Reifengröße im neuen Fahrzeugschein

Audi A3 8P

Hi,

hab mir gerade beim Freundlichen meine Unterlagen für die Abholung morgen in IN abgeholt. Beim Blick in den Fahrzeugschein stehen hier nur die 205er Reifen drin. Ich habe aber den S-Line mit 225er. Wird das gar nicht mehr eingetragen??? Beim bisherigen alten Schein meines A3 standen die 205er und die 225er drin.
Kann mir das einer erklären?

Gruß Ratze

20 Antworten

Hier das habe ich gefunden
 
Seit dem 01.06.2003 erhebt die Volkswagen AG für die Zweitausstellung eines COC (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) der Marken Volkswagen und Audi eine Gebühr in Höhe von 34,40 Euro zzgl. 19% MwSt. je Dokument, die per Nachnahme durch die Post AG vereinnahmt wird.

Die VW AG stellt seit 1996 automatisiert alle COC-Daten den europäischen Importeuren zur Verfügung. Die Importeure haben somit die Möglichkeit, COC-Papiere dem Handel/ den Kunden zur Verfügung zu stellen. Dennoch kommt es zu entsprechend hohen Anforderungen nach einer Zweitausstellung durch den Hersteller. Nach EU-Recht ist der Hersteller zur kostenlosen Ausgabe einer Erstschrift verpflichtet. Für die Zweitausstellung kann jedoch der Ausgleich der beim Hersteller entstehenden Kosten verlangt werden.

Aus unserer Sicht gehört die Übergabe des COC-Papiers bei grenzüberschreitenden Verkäufen mit zum "Verkaufsakt" analog zum Fahrzeugbrief im Inland. Wir bitten Sie daher, im eigenen Interesse, bereits beim grenzüberschreitenden Kauf darauf zu achten, dass Ihnen mit dem Fahrzeug auch das zugehörige COC-Papier übergeben wird.

Des weiteren haben wir unsere Importeure von der neuen Situation in Kenntnis gesetzt und darum gebeten, den eigenen Handel zu informieren, dass bei länderübergreifenden Verkäufen die Erstellung von COC-Zweitdokumenten durch den Hersteller kostenpflichtig wird.
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Die sind ja nimmer ganz sauber. Man kann diese EWG COC Bescheingung im internet anfordern. Kostenpunkt 34,40 EUR + Nachnahmegebühr. Wenn die Bestandteil des Fahrzeugscheines sein sollw ieso habe ich die dann nicht bekommen Grüße ALex
Muss ich die unbedingt besitzen?

Zitat:

Original geschrieben von stef4n



Zitat:

Original geschrieben von tatsu


 
Und genau aus diesem Grund würde ich die EWG/CoC "NIEMALS" mitführen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II lasse ich ja auch nicht im Auto. Sollte das Fahrzeug finanziert worden sein, dann kommt die EWG/CoC mit der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Bank.
 
nichts für ungut tatsu, aber die EWG muss mitgeführt werden, da du sonst den netten Grünen nicht erklären kannst wieso du größere Reifen drauf hast als in der ZL I aufgeführt!

Dann für Du sie von mir aus mit, aber mache wenigstens vorher eine Kopie. Ich arbeite im Verkauf und dreh so um die 300 Autos im Jahr (auch Export) und kann Dir nur meine Erfahrungen weitergeben. Sie muß/sollte nicht mitgeführt werden, wer sie in die Finger bekommt ist zumindest im Ausland erstmal der Besitzer des Fahrzeuges. Ähnlich wie hier der Kfz-Brief.

Die einfachste Art sich von den zulässigen Reifengrößen zu erkundingen, so macht es auch oft die Polizei bei den allg. Verkehrskontrollen ist:

Tankklappe auf und nach den unterschiedlichen Reifenluftdrücken geschaut. Auf dem Schild (kann auch woanders angebracht sein) stehen die typischen Reifengrößen für das Fahrzeug drauf.

Für Sondergrößen benötigt man sowieso ein Teilegutachten bzw. eine ABE.

Gruß, tatsu.

müssen nicht, aber MIT der EWG hättest du die Felgen quasi 'eingetragen'.

Ohne sie müsstest Du für die Eintragung zum TÜV, kostet ja auch € 40!

Vielleicht liegt die schöne Bescheinigung beim Freundlichen rum und er weiß nix davon? 🙂

Zitat:

Original geschrieben von tatsu


Dann für Du sie von mir aus mit, aber mache wenigstens vorher eine Kopie. Ich arbeite im Verkauf und dreh so um die 300 Autos im Jahr (auch Export) und kann Dir nur meine Erfahrungen weitergeben. Sie muß/sollte nicht mitgeführt werden, wer sie in die Finger bekommt ist zumindest im Ausland erstmal der Besitzer des Fahrzeuges. Ähnlich wie hier der Kfz-Brief.

Die Zul. I und eine Kopie der EWG liegt bei mir in der schönen Audimappe im Handschuhfach.

Hoffe doch sehr, dass ich mit der Zul .II meine Eigentumsrechte nachweisen kann - im Ernstfall - !!

Gruß
Stefan

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Ich verwalte hier nen Fuhrpark mit eigenem Verkauf von ca. 700 Fahrzeugen und darunter auch viele Audis. Mit unseren A3 Ambition die serienmäßig ja 17" drauf haben und auch die A3 & A4 mit 18" hatten noch nie Probleme bei Verkehrskontrollen. Und das obwohl jeweils nur 16" eingetragen ist. Bei Original Herstellerfelgen werden die Polizisten auch nicht weiter hinschauen, jedoch bei Zubehörfelgen kann schonmal die ABE/Teilegutachten mit Eintragung verlangt werden. Zum TÜV brauch ich ja nicht bei Original-Felgen, da soll sich dann die Polizei Gedanken machen, wenn die das beanstanden wollen und es nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht.
 
Auf jedenfall mal den Händler fragen. Ich habe es schon erlebt, dass von unseren Firmenwagen die CoC noch beim Händler in der Akte lag. Wie schon erwähnt, geht diese bei einer Finanzierung/Leasing immer mit zur Bank, da die Bank drauf besteht. Das zeigt schon deutlich wie wichtig das Dokument ist und sowieso nicht mitgeführt werden kann.

Hatte noch kein Vergnügen 'kontrolliert' zu werden und glaubs auch selbst nicht wirklich, dass es da Probleme geben könnte.

Aber so weiß ich wenigstens, dass es keine Probleme geben kann/wird und ich nach 1-2 Mins wieder weiterfahren darf! 🙂

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