reifen bei ebay verkauft nun stress...
Hallo!
Ein nicht technikvisierter Bekannter (wirklich nicht ich!) hat vor kurzem via Internetauktion seine Reifen von seinen vorherigen Auto verkauft, er hat Sie gut wie er es machen konnte beschrieben viele Fotos mit eingestellt. Aber nur keine "DOT" Nummer mit angegeben, da er sich wie oben erwähnt kaum mit Autos auskennt. Diese Reifen wurden versteigert der Käufer bekam Sie und wollte die Reifen bei einem Reifenhändler aufziehen, dieser meinte die Reifen wären von 2001 und überalterter Schrott...
Nundann kam es über Paypal zu Konflikte, jedoch hat sich Paypal gegen den Käufer entschieden und den Verkäufer recht gegeben da dieser nichts falsch beschrieben oder dergleichen hat.
Der Käufer lies das nicht auf sich sitzen und beauftragte einen Anwalt, dieser fordert jetzt das Geld von den Verkäufer zurück, begründet das mit wertlosen Reifen + Sicherheitsrisiko und möchte den Vertrag wandeln.
Die Reifen wurden von privat ohne Garantie und Rücknahmemöglichkeit verkauft. Wenn hier nicht solch hohe Transportkosten im Raum stehen würden, hätte er das ja Rückabgewickelt.
Die Reifen wurden als Gebrauchtreifen angeboten und hatten keinerlei Beschädigungen.
hat jemand ne ahnung wie die Rechtslage ist?
Beste Antwort im Thema
Warum hat sich denn einerseits der Käufer nicht vorher beim Verkäufer über die DOT-Nr. schlau gemacht? Wenn ich bei ebay zu einem angebotenen Artikel noch zusätzliche Information benötige, gibt es doch den Button "Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen". Die Anwort kam oft schon nach ein paar Minuten.
Die Sache mit dem RA wird man wohl aussitzen können. Diese Drohgebärde ist wohl die einzig verbliebene Möglichkeit, die eigene Dummheit auf andere abzuwälzen. Aber: Die Schlappen hätten wirklich auf den Schrottplatz gehört. Der Anbieter wusste doch vom Alter der Reifen - da hätte ich ein fürchterlich schlechtes Gewissen dabei gehabt, für diese noch ein paar Euro herauszuquetschen.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Kann mir zwar nur schwer vorstellen, dass der Käufer sich nicht vorher über das Alter der Reifen erkundigt aber wenn er es wirklich nicht getan hat, dann muss er zahlen - egal, was sein Anwalt sich da ausdenkt.
Bezahlt hat der Käufer sein Lehrgeld via PP doch schon... 😉
denke da wird der käufer keine chance haben. wenn der verkäufer keine falschen angaben gemacht hat, sollte er imho aus dem schneider sein.
wenn der käufer keine ahnung hat was er da kauft muß er nachfragen ,sonst hat er pech gehabt.
tjoa ,da scheinen sich zwei laien gefunden zu haben, oder dein kumpel ist cleverer als gedacht und hat das alter bewußt unterschlagen, was aber sein gutes recht ist.
Also, ich würde mich nicht zurücklehnen. Ebay und Paypal-Grundsätze sind nicht wirklich rechtswirksam. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik und da gibt es tatsächlich die Möglichkeit einer Wandlung. Unkenntnis ist übrigens kein Argument. Ich empfehle folgendes: Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung einen Anwalt beauftragen. Keine Rechtsschutzversicherung vorhanden, dann Rücksprache mit dem gegnerischen Anwalt, um einen Kompromiss zu erreichen. Zur Absicherung kann man sich auch eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt leisten. Wie in diesem Thread bereits erwähnt, würde ich mich nicht auf die "Fachanwälte" in diesem Forum verlassen. Irgendwann sind die Auskunftsmöglichkeiten dieses Forums erschöpft und hier dürfen auch keine Rechtsberatungen vorgenommen werden.
Also waren jetzt sogar auf Fotos von der DOT drauf ?
Also da ist der Käufer selbst schuld, wenn auf DOT keine Zahlen folgen, dann ist doch klar das die Reifen von vor 2001 sind... 😕
Also ich weiss jetzt gar nicht was man mehr machen kann...
