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Rechtsfrage zum Thema Schäden an Gebrauchtwagen
Guten Abend liebe Gemeinde,
da ihr mir letztes mal sehr viel weitergeholfen habt, wollte ich mein Glück bei euch nun noch einmal probieren.
Es geht darum, dass ich mir mitte Dezember 2015 einen 320d als F30 von einem Händler gekauft habe. Der Preis dieses Fahrzeuges betrug etwa 25.000€, eine Rechnung habe ich erhalten. Es wurde nie etwas davon erwähnt.
Seit Anfang an ist mir beim Betrieb der Lüftung / Klimaanlage im Kalt bzw. bei 50-70° ein sehr unangenehmer und strenger Geruch aufgefallen.
Daraufhin habe ich ein Termin bei einer BMW Werkstatt gemacht. Nach einem Beratungsgespräch wurde die Klimaanlage auf meine Kosten desinfiziert (etwa 50€), der Motorraum wurde erfolglos nach toten Tieren o.a. durchsucht. Nach nun knapp einem Monat fällt mir hierbei keine Besserung auf, weshalb ich nun vor einem Problem stehe.
Die weiteren Arbeiten am Fahrzeug werden nach Aufwand + Teile berechnet. Da dies aber ganz schnell in die Höhe steigen könnte (evtl. könnte der Klimakompressor (?) von innen aufgrund falscher Benutzung gegammelt sein), habe ich nun den ursprünglichen Verkäufer kontaktiert mit der Bitte um Lösung.
Ich habe nun wie folgt probiert Kontakt aufzunehmen:
02.02.2016: Problemschilderung & Bitte um Termin bzgl. Gespräch über WhatsApp
08.02.2016: Wiederholter Versuch der Kontaktaufnahme über WhatsApp
22.02.2016: Versuch über Telefon, WhatsApp und E-Mail
Diese blieben bisher alle ohne Erfolg. Der Händler an sich ist ein Onlinehändler und lebt in Berlin (ich in Bremen), wodurch ein Besuch u.a. schwierig wird.
Wie sieht hierbei die rechtliche Lage aus? Was kann / muss ich tun?
BMW hat mir versichert, was an sich auch selbsterklärend ist, dass falls es gegammelt sein sollte, dass es nicht nach einem Monat passieren kann. Das ist ein ewiger Prozess, der sich über Jahre hinzieht.
Das Fahrzeug ist vom BJ 12.2012 und hat momentan 90.000 Kilometer runter.
Ich bitte ganz dringend um Hilfe... :( - ich möchte nicht selbst auf den Kosten sitzen bleiben!
Beste Antwort im Thema
Über Whatsapp schreibt man seinen Freunden.. Wenn du was erreichen wiillst eine Frist setzen per Einschreiben
mit Rückantwort !
Aber der Händler wird schon wissen, warum er nicht erreichbar ist..
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19 Antworten
Hmm.. Whatsapp
Schick ihm mal einen Einschreibebrief mit einer Aufforderung sich der Sache anzunehmen, inkl. 14 tägiger Frist. So kurz nach dem Kauf dürften deine Chancen ganz gut stehen.
Nach Berlin fahren musst du aber auf jeden Fall, wenn der Händler nun mal dort ist.
Gruss
Über Whatsapp schreibt man seinen Freunden.. Wenn du was erreichen wiillst eine Frist setzen per Einschreiben
mit Rückantwort !
Aber der Händler wird schon wissen, warum er nicht erreichbar ist..
Deine Kommunikationswege sind abenteuerlich beim Versuch, rechtlich etwas durchzusetzen. Einschreiben mit angemessener Frist ist da sicher zweckmäßiger.
Zitat:
@dieselschwabe schrieb am 22. Februar 2016 um 21:35:44 Uhr:
Hmm.. Whatsapp
Schick ihm mal einen Einschreibebrief mit einer Aufforderung sich der Sache anzunehmen, inkl. 14 tägiger Frist. So kurz nach dem Kauf dürften deine Chancen ganz gut stehen.
