Rettungswagen umgeparkt.

Mir fehlen die Worte. Die Welt wird immer Rücklichtloser. Aber lest bitte selbst.

https://www.heidelberg24.de/.../...echt-sich-sanitaetern-13022700.html

Was haltet ihr von einer solchen Aktion, und wie sollte man so etwas Ahnden.

Gruß MIFIA4

Beste Antwort im Thema

Man sollte als erstes Anzeige wegen Kfz Diebstahl einleiten,dann wegen Behinderung der Einsatzkräfte ein hohes Bußgeld verhängen.Der gesamte Einsatz müsste bezahlt werden und wenn er einen Führerschein hat dann eine mehrjährige Sperre.Man stellt sich mal vor man kommt in so eine Situation,liegt auf der Trage und die Sanitäter wissen das es um Minuten geht,finden aber ihr Einsatzfahrzeug nicht.Vielleicht sollte man den Verursacher aber auch mal einem Psychiater vorstellen.Leider wird so etwas in unserem Land (wo wir gut und gerne leben) nicht groß weiter verfolgt,da es ja täglich an der Tagesordnung ist.Ichkann es auch überhaupt nicht nachvollziehen das der Gesetzgeber da so lasch reagiert,siehe auch die Gaffer und Smartphone Filmer ...

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Selbst bei einem Rettungssanitäter wird es eher nicht zu einem Bußgeld kommen, wenn er darlegen kann, warum das StVO-widrige Verlassen des ungesicherten Fahrzeugs in dem Augenblick geboten war. Die entsprechende Abwägung sollte bei einem Rettungseinsatz akzeptabel sein.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 23. September 2019 um 08:24:41 Uhr:



Zitat:

@servicetool schrieb am 23. September 2019 um 08:17:04 Uhr:


§14 StVo regelt das ganz klar.
Ein Kfz ist gegen unbefugte Nutzung zu sichern.
Da gibt es keine Ausnahmen.

Doch. z.B. §35 der hier greift. Bei Feuerwehrs würde das z.B. gar nicht gehen. Fahrzeug läuft und der Maschinist steht i.d.R hinterm Fahrzeug, nicht unmöglich für eine Dummbratze sich ggf. unbemerkt ins Fahrzeug zu setzen.

Da gibts doch oft auch die Funktion, dass das Fahrzeug trotz gezogenem Zündschlüssel weiter läuft.
Wegfahren ist mit der Motorweiterlauffunktion aber nicht möglich.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 23. September 2019 um 10:32:20 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 23. September 2019 um 08:24:41 Uhr:


Doch. z.B. §35 der hier greift. Bei Feuerwehrs würde das z.B. gar nicht gehen. Fahrzeug läuft und der Maschinist steht i.d.R hinterm Fahrzeug, nicht unmöglich für eine Dummbratze sich ggf. unbemerkt ins Fahrzeug zu setzen.

Da gibts doch oft auch die Funktion, dass das Fahrzeug trotz gezogenem Zündschlüssel weiter läuft.
Wegfahren ist mit der Motorweiterlauffunktion aber nicht möglich.

Keine Ahnung, wir haben diese Funktion in keinem Einsatzfahrzeug und mir wäre auch keine Feuerwehr im Umkreis bekannt die derartiges verbaut hätte. Beim Rd der diese Funktion teilweise hat ist es, soweit ich es kenne, dass dann spätestens mit lösen der Feststellbremse oder z.B. treten des Kupplungspedals der Motor dann ausgeht. Wäre auch kontraproduktiv und bei Feuerwehrs nicht minder gefährlich

Wir kommen vom Thema weg.
Wenn es um die Rettung von Menschenleben usw. geht gibt es kein Argument in ein Einsatzfahrzeug ob mit oder ohne laufendem Motor, ob es im Weg steht oder nicht, einzusteigen und weg zu fahren.
Die Diskussion zeigt mal wieder das unsere Rechtssprechnung an die Grenze gekommen ist und die Geldstrafen aus der Protokasse bezahlt immer wirkungsloser werden.
Unterhaltet euch mal mit einem Autofahrer aus der Schweiz über Geschwindigkeitsübertretungen.
Die Diskussion ist ganz schnell beendet wenn dir der Schweizer mit blasem Gesicht erzählt was er bei Geschwindigkeistüberschreitungen bezahlen muß und schon bezahlt hat.....................
Die Strafen für
Rettungsgasse nicht freihalten
Sanitäter behindern
Feuerwehrzufahrten zustellen
Feuerwehrleute behindern
Gaffer
usw.
darf nicht unter einem Monatslohn liegen............................

