Reperatur Unfallschaden
Die Reperatur liegt an nach ein Frontalcrasch,nur das ich es nicht selber mache!
;-( meine arme ASTRID. Sorry das eine bild ist zu Dunkel.
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Hi,Zitat:
Original geschrieben von schuchi23
Hallo nein war ein frontalcrasch ich hatte ca. 20-30 drauf der andere vieleicht 50-70.das macht 70-100 km/h, dann säh die Kiste anders aus (das kannste mir glauben).
Gruß Metalhead
Ja das kann auch langsamer gewesen sein ich weis es nicht genau.
Zitat:
Original geschrieben von schuchi23
Ja das kann auch langsamer gewesen sein ich weis es nicht genau.
Hi,
und zwar einiges, wenn das 20-30km/h waren, dann ist das schon sehr viel.
Mir ist mal einer vor die Haube gefahren und der Gutachter hat die Restgeschwindigkeit auf 40km/h geschätzt, da lag der Motor schon bündig an der Spritzschutzwand an (und das war noch ein älteres/stabileres Auto).
Aber egal, viel Spaß weiterhin damit.
Kannst ja noch mal schreiben was alles getauscht wurde.
Gruß Metalhead
Hallo
So sieht das aus wenn beide etwas über 50 fahren und ein Mondeo mal eben in den Gegenverker ( mich ) fährt um nen Auffahrunfall zu vermeiden. Mein GTC war grad mal 6 Wochen alt und wurde somit zu Kernschrott.
Gruß Dirk
Keen Problem das hinzukriegen , haben in der werkstatt viel schlimmere sachen gehabt.
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Guten Abend ja der Astra ist ein totalschaden aber hab keine kohle um ein anderen zu holen deswegen lass ich ihn Reparieren. Gruss schuchi23
Zitat:
Original geschrieben von schuchi23
...hab keine kohle um ein anderen zu holen ...
Hi,
bekommst du doch von der Versicherung (gut normalerweise legt man dann was drauft und holt was besseres, muß man aber ja nicht machen).
Aber ich weiß, Auto kaufen wenn man dringend eins braucht ist immer ein rießen Mist, ich sprech da aus Erfahrung.
Gruß Metalhead
hast du dir einen unabhängigen Schadensgutachter dazu geholt und eine Verkehrsanwalt? würde ich immer machen, die gegnerische Versicherung muss alles zahlen, und du hast weniger stress und schneller dein geld. ausserdem bekommst du noch zusätzliche zahlungen wie für telefonate, mietwagen, wertminderung.....
ich habe auch bei meinem unfall ein anwalt geholt und würde es immer wieder machen!!
Wenn der Schaden den Wiederbeschaffungswert übersteigt, muss die Versicherung eben nicht alles zahlen. Den rest muss er selber drauf legen wenn er ihn trotzdem machen lässt.
Man hat das Recht einen Anwalt und einen eigen gewählten Schadensgutachter hinzuzuziehen. Die gegnerische Versicherung hat die selben Rechte und kann also auch einen eigenen Schadensgutachter hinzukommen lassen. Man hat eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Wenn also einer dir eine Delle ins Auto machen würde, und diese könnte für zb. 50,- € wieder entfernt werden. Wenn du dir dann einen Anwalt nimmst welcher ein Honorar von 500,-€ nimmt dann wird die Versicherung dir einen Strich durch die Rechnung machen und du musst den Anwalt selbst zahlen. Wenn der Schaden aber höher ist und somit das Honorar des Anwaltes und des Schadensgutachter in keinem Vergleich zu dem Schaden ist muss die gegnerische Versicherung das bezahlen. Bei mir war es folgender maßen:
Auffahrunfall Schaden 2800,-
Anwaltskosten 600,-
Schadensgutachten 450,-
Überwiesen habe ich 2700 bekommen, da die gegnerische Versicherung eine günstigere Werkstatt gefunden hat. Den Anwalt und den Schadensgutachter haben die dann direkt bezahlt. Da der Schaden wohl mehr sein wird dürfte das kein Problem sein. Wenn man sich ein Anwalt nimmt wenn die Versicherung viel weniger Zahlt dann kann es für deinen Anwalt schwerer werden dich zu vertreten, da sämtliche schriftwechsel schon geschehen sind.
siehe auch hier
Link[https://www.tuev-sued.de/.../schadengutachten]
Hallo
Die Versicherungen zahlen längst nicht mehr alles, bei meinem Unfall lag der Schaden bei 27000€ der Wiederbeschaffungswert bei 25000€, da ich den Schrotthaufen natürlich nicht repariert haben wollte bekam ich somit nur die 25000 und muste selbst nochmal knapp 3000€ drauflegen um wieder nen neuen zu haben. Mein Auto war mit 6 Wochen leider 2 Wochen zu alt so das mir trotz keinerlei Selbstverschulden kein Neuwagen zustand. Ja so sind die Gestze in Deutschland.
Gruß Dirk
Zitat:
Original geschrieben von dw1566
HalloDie Versicherungen zahlen längst nicht mehr alles, bei meinem Unfall lag der Schaden bei 27000€ der Wiederbeschaffungswert bei 25000€, da ich den Schrotthaufen natürlich nicht repariert haben wollte bekam ich somit nur die 25000 und muste selbst nochmal knapp 3000€ drauflegen um wieder nen neuen zu haben. Mein Auto war mit 6 Wochen leider 2 Wochen zu alt so das mir trotz keinerlei Selbstverschulden kein Neuwagen zustand. Ja so sind die Gestze in Deutschland.
Gruß Dirk
Hast du den Schrotthaufen noch verkaufen können?
Hallo
Da ich den Wiederbeschaffungswert von der Versicherung bekommen habe ist der Eigentum der Versicherung geworden.
Gruß Dirk