Reifen

Hallo an Alle!
Ich habe vor drei Monaten einen gebrauchten Golf 3 GL bei einem VW-Händler gekauft.
BJ: 10.95 Mod:96 Automatik
54000 KM 1.Hand ,wie neu. Vorbesitzer BJ:1925 .
Ölwechsel wurde alle 5000Km bei VW gemacht.

Die Reifen (185/60/14) haben die DOT-Nummer 226 ,
also mehr als 10Jahre alt.Profil ca.8mm.

Muß mir der Händler die Reifen ersetzen???

Und wenn nicht ,kann ich vor Gericht gehen?

Bitte keine vermutungen!!!

Vielen Dank!

48 Antworten

Wenn du ein altes Auto mit wenig KM kaufst dann mußt du fast mit so etwas rechnen.

Naja wie weit man das Urteil da ranziehen kann. Steht ja auch was zum Thema Profil drinnen. Da müsste man die gnazen Fakten können nicht nur die paar Zeilen.

Zitat:

Da müsste man die gnazen Fakten können nicht nur die paar Zeilen.

Das Urteil kann beim Bundesgerichtshof abgerufen werden (

VIII ZR 386/02

).

Also das Ferrari-Urteil ist schon ziemlich hart, OK es ist vom Bundesgerichtshof, eine sehr hohe Stelle in Deutschland, aber es geht um ein sehr schnelles und sehr teures Auto, auf dem Reifen aufgezogen wurde die es schon länger nicht mehr hergestelt wurden und die wesentlich älter waren als das Fahrzeug selbst.

Zudem bleibt in meinen Augen ungeklärt warum der Reifen geplatzt ist, aufgrund des hohen Alters oder wegen einer evtl. nicht sichtbaren Beschädigung (Bordsteinrempler, etc.)

Aber ein Gerichtsurteil spiegelt immer nur eine Einzelfallentscheidung wieder, nicht die gesamte Lage.

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, keine EU (EG)-Richtlinie oder Ähnliches was das maximale Alter eines Fahrzeugreifens beschränkt ist, einzige Ausnahme ist die Tempo-100 km/h-Zulassung eines Anhängers, da darf der Reifen nicht älter als 6 Jahre sein.

Die WDK (Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie) und ETRTO (European Tire and Rim Technical Organisation) deklarieren einen PKW-Reifen als beschädigt wenn Alterungsrisse tiefer als 1mm sind.

Das ist auch ausschlaggebend bei der HU, mit der wohl die meissten Gebrauchtwagen von Händlern verkauft werden. Der Prüfer hat dort keine Handhabe, der Grip des Reifens ist garantiert schlecht, aber zu bemängeln ist er nicht.....

Ob die Risse nach 2 Jahren oder nach 20 Jahren tiefer als 1 mm sind hängt stark von der Qualität des Reifens ab, habe selber noch das komplett rissfreie, niemals benutzte Reserverad meines VW 1600 hier liegen, der Reifen ist 36 Jahre alt (benutzen würde ich ihn nie).
Mancher No-Name-Reifen den ich so sehe ist nach 3 Jahren komplett spröde und rissig

Der Thread-Ersteller kann maximal nochmal mit dem Händler sprechen ob der ihm bei der Beschaffung neuer Reifen preislich entgegenkommt, austauschen würde ich die in jedem Fall.

der Habicht

Zitat:

Original geschrieben von Haegar


Und das ist dann der Grund für den eingehenderen Test auf Überalterung, wie in dem Urteil genannt.

Bei dem Urteil geht es um etwas anderes, was manchem scheinbar nicht aufgefallen ist. Es geht darum, daß überalterte Reifen vom Händler montiert wurden.

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Les doch bitte nochmal den ersten Absatz.

Und am besten auch noch gleich das komplette Gerichtsurteil aus dem link und zusätzlich das Senatsurteil vom 5. Juli 1978 aaO unter II 2 a.

dat schlimmste ist ja...er will für 160€ vor gericht gehen!
mehr kosten die reifen in der dimension nicht...
lächerlich!

naja soll er halt nur ich fürchte das das dann unter umständen recht teuere reifen gibt.

ich bin der meinung man sollte beim kauf eines gebrauchten selbst darauf achten. ich kann doch auch nicht nach nem vierteljahr kommen da ist noch ne beule und da und da?

ansonsten kann ich ja noch nachjbesserung für jeden parkplatzrempler verlangen der passiert ist nach dem ich das auto gekauft habe.

woher weiß ich nach so langer zeit das das wirklich die reifen sind.

ich nehme an der händler hätte dir bestimmt für ein dementsprechend höheren preis auch neue reifen angeboten.

ich kann doch auch keine billigreifen kaufen und bezahlen und die qualtität eines teueren guten reifens erwarten. so wie du für 100 euro auch keinen neuen ferarri bekommst.

