regelmäßig gefährliche Situation

Hallo,
mich beschäftigt eine Situation, die euch sicherlich bekannt ist (s. Grafik).
Erläuterung: der grüne Wagen möchte links auf die Vorfahrtsstraße abbiegen. Ein von links kommender Wagen (blau) möchte rechts in die Straße einbiegen und kündigt dies lang vorher an, verlangsamt. Der grüne Wagen könnte in dieser Zeit links abbiegen. Wäre da nicht der rote Wagen, der plötzlich den blauen Wagen überholt und im Kreuzungsbereich im Gegenverkehr fährt.
Ich fahre täglich an einer solchen Gefahrenstelle (als grüner Wagen in der Grafik). Da die Vorfahrtsstraße meist stark befahren ist, steht man schon etwas länger und wartet. Die "Hinterleute" hupen meist schon, wenn links ersichtlich ist, dass ein Wagen rechts einbiegen will (s. Grafik) und dadurch eine Chance besteht. Aber ich beobachte oft, dass eben die "Hinterleute" des blauen Wagen (in Grafik rot) genau so im Gegenverkehr durchziehen wie in der Grafik.
Daher lasse ich mich dort auf nichts ein.

Eine ähnliche Situation hatte ich schon erlebt. Gleiche Grafik, aber stellt euch rechts vom grünen Wagen auf der Vorfahrtsstraße eine Fußgängerampel vor. Rückstau. Der blaue Wagen will nicht rechts einbiegen sondern gerade aus auf der Vorfahrtsstraße bleiben aber hält eine Lücke frei, sodass der grüne Wagen links abbiegen kann. Plötzlich schießt ein roter Wagen an allen blauen (wartenden) Wagen auf der Gegenfahrbahn vorbei, weil kurz vor der Füßgänerampel noch eine Straße ist in die er einbiegen wollte. Ich hatte beim Abbiegen noch nicht viel Speed dauf, er kam aber angeschossen wie eine Kanonenkugel (bevor die Ampel umschaltet und er noch länger warten muss).
Wir standen uns plötzlich Stoßstange an Stoßstange... zum Glück nichts passiert. Aber der Schock saß tief und der Fahrer des roten Wagens gab mir natürlich die Schuld, dass er so plötzlich bremsen musste. Ich hätte STOP gehabt!

Wie würdet ihr solche Situationen beurteilen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KraftfahrenderFahrer


Du kannst also beurteilen, ob man klug ist oder wieviel Erfahrungen man hat? Sensationell.

Wo hat er das denn geschrieben?

Er sagte dein Verhalten ist nicht klug. Und da kann ich ihm nur voll zustimmen.

Ob du deswegen dumm oder schlau bist?

Wenn du auf Grund deines Egozentrismus wissentlich eine Gefahrensituation provozierst, ist das schon dumm. Und ein erfahrener Autofahrer weis auch, dass es oft schneller geht, wenn man sein Recht nicht mit der Brechstange durchsetzt. Also trifft unerfahren auch zu.

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Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Das ist jetzt zwar ein Rechtsabbieger,
Und genau das ist der wichtige Unterschied zum anderen Fall. Dem Überholer ist die Sicht nach vorne rechts eingeschränkt - also unklare Verkehrslage und damit Überholverbot.
Die behauptete "unklare Verkehrslage" gilt aber viel mehr noch für den aufgrund Vorfahrtsregelung Wartepflichtigen.

Und der Grundsatz ist nun mal aus eben diesem Grund: Die Vorfahrt gilt für die gesamte Straßenbreite, einschließlich der zum Überholen genutzten Gegenfahrbahn.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD



Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser


Und genau das ist der wichtige Unterschied zum anderen Fall. Dem Überholer ist die Sicht nach vorne rechts eingeschränkt - also unklare Verkehrslage und damit Überholverbot.

