Remote 3D View „fehlender Security-Token“

BMW 5er G31

Guten Abend,
habe vor 8 Tagen meinen G31 530i in der Autowelt abgeholt und am nächsten Tag versucht die Remote 3D View Funktionalität zu aktivieren. Leider bekomme ich auf dem IPhone immer einen Fehler, wenn ich den Button „Ansicht aktualiesern“ drücke. Es erscheint in roter Schrift die Meldung „In Ihrem Fahrzeug muss ein Security-Button installiert sein, um diese Funktion zu benutzen“. Alle anderen Remote Funktionen, wie z.B Standheizung, Standort etc. funktionieren. Die Servicehotline hat mit mir einen Abgleich der Systemeinstellungen im Auto gemacht ( Haken ist im Menü gesetzt) und wusste dann auch nicht mehr weiter. Sie hat die Meldung an den technischen Bereich weiter gegeben und seit dem ist Funkstille... Gestern war ich in der Niederlasung Berlin mit dem Problem und auch dort hat man das Problem verstanden und selbst getestet. Eine Lösung gab es aber auch nicht. Ich sollte mal noch etwas warten, mit dem Hinweis, dass möglicherweise bei einem Neuwagen noch später im System eine Freischaltung stattfindet. Über die wirklich lösungsorientierte Antwort konnte ich nur staunen und habe jetzt in 3 Wochen einen Werkstatttermin bekommen. Eventuell gibt es hier aber einen Leidensgenossen, der auch das Problem hat oder hatte? Bei einem Listenpreis von Euro 87.000, vor Rabatten und Barzahler, mag ich nicht schon am zweiten Tag Ärger mit dem Fahrzeug haben.

Beste Antwort im Thema

Selbst aus dem Fenster zu gucken ist so 2016.

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Das Fahrzeug war einen Tag in der Werkstatt (BMW Niederlassung Berlin) und dort konnte man das Problem auch nicht lösen - also defekt wieder zurück bekommen. Angeblich besteht ein Datenübertragungsproblem oder so ähnlich. Es ist mir eigentlich auch egal. Ich habe die Funktion bezahlt habe deshalb den "Parking Asistant plus" damals mit geordert. Ich erwarte ein Fahrzug mit den von BMW zugesagten Eigenschaften. Ich werde jetzt das Autohaus, wo ich das Fahrzeug bestellt bzw. gekauft habe, dort die offizielle Mängelrüge, bezüglich Sachmängelhaftung ausrufen und eine Frist zur Behebung setzen. Notfalls werde ich, das Fahrzeug wandeln. Wer Premiumanbieter sein will und Premiumpreise aufruft, da erwarte ich auch einen Premiumservice - zumindest aber ein mangelfreies Fahrzeug mit allen bestellten Funktionen. Besonders dreist war der Werkstattbericht in dem stand: Fahrzeug ist mangelfrei, Problem konnte jedoch nachvollzogen werden, Fehler tritt sporadisch auf. Naja, vermutlich wurde es zur eigenen Absicherung geschrieben um den Mangel zu veniedlichen. Weder tritt der Fehler sporadisch auf, dann hätte es ja schon mal zumindest funktionieren müssen und ein mangelfreies Fahrzeug ist es definitiv nicht.

Das Verhalten deiner Niederlassung ist aber nicht sehr kundenfreundlich. Hört man von Berlin irgendwie öfter.

Da soll es ja auch 2 Monate dauern, bis ein Fahrzeug zugelassen wird.

Von Flughafeneröffnungen mal ganz zu schweigen.

Die Berliner Niederlassungen kann man in Bezug auf Kundenservice auch in die Tonne treten.
Service hört bei denen auf, sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist..

@14547Beelitz: Fahr zu Wernecke nach Zossen. Die sind kunden- und lösungsorientiert. Und sind für dich auch näher dran als Berlin. 😉

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@losen23 Stimmt - die "Kleinen Händler" haben zwar vielleicht nicht so viele Mitarbeiter, aber dafür welche, die lange dabei sind und dann dadurch ggf. aufgrund Freundlichkeit, Engagement & Kompetenz Kunden gewinnen.

@14547Beelitz Informier unbedingt die Kundenbetreuung, dass du der NL Berlin ne Frist gesetzt hast und das Fahrzeug wandeln möchtest. Ich tipp eher auf nen Serverthema.

