Reicht der 1.4. HDI?
Hallo zusammen,
also ich plane mir einen 206 HDI zuzulegen.Allerdings bin ich mir noch nicht so sicher welcher es sein soll.
Entweder der 70 oder der 90.
Es geht mir eigentlich nicht darum schnell auf der Autobahn zu fahren, sondern darum, dass ich auch mal hinter nem LKW zum Überholen zügig "aus den Puschen" komme.
Fahre zur Zeit einen Corsa 60 PS.Der ist doch etwas lahm.Nun frage ich mich , ob ein Diesel mit 68 PS wesentlich schneller ist.Wie kann man die PS "Zahl" zwischen Diesel und Benziner vergleichen?Stimmt es dass Diesel eher lahm im Anfahren sind?Habe auch gehört, dass ein Diesel mit 70 PS wesentlich zügiger fährt als ein Benziner mit 75 PS.
Und unterscheiden sich die beiden HDIs sehr stark in der Versicherung?Habe ein Angebot bei 55% Vollkasko SB 300 € über 1500 €/Jahr für den HDI 90. Das find ich doch recht arg hoch.wird der 70 billiger sein?
Fragen über Fragen 🙂
Hofe ihr könnt mir helfen.
LG, Tiffy
19 Antworten
Zitat:
das liegt glaube ich daran, dass ich so gerne den drehmoment bums im 2.gang spüre.
RICHTIG!!!
Das ist wirklich ein schöner Moment.
ich entnehme deiner signatur, dass auch du nebelscheinwerfer hast. wann genau darf man die eigentlich anmachen? genau wie die nebelschlussleuchte erst bei sichtweiten unter 50m oder auch schon bei mittlerer sicht bzw nässe? ich mache die nämlich gerne an, wenn ich im dunkeln so mit mittlerer geschwindigkeit auf dem lande unterwegs bin. dann sehe ich besser
Mhh aso ist das.
Das Bild ist nicht mein Wagen.
Ich habe keine Nebelscheinwerfers. Aber ich möchte die wohl gerne haben. Weiss du?
P.S.:SMDB
Zitat:
wann genau darf man die eigentlich anmachen?
Nein. Nur, bei schlechten Sichtverhältnissen.
Dazu schaue man in § 17 StVO: »Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein«.
Es kommt also auf die erhebliche Sichtbehinderung durch schlechtes Wetter an. Der Hintergrund: Nebelscheinwerfer bedeuten immer eine gewisse Blendungsgefahr für den Gegenverkehr. Bei 'normalen' Witterungsbedingungen darf man zwar mit Abblendlicht, aber auf keinen Fall mit irgendwelcher Nebel-Beleuchtung fahren.
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel lohnt es sich oft sogar, bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern das Abblendlicht durch Standlicht zu ersetzen. Denn dann hat man nicht das Problem der Eigenblendung im Nebel. StVO-Originalton: »Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten«. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Außenkanten der Nebelscheinwerfer nicht mehr als 40 cm vom Fahrzeugumriss angebracht sind.
Sonstiges:
Zitat Beleuchtung aus dem "Bußgeldkatalog":
Lfd. Nr. 73
Beleuchtung
Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhätlnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdrecktem oder beschmutztem Zustand benutzt.
StVO:
§ 17 Abs. 1, 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 2, 5 Abs 6.
§ 49 Abs. 1 Nr. 17
Regelsatz: 10 Euro
Bei Gefährdung bzw. Sachbeschädigung wird es mehr...
Zum Thema Nebelschlussleuchte:
Bei Nebel unter 50 m Sicht.
Und sonst nicht. Das ist die einzige Situation, in der er erlaubt ist, die Nebelschlussleuchte zu benutzen. Sie wirft ein grellrotes Licht nach hinten ab, das bei normalen Sichtverhältnissen sehr stark blenden würde.
Ausschalten musst du die Nebelschlussleuchte immer dann, wenn sich der dichte Nebel wieder lockert und Sie weiter als 50 m schauen kannst.
Und höchstens 50 fahren!
Werfe mal einen gewieften Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung. Im § 3 gibt es eine Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (also dieselbe Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), dann darf auch höchstens mit 50 km/h gefahren werden. Messerscharf kombiniert bedeutet das: Wenn man die Nebelschlussleuchte korrekterweise eingeschaltet hat, herrscht demnach auch eine entsprechend geringe Sichtweite, die dazu führt, dass man nicht schneller als 50 Stundenkilometer fahren darf! Oder umgekehrt gesprochen: Sobald man wieder weiter sieht als 50 m, darf ?unter Beachtung der übrigen Verkehrsregeln? zwar eventuell wieder schneller als 50 km/h gefahren werden, dann aber ohne Nebelschlussleuchte.
Frage beantwortet?
Grüße
-- Stop-A
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sehr gut beantwortet. vielen dank