Die behauptete "unklare Verkehrslage" gilt aber viel mehr noch für den aufgrund Vorfahrtsregelung Wartepflichtigen. Und der Grundsatz ist nun mal aus eben diesem Grund: Die Vorfahrt gilt für die gesamte Straßenbreite, einschließlich der zum Überholen genutzten Gegenfahrbahn.

Das bezweifel ich nicht. Ich würde also weder überholen noch abbiegen und denke das bei einem solchen Unfall geteilt würde. So als Laie..

Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser


...

Das bezweifel ich nicht. Ich würde also weder überholen noch abbiegen und denke das bei einem solchen Unfall geteilt würde. So als Laie..

Ich als nicht-so-ganz-Laie 😁 würde den Kläger, der abgebogen ist, fragen:

"So, sie haben also nicht genau gesehen, ob die Straße frei ist? Aha. Und wieso sind sie dann totzdem abgebogen?"

Und dann wäre dieser Fall zu Ende...

Bei dem OLG Köln Urteil war es außerorts und dunkel... Wieviel hat man da wohl gesehen als Überholer? Trotzdem nicht unklar lt. OLG... 😉

Es sind zwar immer Einzelfälle, aber...

Und das OLG Köln Urteil ist ein Urteil zur Schuldverteilung im zivilen (und nicht nur, wer kriegt Bußgeld) - also das wo man teilweise schon 30 % automatisch hat wenn man einsteigt ins Auto.
Aber hier nur 0 %.

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Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD



Zitat:

Original geschrieben von LeiderHeiser


...

Das bezweifel ich nicht. Ich würde also weder überholen noch abbiegen und denke das bei einem solchen Unfall geteilt würde. So als Laie..

Ich als nicht-so-ganz-Laie 😁 würde den Kläger, der abgebogen ist, fragen: "So, sie haben also nicht genau gesehen, ob die Straße frei ist? Aha. Und wieso sind sie dann totzdem abgebogen?"

Und dann wäre dieser Fall zu Ende...

natürlich, und die urteile die nicht deine Meinung wiedergeben ?

für mich haben Leute die im kreuzungsbereich überholen keine Ahnung vom Autofahren, und wenn sie es 10 mal dürfen. es gibt viele dinge die ich darf , ich mache sie trotzdem nicht, vielleicht funktioniert mein 7. Sinn besser.

Naja einige hier verlangen von Radfahrern auch, daß sie im Kreuzungsbereich trotz Vorfahrt und Vorrang die Geschwindigkeit halbieren.

Wenn wir das mal weiter-spinnen auf Autofahrer... 😉

Machst du das auch @DieDicke? Mit dem Auto?
Denn ein anderes Auto dort könnte dich übersehen und rausfahren. Ganz ohne Überholen.

Das wäre doch sicher?

Du kannst dich doch nicht einfach darauf verlassen, daß du da mit 100/70/50 vorbeifährst. Selbst wenn erlaubt! 😰
Das ist absolut unklar wenn da jemand ist.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


....
natürlich, und die urteile die nicht deine Meinung wiedergeben ?
für mich haben Leute die im kreuzungsbereich überholen keine Ahnung vom Autofahren, und wenn sie es 10 mal dürfen. es gibt viele dinge die darf , ich mache sie trotzdem nicht, vielleicht funktioniert mein 7. Sinn besser.

Schau mal, da überholt einer, der die Vorfahrt hat. Er weiß vielleicht gar nicht, daß da eine Einmündung kommt und/oder einer einbiegen will. Muß er auch nicht - er ist auf einer Vorfahrtsstraße und darf darauf vertrauen (so genannter Vertrauensgrundsatz, schon mal gehört?), daß sich andere ebenfalls an die Verkehrsregeln halten werden. Und die lauten für einen Wartepflichtigen: Fahre gefälligst erst ein, wenn du

sehen

kannst, daß alles frei ist (nicht: wenn du

annehmen

kannst, daß alles frei ist).

