Rentner überfährt Zweijährigen auf Zebrastreifen - Reaktionstest oder Fahreignungstest sinnvoll?
Es ist schon wieder passiert: Ein Rentner (84) erfasst eine Mutter mit Kind auf einem Zebrastreifen in Berlin - das zweijährige Kind stirbt. Kurze Zeit vorher: 91-jähriger Autofahrer überrollt in Marzahn 89-Jährige an Zebrastreifen.
Findet ihr, dass Fahreignungstests ab 70 Jahren verpflichtend sein sollten? Oder auf freiwilliger Basis, dafür mit Anreizen wie z.B vergünstigte Versicherungstarife bei erfolgreichen Bestehen etc.?
Evt. kann auch seitens des Staates/ der Krankenversicherung mit Taxi-Gutscheinen für Arzt-Besuche unterstützt werden. Was meint ihr?
Euer Andre
459 Antworten
Verpflichtet ist ein Arzt dazu nicht,aber er darf die Schweigepflicht bei einer unmittelbaren Gefahr brechen.
Was jetzt eine unmittelbare Gefahr bei einem älteren Fahrer sein könnte überlaße ich eurer Phantasie.
Zitat:@nogel schrieb am 25. August 2025 um 19:58:33 Uhr:
Genau. Und für die die zu faul sind zum Lesen, hier die entscheidende Passage:Ist ein Arzt verpflichtet, einen Patienten bei der Polizei oder Straßenverkehrsbehörde zu melden, wenn er medizinische Bedenken an dessen Fahrtüchtigkeit hegt? Ganz klar nein! Es gibt weder eine gesetzliche noch sonstige Pflicht zur Meldung derartiger Patienten.
Ich glaube das Twindance hier auch schon irgendwo erwähnt.
Zitat:@nogel schrieb am 25. August 2025 um 20:09:48 Uhr:
Selbstverständlich könnte der Staat aufgrund der höheren Gefahr im Alter medizinische Tests anordnen, genauso wie er es bei Fahranfängern tut mit Probezeit und Null-Promille-Grenze.
Die Anordung einer Probezeit und die Null-Promille Grenze gereicht aber niemandem zum Nachteil, weil man diese sehr leicht aushebeln kann, indem man vernünftig und ohne Alkohol fährt. Einer staatlich angeordneten Untersuchung könnte man sich aber nicht entziehen*. Deswegen wird es sowas hier in Deutschland auch niemals geben. Und das ist auch gut so.
*Es sei denn es dient zur Aufdeckung einer Straftat.
Zitat:
@Melosine schrieb am 25. August 2025 um 20:29:42 Uhr:
Zitat:@nogel schrieb am 25. August 2025 um 20:09:48 Uhr:
Die Anordung einer Probezeit und die Null-Promille Grenze gereicht aber niemandem zum Nachteil, weil man diese sehr leicht aushebeln kann, indem man vernünftig und ohne Alkohol fährt. Einer staatlich angeordneten Untersuchung könnte man sich aber nicht entziehen. Deswegen wird es sowas hier in Deutschland auch niemals geben. Und das ist auch gut so.
Es wird doch niemand in Handschellen abgeführt und gegen seinen Willen auf den OP-Tisch geschnallt. Das Bestehen des Untersuchung wäre schlicht die Voraussetzung für die Verlängerung.(*)
Entgegen deiner Annahme gibt es kein Grundrecht auf Autofahren.
(*) wenn du meinen Vorschlag (bereits 2 x genannt), würde ich sogar nur die Untersuchung an sich vorschreiben wollen; an die Behörde ginge nur das Ergebnis "teilgenommen" ohne Ergebnis.
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Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 25. August 2025 um 20:40:15 Uhr:
Dann lass dich doch untersuchen.
Mach ich alle 5 Jahre für meine LKW-Klassen.
Hat gar nicht wehgetan und er hat auch gar nicht gebohrt.
Was,die Zähne untersuchen die auch?
Aber eine medizinische Untersuchung für ältere Fahrer mit dem Ergebnis teilgenommen hilft ja nicht wirklich weiter.
