ForumHarley Davidson
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Harley Davidson
  5. Reifenfreigaben gelten nicht mehr beim TÜV

Reifenfreigaben gelten nicht mehr beim TÜV

Harley-Davidson FXS Softail
Themenstarteram 26. September 2019 um 22:32

Moin ich hab noch mal ein Thema für alle Mopped Fahrer.

Im Mai hat die Zeitschrift Motorrad über Schwierigkeiten mit Reifenfreigaben beim Mopped berichtet. Besonders breitere Reifen sollen nicht akzeptiert werden, trotzdem eine Reifenfreigaben vorliegt. Ist da was dran? Sind Euch konkrete Fälle bekannt. Im Artikel wird ja eine Nachabnahme erwähnt. Hat das jemand schon mal gemacht? Ich hab statt 240 einen 260er verbaut mit Reifenfreigabe. Das wäre natürlich echt Mist.

https://www.motorradonline.de/.../

Beste Antwort im Thema

Und an dem wichtigtuerischen Kommentar hast du vier Wochen gebastelt? Respekt!

43 weitere Antworten
Ähnliche Themen
43 Antworten
am 27. September 2019 um 2:37

Das wär ja echt mal wieder Abzocke zum Wohle der Bürger. So wie der ganze Schmarn schlechthin.

 

Zum Glück hatte ich letztes mal keine Freigabe und musste mir deshalb eh ne Einzelabnahme "gönnen".. ;)

Ja, das ist jetzt so geregelt, siehe MOTORRAD Heft 19. ABER, das gilt für Reifen mit Herstellungsdatum ab 2020, insofern also erstmal Bestandsschutz, und zwar bis 2025, dann gilt es für alle Reifen.

Gruß, XL

Themenstarteram 27. September 2019 um 8:59

Moin Leute,

ich hatte eben ein Gespräch mit Metzler. Kompliment an die ausführliche Beratung dort :-)

Die Kacke ist echt am dampfen.

Die Reifenfreigaben kann man schon jetzt knicken.

Ab sofort werden diese nicht mehr anerkannt.

Auch die o.g. Übergangsfrist wird vom Tüv teilweise missachtet.

Die Situation ist deutschlandweit auch absolut uneinheitlich.

Die Eintragungen gelten dann auch nur für den ganz speziell geprüften Reifen.

D.H. wenn dieser nicht mehr hergestellt wird: Neueintragung.

Was für eine grenzenlose Scheisse.

Mich wundert echt, dass das forum hier nicht überkocht.

Bin ich der einzige, der betroffen ist?

Bike On

Das Problem mit Eintragungen von Hersteller und Profil gibt es schon seit 40 Jahren. Damals haben die Italiener gerne die Profilbezeichnungen in die Zulassungspapiere aufgenommen.

 

Ich habe die Reifen immer eintragen lassen, da brauche ich nicht mehr einen Haufen zusätzlicher Papiere mitnehmen.

 

Gruß Jürgen

Geht es hier um Größen in Verbindung mit Markenbindung ? So ganz hab ich das nicht verstanden. Bin allerdings im Stress grad.

:(

Themenstarteram 27. September 2019 um 10:01

Es geht hauptsächlich um Reifenfreigaben mit einer anderen Breite also 260 statt 240 eingetragen.

Der Kommentar in der Motorrad trifft es schon ganz gut. Ziemliche Abzocke. die Reifenhersteller testen wie blöde, bevor sie die Freigabe erteilen. TÜV sagt nein, müssen wir selber testen, kassieren 50 Euro, fahren einmal um den Block und geben ihr OK.

am 27. September 2019 um 12:42

Zitat:

@jbbreakout schrieb am 27. Sep. 2019 um 10:59:03 Uhr:

Die Eintragungen gelten dann auch nur für den ganz speziell geprüften Reifen.

D.H. wenn dieser nicht mehr hergestellt wird: Neueintragung.

Das glaub ich nicht.

Bei mir wurde die neue Größe eingetragen. Da weiss der TÜV ja jetzt nicht mehr ob das Modell damals das gleiche war.

 

Im Übrigen warens letztes Jahr "nur" 30 für den TÜV. Ok - plus die Eintragung von 20. Dann passts wieder :D

Themenstarteram 29. September 2019 um 18:01

Ich hab eine Antwort vom TÜV wie folgt:

 

Krafträder, die mit von der Betriebserlaubnis abweichender Bereifung (Hersteller, Profil, Größe) vorgestellt werden und dafür eine Bestätigung eines Reifenherstellers über diese Änderung vorgelegt wird, sind unter Beachtung der Übergangsbestimmungen (31.12.2019) nicht zu beanstanden.

 

Ab dem 01.01.2020:

 

Für die Eintragung durch einen unserer Sachverständigen müsste im Fahrversuch auf verschiedenen Fahrzustandsstrecken geprüft werden, ob durch die Reifen-Änderung kritische Fahrzustände auftreten.

Bereits im Vorfeld muss geklärt sein, dass die gewählte Reifengröße auf der serienmäßigen Felge verwendet werden kann, der Abrollumfang nicht wesentlich von der Serienbereifung abweicht und der Freiraum zu Schwinge, Kette, Rahmen und Kotflügel unter allen Betriebszuständen ausreichend ist.

 

 

 

 

 Ich werde nicht extra vorher zum TÜV fahren. Das Moped hat TÜV bis Mai 2020. Mein Schrauber macht dann die Vorbereitung zur Eintragung. Kein Bock ein halbes Jahr zu verschenken und der Eintrag ist ohnehin unvermeidlich.