Denn was war - bei Lichte betrachtet - denn hier der Kasus Knaxus? Ganz einfach: Der Wartepflichtige wartet schon länger, und das stinkt ihm. Deshalb will er endlich reinfahren, und da sieht er, daß auf der Vorfahrtsstraße einer rechts abbiegt. Also kann er seiner Ungeduld nachgeben, meint er, denn wer abbiegt, kann ihm ja nicht geradeausfahrend ins Auto knallen. Und genau das ist falsch. Denn er muß warten, weil ihm nicht klar ist, ob denn außer dem abbiegenden Vorfahrtsberechtigten auch noch andere Vorfahrtsberechtigte die Vorfahrtsstraße bevorrechtigt benutzen.

So einfach ist das.

Sicher, in Einzelfällen kann man, abhängig von der jeweiligen örtlichen Situation und den Umständen, auch zu anderen Haftungsverteilungen kommen. Aber ich würde nie mehr als 30% dem Vorfahrtsberechtigten anlasten, selbst dann nicht, wenn er sich dämlich verhalten hätte - dazu ist das Vorfahrtsrecht zu eindeutig.

Selbst der Abbiegende könnte es sich ja noch in letzter Sekunde anders überlegen und auf der Vorfahrtsstraße weiter geradeausfahren.
An den TE: wenn das für Dich eine gefährliche Situation darstellt, empfehle ich den Gebrauch der Öffentlichen Nahverkehrsmittel und rate vom weiteren Gebrauch des Individualverkehrsmittels ab.

Zitat:

Denn er muß warten, weil ihm nicht klar ist, ob denn außer dem abbiegenden Vorfahrtsberechtigten auch noch andere Vorfahrtsberechtigte die Vorfahrtsstraße bevorrechtigt benutzen.

So einfach ist das.

Sicher, in Einzelfällen kann man, abhängig von der jeweiligen örtlichen Situation und den Umständen, auch zu anderen Haftungsverteilungen kommen. Aber ich würde nie mehr als 30% dem Vorfahrtsberechtigten anlasten, selbst dann nicht, wenn er sich dämlich verhalten hätte - dazu ist das Vorfahrtsrecht zu eindeutig.

Und ich finde es unglaublich witzig.
Leute die mir anraten nicht aus dem Haus zu gehen, mir könnte der Himmel auf den Kopf fallen oder getarnte Romulaner (wenn ich mal wieder etwas zum Thema Sichtfahrgebot nachts - und auch auf Autobahnen erzähle) wollen eindeutige Schilder und hier wohl auch nen Überholverbot. Oder würden nie da überholen - aber mir erzählen ich solle zuhause bleiben wenn ich nicht schneller als X fahren würde.

Obwohl es ist doch eher symptomatisch für die Forenmitglieder aka
"Ich kann verstehen wenn man ein Ape über den Haufen fährt - könnte mir locker auch passieren so wie ich aufpasse. Sowas ist auch so selten - was soll passieren? Und ich werde weder beim Sichtfahrgebot noch wenn ich irgendwo rausfahre oder abbiege aufpassen - die haben gefälligst auf mich zu achten!"

@Blubber:
das ist eigentlich immer -
man sollte sehen, daß nichts da ist - nicht nur nichts sehen.

Im Prinzip wird das doch jedem gelehrt.
Das ist der Standardfall mit dem Linksabbieger der an die Kreuzung kommt und man könnte noch schnell vor dem Bus der von links kommt rausfahren.
Nur was ist mit dem Fahrzeug das den Bus überholt...? Sieht man nicht.

