Reifenkontrolle in Italien
Hallo,
wie rigoros findet die Reifenkontrolle in Italien statt? War jemand vor kurzem in Italien und hat Erfahrung?
Mir geht es nicht darum, ob die neue Regelung sinnvoll ist. Dazu habe ich schon andere Beiträge gelesen. Ich fahre nächste Woche nach Mailand und wieder zurück und möchte wissen, ob sie jetzt durch die neue Regelung viele Autos schon an der Grenze rausfischen und die Reifen kontrollieren oder ob man da eher gelassen sein kann?
Ich habe nämlich zwei Allwetter-Reifen, bei denen der Geschwindigkeitsindex niedriger ist als im Fahrzeugschein angegeben und soweit ich weiß wäre das schon ein Grund, das man bei einer Kontrolle ein Bußgeld bezahlen muss.
Gruß
170 Antworten
Zitat:
@weizengelb schrieb am 4. Juni 2025 um 16:21:35 Uhr:
Das heißt also, dass man in I in einem 250 km/h schnellen Fahrzeug, mit z. B. einem flammneuen GJR von Michelin und Geschwindigkeitsindex V, bei Kontrolle bis zu 1.700 € Strafe zahlt, aber mit einem runderneuerten 3 mm King-Meiler Sommerreifen, und W-Index, jede Diskussion mit der Cabinieri lässig überlebt?
LG
weizengelb
Selbst wenn der Wagen nur 220 km/h schafft und blöderweise Y in der ZB 1 steht, ist man dran, wenn man keinen Y Reifen hat.
Wenn bei 'nem Fahrzeug bei einer bbH von 220 ein Y-Reifen drin steht, kann es sich nur um Nachrüstfelgen mit Reifen handeln.
Bei den OE-Felgen wird hier zu 99,99% immer ein V-Reifen mit passenden LI stehen.
Edit sagt: Das muss nicht so sein.
.
Leider ist es auch so, dass bei einer Änderungsabnahme der Index eingetragen wird, der auf dem Reifen steht. Ich hatte es bisher nur ein einziges Mal, dass ein Prüfer auch bei den Nachrüstfelgen den korrekten Speedindex des Fahrzeugs eingetragen hatte.
Das kam/kommt bei Fahrzeugen mit einer bbH <210 km/h relativ oft vor, da es viele "Tunergrößen" meist erst ab V, W oder Y gab/gibt. Blöd ist dann nur, dass es auch diese "Tunergrößen" jetzt oft auch als GJR/WR erhältlich sind. Dann allerdings oft in H.
Da hilft nur, nochmal zum TÜV, KÜS, GTÜ oder andere zu gehen und das korrigieren zu lassen.
Andere Länder, andere Regeln. Auch wenn es aus deutscher Sicht nicht logisch erscheint.
Es wird einen Grund geben, dass das in IT so ist. Und wer sich nicht dran halten will, der muss auch die (finanziellen) Konsequenzen tragen.
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VG
Zitat:
@hlmd schrieb am 5. Juni 2025 um 09:14:56 Uhr:
@Kuhpra
Wenn bei 'nem Fahrzeug bei einer bbH von 220 ein Y-Reifen drin steht, kann es sich nur um Nachrüstfelgen mit Reifen handeln.
Muß nicht.
Hatte einen Audi A4 B5, bei dem war sogar nur 208kmh eingetragen. Aber mit originalen Reifen 205/55 R16 Y im Schein. Da die Hersteller die Reifen nicht für jeden Motor-Typen unterschiedlich eintragen wird einfach die höchste Geschwindigkeit von diesem Typ genommen. Und da fällt dann schon mal das Y oder W in die Berechnung.
Auch selbst bei dem 1.6 mit 101PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 191kmH.
OK, hast Recht und ich nehm das tw. zurück.
Habe mal geschaut. Es ist echt so, dass man oft einfach den erstbesten verfügbaren Reifen genommen hat und meist mit dem Zusatz "nicht als WR zulässig".
Bei den VAG Modellen kenne ich mich jetzt nicht so aus. Bei den ganzen Opels damals aber ist es so, dass man bestimmte Größen nur per Abnahme eintragen musste. Und da stand in den TG dann sinngemäß, dass die Tragfähigkeit der Serienbereifung entsprechen muss.
VG
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Zitat:@hlmd schrieb am 5. Juni 2025 um 09:14:56 Uhr:
@golfer0510Andere Länder, andere Regeln. Auch wenn es aus deutscher Sicht nicht logisch erscheint.Es wird einen Grund geben, dass das in IT so ist.
Was heißt andere Länder. Und was heißt logisch.
Es gibt die ECE R30, in der sich unter anderem Italien verschrieben hat.
Das ist nicht nur logisch, das ist eine technische Vorschrift.
Also nichts mit deutscher Sicht.....
