Reifendruckkontrolle

Opel Insignia A (G09)

Hallo werte Insifreunde, ich habe mir gestern einen Insignia zugelegt (B20DTH, 170 PS Diesel, EZ 07.16, 10tkm, Business Innovation). Da mir die Felgen nicht gefallen möchte ich meine Alten (19er, Bicolor vom Biturbu) behalten. Allerdings verfügen diese nicht über die RDK Sensoren für die Reifendruckkontrolle. Meine Winterräder ebenfalls nicht. Der FOH bietet eine Nachrüstung für ca. 80,00 € je Sensor an. Würde bei 8 Sensoren stolze 640,00 € bedeuten. Hat jemand eine preiswertere Lösung bzw. Erfahrung mit der Nachrüstung von Felgen mit RDK-Sensoren?

34 Antworten

Naaaja ohne Betriebserlaubnis würde ich nicht sagen.

Solltest du aber ohne die Sensoren zum TÜV wird dieser die Meldungen sehen und beanstanden können. Korrigiert mich wenn ich falsch liege aber sollen die Sensoren bald Pflicht beim TÜV werden (oder sind es diese schon)??

Pflicht seit 01.11.2014
Die Betriebserlaubnis erlischt nicht bei Deaktivierung
Der TÜV würde es als geringen Mangel deklarieren, müsste also umgehend beseitigt werden

Stell dir mal vor dir gehen ein oder zwei Sensoren kapputt wäre Katastrophal wenn auf einmal die BE erlischt

Zitat:

@Thirk schrieb am 5. Januar 2017 um 19:13:20 Uhr:


Pflicht seit 01.11.2014
Die Betriebserlaubnis erlischt nicht bei Deaktivierung
Der TÜV würde es als geringen Mangel deklarieren, müsste also umgehend beseitigt werden

Also theoretisch, da ich eh mit Winterschlappen und den dort eingebauten RDKS zum TÜV muss, brauche ich mir dann keine Sorgen um die nicht verbauten Sensoren in den Sommerreifen zu machen? Wäre ja fast eine Überlegung wert...mal von der Fehlermeldung im Display abgesehen

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Danke Variant-Fan für den Hinweis. Werde meine Räder sofort nachrüsten lassen. FOH berechnet 250 € für 4 Felgen.

Zitat:

@dieseljens schrieb am 5. Januar 2017 um 19:04:54 Uhr:



Zitat:

@flappi11


Was passiert eigentlich wenn ich ohne RDK Räder mit dem Fahrzeug fahren? Nur Fehlermeldung im Display? Dann könnte man ja eventuell bis zum nächsten Reifenwechsel ohne Sensoren fahren und sie somit später einbauen. Ein Abwasch sozusagen.

(B20DTH, 170 PS Diesel, EZ 07.16, 10tkm, Business Innovation)

Dann fährst du ohne Betriebserlaubnis.

Korrekt, so wurde es mir auch verdeutlicht.

Aehm... Also erstens wurde die Reifendruckkontrolle doch nur Pflicht fuer Neuwagen seit, aeh..., nicht lange her. Zweitens wuerde mich als 2009er-Baujahr interessieren, was bei leerer Batterie passiert, zum Beispiel kurz vor dem TÜV... ? Gelte ich dann als "historisches" Fahrzeug, oder als Neuwagen (wohl kaum...)?
Also macht hier mal kein Drama aus der Sache.

Verharmlosen des Themas ist auch nicht wirklich Sachdienlich. 😉

Ab einer EZ 11/2014 erlöscht die Betriebserlaubnis wenn ohne Sensoren gefahren wird das ist nun mal Fakt.
Des weiteren muss man sich auch darüber im klaren sein das wenn einem dann durch einen Reifenschaden, welcher das RDKS erkannt hätte, ein Unfall passiert der Unfallschutz verwehrt bleiben könnte wenn dies ein Gutachter feststellen sollte.

Zitat:

Schlaue Leute könnten auf die Idee kommen, auf RDKS zu verzichten, zumindest bei Winterreifen. Geht nicht: Wenn der Wagen ab Werk damit ausgerüstet war, wenn er ab 1. November 2014 erstmals zugelassen wird und dann RDKS haben muss, dann ist dieses Bestandteil der Typprüfung. Fahren ohne lässt die Betriebserlaubnis erlöschen. Man fährt dann mit einem nicht zugelassenen Auto – und unter Umständen ohne Versicherungsschutz.

Quelle:

http://www.kfz-auskunft.de/news/19266.html

Übrigens wenn Du den Thread sauber verfolgt hättest wüsstest du das hier keiner was von einem VFL mit der EZ 2009 geschrieben hat. Du kreuzt also einen Thread mir Argumenten welche zwar für dein Fahrzeug gelten aber nicht für das Fahrzeug des Threaderstellers.

@flappi11

ich habe Schrader Sensoren bei ATU auf meine Winterreifen einbauen lassen, hat mich genau 250.-€ gekostet.
Sind jedoch Gummi- und keine Metallventile.