Edit:
Oder der Rechtsabbieger bei rechts vor links.
Der nicht schaut "weil von rechts kann ja eh nichts kommen wenn ich rechts abbiege".
Nur parkt da jemand und der von rechts ist also auf der linken Spur...
Hat Vorfahrt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


....
natürlich, und die urteile die nicht deine Meinung wiedergeben ?
für mich haben Leute die im kreuzungsbereich überholen keine Ahnung vom Autofahren, und wenn sie es 10 mal dürfen. es gibt viele dinge die darf , ich mache sie trotzdem nicht, vielleicht funktioniert mein 7. Sinn besser.
Schau mal, da überholt einer, der die Vorfahrt hat. Er weiß vielleicht gar nicht, daß da eine Einmündung kommt und/oder einer einbiegen will. Muß er auch nicht - er ist auf einer Vorfahrtsstraße und darf darauf vertrauen (so genannter Vertrauensgrundsatz, schon mal gehört?), daß sich andere ebenfalls an die Verkehrsregeln halten werden. Und die lauten für einen Wartepflichtigen: Fahre gefälligst erst ein, wenn du sehen kannst, daß alles frei ist (nicht: wenn du annehmen kannst, daß alles frei ist).

Denn was war - bei Lichte betrachtet - denn hier der Kasus Knaxus? Ganz einfach: Der Wartepflichtige wartet schon länger, und das stinkt ihm. Deshalb will er endlich reinfahren, und da sieht er, daß auf der Vorfahrtsstraße einer rechts abbiegt. Also kann er seiner Ungeduld nachgeben, meint er, denn wer abbiegt, kann ihm ja nicht geradeausfahrend ins Auto knallen. Und genau das ist falsch. Denn er muß warten, weil ihm nicht klar ist, ob denn außer dem abbiegenden Vorfahrtsberechtigten auch noch andere Vorfahrtsberechtigte die Vorfahrtsstraße bevorrechtigt benutzen.

So einfach ist das.

Sicher, in Einzelfällen kann man, abhängig von der jeweiligen örtlichen Situation und den Umständen, auch zu anderen Haftungsverteilungen kommen. Aber ich würde nie mehr als 30% dem Vorfahrtsberechtigten anlasten, selbst dann nicht, wenn er sich dämlich verhalten hätte - dazu ist das Vorfahrtsrecht zu eindeutig.

Schau mal, es gibt da ein Redewendung, " Nicht alles was ausdrücklich verboten ist ist auch erlaubt."

Ja ich kenne den Vertrauensgrundsatz, ich bin sogar Anhänger von selbigen. Aber Vertrauen hat auch immer eine Grenze, und genau an den Punkten wo ich weis das auch auf Grund des Vertrauensgrundsatzes überdurchschnittlich viel Unfälle passieren.

Schau mal, ich bin Motorradfahrer, wenn man ein Leben lang Motorrad fahren möchte, ohne einen Unfall, braucht man eine sehr defensive Fahrweise. Meinst Du wenn ich auf der Landstraße 100 fahre und mich einer Abszweigung, einem Feldweg nähere, wo ich sehe das dort ein Auto kommt, welches auf die Hauptstraße möchte, meinst Du wirklich ich habe da Vertrauen das ich meine Vorfahrt bekomme ? Nein, dort habe ich nicht wirklich Vertrauen, weil ich weiß das gerade soch ein Punkt für Motorradfahrer sehr gefährlich ist, weil sie von Autofahrern regelmäßig übersehen werden und es zu schweren Unfällen kommt. Bei solch einem Unfall war ich mal der zweite an der Unfallstelle, der Motorradfahrer hatte auch kein Vertrauen, aber wohl doch noch zu viel, er hatte abgebremst obwohl er es nicht gemusst hätte, sein Glück, so hatte er nur Knochenbrüche, keine sonstigen schlimmen inneren Verletzungen. Der Autofahrer meinte auch mit seinem Pilzkorb im Kofferraum einfach mal aus dem Waldweg raus fahren zu müssen.

Schau mal, warum meinst Du ist auf Landstraßen Einmündungen und Kreuzungen die Geschwindigkeit herunter gesetzt ? Warum sind durch Linien ein Überholverbot verordnet. Na ? Weil es dort regelmäßig schwere Unfälle und Tote gegeben hat, nicht weil da jemand einen geistigen Erguss hatte.

