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Rettungswagen umgeparkt.

Mir fehlen die Worte. Die Welt wird immer Rücklichtloser. Aber lest bitte selbst.

https://www.heidelberg24.de/.../...echt-sich-sanitaetern-13022700.html

Was haltet ihr von einer solchen Aktion, und wie sollte man so etwas Ahnden.

Gruß MIFIA4

Beste Antwort im Thema

Man sollte als erstes Anzeige wegen Kfz Diebstahl einleiten,dann wegen Behinderung der Einsatzkräfte ein hohes Bußgeld verhängen.Der gesamte Einsatz müsste bezahlt werden und wenn er einen Führerschein hat dann eine mehrjährige Sperre.Man stellt sich mal vor man kommt in so eine Situation,liegt auf der Trage und die Sanitäter wissen das es um Minuten geht,finden aber ihr Einsatzfahrzeug nicht.Vielleicht sollte man den Verursacher aber auch mal einem Psychiater vorstellen.Leider wird so etwas in unserem Land (wo wir gut und gerne leben) nicht groß weiter verfolgt,da es ja täglich an der Tagesordnung ist.Ichkann es auch überhaupt nicht nachvollziehen das der Gesetzgeber da so lasch reagiert,siehe auch die Gaffer und Smartphone Filmer ...

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Zitat:

@gast356 schrieb am 22. September 2019 um 17:01:16 Uhr:

 

PS: Wie ich aus dem Artikel entnehme gibt es sogar eine Einrichtung bei diesen Fahrzeugen, dass der Motor auch mit abgezogenem Schlüssel weiterläuft um entsprechende Verbraucher mit Strom zu versorgen... ist schon ein komischer Zufall, dass da ausgerechnet in diesem Fall ein Defekt vorgelegen haben soll -wers glaubt wird seelig :rolleyes:- meine offene ehrliche Meinung, Schlampigkeit des Fahrers und als die Karre weg war hat man schnell einen Rechtfertigungsgrund für den steckende Schlüssel gesucht.

Aha. :rolleyes:

Also wenn es da um einen echten Notfall gegangen ist, kann man so einen Fall von "Schlampigkeit" schon nachvollziehen. Ich z. B. hätte da vielleicht auch eher auf die Patientin als aufs Auto geachtet (bin aber kein Sani).

Wäre erstmal ein Fall für die MPU. Führerscheinentzug auf jeden Fall. Die Kiste auf Schäden untersuchen und selbstverständlich jedes Kratzerchen ihm zuweisen und auf seine Kosten reparieren lassen.

Ansonsten ist rechtlich sicherlich einiges denkbar. Köperverletzung durch unterlassung (fällt grad nicht ein wie die genaue juristische Bezeichnung dafür lautet), zu.indest versuchter diebstahl, mißbrauch von Sonderechten und und und

@Gast: Also selbst wenn deine Unterstellung war wäre und kein Defekt vorgelegen hätte: Konnte das Subjekt ja nicht wissen, wäre eingestiegen, Kupplung getreten und die Kiste wäre dann ausgegangen. Dann hätte er die zwar nicht bewegt aber der Rettungsdienst eben such nicht mehr da Batterie alle.

Für mich sind das schlicht Geistesgestörte, die sowas machen... Ich will sowas nicht in meiner Welt haben...

(Das war kein Ruf nach Todesstrafe oder so, reicht wenn die nie geboren worden wären)

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 22. September 2019 um 18:28:48 Uhr:

Wäre erstmal ein Fall für die MPU. Führerscheinentzug auf jeden Fall. Die Kiste auf Schäden untersuchen und selbstverständlich jedes Kratzerchen ihm zuweisen und auf seine Kosten reparieren lassen.

(...)

Genau, dem Fahrer hintenrum noch eine reinwürgen. Tolle Einstellung. Das war zwar ein ziemliches Arschloch, aber glücklicherweise haben wir in Deutschland noch einen Rechtsstaat. Mit solchen Aktionen begibt man sich nur auf das Niveau von Russland und anderen schlechten Vorbildern. Einen versuchten Mord wird man im (zurecht!) nicht anhängen können, auch wenn das in einigen Stammtischkreisen nicht gut ankommt.

Die aktuelle Gesetzeslage gibt halt "nur" eine MPU her.

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 22. September 2019 um 13:39:30 Uhr:

Was haltet ihr von einer solchen Aktion,

Nichts.

Wobei; kein Rettungsfahrzeug im Einsatz sollte selber so abgestellt werden, daß andere Rettungsfahrzeuge im Einsatz, die vielleicht 3 Häuser weiter fahren müssen, behindert werden.

Es sollte unter Nutzung von Geh-/Radwegen immer die Durchfahrtmöglichkeit für andere Rettungsfahrzeuge bleiben; denn vielleicht zählt tatsächlich gerade die Zeit und der Weg, in der gerade bereits ein Rettungsfahrzeug steht, ist dafür der kürzeste Weg.

