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Reinfall Gebrauchtwagenkauf im PZ- zu großer Anspruch?

Porsche 911 7 (991)

Hallo liebe MTler,

ich habe mir nun den Traum eines 991.2 Turbo, MJ2017 mit knapp 50.000 km erfüllt. Als ich das Fahrzeug im PZ abgeholt habe, als Privatmann mit 2 Jahren Approved für knapp 150.000€ erschlug es mich:

- Druckstellen Leder Beifahrersitz (punktuell)
- Beledertes Handschuhfach tiefe Druckstelle
- Motorhaube, Fahrzeugfront voller Steinschläge, insbesondere auch die Motorhaube mit weißen Abplatzern
- Stoßstange vorn mit leichtem Farbunterschied und der Lack fällt an einer kleine Stelle ein
- zwei Kratzer (ca 3 cm) an der Beifahrertür
- Tür klappert bei Bodenunebenheiten und wenn basslastige Musik aktiv ist
- Navi Software veraltet
- Aufbereitung mit teils Resthinterlassenschaften am Lenkrad, Polierreste teils in den Spaltmaßen der Anbauteile, Dreck an den Kopfstützen
- Sto?fänger hinten an einer Stelle mit Abschürfung und tiefen Kratzer… hat man versucht anzuschleifen und damit noch viele weitere kleine Kratzer reingebracht … ca 2 Centimeter groß
- Reifen noch 5 mm Restprofil
- Schiebedachrollos knarzt, wobei das Ersatzteil im Rücklauf ist und daher derzeit nicht ersetzt werden kann (wusste ich vorher)

Davon abgesehen, dass mir jetzt auch noch auffiel, dass der Wagen als 1. Hand von Porsche annonciert war, im Vertrag dann irgendwo im Kleingedruckten 2. Hand stand und der Wagen aber nun 3. Hand sein soll … hm

Irgendwie muss ich sagen, habe ich mir das so gänzlich anders vorgestellt. Ich dachte man würde mir die Kratzer, Steinschläge oder sowas wie Druckstellen und andere „Mängel“ genauer darstellen. Insbesondere da man sich ja total affig hatte, dass meine gekauften Reifen keine „N“ Kennung hatten und ich mich erklären sollte, weshalb ich keine Porsche Reifen kaufen wollte. Das und dieser 111 Punkte Check versprach mir, dass man einen sehr hohen Anspruch hat.

Bin ich einfach vollkommen drüber mit meiner Erwartung oder bin ich einfach über den Tisch gezogen worden? Würde mich über eure Meinung sehr freuen, insbesondere wie euer Gebrauchtwagenkauf bei Porsche so ablief und mit welchen Macken man eben einfach leben muss

Danke vorab 🙂
Alex

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258 Antworten

Hast Du das Fahrzeug vorher nicht gesehen und Probe gefahren

Gab es dazu eine Annonce im Internet

Bezahlt im voraus

Nein, Auto im PZ über das Internet erworben und abgeholt nach Bezahlung. Gehe auch davon aus, dass bei so einem Verkäufer alles 100% sein sollte

Die Zeit hätte ich mir genommen und wäre dahin gefahren und angeschaut.

Jetzt schaust Du wahrscheinlich in die Röhre

Aber ganz ehrlich, ich glaube nicht das Porsche ein Fahrzeug in so einem Zustand an privat verkauft

Zitat:

@rob.93 schrieb am 05. Feb. 2023 um 01:42:56 Uhr:


Nein, Auto im PZ über das Internet erworben und abgeholt nach Bezahlung. Gehe auch davon aus, dass bei so einem Verkäufer alles 100% sein sollte

Entschuldige mal, verstehe ich das richtig. Ein Auto blind ohne Probefahrt und Besichtigung nur aus Bildern im Internet gekauft. Dann kann man sich auch nicht beschweren.

Guten Morgen

Nein Dein Anspruch ist nicht zu hoch und mE kannst du sofort vom Kaufvertrag zurücktreten was ich dir hier rate
Allein Vorbesitzer sind schon ein Grund und innerhalb 14 Tagen sollte das kein Problem sein.

Ich hätte an deiner stelle den Wagen reservieren lassen (wegen mir auch mit Anzahlung) und beim holen , kauf ,Probefahrt und genauer Inspizierung dann gekauft oder nicht.

Ich hatte auch schon in Niederlassungen Gebrauchtwagen gekauft und wurde immer nett beraten aber auch schon belogen ( Bremsen sind noch 70% wurden überprüft ) nach 2000 km kam dann die Lampe

Gebrauchtwagenhändler sind halt Gebrauchtwagenhändler

Ich kaufe zu 99% Privat und lasse die Kiste in einer NL checken oder TÜV machen auch wenn er noch hat