 

Ride on

am 29. September 2019 um 18:16

Zitat:

@jbbreakout schrieb am 29. Sep. 2019 um 20:1:58 Uhr:

Für die Eintragung durch einen unserer Sachverständigen müsste im Fahrversuch auf verschiedenen Fahrzustandsstrecken geprüft werden, ob durch die Reifen-Änderung kritische Fahrzustände auftreten.

Was evtl dann aber etwas mehr als 50€ kosten dürfte... :(

 

Frage mich ob die bei der technischen Ausbildung auch Rennfahrerkurse abhalten (wohlgemerkt - auf sämtlichen Motorradtypen).

Sonst gibts eigentlich keine Erklärung wieso der "Sachverständige" mehr Ahnung vom Fahrverhalten meines Mopeds haben sollte als ich selbst mit x-tausend gefahrenen Km..!

Na das ist ja mal wieder ein Nonsens.

Marke hab ich drin, nur Größe. Von daher dürfte das für mich doch eh egal sein. Oder sehe ich was falsch?

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. September 2019 um 05:31:18 Uhr:

Na das ist ja mal wieder ein Nonsens.

Marke hab ich drin, nur Größe. Von daher dürfte das für mich doch eh egal sein. Oder sehe ich was falsch?

Wenn nur die Reifengröße eingetragen ist, spielt die Marke keine Rolle. Dann müssen lediglich die Daten bzgl. Größe und Traglasten eingehalten werden, der Hersteller ist dann egal. Hier geht es aber um Reifenfreigaben mit anderen als den vom Hersteller vorgegebenen Maßen, wie auch um Reifen anderer Hersteller, als der vom Mopedhersteller eingetragenen Hersteller.

Grüße

Uli

Ok, jetzt verstehe ich

Zitat:

@Uli G. schrieb am 30. September 2019 um 07:55:16 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. September 2019 um 05:31:18 Uhr:

Na das ist ja mal wieder ein Nonsens.

Marke hab ich drin, nur Größe. Von daher dürfte das für mich doch eh egal sein. Oder sehe ich was falsch?

Wenn nur die Reifengröße eingetragen ist, spielt die Marke keine Rolle. Dann müssen lediglich die Daten bzgl. Größe und Traglasten eingehalten werden, der Hersteller ist dann egal. Hier geht es aber um Reifenfreigaben mit anderen als den vom Hersteller vorgegebenen Maßen, wie auch um Reifen anderer Hersteller, als der vom Mopedhersteller eingetragenen Hersteller.

Grüße

Uli

Ich denke auch, das diese "Änderung" NUR die Fälle betrifft bei dennen sich die REIFENGRÖSSE zu den Angaben in den Fahrzeugpapieren verändert!

Fakt ist doch, das eine Veränderung der Reifengrösse, gegenüber dem was in den Papieren steht immer per Einzelabnahme oder durch eine der veränderten Grösse beiliegenden ABE hätte "legaliesiert" werden müssen!?

Worauf sich hier viele beziehen, sind die Reifenfreigaben, in den Reifenhersteller nur bestätigen das der Reifen, in der selben GRÖSSE, vom TYP XY mit den Technischen Daten ZZ hinsichtlich der Geschwindigkeit/ Tragfähigkeit den min. Anforderungen des Fahrzeughersteller "ebenbürtig" ist und aus rein Techischen Gesichtspunkten auf dem Motorrad verwendet werden darf!

Das mit den Reifenfreigaben via Reifenhersteller ist "damals" gemacht worden, um den Fahrzeugbesitzern den weg zum TÜV etc. zuersparen, weil es z.B. den in den Fahrzeugpapieren (Marken/ Profil Bindung ...) eingetragen Reifen nicht mehr gab!

Ich kann mich deutlich erinnern, das ich einigemale beim TÜV gewesen bin um "neue" (Nachfolge Entwicklungen ..) "eintragen zulassen", weil es das eingetragene Profil nicht mehr gab!

Mit Einführung der Reifenfreigabe vom Reifenhersteller, genügte das Mitführen der Bestätigung des Reifenherstellers das der Reifen IN DER SELBEN GRÖSSE von Technischerseite her, auf dem Motorrad verwendet werden kann! Das ersparte den Kostenpflichtigen weg zum TÜV!

Nur haben einige Reifenhersteller diese Freigaben anscheinend genutzt um grössere Bereifungen "frei zugeben" und somit die geltenen Vorschriften UMGANGEN!

Bei einer eigentlich notwendigen Einzelabnahme beim TÜV, wäre einerseits die Freigängigkeit geprüften worden, andererseits ggf. auch Abrollumfang etc., diese vorgenannten "Dinge" wären Garantiert auch "geprüft" worden, hätte der Reifenhersteller eine ABE für dies Reifengrösse erstellen wollen!

Es ist davon auzugehen, das manche grösserer Reifen, aus diversen Gründen, weder den Weg via Einzelabnahme noch via ABE "geschafft" hätte aber per "Freigabe" wurden die Reifen in den Strassenverkehr gebracht ...!

Mit der "Veränderung" der Vorschriften, wird jetzt halt die Rechtlich Korrekte Vorgehensweise wieder HERGESTELLT, also nix Abzocke!

Übrigens, ich hatte damals auch so eine Reifenfreigabe eines Reifenherstellers in dem auch eine andere Reifengröße hinten aufgeführt wurde! Einmal habe ich das ausprobiert: Der Reifen fuhr sich scheisse, weil die Felge eigentlich viel zuschmall gewesen ist und das der Reifen kontakt zur freilaufenden Kardanwelle hatte ist sicherlich auch nicht i.O.!

MfG Günter

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Harley Davidson
  5. Reifenfreigaben gelten nicht mehr beim TÜV