Da wäre denn auch die Frage, ob es solche Fälle schon gegeben hat, bzw., wie häufig es vorkommt, daß sich Rettungsfahrzeuge, die zu unterschiedlichen Einsätzen unterwegs sind, gegenseitig blockieren?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 22. September 2019 um 20:12:08 Uhr:

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 22. September 2019 um 13:39:30 Uhr:

Was haltet ihr von einer solchen Aktion,

Nichts.

Wobei; kein Rettungsfahrzeug im Einsatz sollte selber so abgestellt werden, daß andere Rettungsfahrzeuge im Einsatz, die vielleicht 3 Häuser weiter fahren müssen, behindert werden.

Es sollte unter Nutzung von Geh-/Radwegen immer die Durchfahrtmöglichkeit für andere Rettungsfahrzeuge bleiben; denn vielleicht zählt tatsächlich gerade die Zeit und der Weg, in der gerade bereits ein Rettungsfahrzeug steht, ist dafür der kürzeste Weg.

Da wäre denn auch die Frage, ob es solche Fälle schon gegeben hat, bzw., wie häufig es vorkommt, daß sich Rettungsfahrzeuge, die zu unterschiedlichen Einsätzen unterwegs sind, gegenseitig blockieren?

Da wäre man in manchen Stadtvierteln echt gekniffen, da stünde der RTW dann ein paar Hundert Meter weiter im Parkhaus o.ä.

Wahnsinn auf was für dämliche Ideen die Leute kommen und ihnen ein Menschenleben scheiXX egel ist. :(

Zitat:

@Knergy schrieb am 22. September 2019 um 20:00:09 Uhr:

 

Genau, dem Fahrer hintenrum noch eine reinwürgen. Tolle Einstellung. Das war zwar ein ziemliches Arschloch, aber glücklicherweise haben wir in Deutschland noch einen Rechtsstaat. Mit solchen Aktionen begibt man sich nur auf das Niveau von Russland und anderen schlechten Vorbildern. Einen versuchten Mord wird man im (zurecht!) nicht anhängen können, auch wenn das in einigen Stammtischkreisen nicht gut ankommt.

Die aktuelle Gesetzeslage gibt halt "nur" eine MPU her.

Tja, wenn ich eines in der Thematik in den letzten Jahren leider lernen musste: Appelle, Aufklärung, Reden, Bitten... bringt nichts. Das einzige was hilft ist wenn es richtig viel Geld kostet. Ist nun mal das wohin sich unsere Gesellschaft hin entwickelt hat.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 22. September 2019 um 20:12:08 Uhr:

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 22. September 2019 um 13:39:30 Uhr:

Was haltet ihr von einer solchen Aktion,

Nichts.

Wobei; kein Rettungsfahrzeug im Einsatz sollte selber so abgestellt werden, daß andere Rettungsfahrzeuge im Einsatz, die vielleicht 3 Häuser weiter fahren müssen, behindert werden.

Es sollte unter Nutzung von Geh-/Radwegen immer die Durchfahrtmöglichkeit für andere Rettungsfahrzeuge bleiben; denn vielleicht zählt tatsächlich gerade die Zeit und der Weg, in der gerade bereits ein Rettungsfahrzeug steht, ist dafür der kürzeste Weg.

Da wäre denn auch die Frage, ob es solche Fälle schon gegeben hat, bzw., wie häufig es vorkommt, daß sich Rettungsfahrzeuge, die zu unterschiedlichen Einsätzen unterwegs sind, gegenseitig blockieren?

Letzteres: Persönlich nie erlebt oder auch nur davon gehört. Was ab und an mal vorkommt ist, wenn man eine Einsatzstelle gemeinsam anfährt, die Kameraden der Pol mal ungünstig geparkt haben und den roten Autos mal kurz im Weg stehen. Klärt sich aber meist sofort und ein zweites mal passiert das den Kameraden nicht mehr.

Zu Ersterem: da links und rechts oft Autos parken und viele davon nicht immer "sinnvoll" ist das fast unmöglich. Wenn "wir" kommen richtet sich die Aufstellung der Einsatzfahrzeuge eh nach der Taktik, die berücksichtigt schon grundlegend dass man sich nicht gegenseitig im Weg steht. Ob da dann halt eine Grundstückszufahrt, eine Straße, ein Parkplatz blockiert ist hat sich in dem Moment einfach unterzuordnen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. September 2019 um 17:01:16 Uhr:

 

PS: Wie ich aus dem Artikel entnehme gibt es sogar eine Einrichtung bei diesen Fahrzeugen, dass der Motor auch mit abgezogenem Schlüssel weiterläuft um entsprechende Verbraucher mit Strom zu versorgen... ist schon ein komischer Zufall, dass da ausgerechnet in diesem Fall ein Defekt vorgelegen haben soll -wers glaubt wird seelig :rolleyes:- meine offene ehrliche Meinung, Schlampigkeit des Fahrers und als die Karre weg war hat man schnell einen Rechtfertigungsgrund für den steckenden Schlüssel gesucht.