Sie machen das was sie sollen.

Zitat:

@Variant-Fan schrieb am 7. Januar 2017 um 09:24:24 Uhr:


Verharmlosen des Themas ist auch nicht wirklich Sachdienlich. 😉

Ab einer EZ 11/2014 erlöscht die Betriebserlaubnis wenn ohne Sensoren gefahren wird das ist nun mal Fakt.
Des weiteren muss man sich auch darüber im klaren sein das wenn einem dann durch einen Reifenschaden, welcher das RDKS erkannt hätte, ein Unfall passiert der Unfallschutz verwehrt bleiben könnte wenn dies ein Gutachter feststellen sollte.

Zitat:

@Variant-Fan schrieb am 7. Januar 2017 um 09:24:24 Uhr:



Zitat:

Schlaue Leute könnten auf die Idee kommen, auf RDKS zu verzichten, zumindest bei Winterreifen. Geht nicht: Wenn der Wagen ab Werk damit ausgerüstet war, wenn er ab 1. November 2014 erstmals zugelassen wird und dann RDKS haben muss, dann ist dieses Bestandteil der Typprüfung. Fahren ohne lässt die Betriebserlaubnis erlöschen. Man fährt dann mit einem nicht zugelassenen Auto – und unter Umständen ohne Versicherungsschutz.


Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/news/19266.html

Übrigens wenn Du den Thread sauber verfolgt hättest wüsstest du das hier keiner was von einem VFL mit der EZ 2009 geschrieben hat. Du kreuzt also einen Thread mir Argumenten welche zwar für dein Fahrzeug gelten aber nicht für das Fahrzeug des Threaderstellers.

Schön das du eine Quelle nennst, das lässt meine oben genannte Info ja wie eine Seifenblase platzen...😕

Allerdings habe ich natürlich auch eine Quelle, die das etwas anders darstellt...😁

Zitat:

ADAC:
Eine Deaktivierung des RDKS lässt zwar nicht die ABE erlöschen, wird aber im Rahmen einer HU nach § 29 der StVZO als „geringer Mangel“ eingestuft, der umgehend zu beseitigen ist.

Nachzulesen HIER.

Grundsätzlich bin ich nicht der Freund dieser RDKS, auch wenn ich sie verpflichtend in meinem Fahrzeug habe, da nach 11/2014 gebaut. Allerdings ist es nun mal die heutige Gesetzeslage, wie die Einführung der Gurtpflicht in den 80ern. Deshalb, wer ein Baujahr vor dem Stichtag hat, hat evtl. die Wahl, ab 11/14 muss man halt in den sauren Apfel beißen.

Unverständlich ist mir warum mancher die Dinger im Sommer unbedingt braucht, im Winter aber darauf verzichtet. Das entbehrt sich mir jeglicher Logik.

Also treffen wir uns in der mitte. 😁

Erlaubt ist das Deaktivieren nicht, wenn es gemacht wurde dann könnte es zu Problemen kommen muss aber nicht.

Zitat:

4. Dürfen die Sensoren des direkt messenden RDKS in einem zweiten Rädersatz weggelassen werden?

Nein! Mit der Ausrüstungsvorschrift wurde das RDKS Bestandteil der Typgenehmigung. Damit muss das RDKS mit allen verwendeten Rädersätzen einwandfrei funktionieren. Mögliche Fehler oder Fehlfunktionen des RDKS, die mit einem Warnsignal kenntlich gemacht werden, müssen behoben werden. Ein Abschalten des RDKS, wie es bei optionalen Systemen in der Vergangenheit teilweise möglich war, ist mit der Ausrüstungsvorschrift nicht mehr zulässig und vielfach nicht mehr möglich. Wer mit einem Rädersatz ohne die entsprechend geeigneten Sensoren sein Fahrzeug in Betrieb nimmt, wird dauerhaft eine Fehlermeldung im Display erzeugen, die sich nicht unterdrücken lässt.

Quelle ebenfalls:

https://www.adac.de/.../default.aspx?...

Insgesamt eine schwammige Aussage die einigen Ermessensspielraum zulässt.

Fakt ist allerdings auch das mit mit der Typzulassung spielt genau wie mit dem Versicherungsschutz bzw. deren Leistung.
Dieses könnte sich darin äußern das es Abzüge bei der Bezahlung gibt.

Alles kann nichts muss!

Hallo, ich hab einen Insignia ez 2016.
Seit gestern bekomme ich eine Meldung über Reifendruck überprüfen. Was mich aber wundert ist, ich schau mir den Reifendruck übern Bc an und bin der Meinung das der Reifendruck passen müsste.
Vorne hab ich 2,3 bis 2,4 und hinten 2,5 bis 2,56.
Wie bekomm ich die Meldung über Reifendruck im BC wieder weg?

Füll bitte erst einmal alle gleich auf, teilweise reicht das schon aus. 😉

Hast du im BC evtl. unter Reifenluftdruck "Eco-Reifendruck" eingestellt @Gerhard.ha?

Ja eco ist eingestellt

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