Zitat:@Bloetschkopf schrieb am 25. August 2025 um 20:56:14 Uhr:
Aber eine medizinische Untersuchung für ältere Fahrer mit dem Ergebnis teilgenommen hilft ja nicht wirklich weiter.
Warum das sehr wohl weiter hilft, hatte ich ausführlich begründet. Nachzulesen z.b. bereits auf Seite 2
Ne,hilft nicht.
Weil der Staat damit null anfangen kann,Teilnahme heißt nicht gleichzeitig das ich Fahrtauglich bin.
Ist genauso bei unseren arbeitsmedizinischen Untersuchungen,der Chef bekommt die Teilnahme bestätigt und weiß immer noch nicht ob der Arbeitnehmer irgendeine Einschränkung hat.
Führt dann regelmässig als Betriebsrat zu Diskussionen mit dem Chef.
Der Arzt empfiehlt einem dann das dem Chef doch bitte mitzuteilen,also liegt der Ball wieder beim Arbeitnehmer.
In diesem Fall beim älteren Fahrer,und was der macht steht auf einem völlig anderem Blatt.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 25. August 2025 um 21:16:47 Uhr:
Ne,hilft nicht.
Weil der Staat damit null anfangen kann,Teilnahme heißt nicht gleichzeitig das ich Fahrtauglich bin.
Ist genauso bei unseren arbeitsmedizinischen Untersuchungen,der Chef bekommt die Teilnahme bestätigt und weiß immer noch nicht ob der Arbeitnehmer irgendeine Einschränkung hat.
Führt dann regelmässig als Betriebsrat zu Diskussionen mit dem Chef.
Der Arzt empfiehlt einem dann das dem Chef doch bitte mitzuteilen,also liegt der Ball wieder beim Arbeitnehmer.
In diesem Fall beim älteren Fahrer,und was der macht steht auf einem völlig anderem Blatt.
Also das kenne ich anders….
Wenn die arbeitsmedizinische Untersuchung Einschränkungen bei einem meiner Mitarbeiter ergibt, erhalte ich diese Infos um entsprechende Maßnahmen einzuleiten zu können… Sicherheit geht vor!
Alles andere wäre sinnfrei…
Wenn es um spezielle medizinische Untersuchungen geht darf man dem Chef auch mitteilen ob ein Mitarbeiter für spezielle Arbeiten geeignet wäre oder nicht.
Gilt zum Beispiel für die Nutzung von Steigern wegen Höhenangst oder Atemschutzgeräteträger etc.
Bei einer allgemeinen arbeitsmedizinischen Untersuchung darf er das nicht,da gibt es nur die Teilnahmebestätigumg.
Das Thema haben wir schon mit Arzt,BG und Sicherheitsfachkraftfirma durch.
Die Mitteilungspflicht ist da sehr eingeschränkt.
Wenn bei Euch Diagnosen einzelner Mitarbeiter vom Arzt an die Firmenführjng weitergegeben werden ist das eine Verletzung der Schweigepflicht.
Zitat:@nogel schrieb am 25. August 2025 um 20:59:57 Uhr:
Warum das sehr wohl weiter hilft, hatte ich ausführlich begründet. Nachzulesen z.b. bereits auf Seite 2
Ja, weißt du lieber Nogel, dass ist halt deine Begründung und die hat für dich sicherlich Relevanz und auch Gültigkeit. Ich selbst habe da eine ganz andere Meinung. Aber betrachten wir dich mal die Realität. Diese Forderung nach solchen Untersuchungen geistert ja schon viele Jahre durch die Medien. Nun ist es aber so, dass es diese Untersuchungen trotzdem nicht gibt. Kann es evtl. sein, dass über alle Parteigrenzen hinweg sich die Experten einig sind, dass sowas nicht geht? Und diese Experten sind ja häufig Juristen und/oder Verfassungsrechtler. Und kann es evtl. sein, dass diese Experten das wesentlich besser einschätzen können als du?
