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Rechtsstreit beim Verkauf eines (rep. Unfallwagen)

Themenstarteram 12. November 2004 um 22:24

Hallo,

Haben follgendes Problem:

Ein Bekannter von mir hat einen Wagen verkauft der einen Unfall hatte sowie deren Folgen durch eine mangelhafte Reperatur bis in die Gegenwart reichen!

Das wurden dann auch dem Käufer vor Vertragsunterzeichnung mitgeteilt!

Da der Wagen jedoch bereits als Unfallwagen gekauft wurde (reparierter Unfallwagen) gab dazu noch ein Dekra Gutachten über den nicht sachgemäss reparierten Schaden jedoch nicht über den Schaden selbst als er enstanden ist... soll heissen eigentlich nur über den mangelhaft instand gestetzen Zustand!

Im Kaufvertrag wurde dann folgendes vermerkt:

"Fahrzeug hat einen Frontschaden vorne links"

nicht mehr und nicht weniger! Das dazu gehörige Gutachten wurde jedoch nicht erwähnt das es zur der Zeit bereits verloren gegangen ist!

Der Käufer hat auch nicht weiter nachgefragt sondern

dieses dann unterzeichnet!

Als er dann den Vorbesitzer anrief erfuhr er von dem Schaden bzw. Gutachten und deren schwere (Rahmenschaden)

und meint jetzt auf Grund dessen den Vertrag anfechten zu wollen obwohl im Kaufvertrag Unfallschaden vorne links (siehe oben) steht!

Unserer Meinung nach wurde hier Aufklärungsplicht erfüllt und stellt somit keine Möglichkeit für einen Anfechtung dar! Diese wissen wir jedoch noch nicht von Anwaltlicher Seite!

Also im Grunde läuft es darauf hinaus das es bei ihm nicht um die den Schaden selbst sondern nur um den Schadenumpfang geht!

Ich finde jedoch ausserdem das wenn er was von einem Unfallwagen hört das dann alle Alarmglocken läuten sollten und bevor man was unterzeichnen tut

erstmal zur eigenen Sicherheit auf ein eigenes Gutachten in der Werkstatt seines vertrauens bestehen sollte das jedoch ist nie passiert!

Was meint Ihr zu der ganzen Geschichte?

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19 Antworten

Hallo,

ich sehe da relativ schlechte Karten für deinen Bekannten. "Frontschaden vorne links" dürfte in diesem Fall wohl als unzureichende Darstellung im Kaufvertrag ausgelegt werden, wenn es sich um einen schwerwiegenden Schaden mit Rahmenschaden handelt. Da das Gutachten oder der nicht ordnungsgemäße Zustand nicht im Vertrag erwähnt wurden, kommt es wohl darauf an, wer welche Zeugen zur Hand hat und was diese aussagen.

Generell würde ich jedoch (aus eigener Erfahrung) sehr gute Chancen für den Käufer sehen, den Vertrag evtl. zu Wandeln, bzw. evtl. sogar Schadensersatz gegenüber deinem Bekannten einzuklagen, den man im Falle eines Rechtsstreits vermutlich wegen Arglist anklagen wird.

Gruß Jürgen

Ich glaube auch, daß Dein Bekannter da schlechte Karten hat. Der Unfallschaden wurde zwar im Kaufvertrag dokumentiert, jedoch kann ein Käufer (nicht nur ein Laie) in diesem Fall von einem fachgerecht instandgesetzten Fahrzeug ausgehen. Das neuerliche DEKRA Gutachten, welches eine nicht fach- und sachgerechte Instandsetzung attestiert, existierte zu diesem Zeitpunkt bereits schon, so das Dein Bekannter die nicht fachgerechte Instandsetzung wissentlich (vorsätzlich) verschwiegen hat. Nimmt sich der Käufer einen Anwalt und einen Sachverständigen (gehöre selbst zu dieser Zunft) wird Dein Bekannter das Fahrzeug zurücknehmen müssen.

Themenstarteram 13. November 2004 um 9:39

Also ich denke es wird sich rein über die Satzbildung

wie sie im Kaufvertrag getätigt worden ist, entscheiden.

Wortgenau heisst es darin:

" Der Verkäufer ist Eigentümer des Fahrzeugs und sämtlicher Zubehörteile sowie der zusätzlichen Ausstattung. Für die Zeit in der er Eigentümer war und - soweit im bekannt - auch früher, bestätigt er Folgendes : Das Fahrzeug

hat folgende Unfallschäden : Frontschaden links"

Und diese Satzstellung bezieht sich eindeutig auf einen noch vorhanden Schaden (in der Gegenwart)

mag ja sein aber ich denke dein bekannter wusste das es sich um einem rahmenschaden handelte!!! dies bedeutet das er zwar gesagt hat es gibt einen schaden vorne links, was aber auch heissen kann nur eine beule, ein kratzer usw usw... bei einem deratig schweren schaden ist es wohl dennoch eine argliste täuschung, denn der käufer wird sich sicherlich darauf berufen, das wenn er von einem rahmenschaden gewusst hätte den wagen nicht gekauft hätte.

 

dies wird auch jedes gericht heute als arglistige täuschung sehen, allein aufgrund der schwere des schadens. und dein kumpel hat es sicherlich nicht umsonst verschwiegen!!! denn auch er ist sich bewusst das einen rahmenschaden wohl kaum noch einer kauft.

@BekoGerrit

Der von dir geschilderte Satz im Kaufvertrag ist definitiv nicht ausreichend für einen Schaden in diesem Umfang.

Ich kann dir dies aus Erfahrung bestätigen, da wir einen identischen Fall hatten. Es war ebenfalls im Kaufvertrag ein Vorschaden mit den exakt selben Worten wie bei dir vermerkt. Es handelte sich aber ebenfalls um einen Frontschaden mit Rahmenschaden.

