Rechtsüberholer überholen erlaubt?

neulich auf der Autobahn:
ich fahre mit großzügigem Sicherheitsabstand (ca. 80-100m) zum Vordermann auf der linken Spur mit etwa 120km/h, von hinten kommt ein Drängler. Rechte Spur ist über eine kürzere Entfernung frei, ich sehe aber nicht ein ihn vorbeizulassen, da ich selber gerne schneller fahren würde.
Er wechselt auf die rechte Spur und beschleunigt mit der Absicht mich rechts zu überholen, ich beschleunige ebenfalls, so dass er nicht an mir vorbei kommt.
Den Sicherheitsabstand zum Vordermann habe ich währenddessen nicht unterschritten, er wurde durch die langsamen Fahrzeuge auf der rechten Spur dazu gezwungen abzubremsen.

abgesehen davon, dass es unvernünftig ist, ist das erlaubt?

Beste Antwort im Thema

Ähm...der TE wollte selbst schneller fahren als sein Vordermann. Bei manchen scheint das Hirn echt komplett abzuschalten, wenn sie auf der Autobahn ein anderes Fahrzeug vor sich sehen. Das hat dann unter allen Umständen und unverzüglichst die linke Spur zu räumen.

Was manche hier so absondern ist einfach nur erschreckend.

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Zitat:

@mustafa5727 schrieb am 9. November 2016 um 23:58:27 Uhr:


http://www.motor-talk.de/.../...noever-noch-alles-ok-t5203451.html?...

@1Ficus1
Dein Thread ist noch nicht so alt, auf der AB musst du immer mit Fehlern von anderen rechnen. Anscheinend hattest du in deinem Thread aus dem Link Glück gehabt, weil links von dir keiner war. Du hast jedoch nichts dazu gelernt, in deinem jetzt geschilderten Fall ist links von dir die Leitplanke, also wenn der Rechtsüberholer plötzlich auf die linke Spur wechselt, kannst du nicht ausweichen, weil links von dir die Leitplanke ist. Ich meine mir kann es ja egal sein, aber wir stehen doch schon alle genug im Stau. Habe keine Lust wegen dir irgendwo auf der AB im Stau zu stehen weil du Bekanntschaft mit der Leitplanke geschlossen hast. Sei doch so lieb und nächstes mal einfach lockerer und cooler handeln.

Du vergleichst Äpfel mit Birnen

Zitat:

@zille1976 schrieb am 10. November 2016 um 00:03:51 Uhr:



Zitat:

@1Ficus1 schrieb am 9. November 2016 um 23:46:03 Uhr:


Mir ist es egal ob ich oder er der Auslöser ist, wer Dreck am stecken hat oder wer das A** war.

Und genau deswegen hast du boch nicht die nötige Reife am Strassenverkehr teilzunehmen.

Wenn du in ein paar Jahren die Erfahrung gesammelt hast, wie man gelassen mit solchen Situationen umgeht, und die Strasse nicht mehr als Kampfarena betrachtest, wirst du erkennen, wie falsch du heute liegst.

Wie schon gesagt, ich habe den Thread nicht eröffnet um mich erziehen zu lassen.

Zitat:

@hunter07 schrieb am 10. November 2016 um 00:01:27 Uhr:


Es war von beiden Lenkern eine verbotene Aktion.

Quellen?

Zitat:

@1Ficus1 schrieb am 10. November 2016 um 00:30:58 Uhr:



Zitat:

@hunter07 schrieb am 10. November 2016 um 00:01:27 Uhr:


Es war von beiden Lenkern eine verbotene Aktion.

Quellen?

Einerseits das rechts Überholen und zum TE Sie provozieren mit einen Unfall in dem Sie Gas geben und den Sicherheitsabstand bzw. die Lücke schließen.

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Zitat:

@hunter07 schrieb am 10. November 2016 um 01:35:22 Uhr:



Zitat:

@1Ficus1 schrieb am 10. November 2016 um 00:30:58 Uhr:


Quellen?

Einerseits das rechts Überholen und zum TE Sie provozieren mit einen Unfall in dem Sie Gas geben und den Sicherheitsabstand bzw. die Lücke schließen.

Ich habe den Sicherheitsabstand nicht geschlossen, er wurde auf der rechten Spur von den anderen Fahrzeugen abgebremst.

