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Reifengrößen und Zulassungsbescheinigung TeilI

Themenstarteram 21. Oktober 2007 um 20:54

Dürfen alle Reifengrößen gefahren werden, die laut Serienreifenkatalog für das Fahrzeug zugelassen sind?

Ich gehe von "ja" aus, möchte mich aber nochmal rückversichern. :)

Beste Antwort im Thema

Entscheidend ist, was Opel im Serienreifen- bzw. Umrüstkatalog vom TÜV hat abnehmen lassen:

Serienreifenkatalog

Umrüstkatalog

Diese Reifen dürfen auf Felgen von Opel gefahren werden. Reifen auf Felgen von anderen Anbietern bedürfen IMMER eines Gutachtens oder einer ABE vom Felgenhersteller.

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am 16. Juli 2006 um 18:00

Tach auch, ich habe mal nee dumme Frage

nach meiner Ummeldung habe ich jetzt denn "neuen" Fahrzeugschein also "Zulassungsbescheinigung Teil I" bekommen, bei meinen Vectra ist jetzt nur die Bereifung 195/65R15 91H eingetragen, aber im alten Fahrzeugschein steht auch die 215/55R16 93H drin die ich auch drauf habe! Habe ich jetzt ein Problem oder nicht bei der nächsten Fahrzeugkontrolle?

Mfg

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Neuer Fahrzeugschein?' überführt.]

Tach auch,

ob Du wirklich ein Problem bekommst, kann Dir vermutlich nur der kontrollierende Beamte sagen. ;) Wenn Du allerdings etwas sicherer sein willst, kannst Du Dir ja die entsprechende Seite aus dem Serienreifen-Katalog von der Opel-Homepage ausdrucken und ins Auto legen. Wenn der Beamte dann ggf. nicht die richtigen Dokumente da hat (ist vermutlich unwahrscheinlich), kannst Du zumindest versuchen die Richtigkeit Deiner Bereifung zu beweisen.

ulfne

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Neuer Fahrzeugschein?' überführt.]

Hallo,

Die Zulassungsstelle hat dann gepennt wo dein Wagen Neu Angemeldet wurde und du auch wenn du es nicht nochmal erwähnt hast. Weil dies wird Extra eingetragen, und je nach Zulassungsstelle wird es teuer so ca. bis maximal 10 € aber das ist echt schon maximal....oder du schaffst es der Frau hinterm Schalter schöne augen zu machen was meistens auch Super Funktioniert ;)

Aber zu deinem Problem, Du brauchst nur eine Kopie vom Alten Fahrzeugschein mit dir Führen wo die alten "Reifen größen" eingetragen waren!

MFG Ricky

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Neuer Fahrzeugschein?' überführt.]

Ich habe schon diesen neuen Fahrzeugschein (Teil1 und Teil2). Da sind von vornherein nur 195 65 R15 eingetragen (Standardreifengröße). Auf dem Fahrzeug sind serienmäßig 215 50 R17 montiert. Laut Zulassungsstelle muss Dir die Polizei beweisen, dass Du die nicht fahren darfst. Hier hat sich die Beweislast umgekehrt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Neuer Fahrzeugschein?' überführt.]

am 17. Juli 2006 um 9:21

Zitat:

Laut Zulassungsstelle muss Dir die Polizei beweisen, dass Du die nicht fahren darfst. Hier hat sich die Beweislast umgekehrt.

Könnte Sie in dem Fall ja auch beweisen, denn Sie hat den Teil I Deiner Zulassung vorliegen, wo die falsche Grösse schwarz auf weiß drin steht.

Ich brauche z.B. im Winter neue Reifen + Felgen aber ich könnte jetzt auf Anhieb noch nicht einmal sagen was ich für einen Reifen bräuchte und müsste jetzt an mein Auto gehen und nachsehen. Bei einer Kontrolle hätte ich dasselbe Problem....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Neuer Fahrzeugschein?' überführt.]

