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Reifen

Hallo an Alle!
Ich habe vor drei Monaten einen gebrauchten Golf 3 GL bei einem VW-Händler gekauft.
BJ: 10.95 Mod:96 Automatik
54000 KM 1.Hand ,wie neu. Vorbesitzer BJ:1925 .
Ölwechsel wurde alle 5000Km bei VW gemacht.

Die Reifen (185/60/14) haben die DOT-Nummer 226 ,
also mehr als 10Jahre alt.Profil ca.8mm.

Muß mir der Händler die Reifen ersetzen???

Und wenn nicht ,kann ich vor Gericht gehen?

Bitte keine vermutungen!!!

Vielen Dank!

48 Antworten

Es gibt Gerichtsurteile in denen Richtlinien zum reifenalter festgelegt wurden.

Zitat:

Original geschrieben von Haegar


Es gibt Gerichtsurteile in denen Richtlinien zum reifenalter festgelegt wurden.

Dann zeige doch mal was. Aktenzeichen? Welches Gericht war das?

Vor allem muß das zeigen das der Verkauf dann verboten ist.

Zitat:

Original geschrieben von Haegar


http://www.123recht.net/article.asp?...

Da geht es um was ganz anderes. Dort wurden alte Reifen vom Händler montiert. Hier im besprochenen Fall werden keine Reifen montiert und für neu erklärt.

Les mal den ersten Satz.

PS: Da gabs noch mehr, wurde auch damals in der TÜV Süd Werkstattzeitung behandelt. Ich weiss nur nicht mehr genau wie das war.

Zitat:

Original geschrieben von Haegar


Les mal den ersten Satz.

Nein, ich lese den ganzen Text und bilde mir dann eine Meinung. Ich kann da keinerlei Grundsatzurteil erkennen, da die Sache nichts mit unserem Fred zu tun hat.

So jetzt mal aus der Händler/Werkstattpraxis (Wir haben einen Handel/KFZ-Meisterwerkstatt):

Wenn ich an einem Auto vorbeilaufe, sehe ich gleich, ob die Reifen abgeschluft oder uralt sind oder nicht. Und das wird jeder der im Bereich arbeitet machen.

Und das ist dann der Grund für den eingehenderen Test auf Überalterung, wie in dem Urteil genannt.

Da jedes normale Auto (Kein Bastlerauto) zu 99% ebeim Händler kurz gecheckt wird beim Aufpolieren, sieht man das einfach.

Und dann noch ne andere Perspektive: Wenn was passiert, wirds heiss. Da wird dann ganz schnell der Reifen überprüft.

Ich würde das so sehen:

Der BGH hat in seinem Urteil vom 11.02.2004 (vgl. VIII ZR 386/02) ein Verschulden der Gebrauchtwagenhändlerin aus unerlaubter Handlung bejaht, da sie es fahrlässig unterlassen hat, die Reifen auf ihr Alter hin zu überprüfen. Für einen Ferrari wurden die etwas mehr als 5,5 Jahre alten Reifen durch einen vom OLG Saarbrücken beauftragten Gutachter wohl als nicht mehr geeignet angesehen. Wann ein Reifen "überaltert" ist, wird in dem Urteil nicht festgestellt. Dies hängt demnach vom Einzelfall ab.
Einen Gebrauchtwagenhändler trifft jedoch die Verpflichtung, die Bereifung des zum Verkauf stehenden PKW auf ihr Alter hin zu überprüfen, und diese vom Fahrzeug zu entfernen, wenn mit ihr der verkehrssichere Betrieb beeinträchtigt werden kann.

Einen Kunden mit einem neuen Gebrauchten mit 10 Jahre alten Reifen vom Hof fahren zu lassen, könnte demnach fahrlässig sein.

OHNE GEWÄHR!

So sehe ich das auch. Und da man mit normalen Mitteln nicht zerstörungsfrei in einen Reifen "hineinschauen" kann, wirds problematisch mit der Abschätzung.

Hackt doch noch mehr auf den Händlern rum, dann werden in Zukunft ALLE Autos in so einem Alter nur noch in den Ostblock verscherbelt und wir können zu Sehen wo es noch günstige Fahrzeuge gibt.
Die haben doch jetzt schon keinen Bock mehr diese alten Möhren mit Garantie zu Verkaufen.
Man kann doch auch selbst mal etwas die Augen offen halten beim Autokauf/suchen!

So ist es aber. Wie gesagt, wir sind Händler.

Nochmals eine Vermutung meinerseits:

Allein aus dem Verkauf eines Gebrauchtwagens mit 10 Jahre alter Bereifung entsteht noch keinerlei Anspruch gegen den Händler. Kommt es jedoch zu einem Unfall, der nachweislich auf die zu alten Reifen zurückzuführen ist (deren Alter der Händler ohne weiteres hätte feststellen können und müssen), ist der Händler zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Es dürfte also im Ermessen des Händlers liegen, ab wann er die Reifen als nicht mehr verkehrssicher ansieht.
Oder du lässt dir ein Gutachten erstellen, dass dir dies belegt. Vielleicht mal mit dem Händler über das Alter der Reifen reden...?

OHNE GEWÄHR!

Der Fahrer ist für den Verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, ist in jeder Fa. mit Firmenwagen so.
Mein Chef bezahlt zwar alles, aber ich muss sehen das die Kiste sicher unterwegs ist. Und so ist`s auch im privaten Bereich.

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