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Reifen wechseln Golf 6 GTI

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 15. Februar 2020 um 17:23

Guten Abend. Ich möchte die Reifen wechseln. Ich habe 225/40/18 87W und die sind auch auf meinem Fahrzeugschein so eingetragenen. Ich möchte auf 225/40/18 92V wechseln. Muss ich die Nummern beim Fahrzeugschein eintragen lassen?

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19 Antworten

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 16. Februar 2020 um 14:23:45 Uhr:

Zitat:

Wenn ich mich nicht täusche, ist der GTI, mit 240 km/h als V/max. angegeben und somit wird das mit den Abschlägen zum Geschwindikeitsindex auch nicht hinkommen.

Bei 240 km/h als V/max reichen V-Reifen.

Und die Abschläge betreffen den Lastindex, nicht den Geschwindigkeitsindex.

Bei 240 nur noch 91%. Aus LI 92 wird LI 88.

Das ist so leider falsch!

Mein Rentnergolf (2,0 TDI mit BKD Motor) rollt laut COC max. 202 km/h. Wenn man nur nach dem Geschwindigkeitsindex geht, sollten ja H Reifen (max. 210 km/h) ausreichend sein. Dem ist aber nicht so. Seit Anfang der 2000er Jahre wird hier ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag gefordert und für meinen sind die 210 km/h nicht mehr ausreichend und somit ist "V" gefordert. Mit Ganzjahresreifen kann man dies natürlich umgehen.

Ich fahre seit einem Jahr auch Ganzjahresreifen Michelin Cross Climate + und bin begeistert. Allerdings fahre ich wenig und dann meistens nur in Berlin (max. 80). Winter- und Sommerreifen fahre ich halt nie runter. Außerdem ist der Michelin CC+ der beste Reifen, den ich je gefahren habe. Wieso? Er fährt sich wie ein Sommerreifen und taugt auch bei Schnee. Vor allem fährt er bei kalt nassem Wetter wesentlich besser als alle Winterreifen, die ich hatte. Und ich hatte eigentlich immer irgendwelche Testsieger. Meine bisherigen Winterreifen waren zwar auf Neuschnee top, aber den hatten wir dieses Jahr noch nicht.

Zitat:

Seit Anfang der 2000er Jahre wird hier ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag gefordert und für meinen sind die 210 km/h nicht mehr ausreichend und somit ist "V" gefordert.

Früher, vor der EU-Zeit, war das so.

Der Sicherheitszuschlag errechnete sich so: V-Max × 1,01 + 6,5

Also 202 × 1,01 = 204,2 + 6,5 = 210,7

Da du eine COC hast gibt's keinen Sicherheitszuschlag mehr.

Weil laut EU die max. Geschwindigkeit, bergab mit Rückenwind, angegeben werden muss.

Themenstarteram 16. Februar 2020 um 17:08

Jungs alles schön und gut aber keiner hat mir gesagt ob man es eintragen muss oder nicht. Hahaha

Wenn das im COC steht, braucht selbstverständlich nicht eingetragen werden, wenn diese auf Felgen des Herstellers, für das Modell aufgezogen werden. Nach Eintragungspflicht hast du schließlich nicht gefragt. :)

Mit Sommerreifen wird das mit dem "V" eh nichts werden und eingetragen bekommst das auch nicht. Diesbezüglich solltest du dich äußern, ob es um Sommerschluffen geht und was dein COC so fordert.

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