Reimport - kein TÜV wegen Felge/Reifen Kombination

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Der Tüv verweigert mir die Plakette, da ihm meine Räder nicht gefallen.

Das ist jetzt mein 4. mal TÜV mit den Felgen und ich hatte bis jetzt keine Probleme.

Das Auto ist ein Reimport, 125PS Benziner aus Dänemark. Im alten sowie neuen Schein ist lediglich nur

die Größe 205/50 R16 85W/86V eingetragen.

Die Räder auf dem Fzg. sind rial Felgen mit 205/55 R16 Bereifung. Es liegt eine ABE und ein Gutachten vor.

Der TÜV sagt, das Auto hat nur eine Einzelgenehmigung für die im Fzg. Schein eingetragene Reifengröße. Alles andere ist nicht erlaubt, weil Reimport. So hab ich das verstanden. Aber warum schreibt man dann bei Einfuhr nach D nicht den selben Standard in den Schein wie bei den Deutschen Autos?

Im alten Fzg-Brief steht "-BETR.*ZIFF.20 BIS 23 0D.205/55R16 85Q M+S A. FELGE 6.5JX16 H2, ET 52,5MM". Im neuen Schein fehlt diese Info.

Ich kann da immer noch nicht ganz nachvollziehen, was das Problem ist. Kann mir da bitte jemand der sich damit auskennt das einfach erklären?

Sind Reimporte eine Besonderheit und man muss es immer nachtragen lassen?
Hilft ihr ggf. dieses CoC Dokument weiter?

Ich kann gerne Bilder vom alten Fzg. Brief und Schein machen.

Die beste Option wäre wohl Winterreifen mit der richtigen Größe auf Stahlfelgen gebraucht zu kaufen.

23 Antworten

Zitat:

@panko schrieb am 9. November 2023 um 18:42:55 Uhr:


Berichtigt werden müssen die Papiere nicht, aber die ordnungsgemäße Abnahme müsste erfolgt sein. Mit ABE muss trotzdem vorgeführt werden… und das fehlt scheinbar.

Du hast ja recht, um 100% ein böses Erwachen auszuschließen, müsste alles wasserdicht sein, alles eingetragen und abgesichert sein. Alles bis zum letzten Pfurz, wo sich am Schluss die Behörden im Jungle selbst nicht mehr auskennen.
Will dir da nicht widersprechen, ich schätze deine Erfahrung und dein Wissen.

Aber will nicht diskutieren, mit dem Restrisiko lebe ich jetzt und wenn es schwarz auf weiß da steht und der Prüfer dass so bestätigt, dann ist das halt so.

Zitat:

Sind Reimporte eine Besonderheit und man muss es immer nachtragen lassen?
Hilft ihr ggf. dieses CoC Dokument weiter?

Ich kann gerne Bilder vom alten Fzg. Brief und Schein machen.

Die beste Option wäre wohl Winterreifen mit der richtigen Größe auf Stahlfelgen gebraucht zu kaufen.

Wenn die Reifengröße in den COC drinsteht, ist die auch in D zugelassen. In der Zulassungsbescheinigung meines ehemaligen Mondeo BWY stand auch nur eine Größe drin und in der COC mehrere.

Ich habe das "CoC" Dokument nicht, war beim Gebrauchtwagenkauf nicht dabei. Kostet 169€ das zu beantragen, aber wozu auch? Eine andere Reifengröße wurde im alten Brief ergänzt

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hier mal suchen

Warum macht man sich unfreiwillig so einen Stress? Hätte mir paar originale Ford Alufelgen mit den zugelassenen Reifengrößen besorgt, fertig.

Aber jeder so, wie er mag.

Deine Beitrage scheinen auch des Öfteren auf provokanter Basis aufzubauen oder?

Hier geht's nicht um Stress. Hier ging es nur um's "verstehen wollen warum oder warum nich?".

Warum Geld ausgeben wenn am Ende doch alles passt?

Zitat:

@thriller.12 schrieb am 14. November 2023 um 11:02:47 Uhr:


Deine Beitrage scheinen auch des Öfteren auf provokanter Basis aufzubauen oder?

Hier geht's nicht um Stress. Hier ging es nur um's "verstehen wollen warum oder warum nich?".

Warum Geld ausgeben wenn am Ende doch alles passt?

Ich kann doch nichts dafür, wenn Deine Rad-/ Reifenkombination nicht der Vorschrift entspricht. Ist doch Dein Problem. Also lass diese unqualifizierten Aussagen bitte.

Eben, du kannst nichts dafür und du kannst nichts dagegen tun, ergo sind deine Beiträge überflüssig.

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