Nach Berlin fahren musst du aber auf jeden Fall, wenn der Händler nun mal dort ist.
Gruss
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich werde mal so ein Schreiben aufsetzen und posten, wenn ich ein Ergebnis habe.
Ich bin eigentlich jemand, der es immer nur gut meint.. deshalb der Versuch per WhatsApp. Das bringt nun nichts -> andere Wege..
Good will fördert in so einer Sache nur deinen Frust und das Lächeln beim Händler. Hat hier nichts zu suchen, wenn die Zeit läuft. Natürlich schießt man mit einem Einschreiben auch nicht direkt mit scharfer Munition, aber man geht den sauberen Weg, der dem gegenüber weniger Spielraum lässt und beide Parteien auch zusammenführen kann. Viel Erfolg!
Zitat von ADAC:
"Bitte beheben Sie diesen Mangel/diese Mängel im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung. Dies ist kein Auftrag zur Ausführung kostenpflichtiger Arbeiten. Für die Benennung eines Termins zur Reparatur setze ich Ihnen eine Frist bis zum (Datum eine Woche nach Zustellung eintragen). Für die Mängelbeseitigung setze Ihnen eine Frist bis zum (Datum zwei Wochen nach Zustellung eintragen). "
Ist das für mein Problem die korrekt gewählte Art des Schreibens?
Ansonsten natürlich Mängelbeschreibung und Fahrzeugbeschreibung.
Muss ich dann tatsächlich an dem Tag auch nach Berlin zwecks Reparatur oder kann ich das bei der örtlichen BMW Werkstatt machen lassen?
Machs nicht so kompliziert. Schilder deutlich und klar dein Problem! Setze unter Hinweis auf die Gebrauchtwagengarantie eine Frist, innerhalb derer der Händler sich dazu äußern sollte bzw Lösungswege anbieten sollte. Ggf kannst du es vor Ort machen, WENN der Händler dem zustimmt. Wird er aber wohl nicht. Eher wirst du hin müssen.
Zitat:
@Berba11 schrieb am 22. Februar 2016 um 22:37:58 Uhr:
Machs nicht so kompliziert. Schilder deutlich und klar dein Problem! Setze unter Hinweis auf die Gebrauchtwagengarantie eine Frist, innerhalb derer der Händler sich dazu äußern sollte bzw Lösungswege anbieten sollte. Ggf kannst du es vor Ort machen, WENN der Händler dem zustimmt. Wird er aber wohl nicht. Eher wirst du hin müssen.
Das wär's mir wert, einfach um sein Gesicht noch einmal zu sehen :)
Ich berichte!
Vielen Dank soweit.
So werde ich es vermutlich versenden:
Sehr geehrter Herr ******,
am 16.12.2015 habe ich bei Ihnen einen gebrauchten BMW, 320d/a Limousine, FG-NR. ************* mit einem Kilometerstand von ca. 83.000km gekauft.
Dieses Fahrzeug weist folgenden Mangel auf:
Bei Benutzung der Klimaanlage bzw. Lüftung bei einer Motortemperatur von etwa 50-70° erscheint ein sehr unangenehmer, stechender und verfaulter Geruch.
Da die bisherigen Kontaktversuche mit Ihnen erfolglos waren (u.a. Telefon, E-Mail) fordere ich Sie im Rahmen der Gebrauchtwagengarantie hiermit nun auf, einen Lösungsvorschlag und schlussendlich die Behebung für das bestehende Problem anzubieten.
Für diesen Vorgang setze ich Ihnen eine Frist bis zum 07.03.2016.
Mit freundlichen Grüßen
**************
Nicht Garantie sondern Sachmängelhaftung! Ob du zusätzlich noch eine Garantie abgeschlossen hast oder nicht spielt hier keine Rolle.
