regelmäßig gefährliche Situation

Hallo,
mich beschäftigt eine Situation, die euch sicherlich bekannt ist (s. Grafik).
Erläuterung: der grüne Wagen möchte links auf die Vorfahrtsstraße abbiegen. Ein von links kommender Wagen (blau) möchte rechts in die Straße einbiegen und kündigt dies lang vorher an, verlangsamt. Der grüne Wagen könnte in dieser Zeit links abbiegen. Wäre da nicht der rote Wagen, der plötzlich den blauen Wagen überholt und im Kreuzungsbereich im Gegenverkehr fährt.
Ich fahre täglich an einer solchen Gefahrenstelle (als grüner Wagen in der Grafik). Da die Vorfahrtsstraße meist stark befahren ist, steht man schon etwas länger und wartet. Die "Hinterleute" hupen meist schon, wenn links ersichtlich ist, dass ein Wagen rechts einbiegen will (s. Grafik) und dadurch eine Chance besteht. Aber ich beobachte oft, dass eben die "Hinterleute" des blauen Wagen (in Grafik rot) genau so im Gegenverkehr durchziehen wie in der Grafik.
Daher lasse ich mich dort auf nichts ein.

Eine ähnliche Situation hatte ich schon erlebt. Gleiche Grafik, aber stellt euch rechts vom grünen Wagen auf der Vorfahrtsstraße eine Fußgängerampel vor. Rückstau. Der blaue Wagen will nicht rechts einbiegen sondern gerade aus auf der Vorfahrtsstraße bleiben aber hält eine Lücke frei, sodass der grüne Wagen links abbiegen kann. Plötzlich schießt ein roter Wagen an allen blauen (wartenden) Wagen auf der Gegenfahrbahn vorbei, weil kurz vor der Füßgänerampel noch eine Straße ist in die er einbiegen wollte. Ich hatte beim Abbiegen noch nicht viel Speed dauf, er kam aber angeschossen wie eine Kanonenkugel (bevor die Ampel umschaltet und er noch länger warten muss).
Wir standen uns plötzlich Stoßstange an Stoßstange... zum Glück nichts passiert. Aber der Schock saß tief und der Fahrer des roten Wagens gab mir natürlich die Schuld, dass er so plötzlich bremsen musste. Ich hätte STOP gehabt!

Wie würdet ihr solche Situationen beurteilen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KraftfahrenderFahrer


Du kannst also beurteilen, ob man klug ist oder wieviel Erfahrungen man hat? Sensationell.

Wo hat er das denn geschrieben?

Er sagte dein Verhalten ist nicht klug. Und da kann ich ihm nur voll zustimmen.

Ob du deswegen dumm oder schlau bist?

Wenn du auf Grund deines Egozentrismus wissentlich eine Gefahrensituation provozierst, ist das schon dumm. Und ein erfahrener Autofahrer weis auch, dass es oft schneller geht, wenn man sein Recht nicht mit der Brechstange durchsetzt. Also trifft unerfahren auch zu.

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Zitat:

Die Rechtslage (nach der gefragt war) ist ganz klar: Man darf überholen, und der Abbiegewillige muß warten, bis er die Straße vollständig einsehen kann.

Wenn ich die Beiträge und auch Zitate hier so lese, komme ich auch immer mehr zu dem Ergebnis, dass ein Abbiegen (des grünen Wagens) ausgeschlossen ist, bis kein Fahrzeug auf der Vorfahrtstraße mehr gefährdet werden kann (bis der Abstand der herannahenden Wagen groß genug ist um abbiegen zu können).

Dann hab ich bisher ja alles richtig gemacht. Lass'se hinter mir hupen die Idioten. Ich bring keine Blumen den deren Kreuz am Fahrbahnrand ;-)

Zitat:

Original geschrieben von elim1701


Dann hab ich bisher ja alles richtig gemacht. Lass'se hinter mir hupen die Idioten. Ich bring keine Blumen den deren Kreuz am Fahrbahnrand ;-)

Sehe ich auch so.

Ich dachte immer vor Kreuzungen darf man nicht überholen. Auf meinem Grabstein steht dann: "Aber ich hatte Recht".
Ich hab noch mal gegooglet. Es scheint zu stimmen: im Kreuzungsbereich darf man grundsätzlich überholen.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter



Ich hab noch mal gegooglet. Es scheint zu stimmen: im Kreuzungsbereich darf man grundsätzlich überholen.

Ne, ne, ne so ist das Grundsätzlich nicht.

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Steht halt da. Es gibt ja nun nicht überall eine Verbotslinie.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Steht halt da. Es gibt ja nun nicht überall eine Verbotslinie.

...und Schilder...und den §1 und den §5.........

Anscheinend sehen es die Gerichte mit 1 und 5 an der Kreuzung ja nicht so eng.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Anscheinend sehen es die Gerichte mit 1 und 5 an der Kreuzung ja nicht so eng.

Wieso???

Der §1 schützt doch nur was ich sehe (so deute ich das jetzt mal) und den von rechts kommenden Einbieger sehe ich nunmal nicht vor dem Ausscheren zum Überholen.

Der § 5 schützt in Abs. 2 den Gegenverkehr (hier fällt also der Einbiegende auch raus).
der § 5 Abs. 3 Nr. 1 spircht von unklarer Verkehrslage = hier auch nicht gegeben; ich zitier mal aus "Beck´sche Kurzkommentare Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Auflage" S. 253 Punkt 4:

Zitat:

Da der Gegenverkehr schon durch Abs. 2 ausreichend geschützt ist, kann sich die Unklarheit der Verkehrslage nur auf vorhandenen Querverkehr und vor allem auf das Verhalten des zu Überholenden beziehen...

Und da kommt (zumindest so von mir gedeutet) wieder ins Spiel "ich seh den Einbieger nicht, also ist er für mich zu Beginn des Überholvorgangs auch nicht da".

Hinzu kommen ja noch die Vorschriften aus dem § 8 Abs. 2 Satz 2 StVO. Hier ein Zitat aus dem gleichen vorgenannten Buch (s. 389, Nr. 7):

Zitat:

Die Wiederholung der schon in § 5 Abs. 2 verwendeten Formulierung "übersehen kann" unterstreicht, dass auch hier eine angestrengte Beobachtung des Verkehrs auf der anderen Straße gefordert wird. Ob sich dieser Verkehr auf der richtigen oder auf der FALSCHEn Straßenseite bewegt, ist ebenso belanglos, wie, ob dieser eine angemessene Geschwindigkeit einhält. JEDES Verschätzen geht auch hier zu Lasten des Wartepflichtigen.

Somit darf mir der Einbiegende nur weil ich auf der "falschen" Straßenseite fahre oder keine angemessene Geschwindigkeit fahre mir die meine Vorfahrt nicht nehmen!

Jepp. So weit waren wir schon länger, nur glauben es einige halt nicht. 😉

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