reifen bei ebay verkauft nun stress...
Hallo!
Ein nicht technikvisierter Bekannter (wirklich nicht ich!) hat vor kurzem via Internetauktion seine Reifen von seinen vorherigen Auto verkauft, er hat Sie gut wie er es machen konnte beschrieben viele Fotos mit eingestellt. Aber nur keine "DOT" Nummer mit angegeben, da er sich wie oben erwähnt kaum mit Autos auskennt. Diese Reifen wurden versteigert der Käufer bekam Sie und wollte die Reifen bei einem Reifenhändler aufziehen, dieser meinte die Reifen wären von 2001 und überalterter Schrott...
Nundann kam es über Paypal zu Konflikte, jedoch hat sich Paypal gegen den Käufer entschieden und den Verkäufer recht gegeben da dieser nichts falsch beschrieben oder dergleichen hat.
Der Käufer lies das nicht auf sich sitzen und beauftragte einen Anwalt, dieser fordert jetzt das Geld von den Verkäufer zurück, begründet das mit wertlosen Reifen + Sicherheitsrisiko und möchte den Vertrag wandeln.
Die Reifen wurden von privat ohne Garantie und Rücknahmemöglichkeit verkauft. Wenn hier nicht solch hohe Transportkosten im Raum stehen würden, hätte er das ja Rückabgewickelt.
Die Reifen wurden als Gebrauchtreifen angeboten und hatten keinerlei Beschädigungen.
hat jemand ne ahnung wie die Rechtslage ist?
Beste Antwort im Thema
Warum hat sich denn einerseits der Käufer nicht vorher beim Verkäufer über die DOT-Nr. schlau gemacht? Wenn ich bei ebay zu einem angebotenen Artikel noch zusätzliche Information benötige, gibt es doch den Button "Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen". Die Anwort kam oft schon nach ein paar Minuten.
Die Sache mit dem RA wird man wohl aussitzen können. Diese Drohgebärde ist wohl die einzig verbliebene Möglichkeit, die eigene Dummheit auf andere abzuwälzen. Aber: Die Schlappen hätten wirklich auf den Schrottplatz gehört. Der Anbieter wusste doch vom Alter der Reifen - da hätte ich ein fürchterlich schlechtes Gewissen dabei gehabt, für diese noch ein paar Euro herauszuquetschen.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Es spielt keine Rolle ob die Sekräterin einen Brief oder 20 schreiben muss.Ob es dabei bleibt kann keiner sagen, die Anwälte haben natürlich interesse daran das sie auch daran verdienen. Du scheinst recht naiv zu sein. Die Honorarhöhe eines Anwaltes wird durch die Schadenshöhe ermittelt. Kannste ja mal bei meinem Link berechnen lassen.Zitat:
Original geschrieben von Abschenker
Du hast ja eine blühende Phantasie. Der RA (respektive seine Sekretärin😉) hat bisher einen Brief geschrieben.Nach dem, was der TE über den Sachverhalt schreibt, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auch dabei bleiben...
Oder das mal lesen ist lustig,........
http://beamtendumm.wordpress.com/.../
Du lehnst dich immer weiter aus dem Fenster.
Wir dürfen gespannt sein, was der TE uns über die Rechnung seines Anwalts verrät...
Zitat:
Original geschrieben von Abschenker
Du lehnst dich immer weiter aus dem Fenster.Wir dürfen gespannt sein, was der TE uns über die Rechnung seines Anwalts verrät...
Wieso das kannste doch selbst ausrechnen, wenn du weisst wie teuer die Reifen bei Ebay weggegangen sind.
Die Post- und Telekommunikationspauschale gem VV 7002 RVG beträgt ja schon 11,70 Euro
Und was meinste mit aus dem Fenster lehnen?
Ich würde mich zurücklehnen und abwarten.
Der Käufer hat halt Pech gehabt und mit Zitronen gehandelt, dumm gelaufen.
Wenn man jetzt einen RA einschaltet, können die sich auf Kosten eurer Rechtsschutzversicherungen dumme Briefe schreiben und das wars.
Dabei kommt das irgendein Vergleich raus und freuen wird sich, die Anwälte 🙂
Wenn man nicht antwortet, passier oft nix, im schlimmsten Falle flattert irgendwann Post des Amtsgerichts ins Haus, dann kann man immernoch zum Anwalt gehen oder selbst vorm AG vor Gericht aufschlagen.
Wenn der Verkäufer weit genug von dir weg wohnt, wird ein RA kein Interesse daran haben, hunderte von KM zu deinem Amtsgericht zu fahren, um dort so niedrige Streitwerte zu verhandeln.
Nur eines bedenken:
Gelbe Briefe immer lesen 😉
Zitat:
Original geschrieben von bmw318ti
Diese Begründung ist meiner Meinung nach falsch!Zitat:
Original geschrieben von sören85
...
Der Käufer lies das nicht auf sich sitzen und beauftragte einen Anwalt, dieser fordert jetzt das Geld von den Verkäufer zurück, begründet das mit wertlosen Reifen + Sicherheitsrisiko und möchte den Vertrag wandeln
....1. Ob ein Reifen "wertlos" ist, kann nicht der Anwalt entscheiden.
2. Ein Sicherheitsrisiko ist nicht vom Alter abhängig, sondern vom Zustand. Wenn die Reifen also nicht besonders Porös und Rissig sind, oder auf eine andere Art und Weiße beschädigt sind, stellen die auch kein Sicherheitsrisiko dar.