Für mich ist Italien aus diversen Gründen passe. Die ganzen Clans und arroganten mit ihren Zulassungs und TÜV Buden (Bozen), das ständige ausrauben wollen an den Touristen. Falscher Helm auf, Motorrad weg, die ganze Saison usw. Da bekommt mich keiner mehr hin.
Selbst die einheimischen, gerade Tiroler sehen das sehr kritisch dort.
Aber ja, am Ende nützt es nichts. Die Reifen berichtigen lasen, wäre eine Möglichkeit, das Land meiden eine andere.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 5. Juni 2025 um 12:11:29 Uhr:
Zitat:@hlmd schrieb am 5. Juni 2025 um 09:14:56 Uhr:
Was heißt andere Länder. Und was heißt logisch.
Es gibt die ECE R30, in der sich unter anderem Italien verschrieben hat.
Das ist nicht nur logisch, das ist eine technische Vorschrift.
Also nichts mit deutscher Sicht.....
Für mich ist Italien aus diversen Gründen passe. Die ganzen Clans und arroganten mit ihren Zulassungs und TÜV Buden (Bozen), das ständige ausrauben wollen an den Touristen. Falscher Helm auf, Motorrad weg, die ganze Saison usw. Da bekommt mich keiner mehr hin.
Selbst die einheimischen, gerade Tiroler sehen das sehr kritisch dort.
Aber ja, am Ende nützt es nichts. Die Reifen berichtigen lasen, wäre eine Möglichkeit, das Land meiden eine andere.
Schön einer weniger in Bella Italia. Gerade die "D" mit ihrem Kontrollwahn und Regelungstechnik regt sich über andere auf
Die wenigsten Schreiber hier dürften für den deutschen Kontrollwahn mitverantwortlich sein, sodass sie durchaus das Recht haben, sich über diese groteske Regelung aufzuregen. Ich beginne zu ahnen, wie Dein Nick entstanden ist.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 5. Juni 2025 um 12:11:29 Uhr:
Zitat:@hlmd schrieb am 5. Juni 2025 um 09:14:56 Uhr:
Was heißt andere Länder. Und was heißt logisch.
Es gibt die ECE R30, in der sich unter anderem Italien verschrieben hat.
Das ist nicht nur logisch, das ist eine technische Vorschrift.
Also nichts mit deutscher Sicht.....
Naja….zur Umsetzung von ECE Regelungen in nationales Recht schreibt Wikipedia folgendes
Allgemeine Umsetzung von ECE-Regelungen
ECE-Regelungen sind internationale technische Vorschriften, die unter dem Übereinkommen von 1958 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) entwickelt wurden. Diese Regelungen dienen der Harmonisierung technischer Standards für Fahrzeuge und deren Komponenten. Länder, die dem Übereinkommen beigetreten sind, können diese Regelungen übernehmen, sind jedoch nicht verpflichtet, alle Regelungen zu akzeptieren. Die Umsetzung erfolgt in der Regel durch nationale Gesetzgebungsakte, wobei die Länder einen gewissen Spielraum haben, wie sie die Regelungen in ihr nationales Recht integrieren. Allerdings müssen sie sicherstellen, dass die Ziele der ECE-Regelungen erreicht werden und die technischen Anforderungen eingehalten werden.
Also….ein gewisser nationaler Spielraum ist (auch entgegen der Logik die bbH unberücksichtigt zu lassen) vorhanden und scheint hier genutzt worden zu sein. Eine Klage wäre wohl der einzige Weg diese Umsetzung zu überprüfen.
Es „ist wie es ist“ …..entweder man stellt sich darauf ein oder riskiert ein Bußgeld oder fährt(im Sommer) woanders hin.
Zitat:
@Kuhpra schrieb am 5. Juni 2025 um 13:48:46 Uhr:
Die wenigsten Schreiber hier dürften für den deutschen Kontrollwahn mitverantwortlich sein, sodass sie durchaus das Recht haben, sich über diese groteske Regelung aufzuregen. Ich beginne zu ahnen, wie Dein Nick entstanden ist.
Gääääähn🥱🥱🥱
Da Sohnemann mit seiner Familie diesen Sommer Italien einen Besuch abstatten wird, haben wir uns seine Reifenkonstellation mal angeschaut und dabei eine, für mich, neue Variante gefunden.
In seiner ZB1 ist zwar die Reifengröße angegeben, aber der SI Buchstabe hinten dran fehlt.
Also in etwa so in 15.1 und 15.2…. „225/45/R17“ ….ist das ungewöhnlich und wie gehen die Italiener damit um?
Bei mir im Tiguan bspw. ist die kleinste zugelassene Größe mit 17Zoll ABER mit SI „V“ eingetragen obwohl die bbH bei 200km/h liegt, also wohl die klassische „Falle“ in die man tappen kann wenn man „H“ aufgezogen hat.
Der Kia hat eine bbH von 210km/ h, montiert sind GJR mit dem Speedindex „V“….
Für mich also erstmal Entwarnung für seine Tour oder wie seht ihr das?