Zitat:

@1Ficus1 schrieb am 10. November 2016 um 01:43:16 Uhr:



Zitat:

@hunter07 schrieb am 10. November 2016 um 01:35:22 Uhr:


Einerseits das rechts Überholen und zum TE Sie provozieren mit einen Unfall in dem Sie Gas geben und den Sicherheitsabstand bzw. die Lücke schließen.

Ich habe den Sicherheitsabstand nicht geschlossen, er wurde auf der rechten Spur von den anderen Fahrzeugen abgebremst.

Es spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Über welche Länge hat sich das abgespielt, war das Fahrzeug gleichauf oder bereits etwas vor Ihnen etc..
Kann man natürlich als Rennen auch auslegen.

Edit:

Für mich gibt's nur 2 Varianten:

Er setzt an zum Überholen Sie geben Gas und fahren ihm gleich davon. Er muss sich wieder hinter Ihnen einreihen. War eher nicht der Fall da er ja auf ein anderes Fahrzeug rechts auffuhr, daher muss sich das ganze über einen längeren Zeitraum abgespielt haben oder er hat das Auto rechts übersehen. Außerdem müssen Sie bei dieser Variante extrem schnell beschleunigt haben und als Folge dessen den Sicherheitsabstand zum Vordermann stark reduzieren.

Variante 2: Er fängt an zu Überholen und Sie geben Gas und das Ganze über mehrere Meter bis er Abbremsen muss = Rennen bzw. von beiden ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Zitat:

@1Ficus1 schrieb am 9. November 2016 um 20:34:51 Uhr:


Rechte Spur ist über eine kürzere Entfernung frei, ich sehe aber nicht ein ihn vorbeizulassen, da ich selber gerne schneller fahren würde.
Er wechselt auf die rechte Spur und beschleunigt mit der Absicht mich rechts zu überholen, ich beschleunige ebenfalls, so dass er nicht an mir vorbei kommt.

Fahren Sie konstant mit 120 weiter er überholt Sie und schert vor Ihnen ein, dann war das ein klassisches rechts Überholen und nur er macht sich strafbar.

@hunter07 schrieb am 10. November 2016 um 02:04:38 Uhr:

Zitat:

Es spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Über welche Länge hat sich das abgespielt, war das Fahrzeug gleichauf oder bereits etwas vor Ihnen etc..

Nenne mir die entsprechenden Paragraphen und ich werde es mir selber durchlesen.
Du machst auf mich den Eindruck eines Hobbyanwalts

Zitat:

@1Ficus1 schrieb am 10. November 2016 um 02:16:18 Uhr:


@hunter07 schrieb am 10. November 2016 um 02:04:38 Uhr:

Zitat:

@1Ficus1 schrieb am 10. November 2016 um 02:16:18 Uhr:



Zitat:

Es spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Über welche Länge hat sich das abgespielt, war das Fahrzeug gleichauf oder bereits etwas vor Ihnen etc..

Nenne mir die entsprechenden Paragraphen und ich werde es mir selber durchlesen.
Du machst auf mich den Eindruck eines Hobbyanwalts

Siehe mein Edit davor

Beide Varianten treffen nicht auf meinen Fall zu.
Es ist verboten beim Überholtwerden zu beschleunigen, auch wenn es ein rechtswidriger Überholvorgang ist.

Zitat:

@querys schrieb am 9. November 2016 um 21:12:36 Uhr:


offensichtlich war rechts ja frei und du bist auf der linken Spur rumgeschlichen.

Zügig auf der linken Spur dem Verkehrsfluss angepasst ist bestimmt keine Schleicherei, zumal auf der rechten Spur zwar Lücken waren, die den Schilderungen nach aber nicht so groß zu waren, dass es sich gelohnt hätte, die rechte Spur zu benutzen. Zur Erinnerung: es besteht ein grundsätzliches Rechtsfahrgebot.

Zitat:

Ganz ehrlich, ich könnte sogar der hinter dir gewesen sein. Ich lasse mich auch Richtung Vordermann rollen und fahre etwas näher auf, in der Hoffnung der Schleicher checkt, dass ich vorbei will. Meist klappt es und der vor mir fährt recht rüber und ich kann vorbei.

