Rentner überfährt Zweijährigen auf Zebrastreifen - Reaktionstest oder Fahreignungstest sinnvoll?
Es ist schon wieder passiert: Ein Rentner (84) erfasst eine Mutter mit Kind auf einem Zebrastreifen in Berlin - das zweijährige Kind stirbt. Kurze Zeit vorher: 91-jähriger Autofahrer überrollt in Marzahn 89-Jährige an Zebrastreifen.
Findet ihr, dass Fahreignungstests ab 70 Jahren verpflichtend sein sollten? Oder auf freiwilliger Basis, dafür mit Anreizen wie z.B vergünstigte Versicherungstarife bei erfolgreichen Bestehen etc.?
Evt. kann auch seitens des Staates/ der Krankenversicherung mit Taxi-Gutscheinen für Arzt-Besuche unterstützt werden. Was meint ihr?
Euer Andre
459 Antworten
Zitat:
@Melosine schrieb am 25. August 2025 um 17:33:12 Uhr:
....
Und die regelmäßige Überprüfung zum Erhalt des LKW-Schein ist halt nicht dasselbe wie die Sippenhaft einer ganzen Altersgruppe. Von einem LKW geht ja ein vielfach höheres Gefahrenpotential aus.
Na ja... auf einem Aldi Parkplatz der 3t SUV möglicherweise als drehmomentstarker E mit Power ab Stillstand und dann Gas mit Bremse verwechselt .. da heißt es dann nicht 86 Jähriger durchbricht Schaufenster, sondern durchfährt ganzen Supermarkt...
Klingt jetzt zugespitzt, aber die gefahr sehe ich wirklich...Wahrscheinlichkeit steigend ... siehe Alterspyramide..
Warum ist eine regelmäßger Gesundheitcheck ab Alter XY jetzt plötzlich Sippenhaft?
Wieso zugespitzt?
Passiert immer wieder,genauso wie junge Leute andere und sich selber im jugendlichen Überschwang totfahren?
Die Alten kann man ja eventuell über die geforderte regelmäßige Untersuchung aus dem Verkehr ziehen.
Wie zieht man denn die Jungen aus dem Verkehr?
Poser,Raser,Rennenfahrer oder Angeber mit zuviel Leistung.
Die sind statistisch aber das viel grössere Problem,denen kommt man aber so nicht bei.
Da muss erst einmal was passieren,dann sind manchmal aber schon einige tot.
Zitat:
@Melosine schrieb am 25. August 2025 um 17:01:05 Uhr:
Die sowieso müßig sind, denn
Es wird keine Partei durch einen solchen Beschluss eine ganze Wählerschicht verprellen
Es lässt sich mangels Ressourcen sowieso nicht umsetzen.
Es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und dürfte somit vor dem Verfassungsgericht scheitern.
Dann dürften die erhöhten Versicherungsprämien auch verfassungswidrig sein.
----> Sind sie natürlich nicht, denn sie beruhen auf erhöhtem Schadenaufkommen (auch wenn manche das ernsthaft anzweifeln wollen).
Und mit der selben Begründung wären auch Gesundheitschecks oder was auch immer für Senioren begründbar.
Einfach kurz nachdenken: ist ja auch bei den Fahranfängern so, die haben 2 Jahre Probezeit mit allem was dranhängt, die haben Null-Promille-Grenze....und da faselt auch keiner was von "Sippenhaft"
Bei den Jungen wäre mit einer Leistungsbeschränkung schon viel erreicht, klappt bei Motorrad doch auch.
Das 18 jährige mit geleasten/gemieteten Mercedes OMG mit 600PS Raumjucken dürfen ist mir unbegreiflich.
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Zitat:
@tartra schrieb am 25. August 2025 um 17:44:35 Uhr:
Warum ist eine regelmäßger Gesundheitcheck ab Alter XY jetzt plötzlich Sippenhaft?
