und hiermit falsche Informationen in die Welt trägt....

Dann muß ja im Umkehrschluß und in der "technischen Folge" der Dipl.-Ing. G. Höll keine Ahnung haben, wenn er soetwas in seiner ArGe-Altauto schreibt....

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 17. Dezember 2017 um 13:21:09 Uhr:


Dann muß ja im Umkehrschluß und in der "technischen Folge" der Dipl.-Ing. ... keine Ahnung haben, wenn er soetwas ...schreibt

Es wird viel wider besseren Wissens geschrieben, um bestimmte Ziele zu verfolgen, nicht nur von Ing. und nicht nur im Netz.

Zitat:

Dann muß ja im Umkehrschluß und in der "technischen Folge" der Dipl.-Ing. G. Höll keine Ahnung haben, wenn er soetwas in seiner ArGe-Altauto schreibt....

Nur weil man Dipl.-ing vor seinem Namen trägt heißt das noch lange nicht das man Ahnung hat.
Dipl.-ing bedeutet nur dass man theoretisch alle Formeln berechnen kann, weil man die Uni besucht hat.

Ich habe schon einen Maschinenbau ing. getroffen der es nicht fertig brachte an seinem Fahrzeug den Zahnriemen selbstständig zu wechseln.

Einem anderen Ing. habe ich an seinem Bmw e30 m20 die Ventile eingestellt weil er über leistungsverlust geklagt hatte. Bei Einstellen habe ich festgestellt dass er das ventilspiel zu eng eingestellt hatte.

Theoretisch können die mit formel umherwerfen und bis zur letzten ziffer rechnen, aber in der Praxis nicht fähig einen Motor auf OT zu drehen oder ventile einzustellen.
Bei manchen kommt mir immer wieder der verdacht die haben nur studiert um ja nicht Körperliche arbeiten ausführen zu müssen.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 17. Dezember 2017 um 02:21:08 Uhr:


Ich habe hier einmal eine Frage bezüglich Airbags, ob man diese auch in einem Postpaket versenden kann?

Man kann auch eine Flasche mit instabilem Nitroglyzerin versenden! Aber, sollte man dies machen?

Ehrlich gesagt: Manche Dinge sollte man gar nicht auf dem üblichen versenden. Das gebietet der reine Menschenverstand! Gerade, wenn die rechtliche Lage bei solchen potentiell gefährlichen Gütern nicht 100% Wasserdicht ist, sollte man dies unterlassen. Man gefährdet nicht nur seine Sicherheit (körperlich/finanziell), sondern ggf. die dritter Personen.

Der Einbau eines gebrauchten AirBags in ein anderes Fahrzeug ist eh fast ausnahmslos verboten. Dies führt üblich zum erlöschen der BE und dem Verlust der Versicherung. Für den Betrieb, der derartige Einbauten vornimmt, kann ein einziger Unfall mit einem versagen des Systems den kompletten Ruin bedeuten. Der Monteur und der Auftraggeber (Chef) sind persönlich in der Haftung! (Der Monteur darf derartige Anweisungen nicht befolgen! Macht er es dennoch, ist er haftbar!)

Ich hoffe, du hast nicht vor ein illegales Gewerbe damit zu betreiben.

MfG

vielleicht will er ja einen autobastler-erlebnispark eröffnen, mit besonderer attraction:
airbagflug

Daher kommt die Klasse P1 - ein Meter Flughöhe. Bei P2 .... nein, das ist gar nicht witzig. Bei der Beschleunigung und etwas krumm sitzend kanns die Wirbelsäule "ruinieren" und das heißt querschnittsgelähmt. Mit ganz viel Dusel nur vorübergehend.

Es ist egal wie oft das gut gegangen ist. Sowas nicht als Gefahrgut UND korrekt verpackt zu versenden ist verboten. Und blöd wenn was passiert. Das Thema "persönlich haftbar" hatten wir schon. Selbst wenn jemand auf so eine Nummer wegen des Schrecks nur 1-2 Wochen "blau macht", der Versender haftet dann für die Krankheitskosten / Verdienstausfall.... Was ganz schnell in die Privatinsolvenz führen kann.

Ich hatte vor ein paar Tagen bei der in der vom Dipl-Ing. Gottfried Höll in seiner ArGe-Altauto.de benannten Firma Auto-Strehle GmbH auf deren Handy angerufen, und nachgefragt, ob die Airbags haben und ggf. versenden?

Die Antwort war ein eindeutiges NEIN!

Dann hatte ich weiter gefragt, ob die im Jahre 2009 Airbags verkauft und versendet haben?

Die Antwort war wieder ein NEIN!

Aber nichts desto trotz finde ich die Diskussion interessant, um herauszufinden, ob es ein Risiko ist, Airbags im Postpaket zu versenden, bzw. ob die wirklich explodieren können, wie vom Dip.-Ing. Gottfried Höll in seiner ArGe-Altauto Website behauptet wird....

Natürlich können die explodieren, ist ja schließlich deren Job. Bei einer unsachgemäßen Verpackung kann es theoretisch durch statische Entladung zu einer Zündung kommen, auch kann das Ding hochgehen, wenn andere Ladung zu brennen anfängt. Damit dann nicht noch mehr passiert, muss er eben entsprechend verpackt sein. Beispielsweise so.

Wobei der Hr. Höll garnicht behauptet dass der Airbag wirklich explodieren kann.
Da steht: Man stelle sich vor, .... und das Packet explodiert.

Ok, das Packet falsch geschrieben, aber ansonsten hat der Hr. nur etwas Fantasie spielen lassen.

Zitat:

@Buginithi schrieb am 17. Dezember 2017 um 16:07:12 Uhr:


Wobei der Hr. Höll garnicht behauptet dass der Airbag wirklich explodieren kann.
Da steht: Man stelle sich vor, .... und das Packet explodiert.

Ok, das Packet falsch geschrieben, aber ansonsten hat der Hr. nur etwas Fantasie spielen lassen.

Er hat nicht nur Paket falsch geschrieben:
https://www.motor-talk.de/bilder/richtiger-umgang-mit-airbags-koennen-diese-im-postpaket-explodieren-g77916423/arge-altauto-airbags-im-postpaket-i209045277.html

--- "behadelt" werden, anstatt behandelt werden

--- Gier nach Umsatz und fachlicher "Unkenntniss" nicht im geringsten "abgeschätzen" können..... Unkenntnis mit "Doppel-S" am Ende geschrieben, und was ist eigentlich "abgeschätzen" für ein Ausdruck?

Er, Dipl.-Ing. Gottfried Höll - Autor in der ArGe-Altauto.de -
also einem Portal für Autoverwerter schreibt von einer zertifizierten Autoverwertung Oertler, dabei gibt es keine Autoverwertung Oertler, sondern lediglich eine Autoverwertung Oerter.... http://www.der-autoverwerter.de/
selbst den Namen seiner der ArGe-Altauto angeschlossenen Autoverwertungen hat er falsch geschrieben...

Da hat der Verfasser eben halt ne Rechtschreibschwäche.
Wichtig ist doch der Inhalt.

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