Reparatur eines Schadens nach Unfall.....Versicherung zahlt netto

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,
meiner freundin ist ein fahrzeug (golf 5) am rechtem kotflügel hängen geblieben (betrunkener fahrer)
Folgende teile sind dabei beschädigt:

- rechter frontflügel
- spiegelkappe leicht angekrazt
- stoßfänger vorne ist rechts leicht angekrazt

Haben den schaden von einer VW werkstatt schätzen lassen (kostenvoranschlag).
Dieser wurde der gegnerischen versicherung gemeldet und es wurde der netto betrag erstattet.
ca. 1350 euro

Wir wollen nur den vorderen kotflügel tauschen lassen.
Jetzt meine frage. Kann ich das fahrzeug in einer freien werkstatt reparieren lassen und die rechnung (ca.800 euro) der versicherung einreichen? Bekomme ich danach die MWST der freien werkstatt von der versicherung nachbezahlt? Oder macht mir die versicherung ärger, weil ich ein kostenvoranschlag von VW für ca. 1600 brutto habe und es für 800 euro in einer freien werkstatt repariere?

Beste Antwort im Thema

Wenn du für 800 reparieren lässt und die einreichst, fordert der Versicherer die Differenz zurück .... also sei froh, wenn du mit 1350 schon gute 500 + gemacht hast .... Versicherungszahlungen sind nicht dazu gedacht bei dir Vermögen zu bilden sondern um den Schaden zu der veranschlagten Summe beheben zu lassen.
Wenn du pech hast, legt dir der Versicherer das ganze dann als Betrug aus und wie das enden kann wissen wir alle .... kleiner Insider Tip. ;o)

Vorsichtig sein.

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Logisch wäre es ja, wenn die die MwSt der 800er Rechnung bei Einreichung erstattest bekommst, aber ob das bei ner anderen Werstatt so einfach geht k.A.

500,- "Gewinn" hast Du ja schon und außer ner Ablehnung kann ja nix passieren. Versuch macht glub, falls keiner hier Erfahrung hat.

Wenn du das nicht offiziell oder gar nicht reparieren läßt, hast du doch auch keinen "Mehrwert" geschaffen, daher bekommste die Märchensteuer nicht.

Ich mache es offiziel. Die rechnung ist halt nur die hälfte des Kostenvoranschlags. Weil es eine freie Werkstatt ist.

Wenn du für 800 reparieren lässt und die einreichst, fordert der Versicherer die Differenz zurück .... also sei froh, wenn du mit 1350 schon gute 500 + gemacht hast .... Versicherungszahlungen sind nicht dazu gedacht bei dir Vermögen zu bilden sondern um den Schaden zu der veranschlagten Summe beheben zu lassen.
Wenn du pech hast, legt dir der Versicherer das ganze dann als Betrug aus und wie das enden kann wissen wir alle .... kleiner Insider Tip. ;o)

Vorsichtig sein.

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Sehe ich auch so.

Allerdings hat er doch nicht alles in der freien Werke machen lassen, wie ich das verstehe. Daher könnte der Rest ja für den Restschaden sein?!

Aber 500,- wegen 160,- zu riskieren ist gefährlich 😉

Sehe ich auch so.

Du hast kein Gutachten eingereicht sondern nur einen Kostenvoranschlag. Wenn du die Rechnung einreichst, dann wird dein Schaden anhand der Rechnung abgerechnet da kein Gutachten vorhanden....

Vielleicht hat jemand Erfahrung damit und kann ggf. berichten?

Also, grundsätzliches bei einem fremdverschuldeten Unfall:

1. Gutachten mit Schadenssumme erstellen lassen.
2. Rechtsanwalt einschalten, weil du
a) ein Recht darauf hast
b) dieses Recht die gegn. Versicherung zahlen muss

3. Wie und wo und zu welchem Preis du dein Fahrzeug dann reparieren lässt,
kann allen anderen Beteiligten völlig egal sein. Also bitte hier keine "Moralappelle"
Wenn du meinst, du kannst das mit ner Spraydose für 5 € dann mach es. Der Schaden
beträgt 1600€, da hast du ein Recht drauf.😉

Gruß

Moin!
Eben, er repariert nur eine Teil komplett, dafür stehen ihm auch die kompletten Rep. Kosten zu, Rest (Kostenvoranschlag) eben nur Netto.
Die Rechnung ist einfach nur ein Teil das Schadens.
Übrigens nicht vergessen den Ausfall des Fahrzeuges in Rechnung zu stellen.
Ein Gutachten ist aber deutlich besser, da ist alles mit drin (Wertverlust wurde z.B. noch nicht angesprochen).
Aber bei Reparaturen ohne Belege/Nachweis (d.h. Selbstgemacht) wird nunmal die Mwst abgezogen, aber auch da könnte man ein Gutachen erstellen lassen das belegt das alles fachgerecht repariert wurde, damit muss die Versicherung auch alles bezahlen.
Mfg Ulf

Zitat:

Original geschrieben von uller8


Moin!
Eben, er repariert nur eine Teil komplett, dafür stehen ihm auch die kompletten Rep. Kosten zu, Rest (Kostenvoranschlag) eben nur Netto.

