Rechtsstreit beim Verkauf eines (rep. Unfallwagen)
Hallo,
Haben follgendes Problem:
Ein Bekannter von mir hat einen Wagen verkauft der einen Unfall hatte sowie deren Folgen durch eine mangelhafte Reperatur bis in die Gegenwart reichen!
Das wurden dann auch dem Käufer vor Vertragsunterzeichnung mitgeteilt!
Da der Wagen jedoch bereits als Unfallwagen gekauft wurde (reparierter Unfallwagen) gab dazu noch ein Dekra Gutachten über den nicht sachgemäss reparierten Schaden jedoch nicht über den Schaden selbst als er enstanden ist... soll heissen eigentlich nur über den mangelhaft instand gestetzen Zustand!
Im Kaufvertrag wurde dann folgendes vermerkt:
"Fahrzeug hat einen Frontschaden vorne links"
nicht mehr und nicht weniger! Das dazu gehörige Gutachten wurde jedoch nicht erwähnt das es zur der Zeit bereits verloren gegangen ist!
Der Käufer hat auch nicht weiter nachgefragt sondern
dieses dann unterzeichnet!
Als er dann den Vorbesitzer anrief erfuhr er von dem Schaden bzw. Gutachten und deren schwere (Rahmenschaden)
und meint jetzt auf Grund dessen den Vertrag anfechten zu wollen obwohl im Kaufvertrag Unfallschaden vorne links (siehe oben) steht!
Unserer Meinung nach wurde hier Aufklärungsplicht erfüllt und stellt somit keine Möglichkeit für einen Anfechtung dar! Diese wissen wir jedoch noch nicht von Anwaltlicher Seite!
Also im Grunde läuft es darauf hinaus das es bei ihm nicht um die den Schaden selbst sondern nur um den Schadenumpfang geht!
Ich finde jedoch ausserdem das wenn er was von einem Unfallwagen hört das dann alle Alarmglocken läuten sollten und bevor man was unterzeichnen tut
erstmal zur eigenen Sicherheit auf ein eigenes Gutachten in der Werkstatt seines vertrauens bestehen sollte das jedoch ist nie passiert!
Was meint Ihr zu der ganzen Geschichte?
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BekoGerrit
Tja... ich habe hier mal so im Netz nachgeforscht und wurde schnell fuendig... aber haette mich auch gewundert wenn ich hier kompetente Antworten
dazu bekommen haette!
Aus diesem einen Urteil (dem auch noch eine andere Ausgangslage zugrunde lag) kannst du keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch ableiten...
Zitat:
Original geschrieben von BekoGerrit
Tja... ich habe hier mal so im Netz nachgeforscht und wurde schnell fuendig... aber haette mich auch gewundert wenn ich hier kompetente Antworten
dazu bekommen haette!Gerichtsurteil :
Und hierbei handelt es sichs erstens um einen Haendler als Verkaeufer und zweites noch um einen "behobenen Schaden"
Dazu kann man nur sagen: Wenn Dir die Antworten nicht passen, frag halt nicht.
Außerdem handelt es sich in Deinem Beispiel um nen behobenen Frontschaden, hat also nicht wirklich etwas mit Deinem Problem zu tun.
Sieh zu wie Du damit klar kommst.
Seltsam das das Gutachten zu Deinem Auto rein zufällig kurz vor Verkauf verschwunden ist...
Zitat:
Original geschrieben von gargec
Seltsam das das Gutachten zu Deinem Auto rein zufällig kurz vor Verkauf verschwunden ist...
Ja, darüber kann man wirklich ins Grübeln kommen...
Zitat:
Original geschrieben von BekoGerrit
Tja... ich habe hier mal so im Netz nachgeforscht und wurde schnell fuendig...
Gerichtsurteil :
Es gibt auch andere Urteile:
OLG MünchenOLG Nürnberg