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Reifeneintragung

Themenstarteram 29. November 2019 um 7:33

Guten Morgen,

wie oben schon zu sehen, habe ich eine Frage: bei meiner R1100S ist ab Werk ein 180er mit 5,5" Felge verbaut, war damals eine Sonderauststattung.

In der Zulassung ist aber nur der 170er mit 5" Felge eingetragen, die Zulassungsstelle hat sich damals geweigert, den breiteren Reifen aus dem alten Kfz- Brief zu übernehmen.

Nun gibt es ja diese neue Regelung, dass andere Reifenabmessungen in den Papieren stehen müssen. Muss ich den breiteren Reifen denn nun eintragen lassen? Ich habe sicherheitshalber immer eine Kopie des alten Kfz- Scheins dabei, ebenso eine Freigabe von Reifenhersteller(die heute aber anscheinend nichts mehr wert ist).

Es hat zwar noch nie jemand, weder bei der HU noch bei Kontrollen, danach gefragt, aber was tun?

29 Antworten

Was steht im CoC?

Grüße, Martin

Der COC ist kostenflichtig!

Ich will nur mal darauf hinweisen, das eben bei der Ummeldung eines Fahrzeuges, trotz Hinweise an das

Verkehsamt eben diese bestimmten Daten nicht übernommen wurden.

Auch der Tüv hätte jetzt die Möglichkeit, im PC zu schauen, macht er aber nicht.

Nach meiner Meinung geht es hier nur wieder um eine kostenflichtige Eintragung.

Gruß Martin

Zitat:

@duc-man1961 schrieb am 1. Januar 2020 um 09:10:10 Uhr:

Der COC ist kostenflichtig!

Das (!) CoC bekommt man beim Kauf des Fahrzeugs ausgehändigt. Wenn du keins mehr hast -> hat ein Vorbesitzer des von dir erworbenen Fahrzeugs verbummelt.

So sieht ein CoC aus.

Die Reifenfreigaben im CoC habe ich leider damals nicht fotograpixelt - aber sie stehen auch mit drauf (siehe oben am Rand).

Zitat:

@duc-man1961 schrieb am 1. Januar 2020 um 09:10:10 Uhr:

Ich will nur mal darauf hinweisen, das eben bei der Ummeldung eines Fahrzeuges, trotz Hinweise an das Verkehsamt eben diese bestimmten Daten nicht übernommen wurden.

Weil es nicht notwendig ist. Sie stehen ja im CoC.

Zitat:

@duc-man1961 schrieb am 1. Januar 2020 um 09:10:10 Uhr:

Auch der Tüv hätte jetzt die Möglichkeit, im PC zu schauen, macht er aber nicht.

Wenn er das nicht macht hast du kein Problem. Du musst nicht nachweisen das die Reifen freigegeben sind. Er muss dir nachweisen das sie nicht freigegeben sind.

Grüße, Martin

In der CoC stehen, wie im PKW-Bereich auch, die vom Hersteller freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen bzw. Größen auf den Original Hersteller Felgen. Also alles nur bezogen auf die original Felgen, die wiederum eine Freigabe des Herstellers für das jeweilge Fahrzeug haben müssen ( z.B. Traglast, nicht nur Abmessungen, etc.).

In die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird nur noch die kleinste, serienmäßige Rad-/Reifenkombi übernommen die unter Punkt 32 der CoC stehen. Mehr braucht es ja nicht, wie der Gaskutscher schon schreibt.

Alle weiteren Kombis werden nur als wahlweise Bereifungen in CoC aufgeführt. Solange du dich innerhalb dieser in CoC aufgeführten Kombis bewegst, solltest du also keine Probleme bekommen. Auch nicht wenn z.B., in der CoC noch eine zweite Kombi für das Hinterrad steht. Kritisch wird es erst, wenn du z.B anstatt einem 190/55 einen 190/50 fahren möchtest und dieser flachere Querschnitt eben nicht in COC steht und nur als Freigabe vom Reifenhersteller vorhanden ist.