Aus der einfachen Bezeichnung "Frontschaden" lässt sich kein Schaden in dem Umfang ableiten. Hier hätte eine genauere Beschreibung stattfinden müssen. Dein Bekannter ist hier nur fein raus, wenn er ein Schadensgutachten oder ein Gutachten über den Zustand des Fahrzeugs vorgelegt hat.

Ob dein Bekannter das nun wissentlich oder unwissentlich so verfasst hat, spielt hier vorerst keine Rolle. Die Antworten und Erfahrungen die du hier list sind eigentlich eindeutig. Er wird mit 99%iger Sicherheit dafür belangt werden. Darauf kann er sich schonmal einstellen.

Gruß Jürgen

Themenstarteram 13. November 2004 um 19:24

Was ist überhaupt ein Rahmenschaden?

Habe ich oder ein anderen Privatverkaeufer sowas zu wissen? Es handelt sich hiebei um einen Fachbegriff der mir keines falls etwas sagen muss!

Entweder man unterschreibt oder man ist skeptisch und macht vor unterzeichnung ein eigenes Gutachten

das ist das Risiko! Arglist im hier im keinsten Falle gegeben und ich habe auch schon ein paar Gerichtsurteile gelesen die eben dies wiedergeben

ALSO zum Gunsten des Verkaeufers.

(Fachbegriffe muessen nur Haendlern bekannt sein)

Ich hatte mal einen Golf 3 mit repariertem Front- und Heckschaden. Lt. Gutachten ein wirtschaftl. Totalschaden.

Beim Verkauf habe ich den Käufer über alle relevanten Punkte informiert und im Vertrag reingeschrieben, dass der Käufer "umfassend" über die Schäden informiert wurde. Er wollte später das Fahrzeug zurückgeben und dies über seinen Anwalt abwickeln lassen, jedoch habe ich nie wieder von der Sache gehört. Ich denke mal, sein Anwalt hat ihm abgeraten, dass Ganze vor Gericht zu bringen - geringe Chancen auf Erfolg?!?

Also wie auch die Mehrheit hier wird wohl auch jedes Gericht zugunsten des Käufers entscheiden.

Zu Recht, ist meine persönliche Meinung, denn die Meisten, die von Privat zu Privat ein Auto kaufen, sind eben keine Fachleute, und warum sollen DIE auf dem Schaden, an dem mal jemand anderes verdient oder gespart hat ( sei es durch die Versicherungssumme oder durch "billige Reperatur" ) sitzenbleiben ?

Es gibt ja eine gute Möglichkeit für den Verkäufer: Die Wahrheit sagen und mit dem Preis dementsprechend runter.

Grüsse...

Zitat:

Original geschrieben von BekoGerrit

Was ist überhaupt ein Rahmenschaden?

Habe ich oder ein anderen Privatverkaeufer sowas zu wissen? Es handelt sich hiebei um einen Fachbegriff der mir keines falls etwas sagen muss!

Entweder man unterschreibt oder man ist skeptisch und macht vor unterzeichnung ein eigenes Gutachten

das ist das Risiko! Arglist im hier im keinsten Falle gegeben und ich habe auch schon ein paar Gerichtsurteile gelesen die eben dies wiedergeben

ALSO zum Gunsten des Verkaeufers.

(Fachbegriffe muessen nur Haendlern bekannt sein)

Früher gab's dafür den Zusatz "Gekauft wie gesehen". Der steht zwar ab und an immer noch drin, hat aber per Gerichtsbeschluß keinerlei Rechtsgrundlage mehr.

Themenstarteram 14. November 2004 um 10:22

Tja... ich habe hier mal so im Netz nachgeforscht und wurde schnell fuendig... aber haette mich auch gewundert wenn ich hier kompetente Antworten

dazu bekommen haette!

Gerichtsurteil :

Und hierbei handelt es sichs erstens um einen Haendler als Verkaeufer und zweites noch um einen "behobenen Schaden"

Zitat:

Original geschrieben von BekoGerrit

aber haette mich auch gewundert wenn ich hier kompetente Antworten

dazu bekommen haette!

Erstens besteht dieses Forum nicht aus Juristen, zweitens hast du nach unserer Meinung gefragt und dazu auch ausführliche Antworten bekommen.

Wenn dir das nicht genügt, oder nicht dem entspricht, was du hören wolltest, hättest du dir die Frage hier vielleicht sparen sollen.

Dieses verlinkte Urteil wird dir nämlich in einem Gerichtsprozess wenig weiterhelfen, da kommt es schon etwas mehr auf die genaueren Umstände an. Außerdem heißt Recht haben noch lange nicht Recht bekommen...

Wie auch immer, viel Glück beim Prozeß.

Gruß Jürgen

@ Designs:

Besser hätt ichs nicht sagen können, stimm mit dir völlig überein!

Der von dir zitierte Auschnitt ist echt unglaublich, wenn du hier glaubst nicht geholfen zu kriegen, dann frag doch nicht?

Gerichtsurteile werden dir, wenn sie nicht in allen Einzelheiten mit deinem Fall übereinstimmen nichts helfen, da es auf jeden Umstand ankommt.

@BekoGerrit

...geh bitte zum Rechtsanwalt!

ciao

@ BekoGerrit

so langsam drängt sich mir der Verdacht auf, daß der gute Beakannte Du selber bist und Du nun gesehen hast, daß bald eine fette Rückzahlung fällig wird. Wenn Du die Wahrheit nicht vertragen kannst oder willst geh zu einem Anwalt und laß dich aufklären und verschone uns mit Deinen Beträgen. Diesbezüglich verweise ich auf meine Signatur, bzw. das was darunter steht.

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