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Reifeneintragung

Themenstarteram 29. November 2019 um 7:33

Guten Morgen,

wie oben schon zu sehen, habe ich eine Frage: bei meiner R1100S ist ab Werk ein 180er mit 5,5" Felge verbaut, war damals eine Sonderauststattung.

In der Zulassung ist aber nur der 170er mit 5" Felge eingetragen, die Zulassungsstelle hat sich damals geweigert, den breiteren Reifen aus dem alten Kfz- Brief zu übernehmen.

Nun gibt es ja diese neue Regelung, dass andere Reifenabmessungen in den Papieren stehen müssen. Muss ich den breiteren Reifen denn nun eintragen lassen? Ich habe sicherheitshalber immer eine Kopie des alten Kfz- Scheins dabei, ebenso eine Freigabe von Reifenhersteller(die heute aber anscheinend nichts mehr wert ist).

Es hat zwar noch nie jemand, weder bei der HU noch bei Kontrollen, danach gefragt, aber was tun?

29 Antworten

Keinen Kopf machen und einfach weiter fahren.................

MfG kheinz

Originalfelgen von BMW mit Freigabe für das Mopped? Wenn dann einfach fahren.

Genau das gleiche habe ich bei meiner roten K12RS: 170er auf 5" in den Papieren, montiert ab Werk (damals Sonderausstattung) 180er auf 5,5" .... einfach fahren und alles ist gut!!!

es gibt keine "neue Regel, dass Reifen in den Papieren stehen müssen". Die Reifen, die Du montierst müssen in der Betriebserlaubnis oder im CoC stehen. In den Papieren wird nur noch eine einzige Reifengröße eingetragen. Die Pflicht, eine nicht zugelassene Reifengröße nachzuweisen, liegt bei Polizei und Bußgeldstelle. Wenn es aber eine original in der ABE eingeschlossene Reifengröße war, kannst Du ganz entspannt sein.

Was Du vielleicht meinst ist die Eintragungspflicht für andere Reifenmarken bei herstellerseitiger Reifenbindung. Das gilt aber noch gar nicht.

Themenstarteram 29. November 2019 um 17:11

Neinnein, ich meine genau das, was ich geschrieben habe. Markenbindung interessiert ja keine Sau- noch nie. Dann müsste ich auf meiner 11S ja einen Reifen fahren, der seit über 15 Jahren nicht mehr hergestellt wird.

Freigabe mitnehmen, alles gut. Das war mal.

Es geht darum, dass andere Reifengrößen montiert sind und die mitgenommene Freigabe vom Reifenhersteller nicht mehr anerkannt wird. Zitat: .....verliert trotz vorliegender Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Reifenherstellers die Betriebserlaubnis... und weiter:... Unbedenklichkeitsbescheinigungen ihre bisherige Bedeutung bzw. Wirksamkeit zumindest formal verlieren...

Auszug vom ADAC, neue EU Verordnung

Also nochmal, in meinen Papieren steht 170er, fahren tu ich 180er mit Freigabe von Michelin. Muss ich jetzt nachweisen, dass es eine Sonderausstattung von BMW gab, die mir den 180 auch ab Werk zulässt?

Wie gesagt, bin da etwas verunsichert, fahre natürlich so weiter, was sonst.

Ich glaube, da werden zwei Sachen in einen Topf geworfen: Markenbindung (ist passè) und Unbedenklichkeitsbescheinigung/Freigabe anderer Reifengrößen.

Früher standen alle Angaben im Fahrzeugbrief, wurden dort eingetragen und dann auch in den Fahrzeugschein übernommen. Mit dem teilweisen kuriosen Erfolg, wenn die Eintragungen den Platz überschritten haben einfach ein zweiter Schein angehängt wurde.

Nachdem alles europäisiert wurde, sprich auf Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I+II, COC umgestellt wurde, steht nur noch die Standardgröße in der ZB Teil I , alle weiteren vom Hersteller freigegebenen Größen werden nur noch in der COC aufgeführt, aber nicht mehr in der ZB (Schein). Im Falle eines Falles, hat die Rennleitung bzw. TüV & Co. wohl Zugriff auf diese COC-Angaben. Alles was davon abweicht, benötigt eine ABE/Gutachten und muss dann ggfs. eingetragen werden.

Im angesprochenen Fall ist die 5,5" Felge im alten Brief, also entsprechend COC, mit dem 180er Reifen und entsprechendem Querschnitt vom Hersteller (BMW) freigegeben worden. Also kein Problem solange die Dimensionen der Reifen stimmen, also nicht z.B. nicht plötzlich ein 50er anstatt einem 55er aufgezogen wird oder umgekehrt.

Sobald sich die Dimensionen ändern, muss für den jeweiligen Fahrzeugtyp auch ein Gutachten oder eine ABE erteilt werden. Da liegt eben der Hase im Pfeffer.

Du machst ja nix falsch,weil Du den richtigen Reifen zur Felge fährst. Wenn Du jetzt, wie in den Papieren, einen 170er fahren würdest, dann wär´s falsch, aber laut Papieren richtig.

 

Ich würde die 5´5 Felge, bzw. 180er Reifengröße eintragen lassen. Zur Not mal bei BMW anfragen.

Die haben es ja auch schließlich verpennt, das einzutragen. Da muss es doch eine ABE für die Felge geben. Die Eintragung darfst dann Du wahrscheinlich zahlen.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 29. November 2019 um 19:25:31 Uhr:

Markenbindung (ist passè)

Reifen-(Fabrikats-oder Typ-)bindung ist nicht passé. Hat, soweit es im Rahmen der Betriebserlaubnis erfordert, immer noch bestand. (Kraftrad!)

Deshalb ist bei Reifenfabrikatsgebundenen Krädern weiterhin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers erforderlich, insofern ein Reifen eines anderen Herstellers ausgerüstet wird.

Im übrigen ist es tatsächlich so, das alle gem. CoC Bescheinigung/EG-BE freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, ohne weitere Eintragung.

Themenstarteram 30. November 2019 um 6:55

@jungbiker, BMW hat es nicht verpennt, früher stand der 180er im Kfz- Schein.

Seit es die Zulassung 1+2 gibt, wurde nur die kleinere Größe übernommen. Was da legal montiert war, interessierte die Zulassungsstelle nicht.

EWG Übereinstimmungserklärung = COC, falls nun jemand mit dem Begriff nichts anfangen kann.

Es ist tatsächlich so, und mir ist es auch passiert.

Vor längere Zeit umgemeldet, eine Reifengröße wurde übertragen, und ich habe die Kopie des Scheines

in meiner Brieftasche. Hat immer funktioniert, bestimmt 10 Jahre, und jetzt vor 2 Monaten beim Tüv

erzählt er mir einen von falscher Reifengröße. Um ein Handgemenge zu vermeiden, gab es dann die Tüv Plakette.

In Zukunft wird das wohl so sein, das wir wieder diese Sachen in die Papiere eintragen um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Vielleicht hilft das:

Screenshot-2019-12-30-contifreigaben-0184-09-pdf

Diese Bescheinigung ist immer erforderlich, wenn eine Reifen Herstellerbindung eingetragen ist.

 

Da es die Reifentypen nach x Jahren nicht mehr gibt, braucht man diese Unbedenklichkeitsbescheinigung.

 

Hat er sich vielleicht daran aufgegangen?

Nein, keine Reifenbindung eingetragen. So wie oben berichtet wurde, nur ein Reifen in den Papieren vom Straßenverkehrsamt übertragen. Damals dachte ich, ist ja nicht so schlimm.

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