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Hilfe! Nach Kauf im PZ festgestellt, dass Fahrzeug nachlackiert wurde - Wandlung möglich?

Porsche 911 6 (997)
Themenstarteram 4. Juli 2011 um 14:17

Habe einen 3 Monate alten Boxster S (angeblich Dienstwagen des Verkaufsberaters) in einem naheliegenden PZ erworben. Bei der Abholung stellte ich eine Smartrepair-Nachlackierung am hinteren Kotflügel fest, obwohl ich ein nachlackierungsfreies Fahrzeug erwerben wollte. Selbst bei der Abholung wurde eine Nachlackierung VERNEINT! Ein Gutachter bestätigte nach 1 Sekunde die schlechte Ausführung der Nachlackierung. Daraufhin fiel dem Verkäufer auf telefonischen Hinweis ein, dass ein Mechaniker in der Werkstatt mit einer Bank den - angeblich geringen - Schaden verursacht hat. Ist eine WANDLUNG möglich oder muß ich die angebotene Komplettlackierung des hinteren Seitenteils akzeptieren?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Porschetreiber

In diversen Autosendungen werden Gebrauchtwagen mit Magneten oder Lackmessern auf Schäden überprüft -

uiiii Autosendungen aller Grip :) fachwissen ohne ende ;)

Was denkst den du was mit einem Wagen passiert der in der Fertigungsstarße nen Kratzer bekommt? Verschrotten?

Da wird von Werk ab munter nachlackiert... Da stimmt auch keine Lackdicke.

Aber ist ja ein Unfallwagen genau :o

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MW kannst Du bei Smartrepair nicht von einem klassischen verheimlichten Unfallschaden ausgehen. Aber ich würde auf makellose Nachbesserung pochen.

Wandeln kann für Dich teuer werden, wenn Du viel gefahren bist.

am 4. Juli 2011 um 16:51

Wenn der Erwerb eines nachlackierungsfreien Fahrzeuges nachweisbar Kaufvertragsgegenstand war, dann hat der VK den Kaufvertrag nicht erfüllt. Da eine Nachbesserung nicht möglich ist (es bleibt immer ein nachlackiertes Auto) kannst Du wandeln.

FP

Themenstarteram 4. Juli 2011 um 17:14

Ich bin erst ca. 100 Km gefahren, Kauf war am 1.7.2011. Eine fachgerechte Lackierung wurde zwar zugesichert, hätte ich auch gebilligt, wenn es um die Fronthaube oder eine Stoßstange ginge - aber nicht bei einem Seitenteil.

am 4. Juli 2011 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von Fuhr-Parker

Wenn der Erwerb eines nachlackierungsfreien Fahrzeuges nachweisbar Kaufvertragsgegenstand war, dann hat der VK den Kaufvertrag nicht erfüllt. Da eine Nachbesserung nicht möglich ist (es bleibt immer ein nachlackiertes Auto) kannst Du wandeln.

FP

da dies kaum der fall sein duerfte, ist die kaufsache auch nach einer qualitativ fragwuerdigen spot-repair aktion im juristischen sinne maengelfrei, was einer wandlung abseits von kulanz des verkaeufers wohl entgegen steht.

 

gruesse vom doc

Der Wagen wurde sicher als "unfallfrei" verkauft, richtig? Und hat Garantie vom PZ sowie Restgarantie vom Werk, richtig?

Dann kannst Du locker wandeln, d.h. Du hast das Recht auf Deiner Seite, ob man das "locker" durchsetzt ist eine andere Frage, siehe www.wandlung-mercedes-e-klasse.de.

Egal ob smart- oder sonstwie-gelogen-Repair ein nachlackiertes Fahrzeug ist nicht mehr zweifelsfei unfallfrei. Solltest Du den Wagen so verkaufen wollen könnte genau dies Dir Probleme bereiten.

Themenstarteram 5. Juli 2011 um 8:44

Unfallfrei wurde schriftlich zugesichert - nachlackierungsfrei allerdings nur mündlich. Auch von der Geschäftsleitung wurde telefonisch mitgeteilt, dass es sich um ein unfallfreies Fahrzeug handelt, da ja lediglich eine Sitzbank beim Ausbauen aus einem anderen Fahrzeug gegen das Seitenteil gestossen wurde. Gerade unter dem Aspekt Wiederverkauf für mich nicht hinnehmbar. Was ist denn nun ein Unfall?

Zitat:

Original geschrieben von Porschetreiber

Was ist denn nun ein Unfall?

Solche Diskussionen kann man sich heute wirklich sparen, denn ALLES was nicht zweifelsfrei ohne Beschädigung ist geht juristisch nicht als unfallfrei durch. Erst Recht wenn ein Seitenteil lackiert wurde. Stelle Dir einfach vor Du willst den Wagen später wieder als unfallfrei privat verkaufen, würdest Du selbst die Geschichte vom harmlosen Kratzer glauben wollen?

Aber selbst wenn der Händler die Wahrheit sagt, warum fiel ihm das nicht eher ein?

