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Reifen am rand abgefahren? strafbar?

Themenstarteram 17. Juli 2008 um 17:00

hallo! habe 215er reifen, die reifen sind an einem rand aussen (ca 3cm) komplett abgefahren) auf der restlichen fläche von ca 17cm haben sie aber noch ca 3 mm, ist das strafbar wenn mich die freunde aufhalten`???

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22 Antworten

AFAIK zählt nur der relevante Bereich (der Bereich in dem die TWI-Markierungen angebracht sind...meinte mein Prüfer zur Eintragung

Hast du Reifen, deren Laufflächenränder schon im Neuzusatnd ne geringere Profiltiefe aufweisen?

z.B. Federal...

Themenstarteram 17. Juli 2008 um 17:11

nein, es ist ein dunlop sp sport 3000A, bin damit absolut nicht zufrieden, 2 reifen hinten waren nach 15.000km slics

nach 15tkm???

Hast`n M3 oder was;)

Im zweifelsfall mal fix bei der Dekra/Tüv vorbeirollen und fragen...

 

...is besser als 3 Punkte zu kassieren und 125,60 zu latzen...:mad:

Ich meine auch, dass die Lauffläche rechtlich entscheident ist. ABER: Die Vernunft sollte den mündigen Autofahrer dazu treiben, den Reifen zu wechseln, wenns am Rand eng wird. 3 mm sind sowieso nicht mehr wirklich viel, ne Faustregel besagt "unter 4 mm Profil wechseln, weil hier der Grip rapide nachlässt." V.a. wenns mal nass ist!

Gruß

Jan

Themenstarteram 17. Juli 2008 um 17:19

nein hab nur einen 320d gechippt auf 170ps *Gg*

hab was gefunden was sich für mich total widerspricht????

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe muß auf 75% der Reifenbreite vorhanden sein. Bei unregelmäßiger Abnützung hat die Messung der Profiltiefe an der am stärksten abgefahrenen Stelle der Lauffläche zu erfolgen.

75% wäre vorhanden ..........

aber wenn ich auf der stärksten stelle messe messe ich 0,5 mm *GG*

Es wird an der Stelle gemessen mit dem wenigsten Profil. Heisst Du wirst bei der Rennleitung Probleme haben. Aus meiner E36er Zeit habe ich noch ne Mängelkarte wegen einseitigem abfahren. Bei mir ist es immer vorne links.

...dann würde ich einfach abwarten, die Wahrscheinlichkeit eines Reifenplatzers ist höher als die Wahrscheinlichkeit, kontrolliert zu werden... :rolleyes:

Themenstarteram 17. Juli 2008 um 17:24

wenn du immer vorne links mehr abgefahren hast solltest du mal spur einstellen :-))))

würd mich jetzt sehr interessieren wo am Reifen tatsächlich die Mindestprofieltiefe nicht unterschritten werden darf.

Bei einem Neureifen wird ja am Rand das Profiel immer weniger bis am Überhang zur Flanke irgendwann 0 mm erreicht wird.

Aber wo endet überhaupt die eigendliche Lauffläche? -beim zügigem Kurvenfahren werden ja die äußeren 2 cm schnell übermäßig stark abgefahren.

der Poliszist damals sagte das liegt in seinem Ermessungsspielraum....

Und der Linke war immer abgefahren wegen den Autobahnabfahrten....(ja die Jugend)

Ein Auszug aus der StVZO, § 36(2):

Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.

Sowas ist in Deutschland nicht Ermessensspielraum sondern klar gesetzlich geregelt. ;) Wenn allerdings mal der Mantel rausschaut, ist das Kfz nicht mehr verkehrssicher und der Reifen sollte trotz 5 mm Profil auf der Lauffläche gewechselt werden. Meine Meinung zum Profil hab ich ja bereits zum Besten gegeben.

Gruß

Jan

am 18. Juli 2008 um 8:48

Ja die Regelung ist klar.....aber....

wie sieht es denn aus wenn der Reifen diese Längstrillen nich hat. Eagle F1 alter Pilot Sport....alle Reifen mit V-Profil.

Da ist es schon wieder der Ermessensspielraum.

am 18. Juli 2008 um 8:49

Zitat:

Original geschrieben von kater025

nein hab nur einen 320d gechippt auf 170ps *Gg*

hab was gefunden was sich für mich total widerspricht????

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe muß auf 75% der Reifenbreite vorhanden sein. Bei unregelmäßiger Abnützung hat die Messung der Profiltiefe an der am stärksten abgefahrenen Stelle der Lauffläche zu erfolgen.

75% wäre vorhanden ..........

aber wenn ich auf der stärksten stelle messe messe ich 0,5 mm *GG*

Im ersten Teil ist eindeutig das Profil in der Breite gemeint, die "unregelmäßige Abnutzung" bezieht sich imho. auf die gesamte Rollfläche, also wenn man einen Bremsplatten hätte, würde da gemessen werden wo der Bremsplatten ist.

Bei auf der einen Seite komplett abgefahrenen Reifen und max. 3 mm Rest würde ich allerdings auch das Auto zum Enstellen bringen und mir wohl oder übel zwei neue Reifen kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von thomas3112

Ja die Regelung ist klar.....aber....

wie sieht es denn aus wenn der Reifen diese Längstrillen nich hat. Eagle F1 alter Pilot Sport....alle Reifen mit V-Profil.

Da ist es schon wieder der Ermessensspielraum.

Auch bei Reifen mit V-Profil gibts ne Hauptlauffläche, die wohl auch 3/4 der gesamten Lauffläche ausmacht... Da steht doch ausdrücklich nix von Längs- oder Querrillen...

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