So, so, du bist auch so ein typischer Rechtsüberholer. Um es nochmal deutlich zu machen: von der linken Spur auf die rechte zu wechseln und dann (egal in welcher Geschwindigkeit) an dem Fahrzeug auf der linken Spur

vorbei

zu rollen, ist der Tatbestand des Rechtsüberholens. Was passiert denn, wenn du dich im toten Winkel rechts befindest, und der wechselt auch auf die rechte Spur?

Es gibt eine Ausnahme: im Stau bei geringeren Geschwindigkeiten (60 km/h auf der linken Spur), wenn der Verkehr rechts geringfügig schneller läuft. Das bedeutet, der "Verkehr auf der rechten Spur" und nicht ein einzelnes Fahrzeug.

Zitat:

Du bist offensichtlich nicht so feinfühlig und fühlst dich dann auch gekränkt, wenn jemand einen anderen Fahrstil hat und lässt den dann wissentlich nicht vorbei. Genau so entstehen die Unfälle.
Klassische Kindergartensituation.

Das hat doch nichts mit Feinfühligkeit oder Kränkung zu tun. Das ist Selbstjustiz! Geht garnicht und führt bei einem Unfallfall zur Teilschuld. Ich darf als der jenige, der Überholt wird, nicht meine Geschwindigkeit erhöhen, egal, ob der Vorgang legal oder illegal ist.

Ich würde es lassen. Lasst ihn doch fahren, irgendwann gerät er an einen zivilen Streifenwagen und dann kriegt er sein Fett.

So ist es bssser: den Drängler rechts überholen lassen und gut ist. Die Straße ist kein Schlachtfeld, frei nach dem Bibelspruch Auge um Augse... Und wenn es ganz hart kommt, einfach den Ort, die Kennzeichnen, insbesodere der weiteren (insbesondere hinten rechts) fahrenden Fahrzeuge als Zeugen aufschreiben und eine Anzeige schreiben. auch wenn vielleicht dabei nichts herasu kommen sollte, hat er erst mal Arbeit damit, zu erklären, dass es nicht so war.

Typische Situation heute:
Zuviel Verkehr, zuviele Menschen auf den "Fernverkehrsstraßen" in Deutschland.
Wie im optimierten, sprich unnatürlichen, überbevölkerten Hühnerstall.

Natürlich haben BEIDE Agressionen ausgelebt!
Das ist kein gutes Verhalten.

Situation heute:
"...Den Sicherheitsabstand den man täglich auf der Autobahn sieht und den man sich "eingeprägt" hat, liegt meistens deutlich unter dem Abstand der empfohlen wird...."

Woran gemessen?
An den radargestützten Abstandshaltern in den modernen Autos!

Folge: Der Hintere (Mann, Frau) nimmt an, dass man lonks trödelt.
Dann eine Übersprungshandlung --> rechts Überholversuch, --> dann "wehrt" man sich, dann....siehe TE Anfang!

Ursache sind AUCH die Verkehrsverhältnisse. Wie im Schweinestall.

Wir zahlen zu wenig Steuern!

Zitat:

@1Ficus1 schrieb am 9. November 2016 um 23:59:27 Uhr:



Zitat:

@AcJoker schrieb am 9. November 2016 um 23:34:59 Uhr:



Und wie sich das anhört ist er zwar rechts rüber, hat aber nicht mit der Brechstange versucht vor dir auf die Spur zu kommen, was du ja aktiv versucht hast zu verhindern. Sogar vorherbist du schon vom Gas, wo man sich fragen muss war das nötig, hat er wirklich gedrängelt oder war es für dein empfinden einfach nur zu nah und er kam dir zu schnell an.
Du gibst ja selber an gerne mehr platz zu lassen und somit vermutlich auch gerne Platz zu haben.