Zitat:

@ConnectedDrive-Fan schrieb am 14. Juni 2018 um 06:07:47 Uhr:


@losen23 Stimmt - die "Kleinen Händler" haben zwar vielleicht nicht so viele Mitarbeiter, aber dafür welche, die lange dabei sind und dann dadurch ggf. aufgrund Freundlichkeit, Engagement & Kompetenz Kunden gewinnen.

Sehe ich auch so.

Der BMW Vertragspartner, der das Fahrzeug verkauft hat, hat eine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung mit Androhung einer Wandlung/Rücktritt vom Kaufvertrag bekommen. Er ist zwar unschuldig, aber als Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nun einmal in der Pflicht. Kopie der Fristsetzung ist an die BMW AG gegangen. Ich gehe davon aus, dass nun mit dem notwendigen Nachdruck der Mangel behoben wird - notfalls muss Fr. Klatten und Herr Quandt das Byte irgendwo am Fahrzeug oder Server umstellen. Es ist halt wirklich ein Armutszeugnis von BMW nicht ausgereifte Technik auf den Markt zu bringen und damit auch noch zu werben. Mich erinnert das so, als die Smartphones auf den Markt kamen, alle irgendwie nicht so richtig funktionierten, bis Apple das Iphone rausgebracht hatten. Dann ging es auf einmal ganz schnell ...

Schon neue Infos?

Zitat:

@ConnectedDrive-Fan schrieb am 21. Juni 2018 um 07:46:43 Uhr:


Schon neue Infos?

Reaktion BMW Händler: Null!
Reaktion BMW (Schreiben Vorstand (Kopie Mängelrüge an Händler)): Letzte Woche ein Anruf vom technischen Kundendienst, dass man sich dem Problem angenommen hat und ich es doch bitte noch einmal ausprobieren möchte. Natürlich hat es wieder nicht funktioniert. Man erklärte mir, dass es hoch komplex sein und man intensiv nun an der Ursache forschen wolle aber aktuell noch keinen richtigen Ansatzpunkt hat ... äh???
Seit dem ist wieder Funkstille! Die Fristsetzung zur Mangelbeseitigung läuft in einer Woche ab. Dann gibt es noch die vorgeschriebene kurze Nachfrist und dann eine einvernehmliche Einigung oder es wird juristisch. Da bin ich dann leidenschaftslos. Es ist schon wirklich ein Armutszeugnis wie mit Kunden umgegangen wird. Mittlerweile bin ich auch ziemlich vom BMW Vertragspartner enttäuscht, der es nicht für nötig hält sich zu melden. Daher vermute ich einmal, dass es auch keine einvernehmliche Lösung geben wird. Eskalationsvermeidung scheint bei BMW ein Fremdwort zu sein.

Dein Rechtsberater ist zuversichtlich, dass es für eine Rückabwicklung ausreicht?

Wegen des nicht funktionierendem remote view wandeln ?
Wie oft benutzt man denn sowas ?
Oder geht es hier ums prinzip ?

Ärgerlich ist es zweifellos, dass etwas nicht funktioniert und keine Abstellung des Mangels erfolgt ist bisher.

Aber dass solch ein Kleinkram für einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausreicht, kann ich mir absolut nicht vorstellen - mehr als ein Preisnachlass wird dabei nmM nicht heraus springen.

Als erheblichen Mangel kann ich das jedenfalls nicht sehen.

Klar soll etwas, was angeboten wird, auch funktionieren. Allerdings ist das doch ein Feature, was man höchstwahrscheinlich nur am Anfang ein paar Mal ausprobiert und anschliessend nie wieder (zumal keine bewegten Bilder übertragen werden). Dafür aber das Fahrzeug (wenn sonst alles i.O. ist) wandeln um ggf. in einem anderen Auto andere, vielleicht gravierendere Mängel zu haben, ... ob das so eine gute Idee ist?

So ist es.
Das ist ja wohl ein pillipalle partikularproblem.
Sicher findet sich ein wuseliger rechtsanwalt, der sich gerne mit solch einem bullsh** befasst.
Sich über solch einen unsinn überhaupt gedanken zu machen.
Reklamieren, auf lösung bestehen, abhaken.
Get a life.

Kommt drauf an, wie fähig der Anwalt ist ... dann kann er von der NL Berlin was abgreifen ... mehr nicht. Ist nur die Frage, wie die NL Berlin agiert, sobald ein Fehler auftritt, der gravierender ist, z.B. Airbag, Bremsen, Motor & Co. Oder wenn man Kulanz benötigt.

Meine Erfahrung: Bei sowas mit Kanonen auf Spatzen achiessen, verbaut einem manchmal was.
Bin gespannt, was bei @14547Beelitz rauskommt.

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