Reparierter Totalschaden, BMW M3 Competition US Import - EU Software ECU - Fehlermeldungen

BMW M3 F80

Guten Tag an alle,

seit Kurzem habe ich mit meinem BMW M3 Competition, einem US-Import, den ich von einem deutschen Händler erworben habe, einige Probleme. In den letzten Tagen erhalte ich verschiedene Fehlermeldungen. Die Lichtmodule vorne rechts funktionieren nicht korrekt - sowohl das Tagfahrlicht als auch die Blinker sind betroffen, während das Abblendlicht funktioniert, aber die Scheinwerfer extrem nach unten fokussiert sind. Gleichzeitig funktioniert das GPS nicht, und das Navigationssystem zeigt einen falschen Standort an. Zudem ist das Radio nicht funktionsfähig.

Ich vermute, dass das Steuergerät möglicherweise auf das US-Modell zurückgesetzt wurde. Ist es möglich, das Steuergerät auf das EU-Modell zurückzusetzen? Außerdem ist mir aufgefallen, dass der Tempomat die Geschwindigkeit nicht in km/h, sondern in Meilen pro Stunde anzeigt.

Könnte dies damit zusammenhängen?

Wenn jemand Erfahrung mit solchen Problemen hat oder mir sagen kann, wer das Steuergerät in der Nähe von Bayern neu konfigurieren kann, wäre ich für jede Hilfe dankbar.

Fehlermeldungen die Angezeigt werden
Notruf Fehlermeldung
73 Antworten

Zitat:

@Cicooo schrieb am 30. April 2024 um 12:41:32 Uhr:


Das Problem ist, dass der Händler das Fahrzeug und jegliche Ausschlüsse von der Sachmängelhaftung verkauft hat, was er lediglich in den AGBs vermerkt hat.

Solche einzelnen Punkte in den AGBs sind für Händler verboten und damit null und nichtig.
Den Rechtsstreit gewinnst du immer.

Man müsste eine "Schwarze Liste" solcher Händler anlegen, damit endlich mal solche betrügerischen Machenschaften beendet werden.

Hallo!

Leute, immer mal ruhig mit den Pferden.

Das Posten einer Klageschrift wirft keine Probleme im Zusammenhang mit einem kommenden Gerichtsprozess auf, denn diese ist dem Beklagten bekannt. Hier erhält er also keine neuen News. Allerderweil hier keine Aspekte des weiteren Vorgehens genannt wurden, diese kennt der Beklagte ja nicht, ist das alles unkritisch. Hier wurde bislang nichts gepostet, was nicht beiden Parteien bekannt war und ist.

CU Oliver

Und das er codieren kann, aber solche Sachen nicht entdeckt? Vielleicht wird ihm ein Gewerbe unterstellt und die ausgeschlossene Sachmängelhaftung ist korrekt?

Es muss nix schief gehen, aber je nach Anwalt und Richter können die Pferde da im Strahl kotzen.

Und nur darauf wollte ich hinweisen…ich würde einfach die Fahrgestellnummer inkl. Bildern aus dem PDF (oder ganz weg) und dem Text rausnehmen, dann ist man schon deutlich anonymer unterwegs.

Das er nur „einfache“ Leistungen anbieten kann, hat er auch eingeräumt. Mehr kann er doch nicht machen. Zu Kreuze kriechen muss niemand.

Warum kosten da Richtet und Anwalt im Strahl? Das interessiert aktuell niemanden was gepostet wurde - außer dem Händler vielleicht. Und denen gehören imho (!!!) das Handwerk gelegt!

Die Fahrgestellnummer gehört aktuell zu den personenbezogenen Daten des TE - er darf damit verfahren wie er möchte. Kommt ein Nachfolger darauf und fordert dessen Löschung, kann man diskutieren, aktuell ist es sein Recht.