Hallo,

keine Sorge das hat seine Richtigkeit! In dem neuen g'schmarry steht nur noch die kleinste, zulässige Größe drin. Lass dich also nicht verunsichern! Ist bei meinem Nagelneuen Vectra auch so.

Gruß,

sven

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Neuer Fahrzeugschein?' überführt.]

Danke Ulfne für Deinen Link, dort sehts ja eindeutig. Im Fahrzeugschein steht nur noch die Standardgröße, deine möglichen Größen musst Du halt nach der EG-Typ-Genehmigungsnummer noch zuordnen. So dann darf ich die Größen fahren. Wie sieht es denn mit den Tacho aus? Früher hörte ich, dass der der jewiligen Reifengröße (wegen untersch. Umfängen) angepasst werden muss, oder sind die Unterschiede zwischen den Reifengrößen zu gering.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Neuer Fahrzeugschein?' überführt.]

Hallo,

der Umfang ist doch letztlich immer fast gleich. Ist die Felge größer ist dafür der Reifen schmäler. Ist die Felge klein, wird der Reifen dicker. Da brauchst also auch nix korrigieren.

Sven

Zitat:

Original geschrieben von es.ef

Danke Ulfne für Deinen Link, dort sehts ja eindeutig. Im Fahrzeugschein steht nur noch die Standardgröße, deine möglichen Größen musst Du halt nach der EG-Typ-Genehmigungsnummer noch zuordnen. So dann darf ich die Größen fahren. Wie sieht es denn mit den Tacho aus? Früher hörte ich, dass der der jewiligen Reifengröße (wegen untersch. Umfängen) angepasst werden muss, oder sind die Unterschiede zwischen den Reifengrößen zu gering.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Neuer Fahrzeugschein?' überführt.]

was glaubst du, fuer was diese kataloge erstellt werden?

Themenstarteram 21. Oktober 2007 um 20:59

Zitat:

Original geschrieben von double-p_OPC

was glaubst du, fuer was diese kataloge erstellt werden?

Für diesen Zweck :)

Ich gehe davon aus, wenn in Feld K die Zulassungsnummer der EG-Typgenemigung oder ABE und unter D.2 die Version eingetragen sind.

 

Bei meiner Umschreiberei auf neue Papiere wurde das leider alles nicht gemacht. Damit aber ist keine Zuordnung zum Serienreifenkatalog möglich. Nur über den Umweg des COC ginge es, dort aber stehen die erlaubten Rad-/Reifenkombinationen glücklicherweise schon alle drin.

 

Kann also schwierig werden bei Fahrzeugen mit EZ vor 10/2005.

Themenstarteram 21. Oktober 2007 um 21:18

Zitat:

Original geschrieben von stbufraba

Ich gehe davon aus, wenn in Feld K die Zulassungsnummer der EG-Typgenemigung oder ABE und unter D.2 die Version eingetragen sind.

Wie muss das aussehen?

Bei mir steht unter

D.2 VECTRA/LIM

K E1*98/14*0187*03

Hier wurde ich tatsächlich fündig. Zumindest *0187* ... ist aufgeführt.

Dann kannst Du es vergessen.

 

Z-C sollte da drin stehen und e1*2001/116/290*00 bis 05. Die Version ist wichtig für die Reifengruppe, in meinem Fall 2A25AMCNLJR5. Nur mit diesen Infos geht es im Serienreifenkatalog weiter.

 

Wenn Du dagegen den Umrüstkatalog meinst: der setzt zwingend eine Abnahme voraus (lies mal die ersten Seiten)

Themenstarteram 22. Oktober 2007 um 11:15

D.h. ich muss die Winterreifen der Größe 205/55 R16 jetzt eintragen lassen?? Im alten Brief/Schein waren die 215/55 R16 noch eingetragen, aber so breit muss es im Winter dann doch nicht sein.

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