Wenn Sanitäter / Feuerwehrleute / Polizisten auch noch körperlich angegriffen werden: Darf die Strafe nicht unter zwei Monatslöhnen liegen...........................

Glaubt mir, bei diesen Strafen bekommt auch der größte Säufer in seiner Stammkneipe weiße Flecken ins Gesicht

MfG kheinz

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Zitat:

@crafter276 schrieb am 23. September 2019 um 11:46:01 Uhr:


Wir kommen vom Thema weg.
Wenn es um die Rettung von Menschenleben usw. geht gibt es kein Argument in ein Einsatzfahrzeug ob mit oder ohne laufendem Motor, ob es im Weg steht oder nicht, einzusteigen und weg zu fahren.
Die Diskussion zeigt mal wieder das unsere Rechtssprechnung an die Grenze gekommen ist und die Geldstrafen aus der Protokasse bezahlt immer wirkungsloser werden.
Unterhaltet euch mal mit einem Autofahrer aus der Schweiz über Geschwindigkeitsübertretungen.
Die Diskussion ist ganz schnell beendet wenn dir der Schweizer mit blasem Gesicht erzählt was er bei Geschwindigkeistüberschreitungen bezahlen muß und schon bezahlt hat.....................
Die Strafen für
Rettungsgasse nicht freihalten
Sanitäter behindern
Feuerwehrzufahrten zustellen
Feuerwehrleute behindern
Gaffer
usw.
darf nicht unter einem Monatslohn liegen............................

Wenn Sanitäter / Feuerwehrleute / Polizisten auch noch körperlich angegriffen werden: Darf die Strafe nicht unter zwei Monatslöhnen liegen...........................

Glaubt mir, bei diesen Strafen bekommt auch der größte Säufer in seiner Stammkneipe weiße Flecken ins Gesicht

MfG kheinz

Und warum wird das bei uns nicht auch so praktiziert? Auch Gaffer sollten schmerzhaft zur Verantwortung gezogen werden. Ansonsten geht dieser Spuk munter weiter. Ihr habt sicher auch davon gehört, als letztens ein/oder mehrere Idioten der Feuerwehr in Gera das Wasser am Hydranten abgedreht hatten.

Zitat:

@Knergy schrieb am 22. September 2019 um 20:00:09 Uhr:


Die aktuelle Gesetzeslage gibt halt "nur" eine MPU her.

Und das ist ja das Traurige an der ganzen Sache.
Der Typ, der den RTW umgeparkt hat darf zur MPU legt diese erfolgreich ab und passiert ist nichts.
Solche Erfahrungen sind meiner Meinung nach keine Dämpfer, die wirklich zum Nachdenken anregen.
Für mich gehört so Einer für 2 Jahre in den Bau, denn das Verhalten kann man nicht mit einer MPU entschuldigen.

Ich frage mich, ob anders geurteilt würde, wenn die zu transportierende Person verstorben wäre... jedenfalls sollte das definitiv nicht so sein. Wer einen Rettungswagen umparkt, dem MUSS als erwachsenem Menschen, der zudem noch im Besitz eines Führerscheins ist, der Rückschluss zugetraut werden, dass er damit jemandes Leben akut gefährdet. Das ist unverzeihlich und verlangt meiner Meinung nach eine extrem harte Strafe.

Zitat:

@debiler schrieb am 23. Sep. 2019 um 16:46:22 Uhr:


dem MUSS als erwachsenem Menschen, der zudem noch im Besitz eines Führerscheins ist

Vielleicht waren Jugendliche unterwegs. Auch glaube ich nicht, dass der PKW-Fahrer den Rettungswagen 70m weiter parkt, sein Auto derweil stehen lässt und wieder zurück läuft. Ich würde eher davon ausgehen, dass er einen Beifahrer hatte und wer weiß, wie alt der war, vielleicht ja noch keine 14. Wir können wieder nur wild spekulieren.