Und die Kosten für die Fahrt zum Händler muss der verkaufende Händler tragen, wenn er der Reparatur in der BMW Werkstatt nicht zustimmen möchte und auf eine Reparatur bei sich in der Werkstatt besteht. Wurde schon höchstrichterlich entschieden.
Sollte der Händler auf dein Schreiben nicht reagieren, hast du das Recht, den Wagen selbst reparieren zu lassen und die Kosten müssen dann vom Verkäufer getragen werden.
Zitat:
@TheRealRaffnix schrieb am 22. Februar 2016 um 23:29:38 Uhr:
Nicht Garantie sondern Sachmängelhaftung! Ob du zusätzlich noch eine Garantie abgeschlossen hast oder nicht spielt hier keine Rolle.
Und die Kosten für die Fahrt zum Händler muss der verkaufende Händler tragen, wenn er der Reparatur in der BMW Werkstatt nicht zustimmen möchte und auf eine Reparatur bei sich in der Werkstatt besteht. Wurde schon höchstrichterlich entschieden.
Sollte der Händler auf dein Schreiben nicht reagieren, hast du das Recht, den Wagen selbst reparieren zu lassen und die Kosten müssen dann vom Verkäufer getragen werden.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Ich habe den entsprechenden Part im Dokument geändert, das geht morgen raus.
Ich bleibe dran und halte euch auf dem Laufenden. :-)
Danke, danke, danke!
Kurze Zwischenfrage: Der Wagen wurde aber nicht "im Kundenauftrag" verkauft, oder? In dem Kaufvertrag steht der (gewerbliche) Händler als Vertragspartner?
Ich frage, weil du geschrieben hast du hättest eine Rechnung erhalten.
Ich habe die Rechnung mal in zensierter Form drangehängt. Meiner Meinung nach steht dort nichts in Richtung "im Kundenauftrag".
Hierzu habe ich noch eine Frage.
Beim Verkauf wurde ausgemacht, dass Sommer & Winterreifen jeweils auf Felge mitgegeben werden, die Winterreifen waren gerade drauf. Die Sommerreifen waren im Kofferraum - die beschädigten Felgen natürlich unten - so, dass man sie nicht sehen konnte. Kann man ihm hier auch noch einen für reinwürgen?
Hattest Du beim Kauf nach dem Zustand der Felgen gefragt ? Ich hätte sie mir zeigen lassen um zu wissen woran ich bin. Bei glanzgedrehten Felgen z.B. ist ja wohl auch Smartrepair nicht so einfach möglich. Bei einem Gebrauchtwagen kann man sicher nicht davon ausgehen, dass die Felgen immer unbeschädigt sind. Kommt wahrscheinlich auch drauf an, wie groß die Schäden sind. Ob der Händler explizit auf die Schäden an den Felgen hinweisen müsste, weiss ich nicht. Also wenn es keine zu großen Beschädigungen sind, welche die Sicherheit der Felge gefährden, wirst Du es wohl m.E. hinnehmen müssen. So zumindest meine Vermutung.
Zitat:
@jerau schrieb am 24. Februar 2016 um 09:40:37 Uhr:
Hattest Du beim Kauf nach dem Zustand der Felgen gefragt ? Ich hätte sie mir zeigen lassen um zu wissen woran ich bin. Bei glanzgedrehten Felgen z.B. ist ja wohl auch Smartrepair nicht so einfach möglich. Bei einem Gebrauchtwagen kann man sicher nicht davon ausgehen, dass die Felgen immer unbeschädigt sind. Kommt wahrscheinlich auch drauf an, wie groß die Schäden sind. Ob der Händler explizit auf die Schäden an den Felgen hinweisen müsste, weiss ich nicht. Also wenn es keine zu großen Beschädigungen sind, welche die Sicherheit der Felge gefährden, wirst Du es wohl m.E. hinnehmen müssen. So zumindest meine Vermutung.
Ja - es hieß, dass alles in Ordnung wäre.
Es sind die typischen "Bordsteinknutscher".. also halb so wild.