Zitat:
@Melosine schrieb am 25. August 2025 um 21:34:19 Uhr:
Kann es evtl. sein, dass über alle Parteigrenzen hinweg sich die Experten einig sind, dass sowas nicht geht? Und diese Experten sind ja häufig Juristen und/oder Verfassungsrechtler. Und kann es evtl. sein, dass diese Experten das wesentlich besser einschätzen können als du?
Man muss kein politisches Genie sein, um bei unserer demografischen Struktur so ein Thema als Partei nicht anzugehen. Ein drittel der Wählerschaft, und als CDU vielleicht sogar die Hälfte vergrault man nicht aus Spaß. Siehe Tempolimit. Und ähnlich wie beim Tempolimit sieht der Rest der Welt die Sache ein bisschen anders.
Zitat:
@gordonairdail schrieb am 25. August 2025 um 08:09:05 Uhr:
Bitte erkläre doch diese Gesetze und verbleibe nicht im Ungenauen.
Nochmals - der Arzt ist verpflichtet, seinen Patienten insbesondere auf Einschränken des Autofahren zu unterrichten, wenn dieses medizinisch notwendig ist. Auch hat der Arzt eine Behörde, wenn nötig, die Polizei
einzuschalten, wenn der Patient für sich oder andere eine Gefahr darstellt.
Du sollst nicht lügen. Der Arzt KANN unter STRENGEN Kriterien straffrei bleiben, wenn er einen derartigen Kandidaten meldet, aber er MUSS NICHT! Schwaches Wissen wird durch starke Meinung kompensiert - wie übrigens in einer erklecklichen Anzahl anderer Beiträge auch.
Ist eine generelle Fahrtauglichkeitsprüfung rechtlich durchsetzbar - natürlich. Die flotten Sprüche von Gleichstellung, körperlicher Unversehrtheit und ähnlichen Drolligkeiten machen zwar einen ganz wichtigen Eindruck, sind aber unter juristischem Gesichtspunkt allein Anlass zur Heiterkeit.
Ist es berechtigt, die Unfallgefahr von fahruntauglichen Senioren (künftig vereinfachend Senioren) mit der Unfallgefahr von Fahranfängern, mit der Unfallgefahr von Alkoholschluckspechten etc. gegenzurechnen? Nein. Der entscheidende Unterschied zwischen Senioren und den anderen Gruppen ist ganz einfach festzumachen. Senioren sind einfach permanent fahruntüchtig/eingeschränkt, die Gruppe 2 "glänzt" durch Augenblicksversagen. Es sollte recht einfach sein, diesen kleinen, aber nicht unwesentlichen Unterschied geistig zu verarbeiten.
Ist es medizinisch sinnvoll, bestimmte Altersgruppen zu screenen, um Fahruntüchtige herauszufiltern? Auf jeden Fall. Es ist erschreckend, was für körperliche/geistige Ruinen mit welchen Pferdstärken unterwegs sind.
Ist es ohne großen bürokratischen/finanziellen Aufwand durchführbar? Natürlich, geht ja mit LKW-FE auch. FE läuft aus, wenn nicht ärztl. Attest zeitgerecht vorliegt. LKW kostet um die 50€ + Sehtest, wenn man einen einigermaßen wohlwollenden Prüfer aufsucht.
Ist es zu erwarten, dass ein "Seniorenscreening" eingeführt wird? Natürlich nicht, da eine zahlenmäßig bedeutende Wählerschaft verärgert werden könnte.
Ganz nebenbei - ich weiß, wovon ich rede, da ich direktes "Frontschwein" bin.
Mehr werde ich hier auch nicht schreiben, da hier enorm viel Emotio und nur marginal Ratio zu erkennen ist
Senioren sind nicht permanent fahruntüchtig, sondern in bestimmten Situationen. Das kann bspw. bei starkem Berufsverkehr der Fall sein.
Eine größere Gefahr sehe ich in den unkontrollierbaren Fahranfängern, die mit Absicht wie die Irren durch die Gegend knallen.
Da eine Diskussion welche Gruppe die schlimmere ist nichts bringt,... :
Ab einem bestimmten Alter könnte man bestimmte lebenrettende Assistenten im Auto zur Pflicht machen.