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 5. Juni 2025 um 19:42:29 Uhr:
Der Kia hat eine bbH von 210km/ h, montiert sind GJR mit dem Speedindex „V“….
Für mich also erstmal Entwarnung für seine Tour oder wie seht ihr das?
Wie du ja weißt, kommt es in Italien eben nicht auf die bbH des Fahrzeugs an, sondern auf den eingetragenen Gechwindigkeitsindex. Ob also deine GJR auf dem Kia für Italien in Ordnung sind, musst du noch mal nachschauen.
Oder ist der Kia der mit dem fehlenden Eintrag?
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 5. Juni 2025 um 19:42:29 Uhr:
Da Sohnemann mit seiner Familie diesen Sommer Italien einen Besuch abstatten wird, haben wir uns seine Reifenkonstellation mal angeschaut und dabei eine, für mich, neue Variante gefunden.
In seiner ZB1 ist zwar die Reifengröße angegeben, aber der SI Buchstabe hinten dran fehlt.
Also in etwa so in 15.1 und 15.2…. „225/45/R17“ ….ist das ungewöhnlich und wie gehen die Italiener damit um?
Bei mir im Tiguan bspw. ist die kleinste zugelassene Größe mit 17Zoll ABER mit SI „V“ eingetragen obwohl die bbH bei 200km/h liegt, also wohl die klassische „Falle“ in die man tappen kann wenn man „H“ aufgezogen hat.
Der Kia hat eine bbH von 210km/ h, montiert sind GJR mit dem Speedindex „V“….
Für mich also erstmal Entwarnung für seine Tour oder wie seht ihr das?
Ähnliche Situation wie für Schweizer Fahrzeuge. Bei uns fehlt die Angabe der zugelassenen Reifen im Fahrzeugausweis ganz. Ausser man hat Tuning Räder und muss zusätzliche eine Bestätigung der Konformität mitführen.
Es zählt, was im COC steht. Bei mir vermutlich 225/55 R17 Y. Denn so steht es auch auf dem Schild in der Fahrertür. Obwohl das Fahrzeug keine 250 kann.
Ich hatte bei der Auswahl der GJR Glück und mein CC2 hat Y.
Mit Y ist die Diskussion müssig, Buchstaben für noch schnellere Reifen sind bisher nicht vergeben. Mehr als Y geht nicht.
Das ganze reiht sich ein in mehrere entsprechende Gesetze. Das fing damit an, aus welchem Material die Warnschilder an Fahrradträgern sein mussten. Mit eklatant hohen Bussen wenn da Plastik statt Alu gefunden wurde .Dann das Durcheinander mit Umweltzonen, jede Stadt anders. Und jetzt das.
Das System ist immer das Gleiche: Horrende Bussen für Sachen, die aus technischer Sicht Schwachsinn sind, kontrolliert wird aber nicht systematisch, sondern sporadisch. Systematisch werden wohl nur einige Umweltzonen kontrolliert, mit Kameras.
Bei den Reifen wäre mir das Risiko trotzdem zu gross. Weil im schlimmsten Fall nicht nur eine Busse kommt, sondern auch noch die Pflicht, umzurüsten, d.h. es wird zumindest der billigste Chinakracher mit dem richtigen Speedindex nötig, den man zu hause gleich wieder entsorgt, da ein Sicherheitsrisiko. Wirklich sicher davor ist man nicht. Bei 205/55 R16 ist das natürlich weniger als die Busse, in anderen Dimensionen kann es ganz anders aussehen.
Ich würde mit Italien im Moment warten, bis man Y Reifen hat (oder was auch immer im Fahrzeugbrief / CoC steht). Und alle Umweltzonen generell meiden, zu kompliziert. Wenn sich damit keine spannede Reise in Italien mehr ergibt, OK, sei es drum, dann halt nicht.
Zitat:
@Rockville schrieb am 5. Juni 2025 um 20:02:37 Uhr:
(………)
Oder ist der Kia der mit dem fehlenden Eintrag?
genau so ist es….
im ZB 1 des Kia keine Speedindex , nur die Reifen /Radgröße.
Die Frage ist also….wie gehen die Kontrolleure mit dem fehlenden SI in der ZB1 dann um?
Oder auch mit einem vollständig fehlendem Eintrag unter 15.1/2 wie bei @pulsedriver75 ?
Fehlendee Geschwindigkeitsindex/Tragfähigkeit ist doch die absolute Ausnahme. Insofern lohnt sich keine Diskussion.
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 5. Juni 2025 um 22:56:05 Uhr:
genau so ist es….
im ZB 1 des Kia keine Speedindex , nur die Reifen /Radgröße
Das sollten eigentlich alle Hersteller so machen. SI des Reifens dann eben passend zur bbH.
Wie man damit jetzt in Italien umgeht, weiß ich nicht. Aber mangels Eintrag in den Fahrzeugpapieren kann man ja dann dem Fahrer nichts vorwerfen, wenn der SI ausreichend für die Vmax des Fahrzeugs ist.