Reparatur eines Schadens nach Unfall.....Versicherung zahlt netto

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo,
meiner freundin ist ein fahrzeug (golf 5) am rechtem kotflügel hängen geblieben (betrunkener fahrer)
Folgende teile sind dabei beschädigt:

- rechter frontflügel
- spiegelkappe leicht angekrazt
- stoßfänger vorne ist rechts leicht angekrazt

Haben den schaden von einer VW werkstatt schätzen lassen (kostenvoranschlag).
Dieser wurde der gegnerischen versicherung gemeldet und es wurde der netto betrag erstattet.
ca. 1350 euro

Wir wollen nur den vorderen kotflügel tauschen lassen.
Jetzt meine frage. Kann ich das fahrzeug in einer freien werkstatt reparieren lassen und die rechnung (ca.800 euro) der versicherung einreichen? Bekomme ich danach die MWST der freien werkstatt von der versicherung nachbezahlt? Oder macht mir die versicherung ärger, weil ich ein kostenvoranschlag von VW für ca. 1600 brutto habe und es für 800 euro in einer freien werkstatt repariere?

Beste Antwort im Thema

Wenn du für 800 reparieren lässt und die einreichst, fordert der Versicherer die Differenz zurück .... also sei froh, wenn du mit 1350 schon gute 500 + gemacht hast .... Versicherungszahlungen sind nicht dazu gedacht bei dir Vermögen zu bilden sondern um den Schaden zu der veranschlagten Summe beheben zu lassen.
Wenn du pech hast, legt dir der Versicherer das ganze dann als Betrug aus und wie das enden kann wissen wir alle .... kleiner Insider Tip. ;o)

Vorsichtig sein.

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Absolut richtig! so meinte ich es auch.
1600,00, wenn er es komplett machen
lassen würde!

Zitat:

Also, grundsätzliches bei einem fremdverschuldeten Unfall:

 

1. Gutachten mit Schadenssumme erstellen lassen.

2. Rechtsanwalt einschalten, weil du

a) ein Recht darauf hast

b) dieses Recht die gegn. Versicherung zahlen muss

 

3. Wie und wo und zu welchem Preis du dein Fahrzeug dann reparieren lässt,

kann allen anderen Beteiligten völlig egal sein. Also bitte hier keine "Moralappelle"

Wenn du meinst, du kannst das mit ner Spraydose für 5 € dann mach es. Der Schaden

beträgt 1600€, da hast du ein Recht drauf.😉

Also so grundsätzlich st das jetzt ja wohl auch nicht!

zu 1. Man braucht nicht zwingend ein Gutachten um einen Schaden korekt abzurechen!

zu 2. Natürlich hat man das Recht auf einen Rechtsawalt, aber wenn jeder auf die tolle Idee kommt wegen jedem kleinen Schaden einen Anwalt zu beschäftigen kann man in naher Zukunft die Versicherungsbeiträge wohl nur noch als Lottomillionär bezahlen. Wenn es keine Schuldfrage zu klähren gibt und die Vericherung den Schaden problemlos, wie in diesem Fall, bezahlt braucht man absolut keinen Anwalt! Also wozu das System unnötig mit Kosten belasten.
Und vieleicht denkst du mal drüber mach: Die gegn. Versicherung könnte deine eigene sein!

zu 3. Stimmt wie und wo er den Schaden rep. lässt ist die Sache des TE. Aber wie er abrechnet auch! Er hat verschiedene Möglichkeiten.
a) Wagen in die Werkstatt und Rechnung einreichen. Dann komplette Rechnungssumme!
b) Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag. Dann aber ohne MWsT. Die bekommt er auch nicht für einzelne Teile der Reperatur.

Also muss der TE mit seinen 1200€ zufrieden sein und mit seiner Freundin für 500€ ein schönes Wochenende In Paris buchen!🙄

LG Chrisidud

Hallo Chrisidud,

zu1. Gutachten. Immer das Beste, so kommt es zu keinen Ungereimtheiten.

zu2. Es mag ja sein, dass einige Versicherungen auch ohne Anwalt bezahlen, das ist ja un
bestritten. Ehrenhaft von dir, dass du auch an die Versicherungsprämien denkst.
Leider ist es häufig in der Praxis so, dass man vorher nicht weiß, ob die Versciherung
im Nachhinein zahlt und ob die Aussage des Unfallverursachers auch nach dem Unfall
noch so besteht bzw in richtung Versicherung weitergetragen wird.
Bsp: Anfang des Jahres knallte eine Frau beim Austeigen ihre Fahrertür gegen meinen Golf.
Schaden lt. Gutachter 1000,00 + 100 WM. Polizei war vor Ort, hat alles aufgenommen,
die Schuld war eindeutig! Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Unfall von der
Verursacherin nie gemeldet wurde, dass es nicht ihr Auto war und es sie einen Scheiß
interessierte. Die Versicherung (wir reden hier immer noch über 1000,00, das ist
normalerweise "peanuts) meinte, sie müsse nicht einspringen, wir sollten uns an die PHPF
der Verursacherin wenden. Fazit: Hätte VW nicht sofort am Tag des Gutachstens parallel
einen sehr guten RA für Verkehrsrecht eingeschaltet, wäre das Auto heute noch nicht
repariert! Eine Menge Versicherer versuchen es auf diese Weise, Betroffene immer
wieder hinzuhalten, selbst bei Bagatellen. Das ist sicherlich nicht immer so, hat
aber eine steigende Tendenz! Also ist die Schuld für steigende Prämien oftmals
bei der Versicherung zu suchen und nicht bei mir als Betroffenem, der nur sein Recht
in Anspruch nimmt. Ich kann jedem nur raten, bei einem vorraussichtlichen Schaden über
800,00 zu handeln, das gehört heute zu einem guten Schadenmanagement dazu!!!!

zu 3. Hat bei mir alles der Anwalt gemacht. Reparatur + WM + Ersatzwagen. Keine Lauferei, keine
Vorleistungen. Warum soll ich mich abhetzen und hinterherlaufen? Ich hab doch den Schaden
nicht verursacht? Ein weiterer +Punkt für den Juristen sowie das Autohaus, die beide
wirklich proffessionell gearbeitet haben.

Gruß

Zitat:

Hallo Chrisidud,...(Ich zitiere mal nicht alles!)

Sicher alles richtig! Aber wenn auch leider kein Einzelfall nicht die Regel. Ich habe auch schon beide Fälle zu genüge erlebt. Und auch das mit dem Anwalt schon durch. Aber der Weg zum Anwalt sollte nicht zur Regel werden.

Leider muss ich dir Recht geben: Manschmal geht es leider nicht ohne. Recht haben und Recht bekommen ist bei den dt. Versicherungen leider immer Öfters etwas anderes.

Lg Chrisidud

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