regelmäßig gefährliche Situation
Hallo,
mich beschäftigt eine Situation, die euch sicherlich bekannt ist (s. Grafik).
Erläuterung: der grüne Wagen möchte links auf die Vorfahrtsstraße abbiegen. Ein von links kommender Wagen (blau) möchte rechts in die Straße einbiegen und kündigt dies lang vorher an, verlangsamt. Der grüne Wagen könnte in dieser Zeit links abbiegen. Wäre da nicht der rote Wagen, der plötzlich den blauen Wagen überholt und im Kreuzungsbereich im Gegenverkehr fährt.
Ich fahre täglich an einer solchen Gefahrenstelle (als grüner Wagen in der Grafik). Da die Vorfahrtsstraße meist stark befahren ist, steht man schon etwas länger und wartet. Die "Hinterleute" hupen meist schon, wenn links ersichtlich ist, dass ein Wagen rechts einbiegen will (s. Grafik) und dadurch eine Chance besteht. Aber ich beobachte oft, dass eben die "Hinterleute" des blauen Wagen (in Grafik rot) genau so im Gegenverkehr durchziehen wie in der Grafik.
Daher lasse ich mich dort auf nichts ein.
Eine ähnliche Situation hatte ich schon erlebt. Gleiche Grafik, aber stellt euch rechts vom grünen Wagen auf der Vorfahrtsstraße eine Fußgängerampel vor. Rückstau. Der blaue Wagen will nicht rechts einbiegen sondern gerade aus auf der Vorfahrtsstraße bleiben aber hält eine Lücke frei, sodass der grüne Wagen links abbiegen kann. Plötzlich schießt ein roter Wagen an allen blauen (wartenden) Wagen auf der Gegenfahrbahn vorbei, weil kurz vor der Füßgänerampel noch eine Straße ist in die er einbiegen wollte. Ich hatte beim Abbiegen noch nicht viel Speed dauf, er kam aber angeschossen wie eine Kanonenkugel (bevor die Ampel umschaltet und er noch länger warten muss).
Wir standen uns plötzlich Stoßstange an Stoßstange... zum Glück nichts passiert. Aber der Schock saß tief und der Fahrer des roten Wagens gab mir natürlich die Schuld, dass er so plötzlich bremsen musste. Ich hätte STOP gehabt!
Wie würdet ihr solche Situationen beurteilen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von KraftfahrenderFahrer
Du kannst also beurteilen, ob man klug ist oder wieviel Erfahrungen man hat? Sensationell.
Wo hat er das denn geschrieben?
Er sagte dein Verhalten ist nicht klug. Und da kann ich ihm nur voll zustimmen.
Ob du deswegen dumm oder schlau bist?
Wenn du auf Grund deines Egozentrismus wissentlich eine Gefahrensituation provozierst, ist das schon dumm. Und ein erfahrener Autofahrer weis auch, dass es oft schneller geht, wenn man sein Recht nicht mit der Brechstange durchsetzt. Also trifft unerfahren auch zu.
68 Antworten
Ich habe in meinem Geschreibsel vorausgesetzt, das man dort überholen darf. Versteht sich.
Wenn es Stellen sind, wo man es eh nicht darf, hat sich die ganze theoretische Diskussion darüber eh erledigt.
Wenn es kracht wird die Schuld vermutlich aufgeteilt.
Überholer und Abbieger haben eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
Vermutlich wir dem Überholer sogar der größere Teil der Schuld angelastet, man wird ihm §5 StVo um die Ohren schlagen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage oder
2. wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
Aber das liegt immer im Ermessen des Richters, Recht bekommt man vor Gericht nie, man kriegt nur ein Urteil. 😉
Da das Zauberwort gefallen ist hier mal etwas zum studieren.
Zitat:
Original geschrieben von servicetool
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage oder
2. wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
Trifft aber -in vielen Fällen- gar nicht zu.
Gegenverkehr wird nicht behindert (weil, da ist gerade kein Gegenverkehr).
Schneller ist man auch, weil der Abbiegende bremst und sehr langsam fährt.
Unklare Verkehrslage? Auch nicht. Vorfahrtsstraße, überholen ist erlaubt (als gegeben angenommen).
Was soll da geteilt werden aus welchem Grund?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Da das Zauberwort gefallen ist hier mal etwas zum studieren.