Zitat:

Neinnein, ich meine genau das, was ich geschrieben habe. Markenbindung interessiert ja keine Sau- noch nie. Dann müsste ich auf meiner 11S ja einen Reifen fahren, der seit über 15 Jahren nicht mehr hergestellt wird.

 

Ist das wirklich so???

BMW Motorrad Deutschland hat mir gesagt bei meiner R1100S mit ABE aus 99 ist der BT56 eingetragen und NUR den darf ich fahren.

 

Halt Pech das es den nicht mehr gibt - egal was ich nun aufziehen MUSS eingetragen werden. Also z.B den BT016 oder so....

Reifenbindung hatte mal Bestand der aber vor einigen, gar sogar vielen Jahren, abgeschafft wurde.

Jetzt zählt die Größe und vorne hinten gleiche Marke, zumindest bei meinen.

Freigaben tu ich mich immer schwer mit, hat aber auch noch nie einer nach gefragt.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 18. März 2021 um 10:57:58 Uhr:

Reifenbindung hatte mal Bestand der aber vor einigen, gar sogar vielen Jahren, abgeschafft wurde.

Jetzt zählt die Größe und vorne hinten gleiche Marke, zumindest bei meinen.

Freigaben tu ich mich immer schwer mit, hat aber auch noch nie einer nach gefragt.

Danke für die Antwort,

BMW sagt das gilt für die Moppeds mit CoC nicht aber für die mit der ABE K083

war das doch die ganzen Jahre bisher schön einfach......

Alles überholt im Jahre 2021. Mein Posting war noch vom letzten Jahr.

Im COC Papier steht für meine Karre, ein 3.00 Vorderrad, und 4.00 Hinterrad.

Wenn ich aber jetzt auch einen fahrbaren Reifen drauf machen will, ist es heutzutage eben ein 90/90 bzw

ein 110 oder 120er Hinterradreifen. Und das wird beim Tüv eingetragen, zusammen mit der Reifenmarke!

Das heißt, wenn ich vielleicht dann mal von Conti auf Dunlop oder Metzler wechsele, wird auch das immer wieder neu eingetragen. Bei älteren Maschinen haben wir noch einen Bestandsschutz bis 2025.

Alles neu macht der "Mai", bzw. der ursprüngliche Post ist vom November 2019. Aber hier könnt ihr es genau nachlesen:

https://www.bmvi.de/.../rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 18. März 2021 um 10:57:58 Uhr:

Reifenbindung hatte mal Bestand der aber vor einigen, gar sogar vielen Jahren, abgeschafft wurde.

Reifenbindung wurde Natürlich nicht aufgehoben oder abgeschafft.

Themenstarteram 18. März 2021 um 12:31

Die Markenbindung gemeinsam mit Freigabe aber wohl schon? Sonst müsste ich einen Bridgestone BT 56 fahren.

Mir ging es anfangs nur um die Größe und deren Eintragung

Sorry, Reifenbindung ist natürlich quatsch, Markenbindung war von mir natürlich gemeint.

Falls das falsch rüber gekommen sein sollte.

Auch Markenbindung gibt es immer noch, es sei denn du legst eine Unbedenklichkeitsbeschreibung für den Reifen / Fahrzeug vor. Das gilt für Fahrzeuge, wo explizit im Fahrzeugschein eine Fabrikatsbindung gefordert ist.

Themenstarteram 19. März 2021 um 18:37

Hab schon lange kein so neues Fahrzeug gehabt. Steht da wirklich heutzutage noch eine Reifenmarke drin?

Fahre ja seit Jahren die zulässige Größe, nur die Marke hat sich geändert. Darum eben die Bescheinigung vom Reifenhersteller.

Noch mal, es ging darum, dass ich auf meiner 11S eben einen 180er auf 5,5" Felge fahre. Der war damals gegen Aufpreis erhältlich, ist aber nicht mehr in der Zulassung 1oder 2 vermerkt. Die Zulassungsstelle hat den Eintrag vor ein paar Jahren verweigert, es wurde immer die kleinste (oder erste) Größe übernommen

Ja, gibt es immer noch, auch für Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis, wenn auch ganz selten.

Hier aber noch etwas zu dem Thema:

https://www.adac.de/.../reifenfreigaben-motorraeder.pdf

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