Rentner überfährt Zweijährigen auf Zebrastreifen - Reaktionstest oder Fahreignungstest sinnvoll?

Es ist schon wieder passiert: Ein Rentner (84) erfasst eine Mutter mit Kind auf einem Zebrastreifen in Berlin - das zweijährige Kind stirbt. Kurze Zeit vorher: 91-jähriger Autofahrer überrollt in Marzahn 89-Jährige an Zebrastreifen.

Findet ihr, dass Fahreignungstests ab 70 Jahren verpflichtend sein sollten? Oder auf freiwilliger Basis, dafür mit Anreizen wie z.B vergünstigte Versicherungstarife bei erfolgreichen Bestehen etc.?

Evt. kann auch seitens des Staates/ der Krankenversicherung mit Taxi-Gutscheinen für Arzt-Besuche unterstützt werden. Was meint ihr?

Euer Andre

389 Antworten

Zitat:@Melosine schrieb am 24. August 2025 um 20:48:51 Uhr:

Zitat:@nogel schrieb am 24. August 2025 um 20:33:16 Uhr:Seltsam. Gestern erst hast du Erfahrungen, die andere Foristen im eigenen Familienkreis gemacht haben, als nicht repräsentativ bestätigt und heute kommt dann sowas. Schon irgendwie schräg.

Haha, die Melosine wieder. Null Inhalt, nur persönliche Angriffe.....

Aber bitte: oben hat jemand behauptet, die Senioren würden es selbst merken "wenn es so weit ist" und das Autofahren einstellen.

Und als Antwort auf so eine allgemeingültige Aussage genügt es sehr wohl, einige Gegenbeispiele aus dem persönlichen Umfeld zu kennen und zu nennen.

Und mein Kollege macht x-mal im Jahr Überprüfungsfahrten mit Senioren im Auftrag der Führerscheinbehörde. Oft mit mehr als skurrilem Ausgang, weil die Probanden eben felsenfest von sich überzeugt sind - und dann z.B. nach einer Einparkübung kaum mehr aus dem Edeka Gelände rausfinden....

Diese Fahrten gäbe es alle nicht, wenn die Senioren einsichtig und vernünftig wären.

@nogel

Du hast es nicht geschafft die absoluten Zahlen einzuordnen, jetzt kommst du mit irgendwelchen persönlichen Erlebnissen die deine Meinung untermauern soll.

Du hast in diesem Thema so viel Quark von dir gegeben, das man echt daran zweifeln muss ob du noch sicher am Straßenverkehr teilnehmen kannst oder ob dir dein Feindbild den Blick vernebelt.

Im gewissen Sinne bin ich ja sogar auf deiner Seite, ab einem bestimmten Alter 80 z.B. sollte man verpflichtend einen kostenlosen Test anbieten. Die Kosten gehen zu Lasten der Allgemeinheit.

Aber ansonsten soll jeder solange fahren bis er auffällig wird. Dann sollte man aber auch konsequent handeln, in allen Altersgruppen.

Mein Wort zu Sontagabend.

@Nocel

Genauso wie es die bei den jüngeren nicht mehr gäbe,Einsicht ist keine Sache des Alters.

Und persönliche Erfahrungen,selbst über den Beruf,spiegeln nicht die absolute Realität wieder.

Dann wären wahrscheinlich Polizisten,die es vorwiegend mit jungen Alkoholsündern zu tun haben,der Meinung die meisten jungen Fahrer wären Säufer.

Wenn man nun mal beruflich viel damit zu tun hat sieht man natürlich auch viel davon,sagt aber statistisch Null aus.

Zitat:@nogel schrieb am 24. August 2025 um 21:06:46 Uhr:
Zitat:@Melosine schrieb am 24. August 2025 um 20:48:51 Uhr:Haha, die Melosine wieder. Null Inhalt, nur persönliche Angriffe.....Aber bitte: oben hat jemand behauptet, die Senioren würden es selbst merken "wenn es so weit ist" und das Autofahren einstellen.Und als Antwort auf so eine allgemeingültige Aussage genügt es sehr wohl, einige Gegenbeispiele aus dem persönlichen Umfeld zu kennen und zu nennen.

Tja, seltsam halt nur, dass die diese Gegenbeispiele erst jetzt, in argumentativer Bedrängnis, in den Sinn kommen. Mit anderen Worten: Ich persönlich nehme dir die Geschichte nicht ab.

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Zitat:@Diedicke1300 schrieb am 24. August 2025 um 21:09:46 Uhr:
@nogel Du hast in diesem Thema so viel Quark von dir gegeben, das man echt daran zweifeln muss ob du noch sicher am Straßenverkehr teilnehmen kannst oder ob dir dein Feindbild den Blick vernebelt

Lieber @Diedicke1300

Ich habe kein Feindbild. Und ich bin auch nicht die Ursache für irgendwelche Missstände, sondern nur der Überbringer (!) der schlechten Botschaft.

Aber bei den alten Griechen wurden ja auch die Überbringer schlechter Nachrichten getötet.....

Und eher du weiter Beleidigungen ausstößt, scrolle einfach hoch, WEIT hoch, welchen äußerst mäßigen Vorschlag ich bei der ganzen Problematik gemacht habe.

Danach darfst du dich gerne entschuldigen.

Ich auch nicht, auch wenn es sie natürlich gibt. Aber sie ist nicht repräsentativ. Solche Fahrkünstler gibt es in allen Altersklassen, da muss man jetzt nicht die alte Dame bemühen.