Ich versteh nicht wie ein Anwalt so etwas schreiben kann. Erinnert mich etwas an die Internet-Abmahnbuden.
Ich würde erstmal nichts machen. Man muss erst dann reagieren, wenn etwas von einem Gericht kommt (ein Brief von einem Anwalt hat erstmal keine besondere Bedeutung).Grüße
sicherheitsrisiko ist sowieso sinnfrei. ich weiß doch garnicht was der käufer mit den reifen vorhat. vielleicht stellt der die dinger in die schrankwand um sie seinen enkeln in 40 jahren zu präsentieren.😁
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Also der Verkäufer kann sich erstmal beruhigt zurücklehnen. Er hat Reifen verkauft, die äußerlich noch ordentlich aussahen, er hat einige Sachen beschrieben nach bestem Wissen und Gewissen. Ich unterstelle ihm jetzt mal, das er Laie ist und über Reifen nur soviel weis, das diese Schwarz und Rund sin.
Es gibt KEINE Mindestangaben, die man machen muss. Und es gibt kein HÖCHSTALTER von Reifen, worüber sie man nicht mehr Verkaufen darf.
Der Käufer ( Laie, genauso "Schlau" wie der Verkäufer ) hat jetzt von seinem Reifenhändler erfahren, das er sich 10 Jahre alte Schmuckstücke gekauft hat und die Praktisch "Schrott" sind. Wahrscheinlich auf eine sher "charmante Art und Weise", wi die Werkstattleute mal so sind. ( Mit dem Hintergedanken, das er die Nase voll hat und neue Reifen kauft. Der Teufel ist ja bekanntlich ein Eichhörnchen.)
Jetzt hat der Käufer neue Reifen gekauft und versucht, den Schaden gering zu halten und sich das Geld für die Ebay-Schluffen wieder zu holen.
Ich denke mal, das es bei dem einen Brief bleiben wird.
Ich selbst würde wahrscheinlich nicht mal auf den Brief antworten. Selbst einer Ladung zu einer Klage würd ich gelassen entgegensehen und auch ohne Anwalt ins Gericht gehen. (Schadenminderung😁)
MFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von sören85
Hallo!Ein nicht technikvisierter Bekannter (wirklich nicht ich!) hat vor kurzem via Internetauktion seine Reifen von seinen vorherigen Auto verkauft, er hat Sie gut wie er es machen konnte beschrieben viele Fotos mit eingestellt. Aber nur keine "DOT" Nummer mit angegeben, da er sich wie oben erwähnt kaum mit Autos auskennt. Diese Reifen wurden versteigert der Käufer bekam Sie und wollte die Reifen bei einem Reifenhändler aufziehen, dieser meinte die Reifen wären von 2001 und überalterter Schrott...
Nundann kam es über Paypal zu Konflikte, jedoch hat sich Paypal gegen den Käufer entschieden und den Verkäufer recht gegeben da dieser nichts falsch beschrieben oder dergleichen hat.
Der Käufer lies das nicht auf sich sitzen und beauftragte einen Anwalt, dieser fordert jetzt das Geld von den Verkäufer zurück, begründet das mit wertlosen Reifen + Sicherheitsrisiko und möchte den Vertrag wandeln.
Die Reifen wurden von privat ohne Garantie und Rücknahmemöglichkeit verkauft. Wenn hier nicht solch hohe Transportkosten im Raum stehen würden, hätte er das ja Rückabgewickelt.
Die Reifen wurden als Gebrauchtreifen angeboten und hatten keinerlei Beschädigungen.hat jemand ne ahnung wie die Rechtslage ist?
Soviel Ich weiß sagen die meißten Reifenhersteller,das die Reifen bis zu einem alter von
10 Jahren problemlos verwendet werden können ein gesetzliches höchstalter gibt es
nicht empfohlen wird lediglich die Reifen nach 5-8 Jahren auszutauschen Ich kann
echt nicht nachvollziehen warum der Käufer jetzt so einen Aufwand betreibt rein
rechtlich hat er eh keine Chance.
PS:Wer gebrauchte Reifen kauft ohne nach der DOT-Nummer zu fragen ist echt
selber schuld und dann noch mit einem Anwalt kommen🙄 oh man die Kosten
hätte er lieber gleich in vernünftige Reifen investieren sollen
Bei ebay hat im immer im Voraus nachzufragen. Wer sich für die DOT als Käufer interessiert, diese in der Auktion nicht findet und dann nicht mal nachfragt, ist nicht sehr schlau.
Zitat:
Original geschrieben von sören85
Biete hier 4 Winterreifen der Marke Michelin Alpin an.
1. beim alter der reifen kommt es wesentlich auf den hersteller an: 10 jahre alte MICHELIN unproblematisch, 10 jahre alte HANKOOK lebensgefährlich!
2. auskunft eines hohen angestellten eines Michelin-werks: reifen bis 10 jahre werden im werk gelagert und noch verkauft
3. hatte der reifenhändler möglicherweise ggf. auch eigene interessen, z.b. reifen zu verkaufen, statt nur auf zu ziehen?
4. anwälte verdienen mit interessenvertretung unabhängig vom ausgang der angelegenheit, sie zu fragen, dürfte also im regelfall wenig bringen für die wahrheit