Und genaus so wird es auch in der Stadt bzw. an solch ähnlichen Stellen kommen, wenn nicht jeder ein minimum an geistiger Mitarbeit zeigt. Und zu sagen ich habe da Vorfahrt und ich überhole einfach, beinhaltet selbige nicht.

Mein Schlusswort, ich würde weder überholen noch links abbiegen, beides ist für mich mit überdurchschnittlichem ungewissen Ausgang behaftet. Bis jetzt hat mich mein 7. Sinn 33 Jahre und viele viele, viele Kilometer nicht verlassen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


...

Mein Schlusswort, ich würde weder überholen noch links abbiegen, beides ist für mich mit überdurchschnittlichem ungewissen Ausgang behaftet. Bis jetzt hat mich mein 7. Sinn 33 Jahre und viele viele, viele Kilometer nicht verlassen.

Da hast du ja völlig recht, und da sehe ich auch keinerlei Widerspruch zwischen uns.

Nur: Das ist gesunder Menschenverstand, mit Vorsicht und Rücksicht angewandt auf eine gewisse Selbsterhaltung und Konfliktvermeidung.

Was ich dir hingegen referiert habe, das ist die Rechtslage (nach der war eingangs schließich explizit gefragt). Ich würde dort auch weder einfach abbiegen noch überholen. Aber das Überholen ist nun mal haftungsrechtlich unproblematisch, das Abbiegen verheerend.

😉

M.E. ist das ganze eine ganz klare 😉 "unklare Verkehrslage", da man - auch bei Vorfahrtsrecht - nicht in Gottesvertrauen drauf bauen darf daß man beim Überholen auch rechtzeitig wahrgenommen wird.
Die STVO regelt, daß man dann mit äußerster Vorsicht zu handeln hat.

In diesem Sinne ließen sich sicher eine ganze Menge Unfälle vermeiden wenn diese Regel befolgt würde.
Aber leider ist die "ich habe Recht und gebe Gas" Mentaliätät recht verbreitet.

Richtig, manches könnte man vermeiden. Nicht nur in dieser Situation.

Aber hier eben die Frage, was ist eine unklare Situation.

Wir haben ein OLG Urteil, das die zivile! Schuldfrage auf 0 reduziert - bei 100 und Dunkelheit und keine unklare Situation erkennt...

Und Gottvertrauen?

Nachts auf Landstraßen und generell auf der Autobahn haben das hier im Forum doch 99 %. 😁

Aber hier plötzlich nicht mehr.

rofllol... 😉

So eindeutig ist die Situation für mich nicht. Wenn der Überholvorgang von rot und blau bereits 100 oder 150 m vorher standfindet, dann kann man den grünen Wagen bereits als normalen Gegenverkehr sehen, da sich dieser bereits komplett auf der Gegenfahrbahn befindet.

In der Anlage habe ich eine ähnliche Situation - auch schon erlebt - beigefügt. Rot überholt, da die Straße frei ist, Grün schaut beim Rechtsabbiegen nur nach links und fährt auf die Vorfahrtstraße auf.

Zwischenablage01

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


So eindeutig ist die Situation für mich nicht. Wenn der Überholvorgang von rot und blau bereits 100 oder 150 m vorher standfindet, dann kann man den grünen Wagen bereits als normalen Gegenverkehr sehen, da sich dieser bereits komplett auf der Gegenfahrbahn befindet.

In der Anlage habe ich eine ähnliche Situation - auch schon erlebt - beigefügt. Rot überholt, da die Straße frei ist, Grün schaut beim Rechtsabbiegen nur nach links und fährt auf die Vorfahrtstraße auf.

Wenn, wenn, wenn... 😁

Vorfahrt ist IMMER ein räumlich-zeitliches Problem, nicht nur hier. Da lassen sich beliebig abstruse Konstellationen und Alternativen konstruieren. Das ist wenig zielführend.

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