Zitat:
@nogel schrieb am 24. August 2025 um 21:15:41 Uhr:
Lieber @Bloetschkopf
Ich habe kein Feindbild. Und ich bin auch nicht die Ursache für irgendwelche Missstände, sondern nur der Überbringer (!) der schlechten Botschaft.
Aber bei den alten Griechen wurden ja auch die Überbringer schlechter Nachrichten getötet.....
Und eher du weiter Beleidigungen ausstößt, scrolle einfach hoch, WEIT hoch, welchen äußerst mäßigen Vorschlag ich bei der ganzen Problematik gemacht habe.
Danach darfst du dich gerne entschuldigen.

Hast Du Dich nicht zufällig in der Person vertan?

Ich habe keinerlei beleidigende Äusserugen getätigt.

Auch habe ich Dir kein Feindbild irgendeiner Art unterstellt,läge mir auch fern.

Zitat:
@nogel schrieb am 24. August 2025 um 21:15:41 Uhr:
Lieber @Bloetschkopf
Ich habe kein Feindbild. Und ich bin auch nicht die Ursache für irgendwelche Missstände, sondern nur der Überbringer (!) der schlechten Botschaft.
Aber bei den alten Griechen wurden ja auch die Überbringer schlechter Nachrichten getötet.....
Und eher du weiter Beleidigungen ausstößt, scrolle einfach hoch, WEIT hoch, welchen äußerst mäßigen Vorschlag ich bei der ganzen Problematik gemacht habe.
Danach darfst du dich gerne entschuldigen.

Nu entspann dich mal und sortiere dich.

Wenn es notwendig wäre mich zu entschuldigen würde ich es tun, ich sehe da aber keinen Grund.

Zitat:@nogel schrieb am 24. August 2025 um 21:15:41 Uhr:
Lieber @Bloetschkopf

Danach darfst du dich gerne entschuldigen.

Kleiner OT Hinweis: Man kann sich nicht entschuldigen. Das obliegt dem Gegenüber. Man kann lediglich um Entschuldigung bitten.

Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 24. August 2025 um 21:19:23 Uhr:
Hast Du Dich nicht zufällig in der Person vertan?
Ich habe keinerlei beleidigende Äusserugen getätigt.
Auch habe ich Dir kein Feindbild irgendeiner Art unterstellt,läge mir auch fern.

Entschuldige, du warst nicht gemeint, hab es editiert.

Zitat:
@nogel schrieb am 24. August 2025 um 21:15:41 Uhr:
Lieber @Bloetschkopf
Ich habe kein Feindbild. Und ich bin auch nicht die Ursache für irgendwelche Missstände, sondern nur der Überbringer (!) der schlechten Botschaft.

Nur leider passen deine schlechten Botschaften und die Schlüsse die daraus ziehst nicht zu den statistischen Zahlen. Das ist das Problem.

Zitat:
@Melosine schrieb am 24. August 2025 um 21:14:10 Uhr:
Tja, seltsam halt nur, dass die diese Gegenbeispiele erst jetzt, in argumentativer Bedrängnis, in den Sinn kommen. Mit anderen Worten: Ich persönlich nehme dir die Geschichte nicht ab.

😂😂😂😂😂

Also ich würde sagen, wir streiten uns hier noch ein paar Jahre und wenn die Befürworter dann ins Alter gekommen sind wird die Sache beschlossen und dann könnt ihr ja zu euren Fahreignungstests stiefeln.

Aber vllt. seid ihr dann auch schon reifer im Kopf und seht die Sache aus eine anderen Richtung. Aber ätsch, dann ist es zu spät.

Gute Nacht.

Zitat:
@nogel schrieb am 24. August 2025 um 21:30:02 Uhr:
😂😂😂😂😂

Und du verlangst nach Entschuldigungen ? 🤔

Ein Verstoß oder grober Verstoß im fließenden Straßenverkehr kann nur von der Polizei ermittelt werden.

Bei Meldung an die Polizei kann die Polizei aber nicht weiter tätig werden, wenn der Melder sich anonym

gegenüber den Verkehrssünder verhalten möchte. Die Polizei ist dann gezwungen, die Anonymität des Melders, wenn sie Kenntnis von ihm hat und ihn als Zeugen in einem etwaigen Verfahren auch gegen den Willen des Melders, aufzugeben, denn es handelt sich um ein Delikt im öffentlichen Interesse.

Hierbei muß man als Melder auch bedenken, daß die gemeldete Tat, die ja zeitlich zurück liegt, nicht nur verneint und damit nicht bewiesen werden kann, so daß sich der angebliche Verkehrssünder mit unrichtigere Nachrede strafrechtlich

gegenüber dem Melder eventuell zur Wehr setzen könnte.

Die Führerscheinstelle kann nur eine Fahrtauglichkeitsprüfung vornehmen, die entsprechende Kriterien

voraussetzen - wie z. B. Alkohol, Drogen und erheblich besondere Verkehrsauffälligkeiten, die aber immer

von Polizei und deren Hilfsdiensten aus Medizin und Laborwerten sowie nach gewissen Strafpunkten.

Die Begutachtung über die Fahrtauglichkeit wird dann von dem medizinisch/phsychologischen Dienst

betrieben und dessen Ergebnis ist dann auch die Entscheidung für die Führerscheinstelle.

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