richtig Abbiegen!?! aber wie an dieser Stelle?!?
moin zusammen,
hab mal ne frage zum richtigen abbiegen...
schaut euch mal das foto an und schreibt mal bitte wie man da richtig abbiegt;
also ist der grün markierte weg richtig oder der blaue? oder beide?
-
unbedingt beachten! wenn alles komplett frei ist, also von der anderen seite biegt niemand ein (auf dem satelliten-foto biegen da ja grad n paar autos ab, die sich alle "wegdenken"!)
33 Antworten
rechtlich ist es egal welche spur du nimmst, ich würde mich für die entscheiden auf der ich später weiterfahren will oder muß.
wenn fahrzeuge von rechts kommen würde ich als erstes auf die linke abiegen um dann zu einem späteren zeitpunkt gefahrlos auf meine gewünschte spur zu wechseln.
das rechtsfahrgebot gilt eh nur auf mehrspurigen straßen außerhalb gesachloßener ortschaften
Eigentlich die blaue, da die Einfahrspur eigentlich Vorfahrt zu Achten hat an dieser Stelle und auch in der Stadt das Rechtsfahrgebot gilt
Zitat:
Original geschrieben von Dexter90
Eigentlich die blaue, da die Einfahrspur eigentlich Vorfahrt zu Achten hat an dieser Stelle und auch in der Stadt das Rechtsfahrgebot gilt
Innerorts gilt freie Fahrbahnwahl...
Zitat:
Original geschrieben von Dexter90
Eigentlich die blaue, da die Einfahrspur eigentlich Vorfahrt zu Achten hat an dieser Stelle und auch in der Stadt das Rechtsfahrgebot gilt
1. es gilt in der stadt kein rechtsfahrgebot
2. darf mann inerorts auch rechts vorbeifahren (nicht überholen)
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Servus !
Ich arbeite zwar seit Ewigkeiten nicht mehr in diesem Job, aber ich bin trotzdem Fahrlehrer. Ich kenne diese Stelle nicht und muss mich daher auf das Bild alleine berufen.
Ich vermute, dass an dieser Stelle früher ein zweispuriges Linksabbiegen möglich und erlaubt war. Darauf deuten z.B. die Linien, die sich mit der Spur für Geradeaus kreuzen. Vom Verkehrsverständnis wäre daher das Abbiegen auf der grünen Linie sehr wohl ein Fahrspurwechsel. Dieser muss jedoch rechtzeitig mit Fahrtrichtungsanzeiger angezeigt werden und mit Spiegel- und Schulterblick ( toter Winkel ) abgesichert werden. Das ist WÄHREND des Abbiegevorgang nahezu unmöglich, weil zuviele Parameter aufeinander treffen. Daran ändert übrigens auch das inzwischen nur mehr einspurige Abbiegen nichts. Die Straßenkennzeichnung besitzt nach wie vor Gültigkeit ! Es tut mir sehr leid für Dich, aber dass Du durchgefallen bist, war rechtens - wenn auch etwas hart.
Ich hatte früher in Mannheim auch so eine ähnliche Ecke - die habe ich aber mit meinen Fahrschülern ausgiebig trainiert - nach vorheriger Einweisung und Erklärung natürlich. Wird das bei Euch nicht so gehandhabt ? Das wäre allerdings traurig ! Frag´ doch mal den Fahrlehrer, warum er Dich nicht auf diesen Abbiegevorgang vorbereitet hat. Der kennt diese Kreuzung mit Sicherheit in- und auswendig. Jeder Prüfer kennt mindestens 1-2 "versaute" Ecken - die muss der Fahrschüler natürlich vorher gelernt haben ! Ansonsten hat man manchmal keine Chance, weil sich der Sinn nicht immer gleich erschließt. Manchmal hilft sogar nur die Vogelperspektive zum Verständnis !