Der Versuch, fehlende Argumente durch starke Worte zu ersetzen.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 25. August 2025 um 18:07:38 Uhr:
Bei den Jungen wäre mit einer Leistungsbeschränkung schon viel erreicht, klappt bei Motorrad doch auch.
Das 18 jährige mit geleasten/gemieteten Mercedes OMG mit 600PS Raumjucken dürfen ist mir unbegreiflich.
Das Problem dabei, sind die unseriösen Spezialvermieter, meiner Meinung nach auch nur Geldwäsche Butzen .. Die großen und seriösen Autovermieter, da kommt man als 18 Jähriger nicht an solche PS starken Autos ..
Bei carsharing Anbieter mit Tesla SUV haben die auch schon Autos die heftige Leistung haben ... sie tracken aber jede Fahrt und habe jetzt gelesen das sie bei Auffälligkeiten (zu schnell u.s.w.) Eine art Verwarnung als E-Mail verschicken .. und fällt man dann wieder auf .. wird einem Account gekündigt ... kann natürlich schon zu spät sein, aber immerhin werden so Knalltüten aussortiert .. wie konsequent sie das praktizieren weiß ich jedoch nicht ...
Zitat:
@tartra schrieb am 25. August 2025 um 18:17:40 Uhr:
.
Bei carsharing Anbieter mit Tesla SUV haben die auch schon Autos die heftige Leistung haben ... sie tracken aber jede Fahrt und habe jetzt gelesen das sie bei Auffälligkeiten (zu schnell u.s.w.) Eine art Verwarnung als E-Mail verschicken .. und fällt man dann wieder auf .. wird einem Account gekündigt ...
Dazu würde mich mal ein Link interessieren.
https://support.miles-mobility.com/hc/de/categories/360002670840-FAQs
Unterpunkt:
Fahrverhalten & Richtlinien
"Du hast diese E-Mail erhalten, weil während deiner Miete eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit oder eine auffällig hohe Anzahl an Brems- und Lenkmanövern festgestellt wurde. "
"Wenn du eine E-Mail aufgrund auffälligen Fahrverhaltens erhalten hast, ist diese als erste Verwarnung und als Erinnerung an die geltenden Verkehrsregeln sowie unsere AGB zu verstehen. Zunächst entstehen für dich daraus keine direkten Kosten oder eine Sperrung deines Accounts.
Wir behalten uns jedoch gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Recht vor, bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder unsere Nutzungsbedingungen deinen Account temporär oder permanent zu sperren. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen steht hier für uns an erster Stelle.
Die Erhebung dieser Informationen dient mehreren Zwecken: Zum einen ermöglichen sie eine korrekte Abrechnung der Mieten und eine Fahrzeugortung im Falle von Diebstahl oder Schäden. Zum anderen helfen sie uns dabei, Hinweise auf eine mögliche unsachgemäße oder sicherheitsrelevante Nutzung frühzeitig zu erkennen und vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Dies dient der Sicherheit aller im Straßenverkehr sowie dem Schutz unserer Flotte.
"
das weiß ich nicht .... hab nur mal um drei ecken von einem gehört der so eine Mail bekommen hat ... Wird ein pokern sein, zwischen Geld verdienen und Reputation .. einen besonders guten Ruf haben die carsharing Autos unter anderen verkehrsteilnhemer nicht wirklich... sind schon auffälig... aber ob das tatsächlich die Zahlen her geben weiß ich auch nicht..nur gefühlt...😁 Zumindest würde ich als Vermieter die gröbsten Dau´s rein aus Gründen, das sie meine fahrzeuge kaputt fahren rauswerfen...
