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Reparaturkosten Touareg

VW Touareg 1 (7L)
Themenstarteram 3. Juni 2018 um 12:02

Ich fahre den Touareg 3.0 v& TDI Baujahr 2017.

Gestern hatte ich auf der Autobahn einen Unfall und bin mit der ganzen rechten seit gegen die Leitplanke

geschliffen.

Jetzt meine frage hat einer Ahnung was die Reparaturkosten für diesen schaden sind?

-hintere Tür zerkratzz

-Hinten rechts zerkratzt

-Vordere Tür eingedellt zerkratzt und lässt sich kaum mehr öffnen & Außenspiegel komplett zerstört

-Vorne alles zerkratzt

Danke

Beste Antwort im Thema

@hakam

Das ist also ein Leasingfahrzeug , also NICHT dein Auto !!

Für mich hört sich das so an als wenn du den Unfall dem Eigentümer unterschlagen willst !!

Was ich persöhnlich davon halte brauche ich hier wohl kaum erwähnen .

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13 Antworten

7-9 k ?!

Themenstarteram 3. Juni 2018 um 12:18

Zitat:

@gejotka schrieb am 3. Juni 2018 um 14:12:21 Uhr:

7-9 k ?!

Das sind insgesamt 4 teile die Kaputt sind. Wird das dann nicht teurer ?

Die vordere Tür und den Kotflügel muss man austauschen restliche Tele ausdellen spachteln und lackieren. Alles insgesamt ca. 3-4tsd.

Themenstarteram 3. Juni 2018 um 12:28

Zitat:

@JO62MJ schrieb am 3. Juni 2018 um 14:26:47 Uhr:

Die vordere Tür und den Kotflügel muss man austauschen restliche Tele ausdellen spachteln und lackieren. Alles insgesamt ca. 3-4tsd.

Das Problem ist es handelt sich um ein Leasing Fahrzeug das heißt ich muss es zu VW selbst bringen.

hast du da Ahnung was das kostet ?

Was glaubst Du eigentlich was KFZ-Gutachter machen und wo für sie ihr Geld bekommen? aber hier erwartest Du offenbar eine genaue Schätzung ohne das jemand das Auto gesehen hat.

Je nach Reparaturart s.o. sind auch die Kosten unterschiedlich, bei einem Leasing-Fahrzeug kommt Spachteln vermutlich eher nicht in Frage.

Leasing-Fahrzeug und nicht Vollkasko-versichert?

Wieso sollte man ein Leasing-Fahrzeug nicht in jeder qualifizierten Fachwerkstatt in Stand setzen lassen können? einschränkenden Klauseln sind vermutlich Sittenwidrig, weil eine einseitige Benachteiligung des Kunden.

Themenstarteram 3. Juni 2018 um 13:06

Zitat:

@gejotka schrieb am 3. Juni 2018 um 15:01:01 Uhr:

Was glaubst Du eigentlich was KFZ-Gutachter machen und wo für sie ihr Geld bekommen? aber hier erwartest Du offenbar eine genaue Schätzung ohne das jemand das Auto gesehen hat.

Je nach Reparaturart s.o. sind auch die Kosten unterschiedlich, bei einem Leasing-Fahrzeug kommt Spachteln vermutlich eher nicht in Frage.

Leasing-Fahrzeug und nicht Vollkasko-versichert?

Wieso sollte man ein Leasing-Fahrzeug nicht in jeder qualifizierten Fachwerkstatt in Stand setzen lassen können? einschränkenden Klauseln sind vermutlich Sittenwidrig, weil eine einseitige Benachteiligung des Kunden.

Das Problem ist mein Bruder ist gefahren und nicht auf das auto versichert

Da würde ich erst einmal mit einem Anwalt sprechen.

Wenn der Bruder in Deinem Auftrag fuhr, oder Du auf dem Beifahrersitz gesessen hast, sieht es möglicher Weise anders aus. Eventuell mußt Du auch nur die Differenz bei der Versicherungsprämie ausgleichen, damit die Versicherung den Ausgleich des Schadens übernimmt.

@hakam

Das ist also ein Leasingfahrzeug , also NICHT dein Auto !!

Für mich hört sich das so an als wenn du den Unfall dem Eigentümer unterschlagen willst !!

Was ich persöhnlich davon halte brauche ich hier wohl kaum erwähnen .

Was sollen denn solch dümmliche Unterstellungen hier? Moralapostelchen hat offensichtlich die Problematik nicht begriffen. Wenn der TE sich darum sorgt, das die Reparatur bei VW erfolgen müsse, zeigt er ja bereits, das ihm an einer korrekten Abwicklung gelegen ist. Im Übrigen, abgerechnet wird bei Leasingfahrzeugen letztlich am Schluss.

nur als Anhaltspunkt:Tür T2 vorn:2000 Euro incl. Lack bei VW

reicht nicht - ich hab 2.8 bezahlt, nur die Tür, kein metallic Lack

Zitat:

@xp-2 schrieb am 4. Juni 2018 um 00:34:05 Uhr:

@hakam

Das ist also ein Leasingfahrzeug , also NICHT dein Auto !!

Für mich hört sich das so an als wenn du den Unfall dem Eigentümer unterschlagen willst !!

Was ich persöhnlich davon halte brauche ich hier wohl kaum erwähnen .

So‘n schwachsinn... braucht kein mensch so‘n comment

Zitat:

@gejotka schrieb am 3. Juni 2018 um 15:12:35 Uhr:

Da würde ich erst einmal mit einem Anwalt sprechen.

Wenn der Bruder in Deinem Auftrag fuhr, oder Du auf dem Beifahrersitz gesessen hast, sieht es möglicher Weise anders aus. Eventuell mußt Du auch nur die Differenz bei der Versicherungsprämie ausgleichen, damit die Versicherung den Ausgleich des Schadens übernimmt.

Ist in der Regel kein Problem. Der Versicherungsvertrag sieht dafür etwas vor. Erstmal lesen. Notfalls max. paar Hunderter "Strafe" an die Versicherung zahlen und ganz normal über die Versicherung abwickeln. Dumm gelaufen, aber so würde ich es machen. Und ein ruhiges Gewissen hat man dann auch.

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