Ich drücke Dir für das nächste Mal die Daumen und lass´ Dich bloß nicht entmutigen ! 😉
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
1. es gilt in der stadt kein rechtsfahrgebotZitat:
Original geschrieben von Dexter90
Eigentlich die blaue, da die Einfahrspur eigentlich Vorfahrt zu Achten hat an dieser Stelle und auch in der Stadt das Rechtsfahrgebot gilt
2. darf mann inerorts auch rechts vorbeifahren (nicht überholen)
Das gilt erst bei MEHR als zwei Fahrspuren innerorts - also ab drei Fahrspuren aufwärts ! Und Vorsicht mit der Bezeichnung rechts vorbeifahren - das wird sehr unterschiedlich gehandhabt und geandet !
So - ich habe mal auf dem Bild ein paar stümperhafte Hilfslinien hineingezeichnet. Damit wird ersichtlicher, was ich gemeint habe. Aber selbst wenn die zweite Linksabbiegerspur inzwischen nicht mehr besteht, erkennt man, dass es sich dennoch um einen Spurwechsel handelt. Es wäre natürlich von Seiten der Stadt ratsam, dieses Mißverständnis mit neuen Fahrbahnkennzeichnungen zu beheben.
Zitat:
Original geschrieben von Astra-F-Cabrio
Das gilt erst bei MEHR als zwei Fahrspuren innerorts - also ab drei Fahrspuren aufwärts ! Und Vorsicht mit der Bezeichnung rechts vorbeifahren - das wird sehr unterschiedlich gehandhabt und geandet !Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
1. es gilt in der stadt kein rechtsfahrgebot
2. darf mann inerorts auch rechts vorbeifahren (nicht überholen)
rechts vorbeifahren und nicht überholen.
überholen:
ausscheren, vorbeifahren und wieder einscheren.
vorbeifahren:
rechts sein, rechts fahren und dann immer noch rechts bleiben.
so mit ist es kein überholen.
wenn z.b. sich ein deutlich lansamerer links ein ordnet um irgentwann links abzubiegen darf ich auf meiner spur bleiben und daran vorbeifahren sonst würde irgentwann der komplette fehrkehr zum erliegen kommen, wenn alle nicht vorbei dürften.
Zitat:
Original geschrieben von Astra-F-Cabrio
So - ich habe mal auf dem Bild ein paar stümperhafte Hilfslinien hineingezeichnet. Damit wird ersichtlicher, was ich gemeint habe. Aber selbst wenn die zweite Linksabbiegerspur inzwischen nicht mehr besteht, erkennt man, dass es sich dennoch um einen Spurwechsel handelt. Es wäre natürlich von Seiten der Stadt ratsam, dieses Mißverständnis mit neuen Fahrbahnkennzeichnungen zu beheben.
wie sieht es aus wenn die 2 rechten spuren eindeutig als gerade aus angezeigt werden durch beschilderung und markierungen auf der starße die weiter vorne sind und nicht auf dem bild erkennbar sind.
somit dürfte ich als erster in der abiegespur meine fahrbahn frei wählen, wobei ich nur sehen kann das im protokoll was von fehlender umsicht steht und nicht vom falschen befahren einer fahrspur
Sicher - Sicher - Du hast völlig Recht ! Ich kann Dir aber trotzdem nur raten damit vorsichtig zu sein. Im Zweifelsfall wird die Beweisführung sehr schwierig und Verkehrsrichter tendieren stark dazu, den Ordnungskräften mehr Glauben zu schenken.
Ausserdem gilt die Regelung nur bis zu einem Höchsttempo von 60 KM/H und einer Differenzgeschwindigkeit von ca. 5 KM/H ( glaube ich zumindest - bin ein wenig eingerostet ! )
Zitat:
Original geschrieben von Astra-F-Cabrio
Sicher - Sicher - Du hast völlig Recht ! Ich kann Dir aber trotzdem nur raten damit vorsichtig zu sein. Im Zweifelsfall wird die Beweisführung sehr schwierig und Verkehrsrichter tendieren stark dazu, den Ordnungskräften mehr Glauben zu schenken.Ausserdem gilt die Regelung nur bis zu einem Höchsttempo von 60 KM/H und einer Differenzgeschwindigkeit von ca. 5 KM/H ( glaube ich zumindest - bin ein wenig eingerostet ! )
inerorts ist es mit dem unterschied der geschwindigkeiten wohl nicht so, mir ist es nur bekannt das bei einer erhöten fehrkehrsdichte auf der autobahn auch erlaubt ist wenn sich die komplette rechte spur an der linken vorbei schiebt.