Google einfach mal ein bisschen, Du wirst sehr schnell viele gute Gerichtsurteile finden, bei der die rechtliche Frage ganz eindeutig zu Gunsten der Käufer ausgeht.

am 5. Juli 2011 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von fanta241

Dann kannst Du locker wandeln, d.h. Du hast das Recht auf Deiner Seite.

wohl kaum. der bundesgerichtshof hat sich in einer leitsatzentscheidung zur thematik lackierung von gebrauchtfahrzeugen recht klar geaeussert: VIII ZR 191/07

 

gruesse vom doc

Zitat:

Original geschrieben von docfraggler

Zitat:

Original geschrieben von fanta241

Dann kannst Du locker wandeln, d.h. Du hast das Recht auf Deiner Seite.

wohl kaum. der bundesgerichtshof hat sich in einer leitsatzentscheidung zur thematik lackierung von gebrauchtfahrzeugen recht klar geaeussert: VIII ZR 191/07

 

gruesse vom doc

Danke für den Hinweis, aber dieses Urteil greift hier nicht, da es im Prinzip ja um einen Neuwagen geht, dessen "übliche Beschaffenheit" (siehe Urteil) nach 3 Monaten eben nicht als nachlackiert akzeptiert werden muss.

Trotzdem eine sehr interessantes Urteil im Sinne von Gebrauchtwagenverkäufern welche gerne mal auch die letzte Schrottkarre neu "lacken" und quasi aus erster Hand verkaufen wollen.

Aber es geht hier auch um 2 Aspekte. 1. muss man erwarten dass ein so junges Fahrzeug bereits nachlackiert wurde respektive einen Schaden hatte (wie klein der auch in der Praxis gewesen sein mag)?? Und 2. hätte der Händler bei diesem "unfallfreien" und somit erwartet schadlosen super jungen Wagen den "kleinen" Schaden vor dem Verkauf angeben müssen??

Beide Aspekte sind zu Gunsten des Käufers zu beantworten. Und da der Wagen noch Garantie hat könnte gewandelt werden. Das "locker" habe ich bewusst in "" gesetzt, denn das muss jeder wirklich selbst wissen, wie lange er sich solchen Ärger antun möchte.

Auf der einen Seite könnte man einen "angeblich" so kleinen Schaden akzeptieren, auf der anderen Seite ist man beim Wiederverkauf selbst der Dumme. Ein richtig seriöser Händler würde den Wagen mit dem Eingeständnis "sorry, dumm gelaufen" freiwillig zurücknehmen oder zumindest dem Kunden die Wahl lassen, wie verfahren werden soll.

 

am 6. Juli 2011 um 8:29

Zitat:

Original geschrieben von fanta241

da es im Prinzip ja um einen Neuwagen geht, dessen "übliche Beschaffenheit" (siehe Urteil) nach 3 Monaten eben nicht als nachlackiert akzeptiert werden muss.

wer lesen kann ist klar im vorteil - ich habe wohl uebersehen, dass die schutzfolie gerade erst frisch von der muehle abgezogen wurde ;)

 

gruesse vom doc

am 6. Juli 2011 um 13:59

Entgegen der Meinung eines "Hobbyjuristen", der bereits vorab schon zu wissen scheint "wie zu entscheiden sei, musst du es in diesem Fall einfach auf einen Prozess ankommen lassen, wenn tatsächlich gewandelt werden soll.

Eine freiwillige Einigung scheint nicht in Betracht zu kommen.

Was vor deutschen Gerichten teilweise "für Recht erkannt" wird, ist in jeglicher Hinsicht realitätsfremd - wenn man sich so manchen Richter betrachtet, wundert mich persönlich gar nichts mehr:D

Ich persönlich würde mir (falls dir die Wandlung, oder eine nachträgliche Kaufpreisminderung wichtig ist und durchsetzbar erscheint) fachlichen Rat einholen und dann entscheiden.

am 6. Juli 2011 um 16:18

Dass hier gerne Hobbyjuristen schreiben, sieht man u.a. daran, dass hier von Wandlung gesprochen wird. Seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahre 2002 gibt es keine Wandlung mehr.

DaSS!!!

Zitat:

Original geschrieben von Iceman2003

Das hier gerne Hobbyjuristen schreiben, sieht man u.a. daran, dass hier von Wandlung gesprochen wird. Seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahre 2002 gibt es keine Wandlung mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Iceman2003

Das hier gerne Hobbyjuristen schreiben, sieht man u.a. daran, dass hier von Wandlung gesprochen wird. Seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahre 2002 gibt es keine Wandlung mehr.

jawoll Herr Oberlehrer, ich wette es weiß hier jeder dass es Rücktritt vom Kaufvertrag heißen sollte, aber Wandlung hat sich in den Köpfen der Leute festgesetzt und schreibt sich auch einfacher.

@TE

Schau Dir die von mir verlinkte Webseite an und wenn Du wirklich fundierten Rat haben willst kontaktiere den Anwalt, welcher mittlerweile diese Webseite betreibt. Er wird Dir gerne kurz und knapp per Mail ohne Kostennote Auskunft geben, wie er Deine Sache einschätzt.

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