Rechtslage/ Gewährleistung
Guten Tag liebe Community
Habe mir endlich einen Traum erfüllt & mir im April nen schicken BMW (320d Touring FL) gegönnt. Bin mit dem Fahrzeug sehr zufrieden aber,
Jetzt habe ich Folgendes Problem:
1. Ein BMW Händler in Pinneberg hatte mich auf ein Lautes pfeifen des Turbos hingewiesen, es hies das sei nicht normal, also ab auf die Bühne. Danach hat mir der 🙂 gezeigt das der Turbo undicht ist. Daurauf hin hat er mir angeboten den auf Euro+ (340€ SB) zu reparieren allerdings hab ich das Fahrzeug in Minden gekauft. Wie läuft das jetzt mit der Gewährleistung (6monate) muss mein BMW Händler den schaden zahlen oder bleibe ich letztendlich auf den Kosten sitzen?
2. Wie lange könnte ich mit nem undichten Turbo fahren?
Mit Freundlichen Grüßen
Webster
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Webster_one
@ 530d
Das Fahrzeug wurde direkt bei einer Niederlassung von BMW gekauft
hat immo 144t gelaufen
soweit ich weiß ist das noch der erste TurboDer Wagen hat alle Inspektionen & Servie intervalle durchlaufen
So neuigkeiten vom 🙂
Also die BMW niederlassung in Pinneberg hat in der niederlassung Minden angerufen und minden meinte das ich die Restsumme selber tragen muss da ich das Fahrzeug nicht in minden zu reparatur in auftrag gegeben habe
So sieht also schlecht aus oder kann ich den Händler direkt auf Paragraphen fest nageln habe den Kaufvertrag leider auch nicht vor Greifbar
so das ich nachschauen kann.
Nein, die NL hat ein recht auf Nachbesserung. Solltest du eine andere Werkstatt ohne absprache damit beauftragt haben, hast du damit deine ansprüche verwirkt.
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dieter99
@Randomtask:Ich glaube übrigens auch nicht dran, dass man 2,5 Monate mit defektem Turbolader durch die Gegend fährt.
Das geht schon etwas schneller, auch wenn der Schaden manchmal etwas vor sich hin schleicht, keine 2 Monate.
Defekt ist nicht gleich Defekt und wenn die NL in Pinneberg den TE auf das Pfeifen des TL hinweisen musste liegt es zumindest im Bereich des Möglichen, dass dieses Pfeifen, ggf. weniger stark, schon beim Verkauf vorhanden war.
Wenn die Euro+ auch Gewährleistungdinge abdeckt war ich in diesem Fall auf dem Holzweg, wenn die NL in P vergessen hat sich die Reperaturfreigabe zu besorgen sollten die auch für die Mehrkosten aufkommen.
Zitat:
Wenn die Euro+ auch Gewährleistungdinge abdeckt war ich in diesem Fall auf dem Holzweg, wenn die NL in P vergessen hat sich die Reperaturfreigabe zu besorgen sollten die auch für die Mehrkosten aufkommen.
??
Das wird die Firma wohl kaum tun, normalerweise muss der Eigentümer den Schaden beim Verkäufer melden, so kenne ich das.
Nein, muss er nicht. Nochmal: Mit bestehender E+ kann man sich an jeden beliebigen BMW-Händler oder Niederlassung wenden. Die Kommunikation mit Reparaturfreigabe etc. muss die jeweilige Werkstatt führen, nicht der Kunde!