Zitat:

Original geschrieben von Haegar


Les doch bitte nochmal den ersten Absatz.

Noch mal zum Mitdenken: in dem Urteil geht es quasi um einen Betrug. Es wurden vom Händler Reifen montiert und diese als Neureifen 'verkauft'. Das hat mit dem Fred hier nichts zu tun. Bei dem hier besprochenen Wagen hat der Händler keine 'neuen' Reifen montiert und auch nicht behauptet, neue Reifen montiert zu haben.

Du solltest dir Interpolation evtl. abgewöhnen. Damit kann man auch vor Gericht nicht überzeugen.

Zu diesem Thema stelle ich nur eine Frage, die sich jeder selbst auch stellen sollte: Wer von uns allen Autofahrern kennt den die DOT-Nummer auf dem Reifen und wer kann sie entschlüsseln? Auch wenn dieses Thema schon öfter in einschlägigen Auto-zeitungen und -Fernsehsendungen bahandelt wurde, bin ich sicher, dass maximal 30 % des oben angesprochenen Personenkreises die gestellte Frage beantworten könnte. Aus dieser Sicht halte ich eine fachliche Kontrolle durch einen Autohändler schon angebracht. Ich denke, ein seriöser Händler macht den Käufer wenigstens darauf aufmerksam. Ich hatte bin mit meinem alten G3 im Winter immer noch auf den Originalreifen gefahren, und die waren mittlerweile auch schon 10 Jahre alt. Als ich das Auto verkauft habe, habe ich den Käufer unter Zeugen auf das Alter der Reifen hingewiesen. Das Profil war immer noch fast 4 mm.

Zitat:

Original geschrieben von Autohansel


Ich denke, ein seriöser Händler macht den Käufer wenigstens darauf aufmerksam.

Ich habe noch nicht mal einen Vertragshändler angetroffen, der potenzielle Kunden auf alte Reifen hinweist.

Vor allem bei einen 10 Jahre alten Auto. Da kann man nicht erwarten das alles neu ist. Deshalb sollte man sich halt das Auto beim Kauf immer genau anschaun, können ja auch viele andere Teile nicht mehr ganz ok sein.

@ osssi

Du interpolierst.

Les schon mal die erste Seite des Gerichtsurteils, die genaue Ausführung. Da steht das was ich begründet hab.

Und den angeblichen "Betrug" gab es nicht. Die Reifen wurden ja schon für den Vorbesitzer aufs Auto montiert, zu einer Zeit als sie noch brauchbar waren. Genau lesen, und nicht andere bezichtigen.

Lese doch dazu bitte auch mal die Urteilsbegründung... es geht auch drain NICHT um einen Betrug oder ähnliches beim Montieren/Verkaufen der Reifen, sondern um eine vergessene Überprüfung der Reifen aufgrund Verdachts mit Folge eines Unfalls.

Zitat:

Original geschrieben von Haegar


@ osssi

Du interpolierst.

Ich halte mich im Gegentum zu dir an die Fakten. In dem Urteil geht es um montierte Reifen. Hier im Fred hat der Händler keine Reifen an den Wagen montiert, sondern es handelt sich schlicht um Reifen, mit denen der Wagen ab Werk ausgeliefert wurde.

Man könnte sogar noch einen Schritt weiter gehen. Dieses Urteil hat keinerlei Bezug zum vorliegenden Thema, da beim Golf noch kein Schadensfall eingetreten ist, der auf die Reifen zurückzuführen wäre.

Zitat:

Die Reifen wurden ja schon für den Vorbesitzer aufs Auto montiert, zu einer Zeit als sie noch brauchbar waren.

"Die Reifen seien bereits bei der Montage 1998 über fünfeinhalb Jahre alt "

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Sag mal, gehts noch? Liest du überhaupt mal nach?

Zitat:

Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens muß ein Kraftfahrzeughändler das Alter der
Reifen jedenfalls dann anhand der DOT-Nummer überprüfen, wenn aufgrund besonderer
Umstände hierfür Anlaß besteht. Unterläßt er diese Prüfung, so haftet er für
den Schaden, der dadurch entsteht, daß ein Reifen infolge
Überalterung platzt und es zu einem Unfall kommt.

?????

Das steht als erstes in dem Gerichtsurteil.

Das bezieht sich auch gar nicht auf die Montage alter Reifen, sondern auf den Verkauf eines Gebrauchtwagens mit ungeeigneten Reifen.

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