Also bei uns könnt man sich unter Umständen auf ein wesentliches Irrtum nach OR 23 ... aber das macht doch keinen Sinn wenn die Reifen nicht gerade für 600€ rausgegangen sind...
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Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Also, ich würde mich nicht zurücklehnen. Ebay und Paypal-Grundsätze sind nicht wirklich rechtswirksam. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik und da gibt es tatsächlich die Möglichkeit einer Wandlung. Unkenntnis ist übrigens kein Argument. Ich empfehle folgendes: Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung einen Anwalt beauftragen. Keine Rechtsschutzversicherung vorhanden, dann Rücksprache mit dem gegnerischen Anwalt, um einen Kompromiss zu erreichen. Zur Absicherung kann man sich auch eine Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt leisten. Wie in diesem Thread bereits erwähnt, würde ich mich nicht auf die "Fachanwälte" in diesem Forum verlassen. Irgendwann sind die Auskunftsmöglichkeiten dieses Forums erschöpft und hier dürfen auch keine Rechtsberatungen vorgenommen werden.
Die Wandlung gibt's seit der Schuldrechtmodernisierung 2002 nicht mehr...
Ich würde aus rechtlicher Sicht an Stelle des Verkäufers nachts sehr gut schlafen können.
Wenn der Text vollständig, nur die beiden Bilder in der Auktion waren und vor Auktionsende keine weitere Kommunikation stattgefunden hat, braucht er nichts zu befürchten.
Das Alter ist nirgendwo Thema und der Käufer ist halt ein wenid doof/blind/gierig gewesen und ärgert sich nun.
Zitat:
Original geschrieben von sören85
Der Käufer lies das nicht auf sich sitzen und beauftragte einen Anwalt, dieser fordert jetzt das Geld von den Verkäufer zurück
Darf man fragen, für wieviel € die Reifen verkauft wurden?
Wer um Himmels Namen beauftragt für 4 alte Reifen ein Anwalt???😁
... der, dessen Schwager Anwalt ist, oder der, dessen Anwalt heute noch nichts zu tun hatte, im Gegensatz zu den letzten Wochen täglich. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Byrus
Darf man fragen, für wieviel € die Reifen verkauft wurden?Zitat:
Original geschrieben von sören85
Der Käufer lies das nicht auf sich sitzen und beauftragte einen Anwalt, dieser fordert jetzt das Geld von den Verkäufer zurückWer um Himmels Namen beauftragt für 4 alte Reifen ein Anwalt???😁
Leute die sich betrogen fühlen, hier spielt dann der Wert nur noch eine untergeornete Rolle primär gehts ums Recht haben und vielleicht auch bekommen oder auch eben nicht. Das dann nur der Anwalt von seinem Honorar für seinen Jaguar neue Winterreifen kaufen kann bedenkt keiner so genau.
§ 13 RVG
Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt die Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 300 Euro 25 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem
Gegenstandswert bis ... Euro für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro um ... Euro
1 500 300 20
5 000 500 28
10 000 1 000 37
25 000 3 000 40
50 000 5 000 72
200 000 15 000 77
500 000 30 000 118
über 500 000 50 000 150
Eine Gebührentabelle für Gegenstandswerte bis 500.000 Euro ist diesem Gesetz als Anlage 2 beigefügt.
(2) Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 10 Euro.
Der RA verdient nix daran...
Zitat:
Original geschrieben von sören85
...
Der Käufer lies das nicht auf sich sitzen und beauftragte einen Anwalt, dieser fordert jetzt das Geld von den Verkäufer zurück, begründet das mit wertlosen Reifen + Sicherheitsrisiko und möchte den Vertrag wandeln
....
Diese Begründung ist meiner Meinung nach falsch!
1. Ob ein Reifen "wertlos" ist, kann nicht der Anwalt entscheiden.
2. Ein Sicherheitsrisiko ist nicht vom Alter abhängig, sondern vom Zustand. Wenn die Reifen also nicht besonders Porös und Rissig sind, oder auf eine andere Art und Weiße beschädigt sind, stellen die auch kein Sicherheitsrisiko dar.
Ich versteh nicht wie ein Anwalt so etwas schreiben kann. Erinnert mich etwas an die Internet-Abmahnbuden.