Wobei hier aber die Unklarheit bei vergleichbaren Kollisionen verneint wird:
Auf der B 57 wollte der Bekl. mit seinem Pkw mehrere Fze. überholen, als der Kl. mit seinem Pkw nach rechts einbog; Verstoß gegen § 5 Abs. 2, 3 Nr.1 StVO verneint
Bekl. überholte auf der B 58 kurz vor einer Einmündung einen Lkw, als Kl. mit seinem Pkw nach rechts auf die B 58 einbog; Kollision im Einmündungsbereich; unklare Verkehrslage verneint
komplette Urteilsbegründung.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Wobei hier aber die Unklarheit bei vergleichbaren Kollisionen verneint wird:Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Da das Zauberwort gefallen ist hier mal etwas zum studieren.Auf der B 57 wollte der Bekl. mit seinem Pkw mehrere Fze. überholen, als der Kl. mit seinem Pkw nach rechts einbog; Verstoß gegen § 5 Abs. 2, 3 Nr.1 StVO verneint
Bekl. überholte auf der B 58 kurz vor einer Einmündung einen Lkw, als Kl. mit seinem Pkw nach rechts auf die B 58 einbog; Kollision im Einmündungsbereich; unklare Verkehrslage verneint
Gegendarstellung, so wie es es handhabe, da man eigendlich weder noch darf.
Zitat:
Überholen bei unklarer Verkehrslage
Wenn einem Verkehrsteilnehmer die Sicht auf eine Straßenkreuzung durch ein vorausfahrendes Fahrzeug und wegen einer Straßenkrümmung verdeckt ist und er deswegen den Verkehrsraum vor sich nicht voll übersehen kann, darf er nicht überholen.
Er kann sich nicht darauf verlassen, daß wartepflichtige Verkehrsteilnehmer während des Überholvorgangs nicht in die bevorrechtigte Straße einbiegen. Andererseits darf ein Wartepflichtiger, der wegen der Straßenführung die auf der Vorfahrtsstraße herannahenden, von einem vorausfahrenden Fahrzeug verdeckten Verkehrsteilnehmer nicht sehen kann, sich auch nicht darauf verlassen, daß hinter diesem, die Sicht verdeckenden Fahrzeug keine Verkehrsteilnehmer zum Überholen ansetzen.
Er muß deswegen mit dem Einbiegen in die Straße nach rechts so lange warten bis er den Verkehrsraum ausreichend übersehen kann.
Na, was eine unklare Verkehrslage ist, das kann man vor Gericht in jedem einzelnen Einzelfall beliebig ausführlich diskutieren 😁
Hier jedenfalls sehe ich keine Unklarheit, und der Überholer hat/bekommt Recht, denn die Vorfahrt gilt für die gesamte Straßenbreite, einschließlich der Gegenfahrbahn. Unklar war die Situation bestenfalls für den Abbieger.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Na, was eine unklare Verkehrslage ist, das kann man vor Gericht in jedem einzelnen Einzelfall beliebig ausführlich diskutieren 😁Hier jedenfalls sehe ich keine Unklarheit, und der Überholer hat/bekommt Recht, denn die Vorfahrt gilt für die gesamte Straßenbreite, einschließlich der Gegenfahrbahn. Unklar war die Situation bestenfalls für den Abbieger.
Du widersprichst Dir selbst !
Zum ersten sagst Du das man vor Gericht streiten kann...Du selbst sagst das Du keine Unklarheit siehst. Ich denke Deine Ansicht kannst Du vor Gericht klar in die Tonne treten.
Mein Zitat war aus einem Gerichtsurteil:
Zitat:
Er kann sich nicht darauf verlassen, daß wartepflichtige Verkehrsteilnehmer während des Überholvorgangs nicht in die bevorrechtigte Straße einbiegen.
Mir persönlich geht es hier auch nicht um Recht oder Unrecht, bei mir geht es um meine Erfahrung im Straßenverkehr und deshalb würde ich weder überholen noch abbiegen.
Mein RECHT nützt mir nix wenn ich in den Airbag knalle.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
....
Du widersprichst Dir selbst !
Natürlich nicht 🙄 oder nur soweit, wie prozessual sinnvoll und angemessen 😁 .
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Mein Zitat war aus einem Gerichtsurteil:
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Er kann sich nicht darauf verlassen, daß wartepflichtige Verkehrsteilnehmer während des Überholvorgangs nicht in die bevorrechtigte Straße einbiegen.
Eben, aus
einemGerichtsurteil.... und es gibt ja so schrecklich viele. Das weiß ich aus Erfahrung... 😁
Ist es denn wirklich für manche hier so schwer?
Der hintere Pkw darf überholen, da es nicht per Zeichen verboten ist und er den geraden Verlauf der Straße einsehen kann. Er darf auch darauf vertrauen, dass ein eventuell aus der Seitenstraße kommendes Fzg. seiner Wartepflicht nachkommt. Er hat nunmal auf der gesamten Fahrbahn Vorfahrt ggü. dem einfahrenden Fzg.
Hinzu kommt noch folgendes:
der Einbiegende darf nicht nur aufgrund von blinken und verzögern von einem tatsächlichen Abbiegen des ersten Fzg. ausgehen, er ist trotzdem wartepflichtig. Auch muss er damit rechnen, dass ein tatsächlich abbiegendes Fzg. überholt werden darf und somit ggf. auch überholt wird.