Ich weiß nicht aus welchen Fingern du dir diese Sachen gesaugt hast.
Wie weit ist ein Auto entfernt wenn man im Rückspiegel weder das Kennzeichen noch die Scheinwerfer sieht? 5-10m? Solche "Blickerlebnisse" kenne ich aus Situationen wo man an der roten Ampel wartet.
Dass ich vom Gas ging war eindeutig nötig, nicht nur um ihn zu signalisieren ABstand zu halten sondern auch um unsere Bremswege im "Notfall" zu verkürzen

Deine Schilderung passt halt einfach nicht.
Und Du mußtes ganz sicher nicht bremsen um den Sicherheitsabstand zu vergrößern, wäre es dir um Sicherheit gegangen, hättest du einfach Platz gemacht. Den Platz war rechts deutlich genug.
Nicht umsonst hat dein Hintermann versucht rechts zu überholen, das macht keiner wenn dazu kein platz ist.
Klar wenn du beschleunigt und darauf scheinbar vorbereitet warst und evtl noch das passende Fahrzeug fährst, passt es dann rechts doch nicht.
Ändert aber nichts daran das du der Sicherheit wegen nicht hättest bremsen müssen, das verringert nur die Sicherheit.

Übrigens schriebst du das er nicht an dir vorbei kam.
Wo war denn da die Brechstange?

Hallo, Zahn,

Zitat:

@Zahn schrieb am 9. November 2016 um 22:17:13 Uhr:


Wenn ein normaler Verkehrsteilnehmer schneller als sein Vordermann fahren möchte, so ist der Abstand zu diesem zu Mindest in der Nähe dessen, was gemeinhin als angemessener Sicherheitsabstand verstanden wird.
Wenn jetzt der TE doch plötzlich stark beschleunigen konnte um zu zeigen, dass er auch mit einem dicken Strahl pullern kann UND dabei den Sicherheitsabstand immer noch nicht unterschreitet!, dann war er offensichtlich ein Linksspurschleicher. Zudem rechts ja offensichtlich frei war.

man sollte hier erst einmal wissen, wie groß der Abstand zum Vordermann tatsächlich war.

Bei 120 km/h sollte der Abstand mindestens 60 m betragen.

Rechtlich ist aber nicht das Geringste dagegen zu sagen, wenn man 80 oder 90 m Abstand hält, um noch ein kleines Polster für mögliche Unachtsamkeiten o. ä. zu haben, wenn der Vordermann plötzlich ausweichen oder voll abbremsen muss.

Hat man nun einen Abstand von 90 m, ist man mit einem dementsprechend kräftigen fahrzeug durchaus in der Lage, mal kurz zu beschleunigen und trotzdem noch im akzeptablen Sicherheitsabstand zu bleiben.

Zum Vorwurf, dass rechts frei war:

Man wird gerne als Linksspurfahrer tituliert, wenn ein anderer in der Lage ist, einen rechts zu überholen.

Dabei wird immer wieder vergessen, dass diese Rechtsüberholer sich selten darum scheren, ob sie dabei den Sicherheitsabstand unterschreiten oder nicht.

Fahren Fahrzeuge auf der rechten Spur z. B. mit 80 - 90 km/h (LKW) und selber fährt man links mit 120 km/h, müsste der Abstand rechts bei mindestens 100 m liegen, um auch nur einigermaßen regelkonform nach rechts einscheren zu können und dann müsste man sogar noch abbremsen und sich der Geschwindigkeit des neuen Vordermannes anpassen.

Will man mit der gleichen Geschwindigkeit nach dem Fahrstreifenwechsel rechts weiterfahren, wozu man das Recht hat, muss der Abstand zum Vordermann auf der rechten Fahrspur erheblich größer sein.

D. h., dass man selbst dann noch nicht gegen die StVO verstößt, wenn die Fahrzeuge rechts z. B. 200 m Abstand haben und man selber bleibt links.

Genauso ist man nicht verpflichtet, schneller zu werden, wenn man einen schnelleren Hintermann hat und selber schon mit einer deutlichen Differenzgeschwindigkeit zu den rechts fahrenden Fahrzeugen unterwegs ist und wenn diese nicht mit einem ewig großen Abstand zueinander fahren.

Viele Grüße,

Uhu110

Hi,

beim nächsten mal einfach kurz rechts rüber und ihn vorbei lassen. Kannst ja hinter ihm gleich wieder nach links und mit Sicherheitsabstand hinter ihm her fahren.

Wenn er mit illegalen Mitteln wie drängeln platz schafft kannst du gemütlich und legal zügig hinter ihm her fahren.

"Erziehungsmaßnahmen" greifen bei solchen Leuten eh nicht.

Gruß tobias

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