Update von heute:

https://www.heidelberg24.de/.../...ch-sanitaetern-update-13022700.html

Gruß MIFIA4

Edit: In dem seiner Haut, wenn er es war, möchte ich jetzt nicht stecken.

Das schlägt dem Fass den Boden aus. Der Umpacker war ein Berufskraftfahrer, der Linienbusse fährt.
Ich hoffe der Betrieb braucht einen neuen Fahrer, denn so ein verantwortungsloser darf keine Personen wie z.B. Schulkinder mehr fahren dürfen. Die Fahrerlaubnis gehört für immer entzogen.

So eine Problematik kann es wohl auch geben? Aussagen in Bezug auf den aktualisierten Bericht.

Wie hätte der Busfahrer korrekt reagieren sollen, evtl. noch mit dutzenden ungeduldiger Fahrgäste an Bord?

Hier wäre wohl die erste Frage, welche Maßnahmen die Firma des Busfahrers für solche Fälle vorgesehen hat?

@claudia1987
Bitte nicht so eine pauschale Antwort raushauen.

Es sollte hier klar sein, daß dieser Busfahrer weder seinen Job noch seinen Führerschein verliert.

Es ist, (für mich), ein grundsätzlicher Unterschied in der Schwere des Fehlverhaltens, ob jemand aus beruflichen Gründen derartiges tut oder aus reiner privater Unlust zu warten, bis der Einsatz vorüber ist.

Daß das Umkparken des RTV trotzdem ein NoGo ist, ist die eine Seite, die Motiv dafür die andere.

Da stehe doch wohl immer das Leben vor der Einhaltung des Fahrplans.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 23. September 2019 um 17:08:42 Uhr:


Wie hätte der Busfahrer korrekt reagieren sollen, evtl. noch mit dutzenden ungeduldiger Fahrgäste an Bord?

Motor aus und erst mal 5 abwarten.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 23. September 2019 um 17:08:42 Uhr:


So eine Problematik kann es wohl auch geben? Aussagen in Bezug auf den aktualisierten Bericht.

Wie hätte der Busfahrer korrekt reagieren sollen, evtl. noch mit dutzenden ungeduldiger Fahrgäste an Bord?

Hier wäre wohl die erste Frage, welche Maßnahmen die Firma des Busfahrers für solche Fälle vorgesehen hat?

Ganz einfach warten!

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 23. September 2019 um 17:08:42 Uhr:


So eine Problematik kann es wohl auch geben? Aussagen in Bezug auf den aktualisierten Bericht.

Wie hätte der Busfahrer korrekt reagieren sollen, evtl. noch mit dutzenden ungeduldiger Fahrgäste an Bord?

Hier wäre wohl die erste Frage, welche Maßnahmen die Firma des Busfahrers für solche Fälle vorgesehen hat?

@claudia1987
Bitte nicht so eine pauschale Antwort raushauen.

Es sollte hier klar sein, daß dieser Busfahrer weder seinen Job noch seinen Führerschein verliert.

Es ist, (für mich), ein grundsätzlicher Unterschied in der Schwere des Fehlverhaltens, ob jemand aus beruflichen Gründen derartiges tut oder aus reiner privater Unlust zu warten, bis der Einsatz vorüber ist.

Daß das Umkparken des RTV trotzdem ein NoGo ist, ist die eine Seite, die Motiv dafür die andere.

@Wauhoo der hat auch beruflich zu warten. Bei einem VU würde ihm wahrscheinlich jemand mit neckischer Mütze erklären, was er zu tun oder zu lassen hat. Hier macht es hoffentlich der Staatsanwalt und die Führerscheinstelle. Außerdem hat er u.U. ein oder mehrere Leben gefährdet. Hätten die den RTW nämlich nicht gleich gefunden hätte womöglich ein zweiter anfahren müssen, der dann u.U. wo anders fehlt.

Gruß MIFIA4

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