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 25. August 2025 um 08:09:05 Uhr:
Nochmals - der Arzt ist verpflichtet, seinen Patienten insbesondere auf Einschränken des Autofahren zu unterrichten, wenn dieses medizinisch notwendig ist. Auch hat der Arzt eine Behörde, wenn nötig, die Polizei
einzuschalten, wenn der Patient für sich oder andere eine Gefahr darstellt.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-mutmasslich-fahruntuechtige-patient-wie-weit-reicht-die-aerztliche-schweigepflicht_115505.html
Zitat:@nogel schrieb am 25. August 2025 um 18:07:36 Uhr:
Dann dürften die erhöhten Versicherungsprämien auch verfassungswidrig sein.
Das ist ja nicht mal mehr Äpfel mit Birnen verglichen. Die sind wenigstens beide Obst.
Eine Versicherungsprämie wird nicht vom Staat angeordnet, sondern unterliegt dem Wettbewerb. Hier kann kartellrechtlich eingegriffen werden (was auch bitter nötig wäre). Wie du hier den Bogen zu unserer Verfassung hinkriegst, weißt du wohl selbst nicht.
Eine verpflichtende Untersuchung widerspricht gleich mehreren Grundrechten, wie zum Beispiel dem Gleichheitsgrundsatz, dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Bei bestimmten Berufsgruppen können und werden diese Grundrechte teilweise beschnitten, weil z. Bsp. bei einem LKW-Fahrer oder gar Flugkapitän eine gesundheitliche Einschränkung dazu führt, dass er seinen Beruf nicht mehr ausführen kann. Und das zu Recht. Autofahren darf aber sowohl der ehemalige LKW-Fahrer als auch der nicht mehr fliegende Pilot nach wie vor.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 25. August 2025 um 18:07:38 Uhr:
Bei den Jungen wäre mit einer Leistungsbeschränkung schon viel erreicht, klappt bei Motorrad doch auch.
Leistungsgewichtssbeschränkung wäre sinnvoller.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 25. August 2025 um 08:09:05 Uhr:
Nochmals - der Arzt ist verpflichtet, seinen Patienten insbesondere auf Einschränken des Autofahren zu unterrichten, wenn dieses medizinisch notwendig ist. Auch hat der Arzt eine Behörde, wenn nötig, die Polizei einzuschalten, wenn der Patient für sich oder andere eine Gefahr darstellt.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 25. August 2025 um 19:41:59 Uhr:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-mutmasslich-fahruntuechtige-patient-wie-weit-reicht-die-aerztliche-schweigepflicht_115505.html
Genau. Und für die die zu faul sind zum Lesen, hier die entscheidende Passage:
Ist ein Arzt verpflichtet, einen Patienten bei der Polizei oder Straßenverkehrsbehörde zu melden, wenn er medizinische Bedenken an dessen Fahrtüchtigkeit hegt? Ganz klar nein! Es gibt weder eine gesetzliche noch sonstige Pflicht zur Meldung derartiger Patienten.
Zitat:
@Melosine schrieb am 25. August 2025 um 19:43:32 Uhr:
Das ist ja nicht mal mehr Äpfel mit Birnen verglichen. Die sind wenigstens beide Obst.
Eine spaßige Floskel, die nichts zum Thema beiträgt. Kann weg.
Eine verpflichtende Untersuchung widerspricht gleich mehreren Grundrechten, wie zum Beispiel dem Gleichheitsgrundsatz, dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.
(...) Bei bestimmten Berufsgruppen können und werden diese Grundrechte teilweise beschnitten, weil z. Bsp. bei einem LKW-Fahrer oder gar Flugkapitän....Und das zu Recht.
Das bedarf keiner weiteren Kommentierung, das ist einfach nur drollig. Du widersprichst direkt in zwei aufeinanderfolgenden Sätzen.
Selbstverständlich könnte der Staat aufgrund der höheren Gefahr im Alter medizinische Tests anordnen, genauso wie er es bei Fahranfängern tut mit Probezeit und Null-Promille-Grenze.
Aber stand ja alles oben schon, hast du vermutlich nur übersehen.
Vielleicht hilft dir auch das Stichwort MPU bei deinen Grundrechtsüberlegungen gedanklich weiter?