+
Soll ich jedesmal hinter einem Rechtsblinker vor einer Kreuzung / Abzweigung nach rechts ebenfalls bis zu Stillstand abbremsen, weil dieser nur seinen Beifahrer an der Kreuz / Abzw. raus lasen will???
Es ist mir nicht verboten an einem recht blinkendem langsamer werdenden Fzg. links vorbei zu fahren, fertig aus!
http://www.justiz.nrw.de/.../4_U_9_09urteil20101207.html
OLG Köln sagt z. B.:
Zitat:
Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor: Der Kläger hatte auf einer geraden, bevorrechtigten Straße außerhalb des Ortes mit einer zulässigen Geschwindigkeit von nicht über 100 km/h mehrere Fahrzeuge überholt. Die Straße war frei einsehbar. Entgegenkommender Verkehr war nicht vorhanden. Zur Unfallzeit war es dunkel. Der Unfallgegner, der Beklagte zu 1), fuhr mit dem unfallbeteiligten PKW der Beklagten zu 2), der bei der Beklagten zu 3) haftpflichtversichert ist, aus einer untergeordneten Straße nach rechts in die bevorrechtigte Straße, auf der sich der Kläger näherte und dessen Lichtkegel er auf der linken Fahrbahnhälfte herannahen sehen konnte und musste. Beim Rechtsabbiegen missachtete er die Vorfahrt des Klägers, ohne dass dies für den Kläger vorhersehbar war.
28 Allein der Umstand, dass der Kläger grundsätzlich bei seinem Fahrverhalten auch ein mögliches Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer einkalkulieren muss, reicht daher nicht aus, dass der Kläger bei ansonsten klarer Verkehrslage im Bereich der Straßeneinmündung generell nicht überholen durfte. Bezeichnenderweise war an dieser Stelle auch kein Überholverbot angeordnet, was darauf schließen lässt, dass eine allgemeine Gefahrensituation in diesem Straßenabschnitt nicht angenommen wurde. Ohne konkrete Anhaltspunkte für ein mögliches Fehlverhalten des Beklagten zu 1 brauchte der Kläger bei Einleitung des Überholvorgangs nicht davon auszugehen, dass der Beklagte zu 1 als die Vorfahrt zu beachten habender Verkehrsteilnehmer seiner Wartepflicht nicht nachkommen würde. Allein die im Einmündungsbereich erkennbaren Lichtkegel des vom Beklagten zu 1 gesteuerten PKW zwangen den Kläger nicht, den Überholvorgang abzubrechen.
Das ist jetzt zwar ein Rechtsabbieger, aber wohl auch ziemlich klar erkennbar womit man zu rechnen hat.
Und man darf offenbar auch bei Dunkelheit und 100 km/h überholen (das find ich jetzt etwas weit, aber das OLG hat das so gesehen).
OT?
Und ja, in letzter Zeit fällt mir auch auf, für alles wollen manche hier Schilder - außer natürlich die runden mit Zahlen drin. 🙄😁
Der Überholende wird aus Sicht des Linksabbiegers für einen gewissen Zeitraum vom Abbieger verdeckt. Wenn gerade dann der Linksabbieger schaut, sieht er nur den Abbiegenden.
Und schon knallt es.
Vorfahrt haben ist schön. Aber wenn es möglich ist, daß man übersehen wird, sollte man lieber langsam tun. Die paar Sekunden, die man durch das Überholmanöver einsparen könnte, sind es einfach nicht wert.
Ähnliches gilt, wenn man als Rechtsabbieger auf eine vorfahrtberechtigte Strasse einbiegen will und sich von rechts mehrere Fahrzeuge nähern.
Da bleibt man als Rechtsabbieger besser erstmal stehen, bis die Kolonne vorbei ist.
Und als Überholwilliger in der Kolonne wartet man mit dem Überholen besser, bis man an der Einmündung / Kreuzung vorbei ist.
Wer in diesen Fällen dann nach einem Unfall recht hatte, klären vielleicht Gerichte. Ob man selbst dann noch was davon hat oder aber die Hinterbliebenen, ist die weit wichtigere Frage.
Daher lieber hundertmal zu oft abwarten, bis sich Situationen mit Unklarheitspotential bereinigt haben, als ein lethales mal zu wenig.
Dumm ist der, der dummes tut. Und manchmal eben auch schwer verletzt oder tot.
Was sinnvoll und wünschenswert ist, ist die eine Sache - sicher muß man lieber warten und lieber nicht überholen, wenn einem seine Gesundheit und sein Auto lieb und teuer ist.
Aber darum geht es hier doch gar nicht.
Die Rechtslage (nach der gefragt war) ist ganz klar: Man darf überholen, und der Abbiegewillige muß warten, bis er die Straße vollständig einsehen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Das ist jetzt zwar ein Rechtsabbieger,
Und genau das ist der wichtige Unterschied zum anderen Fall. Dem Überholer ist die Sicht nach vorne rechts eingeschränkt - also unklare Verkehrslage und damit Überholverbot.