wenn die geschwindigkeit bei 60 oder 80 kmh liegt und nicht wesentlich schneller ist wie die auf der linken.
ich meinte damit auch nicht auf dem mittlerenring in münchen auf der rechten spur an allen vorbei zu brettern
ich bin das erste mal durchgefallen weil eine geradeausspur zur rechtsabbiegerspur wurde und ich VOR der durchgezogenen linie wechseln wollte... der prüfer meinte ich wäre mit dem rad drüber was der von hinten sicherlich gut sehen konnte.
beim zweiten mal zu schnell an einem sprinter mit busschild in der heckscheibe und warnblinker vorbei gefahren...
einfach nochmal probieren, irgendwann klappt das schon!
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
wie sieht es aus wenn die 2 rechten spuren eindeutig als gerade aus angezeigt werden durch beschilderung und markierungen auf der starße die weiter vorne sind und nicht auf dem bild erkennbar sind.somit dürfte ich als erster in der abiegespur meine fahrbahn frei wählen, wobei ich nur sehen kann das im protokoll was von fehlender umsicht steht und nicht vom falschen befahren einer fahrspur
Sorry - Deine Frage hatte ich völlig übersehen !
In diesem Fall dürfte es grundsätzlich frei wählbar sein, solange keine durchgezogenen Linien passiert werden - ähnlich der Situation, wenn aus einer Fahrspur zwei werden. Aber auch dann gilt wieder das Rechtsfahrgebot, es sei denn es wäre ein Hindernis erkennbar auf der rechten Seite. Übrigens müßtest Du auch als Erster beim Abbiegen mit Blinker, Spiegel und Schulterblick nach hinten absichern, wenn Du auf die linke Spur ( in Deinem beschriebenen Fall ) wechseln wolltest. Es könnte ja doch einer angeschossen kommen der der Meinung ist, Du bleibst rechts und er kann gleich an Dir vorbeiziehen. Ist eine etwas vertrackte Situation.
Die fehlende Umsicht bezieht sich auf den nicht bewußt gemachten Fahrspurwechsel. Dabei fehlte natürlich dann das komplette Programm.
Zitat:
Original geschrieben von iral_kbk
ich bin das erste mal durchgefallen weil eine geradeausspur zur rechtsabbiegerspur wurde und ich VOR der durchgezogenen linie wechseln wollte... der prüfer meinte ich wäre mit dem rad drüber was der von hinten sicherlich gut sehen konnte.beim zweiten mal zu schnell an einem sprinter mit busschild in der heckscheibe und warnblinker vorbei gefahren...
einfach nochmal probieren, irgendwann klappt das schon!
Naja - manchmal gibt es natürlich auch Schikanen. Wo Menschen arbeiten, menschelt es halt ! Auch Prüfer sind nunmal Menschen, die mit Sympathien und Antipathien zu kämpfen haben, obwohl solche Einflüsse eigentlich nicht ins Prüfergebnis gelangen dürfen !
Das soll jetzt keine Entschuldigung für Prüfer sein und noch viel weniger für Schikanen. Nur eine von mir selbst festgestellte Tatsache ! manchmal hilft wirklich nur: Ärger runterschlucken, wieder Geld investieren und auf zum nächsten Mal ! Mir sind zwei Fahrschüler durchgefallen, die meines Erachtens nicht den geringsten Fehler gemacht haben. Ich habe gekämpft wie ein Löwe, bin aber am Chef des Prüfers jedesmal gescheitert. Ist wie beim Fußball mit einer Schiedsrichterentscheidung. Selbst wenn man eine Fehlentscheidung nachweisen kann - die Momententscheidung ist gültig !