So ist es, ist ja auch nicht so schwer zu verstehen, denke ich...

Er hat ja aber den gesamt schaden schätzen lassen und dafür 1350 EUR bekommen. Für 800 EUR hat er einen Teil davon repariert. Meiner Meinung nach müsste er jetzt, wenn er diese Rechnung bei der Versicherung einreicht:
1. die 1350 EUR zurück zahlen
2. die 800 EUR erstattet bekommen
3. einen Kostenvoranschlag machen lassen, was es kosten würde den Rest zu reparieren
4. Den Nottewert dieses KV ausgezahlt bekommen.

Wenn er die Rechnung nicht einreicht, kann er die 1350 EUR behalten und schauen, wie er das Auto damit repariert bekommt (ganz oder teilweise). Was von dem Geld übrig bleibt, kann er behalten. Wenn er mehr braucht, hat er Pech.

Er kann nach Kostenvoranschlag abrechnen, der Schaden ist ja auch da. Was er dann mit dem Geld mach ist seine Sache und wenn er das mit ne Sprühdose lackiert, seine Sache. 😛

Hi,

wie schon erwähnt: beim nächsten Mal direkt zum Sachverständigen!

Dort bekommt er ein komplettes Gutachten erstellt mit Angabe der Schadensumme, der evtl. angefallenen Wertminderung, der Reparaturdauer sowie des Nutzungsausfalles pro Tag. Er kann jederzeit und auch nachträglich den Schadenumfang dokumentieren (Reparaturkostenkalkulation, Schadenfotos).

Mit diesem Gutachten kann er dann bei der gegnerischen Versicherung fiktiv abrechnen, d. h., er bekommt (zunächst netto) die Schadensumme zzgl. der evtl. anfallenden Wertminderung.

Dann kann er entscheiden, ob und wo er das Fahrzeug reparieren lässt. Lässt er es in der VW-Werkstatt reparieren, kann er danach die Reparaturrechnung einreichen und erhält die Reparaturkosten incl. MwSt. sowie den Nutzungsausfall (immerhin bei einem Golf V ca. 50,00 EUR/Tag), sofern er sich keinen Mietwagen/Leihwagen genommen hat.

Repariert er sein Fahrzeug selbst, kann er danach nochmals zum Sachverständigen fahren, dieser erstellt ihm dann eine Reparaturbescheinigung und er bekommt dann auch den Nutzungsausfall ausbezahlt.

Sollte die gegnersiche Versicherung Probleme machen - ab zum Anwalt. Die Versicherung ist verpflichtet, die Sachverständigenkosten sowie die Rechtsanwaltskosten zu bezahlen. Dies gilt allerdings nicht bei einem Bagatellschaden (unter ca. 700,00 EUR). Hier hat der Geschädigte eine "Schadenminderungspflicht". Aber auch in dem Fall kann der Sachverständige ein "Kurzgutachten" für eine geringe Gebühr erstellen, was dann auch anerkannt wird.

Gruß
Andi

Zitat:

Original geschrieben von cki77


3. Wie und wo und zu welchem Preis du dein Fahrzeug dann reparieren lässt,
kann allen anderen Beteiligten völlig egal sein. Also bitte hier keine "Moralappelle"
Wenn du meinst, du kannst das mit ner Spraydose für 5 € dann mach es. Der Schaden
beträgt 1600€, da hast du ein Recht drauf.😉

Gruß

Eben nur auf 1350€ Netto .... die Mwst (daraus in Höhe von 250€) steht nicht ihm zu, sondern dem Staatssäckel .... deswegen wirdf netto gezahlt.

Und wenn er die Reparatur für weniger Geld oder sogar gar nicht machen lässt ist es wirklich sein Bier, das stimmt.
Aber er kann die Mwst von den 1600€ erst bei der Versicherung geltend machen, wenn der Schaden wie veranschlagt (1350€ netto) komplett gemacht wurde. Frag mal deine Versicherung, die werden dir genau das gleiche erzählen .... (oder fragst meine Freundin, die hat nen Versicherungs-Büro (Marke nenne ich mal lieber nicht).) 😁 ^^

kann mich Jetta MK5 und AndiFr nur anschließen!
bei der ausbezahlung der schadenssumme an den den geschädigten ist die MWSt natürlich nicht inbegriffen!

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