Grüße aus Wiesbaden

Schwierig zu beantworten. Du kaufst blind ein Auto mit 50.000km. Das kann wie neu dastehen, oder eben auch nicht. Sowas guckt man sich eben vorher an. Des Weiteren unterschreibst du einen Kaufvertrag, nur dieser ist übrigens rechtlich bindend, nicht irgendeine Announce oder Aussage, wo mit Sicherheit die Anzahl der Vorbesitzer aufgeführt sind. Viel Spaß beim Wiederverkauf, solltest du jetzt die 4te statt die 2te Hand sein. Das macht einen riesen Unterschied, sowohl von der Nachfrage als auch preislich. Der Rest ist eben Smart-Repair oder Kosmetik. Ein PZ hat mMn nicht den Anspruch dir ein optisches 1a gelecktes Fahrzeug zu verkaufen. Ich Zuge einer Verhandlung hättest du die Behebung von Kratzern o.ä. diskutieren können, beim Blindkauf natürlich nicht. Abschließend gilt im Zuge der Approved, dass der Porsche den Vertragsinhalten des Versicherers entspricht. Dazu gehören nunmal Reifen mit N-Kennung. Wenn du andere anschleppst ohne diese Kennung, dann ist dir entweder die Approved egal, oder du hast dich eben nicht richtig informiert. Ich persönlich sehe aktuell kein Fehlverhalten des PZ und erst recht keine Rechtfertigung zum Rücktritt vom KV.

Ich hoffe du hast einen Ausdruck der Internetanzeige. 1 Vorbesitzer vs. 2 oder 3 - OMG

Bin gespannt, wie es ausgeht!

Klar hat der Mann hier vieles falsch gemacht aber wenn das annähernd stimmt warum kann er dann vom Kaufvertrag nicht zurücktreten ?
14 Tage gelten auch hier wenn es einen Grund gibt und hier sind es mehrere versteckte Mängel auf die mE aufmerksam gemacht werden müssen.

Anrufen ... reden...und dann sollte die das auch verstehen....und klären
Es ist eine PZ die Ihre Kunden auch zufrieden stellen möchten und kein Hinterhof KFZ Verkauf

Zitat:

@Ralf997 schrieb am 5. Februar 2023 um 07:31:12 Uhr:



Entschuldige mal, verstehe ich das richtig. Ein Auto blind ohne Probefahrt und Besichtigung nur aus Bildern im Internet gekauft. Dann kann man sich auch nicht beschweren.

Bei einem renommierten Händler sollte das gehen und der Wagen sollte einwandfrei sein, durchgecheckt, alles repariert. Das würde ich erwarten, da muss man nicht selbst alles nachchecken müssen.

Bei den "kleinen" Mängel wirst nix machen können, gekauft wie gesehen , Fehler in der Anzeige.
Aber bei den Vorbesitzer schon, was steht denn im Kaufvertrag den du unterschrieben hast?

Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf oder wie es häufig heißt: gekauft wie gesehen.
Die von Dir beschriebenen Mängel sind schon erheblich und kann man sicher beanstanden und deren Behebung verlangen.
Aber auch in einem Porschezentrum gilt, es ist ein Händler und er will seinen Profit maximieren.
Deshalb nimmt man sich vor Vertragsunterschrift das Fahrzeug ganz genau vor und legt im Vertrag fest, welche Mängel behoben werden oder welche toleriert werden, aber einen Wertabzug zur Folge haben bzw. sich kaufpreismindernd auswirken. Der eine oder andere Mangel kann man als normale Gebrauchsspuren akzeptieren, andere dagegen nicht.
Hinterher ist es immer schwieriger Nachbesserungen zu verlangen, da ziehen dann nur noch die etwas schwächeren Argumente dass man ja einen zufriedenen Kunden möchte der auch weiterhin mit dem Porschezentrum zusammenarbeitet.
Letztlich hilft nur das Gespräch mit dem Verkäufer bzw. eher mit dem Verkaufsleiter des Porschezentrums, da dieser eher die Entschuldigungsmacht hat, was gemacht werden kann.
Nur ein zufriedener Kunde kauft wieder und es gibt für alles eine Lösung mit der beide Leben können und deshalb muss man darüber sprechen.
Viel Erfolg!

hat man nicht ein 14 tägiges Rücktrittsrecht beim Online Kauf?
Gar nicht lange rumärgern und die Kiste zurückgeben.
Für den Kaupreis sollte man mehr erwarten können.
Und beim nächsten Mal den Wagen vorher ansehen.

Zitat:

@A3hank schrieb am 5. Februar 2023 um 10:00:13 Uhr:



Letztlich hilft nur das Gespräch mit dem Verkäufer bzw. eher mit dem Verkaufsleiter des Porschezentrums, da dieser eher die Entschuldigungsmacht hat, was gemacht werden kann.
Nur ein zufriedener Kunde kauft wieder und es gibt für alles eine Lösung mit der beide Leben können und deshalb muss man darüber sprechen.
Viel Erfolg!

Bei so einem Preis muss der Wagen einwandfrei sein, sonst ist das ein Drecksladen. Das muss man dem Verkäufer (auf die höfliche Tour) klar machen.

Was der an Vorbesitzern hat, halte ich eh für überbewertet, das sagt über den Wagen selbst nichts aus.

Fernab Verkauf ist hier das Schlüsselwort

14 Tage Rücktritt ist hier möglich

https://www.ps-verkehrsrecht.de/.../?...

Video unten Links beschreibt es ganz genau

BGH sagt Online Rückgaberecht 14 Tage ja

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