Ich würde erstmal nichts machen. Man muss erst dann reagieren, wenn etwas von einem Gericht kommt (ein Brief von einem Anwalt hat erstmal keine besondere Bedeutung).
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Abschenker
§ 13 RVG
Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt die Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 300 Euro 25 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem
Gegenstandswert bis ... Euro für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro um ... Euro
1 500 300 20
5 000 500 28
10 000 1 000 37
25 000 3 000 40
50 000 5 000 72
200 000 15 000 77
500 000 30 000 118
über 500 000 50 000 150Eine Gebührentabelle für Gegenstandswerte bis 500.000 Euro ist diesem Gesetz als Anlage 2 beigefügt.
(2) Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 10 Euro.Der RA verdient nix daran...
Nee der Anwalt macht da umsonst weil er das nicht aus finanziellen Ineressen macht, leider hast du da falsch gegooglelt, schaue mal hier
www.rechtsanwaltsgebuehren.deIch habe den Steitwert mal auf 400 € angesetzt, und im Zivilverfahren ohne Prozess bei einem Vergleich eine Geführ von
215.48 € entstanden.
Bei Klage und verlorenen Prozess kostet der Spass dann schon 420.35 € also mehr als die Reifen eigentlich an wert haben
Keine Chance für den Käufer. Zumal der Verkäufer auch nachweislich kein Profi bzw. Fachmann ist und der Artikel trotz des wertmindernden Umstandes (Alter) noch verkehrssicher ist und seinen Zweck ausreichend erfüllen wird.
Bei Reifen mit stark beschädigter Wulst oder Flanke, mit Frendkörpern drin oder mit sichtlich gerissender Karkasse sieht die Sache anders aus, da der Reifen auf keinen Fall einsetzbar ist und auch ein Total-Laie den Mangel erkennen sollte. Gleiches gilt für stark poröse Reifen, aber ich habe schon Reifen mit 15 Jahren gesehen, die waren nur hart auf der Lauffläche, von porös keine Spur. Kommt halt immer auf die Reifenqualität an und wie sie gelagert wurden und ob der Wagen mit diesen Reifen sehr viel in der pralle Sonne gestanden hat.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Nee der Anwalt macht da umsonst weil er das nicht aus finanziellen Ineressen macht, leider hast du da falsch gegooglelt, schaue mal hier www.rechtsanwaltsgebuehren.deZitat:
Original geschrieben von Abschenker
§ 13 RVG
Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt die Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 300 Euro 25 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem
Gegenstandswert bis ... Euro für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro um ... Euro
1 500 300 20
5 000 500 28
10 000 1 000 37
25 000 3 000 40
50 000 5 000 72
200 000 15 000 77
500 000 30 000 118
über 500 000 50 000 150Eine Gebührentabelle für Gegenstandswerte bis 500.000 Euro ist diesem Gesetz als Anlage 2 beigefügt.
(2) Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 10 Euro.Der RA verdient nix daran...
Ich habe den Steitwert mal auf 400 € angesetzt, und im Zivilverfahren ohne Prozess bei einem Vergleich eine Geführ von
215.48 € entstanden.Bei Klage und verlorenen Prozess kostet der Spass dann schon 420.35 € also mehr als die Reifen eigentlich an wert haben
Du hast ja eine blühende Phantasie. Der RA (respektive seine Sekretärin😉) hat bisher einen Brief geschrieben.
Nach dem, was der TE über den Sachverhalt schreibt, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auch dabei bleiben...
Zitat:
Original geschrieben von Abschenker
Du hast ja eine blühende Phantasie. Der RA (respektive seine Sekretärin😉) hat bisher einen Brief geschrieben.Nach dem, was der TE über den Sachverhalt schreibt, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auch dabei bleiben...
Es spielt keine Rolle ob die Sekräterin einen Brief oder 20 schreiben muss.Ob es dabei bleibt kann keiner sagen, die Anwälte haben natürlich interesse daran das sie auch daran verdienen. Du scheinst recht naiv zu sein. Die Honorarhöhe eines Anwaltes wird durch die Schadenshöhe ermittelt. Kannste ja mal bei meinem Link berechnen lassen.
Oder das mal lesen ist lustig,........
http://beamtendumm.wordpress.com/.../