Ein defektes Fahrzeug gehört in die Werkstatt und nicht auf die Straße.

Das Problem ist das es nicht die Sanis in der Hand haben ob eine solche Funktion repariert wird oder nicht sondern irgendein Sesselfurzer weit weg vom Alltag im Rettungsdienst der keine Reparaturfreigabe gibt.

Möglicherweise weil kein Geld da ist, man aktuell auf kein Fahrzeug verzichten kann oder es eh in relativ kurzer Zeit ersetzt wird oder als reines Krankentransportmittel genutzt werden soill, da ist dann diese Funktion nicht mehr nötig.

Wie man sieht gibt es durchaus auch Gründe warum man diese Funktion nicht repariert, unter Anderem ist ja nicht bekannt wie lange Sie schon defekt ist.

Aber da man generell die Pfoten von diesen Fahrzeugen weglassen sollte darf es kein Problem sein Sie offen stehen zu lassen.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 22. September 2019 um 21:15:08 Uhr:

Zitat:

@Knergy schrieb am 22. September 2019 um 20:00:09 Uhr:

 

Genau, dem Fahrer hintenrum noch eine reinwürgen. Tolle Einstellung. Das war zwar ein ziemliches Arschloch, aber glücklicherweise haben wir in Deutschland noch einen Rechtsstaat. Mit solchen Aktionen begibt man sich nur auf das Niveau von Russland und anderen schlechten Vorbildern. Einen versuchten Mord wird man im (zurecht!) nicht anhängen können, auch wenn das in einigen Stammtischkreisen nicht gut ankommt.

Die aktuelle Gesetzeslage gibt halt "nur" eine MPU her.

Tja, wenn ich eines in der Thematik in den letzten Jahren leider lernen musste: Appelle, Aufklärung, Reden, Bitten... bringt nichts. Das einzige was hilft ist wenn es richtig viel Geld kostet. Ist nun mal das wohin sich unsere Gesellschaft hin entwickelt hat.

Nicht nur richtig viel Geld, sondern sollten auch gemeinützige Stunden auferlegt werden. Nicht nur Statistenrollen, sondern aktive Mitarbeit in der achso wertvollen Freizeit. Wers ich dagegen verwehren sollte, der muss halt seine Zeit hinter gesiebter Luft absitzen, nicht nur auf Staatskosten, sondern zu 90% aus eigener Tasche.

Hatten wir das schon?!

-> hoffentlich war der Typ, der den Wagen umgeparkt hat, relativ jung und hat nur Führerscheinklasse B... da die Krankenwagen über 3,5to zGG haben wäre das auch nochmal "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und somit 'ne Straftat :-)

Hatte vor Jahre mal so ein Erlebnis.

Ältere Dame mit gebrochener Schulter nach einem Sturz in der Wohnung.

Bewegen der Verletzten war nicht möglich.

Den Rettungsdienst gerufen.

Zuerst kommt der Notarzt im X3 gefahren, ein paar Minuten später trifft der RTW ein.

Man lässt den Motor des RTW laufen und geht ins Haus.

Erstversorgung mit Schmerzmitteln und dann Transport mit einem Tragestuhl (Treppenhaus war für Trage zu eng).

Vor dem Haus wird die Dame abgestellt und der eine Sani stürmt ins Haus zurück um den Autoschlüssel zu suchen.

Mein Hinweis, dass der RTW mit voller Beleuchtung, offenen Türen und laufenden Motor vor dem Haus steht, hat dann einen Transport ins nächste Krankenhaus ermöglicht.

Das ganze passierte in einer ruhigen Wohngegend, sicher gibt es in Deutschland Orte, da hätte der RTW nicht mehr vor dem Haus gestanden.

§14 StVo regelt das ganz klar.

Ein Kfz ist gegen unbefugte Nutzung zu sichern.

Da gibt es keine Ausnahmen.

Zitat:

@servicetool schrieb am 23. September 2019 um 08:17:04 Uhr:

§14 StVo regelt das ganz klar.

Ein Kfz ist gegen unbefugte Nutzung zu sichern.

Da gibt es keine Ausnahmen.

Doch. z.B. §35 der hier greift. Bei Feuerwehrs würde das z.B. gar nicht gehen. Fahrzeug läuft und der Maschinist steht i.d.R hinterm Fahrzeug, nicht unmöglich für eine Dummbratze sich ggf. unbemerkt ins Fahrzeug zu setzen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. September 2019 um 17:01:16 Uhr:

...würde mich nicht wundern, wenn dann plötzlich eine Retourkutsche gegen den Fahrer des Rettungsfahrzeuges käme.

§ 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

(1) ...

(2) 1Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. 2Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

TBNR. 114000 Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern *).

§ 14 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

§35 Abs.1 StVo:

Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Das wird also nicht passieren. ;)

Gruß Metalhead

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