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Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 1. Mai 2024 um 10:11:46 Uhr:


Es steht doch nicht der Beklagte und noch nicht einmal das betroffene Landgericht drin.

Die FIN taucht mehrmals im Thread auf.... Die Zuordnung zu den Betreffenden Personen ist damit sehr einfach, wenn der Beklagte danach sucht .

Das Problem ist auch weniger, dass hier darüber geschrieben wird. Man wird aber jeden Beitrag des TE daraufhin prüfen ob man es gegen ihn verwenden kann.... Z.b.dass er offenbar manche Dinge wusste, wie er hier ja schreibt.
Natürlich nur, wenn man diesen Thread mit dem Fall in Zusammenhang bringen kann

Dann fehlt aber noch die Zuordnung von User zu Klarnamen - und die gibt es nicht ohne Weiteres von uns. @WeissNicht

Mit der FIN wird der Gegner schon wissen um wen es geht... Der Gegner hat einen Kaufvertrag mit (Klar-)Namen und FIN.

Der Gegner vielleicht, ja. Aber das weiß er ja schon durch die Zustellung der Klage. Der TE hat keine personenbezogenen Daten angebracht (da nicht bei KBA registriert), die den Händler betreffen, sondern nur sich und daher ist der TE noch safe.
Ob ein anderer seine FIN öffentlich postet ist dessen Sache, aber nicht jeder bekommt Schnappatmung weil er seine eigene FIN postet. Das ist jedem seine eigene Entscheidung und sollte es auch bleiben.

Hallo!

@Lexmaul23
Hier geht es nicht um Recht haben oder richtig liegen. Du siehst einfach die falschen Filme. 🙂

Scherz beiseite. Hier wird ja schon fast eine vermutete Vermutung konstruiert. Für den Richter zählen Fakten und Beweise und mit Sicherheit nicht etwas, was ein User xyz im Forum Y gepostet hat. Und so schön es auch wäre, aber M-T ist nicht der Nabel der Welt und nicht jeder Post bei M-T wird von Händlern, Rechtsanwälten und Richtern geprüft, ob dieser irgendetwas mit irgendeiner Klage zu tun haben könnte. Richter googeln nicht nach Beweisen, denn das Internet ist vieles, aber leider in den allerseltensten Fällen auch nur im Ansatz gerichtsfest.

CU Oliver

Man sollte sich ab sofort um Sachen kümmern, die man am 1.5. so macht, statt den Thread immer weiter ins OT zu treiben und eine Diskussion darüber anzuzetteln, wie schlecht die FP oder Moderatoren auf MT agieren.
Ein Beitrag wurde entfernt.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

Ein Richter googelt ganz sicher nicht, Anwälte oder Beklagte schon eher - hat übrigens nix mit Filmen, sondern Erfahrung zu tun.

Aber schön, wie sowas einfach abgetan wird, weil man es sich selbst nicht vorstellen kann (oder einfach einiges falsch versteht).

Schönen 1. Mai!

Muss man das Risiko eingehen, dass der gegnerische Anwalt mit einfacher Googlenutzung an die Beiträge des TE kommt, die die Gegenseite ggf. Für sich nutzen kann?

Es reicht ja schon was wie: klar wusste ich bei Kauf, dass es ein Bastlerfahrzeug ist ....

Der Verteidiger, der hier googelt, hat sicherlich keinen schönen 1. Mai...

Der TE braucht aktuell hingegen nichts befürchten, weil er sachlich geblieben ist.

Der Verkauf als „Bastlerfahrzeug“ führt nicht zum Ausschluss der Sachmängelhaftung. Vielmehr ist es ein billiger Versuch die Haftung zu begrenzen. Ich meine es wurde schon hier gepostet, aber der Verkäufer müsste alle Mängel benennen.

Nochmals, es wurde kein Datenschutzverstoß begangen und sachlich darf man noch glücklicherweise öffentlich diskutieren! Was der TE von sich preisgibt ist seine Sache!

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